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Aufgaben und Nutzen
betriebsärztlicher Tätigkeit
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09.04.2015
Betriebsärzte sind die Experten
Ein Leitfaden für Betriebsärzte und
Unternehmen über
• Aufgaben,
• Effizienz und
• Leistung
der Arbeitsmedizinischen Vorsorge
vor dem Hintergrund großer Herausforderungen bei der Förderung
der Gesundheit im Unternehmen
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Betriebsärztliche Aufgaben und Leistungen
• Konkrete arbeitsplatzbezogene arbeitsmedizinische Beratung
• Vor Ort direkter Kontakt mit Unternehmern und Beschäftigten
• Klärung der Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit
und der arbeitsmedizinischen Vorsorge
• Detaillierte Kenntnis des betreuten Unternehmens
• Optimale Beratungsqualität ergibt sich aus der Mitwirkung an
Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsplatzbegehungen, Unfallund Krankheitsanalysen, Dialog mit Beschäftigten, Beteiligung
an Konferenzen der Arbeitsausschüsse, rechtzeitige Einbindung
in betriebliche Prozesse
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Beratung nach ASiG
• Das ASiG gewährleistet die weisungsfreie Anwendung der betriebsärztlichen Fachkunde
• Die Beratung des Arbeitgebers und Arbeitnehmers erfolgt unabhängig.
• Nach § 3 ASiG umfasst die Beratung, insbesondere bei Betriebsanlagen, sanitäre und soziale Einrichtungen, technische Arbeitsmittel,
-verfahren und -stoffe, Körperschutzmittel, arbeitsphysiologische,
-psychologische, ergonomische und arbeitshygienische Fragen.
Ferner die Organisation der Ersten Hilfe, Umgang mit psychisch
traumatisierten Beschäftigten, Eingliederung und Wiedereingliederung
erkrankter Beschäftigter, betriebliche Veränderungen
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Beratung nach DGUV Vorschrift 2
• Verpflichtung für Unternehmen, nach ASiG
die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen
• Pflicht zur Beratung durch Betriebsärzte
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Regelbetreuung)
• Regelbetreuung von Unternehmen mit mehr
als 10 Beschäftigten differenziert nach Grundund betriebsspezifischer Betreuung
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Gefährdungsbeurteilung –
wie wirkt der Betriebsarzt mit?
• § 5 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen am Arbeitsplatz
zu ermitteln und Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen
• Wesentliche Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung unter
Mitwirkung des Betriebsarztes für ein systematisches und erfolgreiches
Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
• Ein strategisch geführter ständiger Verbesserungsprozess,
arbeitsmedizinisch abgesichert, ist die optimale Voraussetzung.
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Quelle: BGW
Gefährdungsbeurteilung als Teil des Verbesserungsprozesses
im Betrieb
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Begehung und Unterweisung
• Begehungen der Arbeitsstätte sind unerlässliches Instrument
zur Planung der betriebsärztlichen Grundbetreuung
• Mit der Kenntnis des Arbeitsplatzes gewinnt der Betriebsarzt
die Kompetenz zur Beratung des Unternehmers in Fragen
des Gesundheits- und Arbeitsschutzes
• Anlassbezogene Begehungen vertiefen den Beratungsprozess
bei Sonder- und Problemfällen
• Nach ASiG soll der Betriebsarzt die Beschäftigten über Unfallund Gesundheitsgefahren und Gegenmaßnahmen unterrichten
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Arbeitsmedizinische Vorsorge
• Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen arbeitsmedizinischer
Vorsorge und Eignung
• Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der ArbMedVV geregelt.
Sie beinhaltet die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von
Arbeit und Gesundheit, das Erkennen von Störungen, Gefährdungen,
das ärztliche Gespräch mit Anamnese, körperlicher und klinischer
Untersuchung
• Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die Beurteilung der Eignung
ist formal kein Bestandteil der Vorsorge
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Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) –
ein bedeutender Faktor der Unternehmenskultur
• Bestimmend sind sich ändernde betriebliche, demografische
und übergeordnete Rahmenbedingungen
• Das BGM vereint Verhältnis- und Verhaltensprävention
• Es schafft Strukturen und Prozesse für gesundheitsfördernde
Gestaltung der Arbeit und der betrieblichen Organisation sowie
zum gesundheitsförderlichen Verhalten der Beschäftigen
• Der Betriebsarzt als der betriebliche Experte ist professioneller
Begleiter bei der Implementierung und Weiterentwicklung eines
modernen BGM
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Betriebliche Eingliederung –
Kernaufgabe des Betriebsarztes
• Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen den behandelnden Ärzten
und den betrieblichen Bedingungen
• Frühzeitiges Erkennen von Reha-Bedarf
• Erstellung eines Fähigkeitsprofils, Beratung bzgl. Trainings- und
Therapiebedarfs, Wiedereinstellungsplan
• Kooperation mit Haus-/Fachärzten, Reha-Trägern, Integrationsämtern und -fachdiensten
• Arbeitsplatzbegehung mit Gefährdungsanalyse und Anforderungsprofil
• Individuelle Anpassung von Belastung, Arbeitsinhalten und -mitteln
während der Wiedereingliederung
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Betriebsarzt und Gremien
• § 11 ASiG sieht die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses (ASA) in Betrieben mit
mehr als 20 Mitarbeiten vor
• Der Ausschuss berät vierteljährlich über
Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und entscheidet verbindlich
• Der Betriebsarzt bringt sich hier mit seiner
Kompetenz ein und begleitet thematische
Arbeitskreise
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Nutzen betriebsärztlichen Handelns für Individuum,
Unternehmen und Gesellschaft
• Individuum: Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit
• Unternehmen: langfristige Sicherung des Potenzials verfügbarer
Fachkräfte für den Unternehmenserfolg. Fachkundige Unterstützung
bei der Entwicklung von angepassten Schutzzielen, Verfahren,
Maßnahmen sowie bei der Lösung von akuten Gesundheitsgefahren
• Gesellschaft: Beitrag für die Primär- und Sekundärprävention
des arbeitenden Teils der Bevölkerung
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