Verankerung des Mobilitätsmanagements

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Transcript Verankerung des Mobilitätsmanagements

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagments
© Neuchâtel roule!
MIPA - Mobilitätsmanagement in Planungsprozessen
von neuen Arealen
Verankerung des
Mobilitätsmanagements
Inhalte
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Effiziente Areale und die Rolle der Mobilität
Nutzen eines arealbezogenen Mobilitätsmanagements
Verankerung in Instrumenten - Übersicht
Arealspezifisch wirkende kommunale Instrumente
Generell wirkende kommunale Instrumente
Generell wirkende überkommunale Instrumente
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Effiziente Areale und die Rolle der Mobilität
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Die Rolle der Mobilität

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

Mobilität – unverzichtbar im Areal
Abstimmung von Siedlung und Verkehr
Verkehrsaufkommen steuern und lenken
Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, des Velos sowie
das Zu-Fuss-Gehen fördern
 Negative Auswirkungen des Verkehrs minimieren
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
MIPA – das Projekt
Unterstützt durch
Bearbeitungsteam
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Einflussfaktoren auf Verkehrsaufkommen
Infrastruktur
Areal
Fuss/
Velo
Standort, Grösse,
Nutzung
Verkehrsaufkommen
Verkehrsmittelwahl
Massnahmen
Mobilitätsmanagement
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
MIV
ÖV
Nutzen eines arealbezogenen
Mobilitätsmanagements
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Nutzen für Behörden
 Erleichterung des Zugangs zum Areal mit allen


Verkehrsmitteln
Möglichst verkehrsarme Befriedigung der
Mobilitätsbedürfnisse
Minimierung des Raumbedarfs und der Investitionen in
Verkehrsinfrastrukturen
Steigerung der Aufenthaltsqualität
Reduktion von Umweltemissionen und Energieverbrauch
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements


Mai 2014
Verankerung in Instrumenten - Übersicht
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Studienauftrag
Wettbewerb
Sondernutzungsplanung
Projekt, Baugesuch
(inkl. Zusätze)
Arealspezifisch wirkende Planungsinstrumente
Richtplanung, Programme
Nutzungsplanung
Richtplan
Zonenplan, BNO
KGV, Quartier-GP
Parkierungs-VO
Beratung
Beratungsangebot
Entwicklungs-RP
Leitbild, Masterplan
Behördenverbindlich
Grundeigentümerverbindlich
Generell wirkende kommunale Instrumente
Planung, Programme
Gesetze, Verordnungen
Normen, Programme Dritter
Richtplan (Kanton/Region)
Kant. Baugesetze, Bau-VO
VSS-Normen (Parkierung)
Gesamtverkehrskonzeption
UVP, Kapazitätsnachweis
SIA Effizienzpfad Energie
Agglomerationsprogramm
Genehmigungen
2000-W-Areale Energiestadt
Generell wirkende überkommunale Instrumente
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MIPA - Einbettung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Arealspezifisch wirkende kommunale Instrumente
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Studienauftrag
Wettbewerb
Sondernutzungsplanung
Projekt, Baugesuch
(inkl. Zusätze)
Arealspezifisch wirkende Planungsinstrumente
Richtplanung, Programme
Nutzungsplanung
Richtplan
Zonenplan, BNO
KGV, Quartier-GP
Parkierungs-VO
Beratung
Beratungsangebot
Entwicklungs-RP
Leitbild, Masterplan
Behördenverbindlich
Grundeigentümerverbindlich
Generell wirkende kommunale Instrumente
Planung, Programme
Gesetze, Verordnungen
Normen, Programme Dritter
Richtplan (Kanton/Region)
Kant. Baugesetze, Bau-VO
VSS-Normen (Parkierung)
Gesamtverkehrskonzeption
UVP, Kapazitätsnachweis
SIA Effizienzpfad Energie
Agglomerationsprogramm
Genehmigungen
2000-W-Areale Energiestadt
Generell wirkende überkommunale Instrumente
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Studienauftrag und Wettbewerb
Ziele
 Mobilitätsmanagement frühzeitig thematisieren
 Spielräumen ausloten, v.a. auch im Zusammenspiel von
Infrastruktur und Mobilitätsmanagement
Empfohlene Behandlung
 Immer
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Studienauftrag / Wettbewerb – Standard (1/2)
Im Rahmen des Studienauftrages XY soll geprüft werden, wieweit autoreduzierte
Nutzungen am Standort realisiert werden können. Der Parkplatzbedarf soll für die
bestehenden sowie für die zukünftigen Nutzungen ermittelt werden. Er wird
gemäss der BNO (§ XY) und BauVO (§ XY) sowie nach der VSS-Norm SN 640
281 «Parkieren; Angebot an Parkfeldern für Personenwagen» berechnet. Für das
Projekt ist gestützt auf die Grundlagen der Richtplanung (Leitbild XY) und auf
Ziffer 9.4 der Norm vorgesehen, die Anzahl der erforderlichen Pflichtparkplätze auf
XY % des reduzierten Bedarfs zu senken.
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
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Studienauftrag / Wettbewerb – Standard (2/2)
Parallel zur autoreduzierten Nutzung sind hervorragende Voraussetzungen sowohl
für den öffentlichen Verkehr als auch für den Fuss- und Veloverkehr zu schaffen.
Deren Nutzung soll durch Massnahmen des Mobilitätsmanagements gefördert
werden.
Die Veloabstellplätze sollen gestützt auf die VSS-Norm SN 640 065 «Parkieren;
Bedarfsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen» und die VSSNorm SN 640 066 «Parkieren; Projektierung von Veloparkierungsanlagen»
vorgesehen werden.
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
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Sondernutzungsplanung
Ziele
 Mobilitätskonzept grundeigentümerverbindlich absichern
 Zu bearbeitende Inhalte definieren
Empfohlene Behandlung
 In verkehrlich sensiblen Gebieten
 Bei hohem, durch das Projekt ausgelöstem Verkehrsaufkommen
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Sondernutzungsplanung – Standard (1/3)
§ 27: Mobilitätskonzept
Mit einem im Rahmen des ersten Baubewilligungsverfahrens vorzulegenden und
zu genehmigenden Mobilitätskonzept ist für das ganze Areal aufzuzeigen, wie die
Mobilität aller Nutzergruppen (Beschäftigte, Bewohnerschaft, Besuchende,
Kundschaft) im Sinne der verkehrlichen Zielsetzungen der Sondernutzungsplanung zu ihrem räumlichen Umfeld organisiert und zu bewältigen ist.
Die Bauherrschaft erarbeitet das Mobilitätskonzept und stellt dessen Umsetzung
sicher.
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
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Mai 2014
Sondernutzungsplanung – Standard (2/3)
Im vorzulegenden Mobilitätskonzept müssen zwingend folgende Punkte enthalten sein:
 Ziele
 Projektbeschrieb mit wichtigsten Eckdaten (Nutzungen, nachvollziehbare Herleitung der Anzahl Auto-Parkfelder und Veloabstellplätze, öV- und Velo/Fussverkehr-Anbindung; wichtigste Ziele und Quellen des erwarteten Verkehrsaufkommens)
 monetäre Parkraumbewirtschaftung mit verkehrswirksamer Gebührenhöhe
(ohne Bewohner)
 Informationen und Anreize zum Benützen des öffentlichen Verkehrs und des
Fuss- und Veloverkehrs (z.B. Ökobonus)
 bedarfsgerechtes Carsharing-Angebot
 Monitoring/Controlling
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
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Sondernutzungsplanung – Standard (3/3)
Das Mobilitätskonzept wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens geprüft
und bewilligt.
Zeigt das Monitoring/Controlling wiederholt auf, dass die anvisierten Ziele nicht erreicht wurden, kann der Gemeinderat verlangen, dass bestehende Massnahmen
verschärft und weitere Massnahmen auf ihre Zweckmässigkeit hin geprüft und bei
Eignung umgesetzt werden.
Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anmerken zu lassen.
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Sondernutzungsplanung
Beispiel
Bebauungsplan Roche
Ratschlag zum Bebauungsplan Grenzacherstrasse (Südareal), Areal F. Hoffmann-La Roche
AG13
2.5. Erschliessung
a. Zum Zeitpunkt der Baueingabe für das Hochhaus auf dem Baufeld 1 (Bau 1) muss ein
Mobilitätskonzept vorgelegt werden. Bis zum Baubeginn ist durch die Bauherrschaft eine
geeignete Lösung der Parkierung mit flankierenden Massnahmen basierend auf dem
Mobilitätskonzept auszuarbeiten und mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Das
Gebäude darf nur in Betrieb genommen werden, sofern die im Mobilitätskonzept auf den
Zeitpunkt der Inbetriebnahme ausgerichteten Massnahmen, welche in der Verantwortung von
Roche sind, umgesetzt sind.
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Projekt, Baugesuch
Ziele
 Mobilitätskonzept mit Inhalten festsetzen und verankern
 Wirkung der Massnahmen prüfen
Empfohlene Behandlung
 Bei Vorschriften in vorlaufenden Planungsinstrumenten,
z.B. in Sondernutzungsplanung, Parkplatzverordnung
o.ä.
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Mai 2014
Controlling und Sanktionen
Ziele
 Mittels Controlling-Pflicht sicherstellen, dass
Zielvorgaben eingehalten bzw. bei Nichteinhaltung
Sanktionen getroffen werden können
Empfohlene Behandlung
 Immer
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Mai 2014
Generell wirkende kommunale Instrumente
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Mai 2014
Studienauftrag
Wettbewerb
Sondernutzungsplanung
Projekt, Baugesuch
(inkl. Zusätze)
Arealspezifisch wirkende Planungsinstrumente
Richtplanung, Programme
Nutzungsplanung
Richtplan
Zonenplan, BNO
KGV, Quartier-GP
Parkierungs-VO
Beratung
Beratungsangebot
Entwicklungs-RP
Leitbild, Masterplan
Behördenverbindlich
Grundeigentümerverbindlich
Generell wirkende kommunale Instrumente
Planung, Programme
Gesetze, Verordnungen
Normen, Programme Dritter
Richtplan (Kanton/Region)
Kant. Baugesetze, Bau-VO
VSS-Normen (Parkierung)
Gesamtverkehrskonzeption
UVP, Kapazitätsnachweis
SIA Effizienzpfad Energie
Agglomerationsprogramm
Genehmigungen
2000-W-Areale Energiestadt
Generell wirkende überkommunale Instrumente
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Richtplanung und Programme
Elemente
 Quartierrichtplan
 Entwicklungsrichtplan
 Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV)
 Leitbild, Masterplan
Charakter
 behördenverbindlich
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Richtplanung - Standard Ausformulierung
Für die Entwicklungsgebiete
 Beispielgebiet 1
 Beispielgebiet 2 und
 Beispielgebiet 3
wird die Erstellung eines Mobilitätskonzepts vorgeschrieben. Es wird im Rahmen
einer Gestaltungsplanung und der Baugesuchserarbeitung stufengerecht konkretisiert und mit der ersten Baubewilligung im Gebiet durch die Bewilligungsbehörde geprüft und abschliessend festgesetzt.
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
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Richtplanung
Beispiel
Entwicklungsrichtplan Baden-Galgenbuck
(Bestimmungen gemäss Stadtratsbeschluss 20. Juni 2011, Stand 15. Juni 2012)
Art. 17 Nachhaltige Mobilität
1
Ein Mobilitätskonzept zeigt Massnahmen zur Erschliessung der Baufelder und zur Förderung
der nachhaltigen Mobilität. Es ist im Rahmen des Gestaltungsplanes zu erarbeiten.
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Nutzungsplanung
Elemente
 Zonenplan
 Bau- und Nutzungsordnung
 Bau- und Zonenordnung
Charakter
 grundeigentümerverbindlich
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Mai 2014
Nutzungsplanung - Standard Ausformulierung (1/2)
Für Projekte, die ein Verkehrsaufkommen von mehr als XY Fahrten pro Tag erzeugen bzw. mehr als XY Parkfelder umfassen, ist ein Mobilitätskonzept vorzulegen.
Es müssen zwingend folgende Punkte thematisiert werden:
 Ziele
 Projektbeschrieb mit wichtigsten Eckdaten (Nutzungen, nachvollziehbare Herleitung Anzahl Auto-Park-felder und Veloabstellplätze, öV- und Velo-/Fussverkehr-Anbindung, wichtigste Ziele und Quellen des erwarteten Verkehrsaufkommens)
 monetäre Parkraumbewirtschaftung mit verkehrswirksamer Gebührenhöhe
(ohne Bewohner)
 Informationen und Anreize zum Benützen des öffentlichen Verkehrs und des
Fuss- und Veloverkehrs (z.B. Ökobonus)
 bedarfsgerechtes Carsharing-Angebot
 Monitoring/Controlling
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Nutzungsplanung - Standard Ausformulierung (2/2)
Das Mobilitätskonzept wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens geprüft
und bewilligt.
Zeigt das Monitoring/Controlling wiederholt auf, dass die anvisierten Ziele nicht erreicht wurden, kann der Gemeinderat verlangen, dass bestehende Massnahmen
verschärft und weitere Massnahmen auf ihre Zweckmässigkeit hin geprüft und bei
Eignung umgesetzt werden.
Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anmerken zu lassen.
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Nutzungsplanung
Beispiele (1/2)
Öffentlicher Rahmengestaltungsplan «Umfeld Grüze», Winterthur
(öffentliche Auflage)
Art. 12 Mobilitätskonzept
Für die einzelnen Baufelder ist jeweils ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Darin sollen Massnahmen aufgezeigt werden, die den induzierten Verkehr mit den Strassenkapazitäten sowie
mit dem öffentlichen Verkehr und Langsamverkehr abstimmen.
Das Mobilitätskonzept ist gleichzeitig mit dem ersten Bauvorhaben auf einem Baufeld der
Baubehörde zur Bewilligung vorzulegen.
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
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Mai 2014
Nutzungsplanung
Beispiele (2/2)
Parkplatzverordnung PPV der Stadt Zürich (Revisionsfassung 2010)
Art. 8 Abs. 5
Autoarme Nutzungen können von der Nachweispflicht ganz oder teilweise befreit werden, sofern ein reduzierter Bedarf über ein Mobilitätskonzept nachgewiesen und durch ein Controlling
dauerhaft sichergestellt wird. Die Grundeigentümerschaft ist verpflichtet, bei wiederholten
Abweichungen von den Vorgaben des Mobilitätskonzepts, die im Sinne von Art. 5 Abs. 1
minimal erforderlichen Abstellplätze real nachzuweisen oder durch eine entsprechende
Ersatzabgabe nach Art. 15 ff. abzugelten. Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anmerken zu lassen.
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
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Beratung
Elemente
 Beratung durch Stelle der Behörde oder beauftragte
private Stelle
Charakter
 Wissensstand zum Mobilitätsmanagement erhöhen
 Zur freiwilligen Umsetzung von Massnahmen motivieren
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Beratung
Beispiel
Die durch den Kanton Aargau im Rahmen eines Auftrages mandatierte Geschäftsstelle
aargaumobil unterstützt Gemeinden, Unternehmen und auch den Kanton bei der Beurteilung
und Entwicklung von Mobilitätskonzepten und bei der Verankerung derselben in planerischen
Instrumenten.
www.aargaumobil.ch
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
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Mai 2014
Generell wirkende überkommunale Instrumente
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Studienauftrag
Wettbewerb
Sondernutzungsplanung
Projekt, Baugesuch
(inkl. Zusätze)
Arealspezifisch wirkende Planungsinstrumente
Richtplanung, Programme
Nutzungsplanung
Richtplan
Zonenplan, BNO
KGV, Quartier-GP
Parkierungs-VO
Beratung
Beratungsangebot
Entwicklungs-RP
Leitbild, Masterplan
Behördenverbindlich
Grundeigentümerverbindlich
Generell wirkende kommunale Instrumente
Planung, Programme
Gesetze, Verordnungen
Normen, Programme Dritter
Richtplan (Kanton/Region)
Kant. Baugesetze, Bau-VO
VSS-Normen (Parkierung)
Gesamtverkehrskonzeption
UVP, Kapazitätsnachweis
SIA Effizienzpfad Energie
Agglomerationsprogramm
Genehmigungen
2000-W-Areale Energiestadt
Generell wirkende überkommunale Instrumente
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Planungen und Programme
 Kantonaler bzw. regionaler Richtplan
 Gesamtverkehrskonzeption
 Agglomerationsprogramm
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Kantonale Richtplanung
Beispiel
Kanton Zug; Kantonaler Richtplan – Richtplantext;
rechtskräftige Beschlüsse bis 29. August 2013
S 5.2.3
In den Gebieten für Verdichtung ist eine erhöhte Ausnutzung zulässig. Die Gemeinden führen
vor einer Umzonung mit Erhöhung der Ausnützungsziffer für grössere Teilgebiete oder das
Gesamtgebiet ein qualifiziertes städtebauliches Variantenstudium durch. Das Verfahren setzt
sich mit mindestens folgenden Punkten auseinander:
a. Städtebau, Nutzungsart, -verteilung und –mass
b. Erschliessung (MIV, öV, LV, Mobilitätsmanagement, Energieversorung)
c. Freiraum und landschaftliche Einbettung
d. Die Gemeinden sichern die Qualitäten des städtebaulichen Verfahrens grundeigentümerverbindlich im Zonenplanverfahren.
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
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Gesetze und Verordnungen




Baugesetz
Bauverordnung
Umweltverträglichkeitsprüfung
Kapazitätsnachweis
 Genehmigungsprozesse bei kommunalen Planungen
und Bewilligungen
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Gesetze und Verordnungen
Beispiel (1/2)
Kommunaler Gesamtplan Verkehr Kanton Aargau
Der Kanton Aargau thematisiert im Paragraph 54a des kantonalen Baugesetzes die
Erstellung eines Kommunalen Gesamtplans Verkehr (KGV). Die zugehörigen Empfehlungen
sehen die Aufnahme von Massnahmen des Mobilitätsmanagements ausdrücklich vor.
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Gesetze und Verordnungen
Beispiel (2/2)
Der Kanton Aargau formuliert dazu in seinen Empfehlungen zum Kapazitätsnachweis wie
folgt:
«Ist die prognostizierte Verkehrsqualität nicht genügend und können Ausbauten der Verkehrsinfrastruktur die erforderliche Verkehrskapazitäten nicht schaffen, sind andere Massnahmen zu
ergreifen und z.B. die Möglichkeiten des öffentlichen Verkehrs oder eines Mobilitätskonzepts
zu nutzen. Als letzte Möglichkeit ist eine Verbesserung der Verkehrsqualität in der Anpassung
des Projekts, der Parkraumbewirtschaftung oder der Nutzungsart zu suchen.»
Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014
Normen, Programme Dritter
 VSS-Normen (v.a. Parkierung)
 SIA Effizienzpfad Energie
 Label 2000-Watt-Areal von Energiestadt
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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements
Mai 2014