Bundesstaatlichkeit

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Transcript Bundesstaatlichkeit

Staatsrecht I
Staatsorganisationsrecht
Professor Dr. Löwer
Herzlich willkommen!
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Ablauf
Vorbemerkungen
Vorlesungsgliederung
Literaturübersicht
Inhaltlicher Einstieg 1. Teil
2
• Zur Arbeit mit der Vorlesungsgliederung
und anderen Materialien
 Unterlagen auf der Lehrstuhlhomepage
 Ansprechpartnerin: Frau Korp (siehe HP)
 Noch 12 Plätze in der Repetenten-AG
• Zur Konzeption der Vorlesung
• Vorlesungsgliederung (Grobüberblick)
1. Gegenstand des Staatsrechts
2. Staatsrecht der BRD
3. Staatsformprinzipien
4. Verfassungsorgane
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Literaturübersicht
• Gesetzestexte
• Studienliteratur
• Kommentare
• Großlehr- und Handbücher
• Verfassungsprozessrecht
• Zeitschriften
• Entscheidungssammlungen
• Fallsammlungen
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1. Teil: Vom Gegenstand des Staatsrechts
I. Der Staat als neuzeitlicher Staat
 Leviathan (1670)
Ein Jahrhundert später:
 Gründung der Vereinigten Staaten
 Französische Revolution
Westl. Verfassungsstaatlichkeit in grundgesetzl.
Ausprägung:
• Staatsorganisationsrecht
• Grundrechte
• Verfassungsstaat in der internationalen Ordnung
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II. Vom Grund des Staates oder: Was ist ein
Staat?
Bsp.: Kosovare X wird in Frankreich wg.
dringenden Tatverdachts festgenommen. Er
verlangt konsularischen Beistand. Frz.
Polizei verspricht die serbische Botschaft zu
informieren, X verlangt, die Botschaft des
Kosovo in Berlin zu informieren.
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Drei-Elemente-Lehre
nach Jellinek
a) Staatsgewalt
b) Staatsgebiet
c) Staatsvolk
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Zur Staatsgewalt:
- Sicherheit als Staatszweck
- Staat als souveräner Herrschaftsverband mit
Gewaltmonopol
Bsp. zum Gewaltmonopol (Skript S. 24):
A kauft einen Wohnblock; in einem Flügel lebt eine links-autonome
WG, die Mietzahlungen an „Kapitalistenschweine“ ablehnt, und in
einem anderen Flügen leben Rechtsextremisten, die an das
„jüdisch-versippte Vermieterpack“ ebenfalls nicht zahlt.
A erwirkt einen Räumungstitel, die Polizei weigert sich jedoch
diesen durchzusetzen aus Angst vor den gewaltbereiten Mietern.
Der Polizeipräsident will seine Polizisten nicht gefährden.
A fragt bei den Hell‘s Angels nach „Hilfe“.
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Zum Staatsgebiet:
Staat als territorialer
Herrschaftsverband
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Zum Staatsvolk:
- Verbunden durch Band der
Staatsangehörigkeit
- 2 Anknüpfungen möglich
- Abstammung und/oder
- Territorialitätsprinzip
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Völkerrechtliche Bedeutung STAAT
- Völkerrechtssubjektivität
- Anerkennung als Staat
 Staatengrundrechte
- Politische Unabhängigkeit
- Souveräne Gleichheit
- Staatenimmunität (Bsp.)
- Interventionsverbot
- Anspruch auf Achtung der Rechtspersönlichkeit
- Schutz der Ehre
- Selbstbestimmungsrecht
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3-Elemente-Lehre im GG
- Staatsgewalt
- Grundrecht auf Sicherheit
- Souveränitätsprinzip
- Gewaltmonopol nach außen
- Gewaltmonopol nach innen
- Justizgewährleistungspflichten
- Rechtsprechungsmonopol (Bsp.)
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3-Elemente-Lehre im GG
Staatsgebiet
- auch Schiffe
- luftwärts (Bsp.)
- seewärts
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3-Elemente-Lehre im GG
- Staatsvolk
- Träger Staatsgewalt
- Personale Abgrenzung
- Deutsche „Spezial-Probleme“
- Wesen der Staatsangehörigkeit
- Völkerrechtliche Konsequenzen
- Staatsrechtliche Konsequenzen
- Erwerb und Verlust
- Grundrechtlicher Schutz
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3-Elemente-Lehre im GG
Grundgesetzliche Reflexion völkerrechtlicher Konsequenzen
- Art. 25 GG als Transformationsnorm
- Art. 25 GG als Rezeption der Staatengrundrechte
- Territorialitätsprinzip
- Staatenimmunität
- Staatsorganimmunität
- Staatsoberhaupt (Fall: Pinochet)
- Andere Staatsorgane
- Personale Grenzen der Immunität
- Absolute Grenze der Immunität (Kriegsverbrechen,
Spionage)
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Wozu noch Staaten?
- Transnationale Probleme und Antworten
- Globalisierung
- Supranationalität
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Exkurs: Rangordnung der
Rechtsquellen
Völkerrecht
Europarecht
Bundesrecht
Landesrecht
1.
2.
3.
Kollisionsregel: EuR geht nationalem Recht vor.
Kollisionsregel: Bundesrecht ist geltungsstärker als Landesrecht
Kollisionsregel: Für das VölkerR gelten gegenüber nationalem
Recht Besonderheiten
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Exkurs: Rangordnung der
Rechtsquellen
Völkerrecht = Allg. Regeln des VölkerR (Art. 25 GG)
VölkervertragsR (Art. 59 GG) = Rang
Zustimmungsgesetz. Lex-posterior-Regel
Europarecht =
Primärrecht
(EUV, AEUV)
---------------------Sekundärrecht
Verordnungen
Richtlinien
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Exkurs: Rangordnung der
Rechtsquellen
Bundesrecht:
Verfassung /
Grundgesetz
-------Parl. beschlossene Gesetze
--------Verordnungen (Art. 80 GG)
-----------Autonomes Recht (Satzungen)
 Vorrang
der Verfassung und Vorrang des
Gesetzes vor abgeleitetem Recht
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Exkurs: Rangordnung der
Rechtsquellen
Landesrecht:
Landesverfassung
----Parlamentsgesetze
------Verordnungen
------Autonomes Recht
(Gemeinden, Universitäten = Satzungen,
Art. 28 II GG, Art. 70 LVerfNRW)
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II. Wozu Verfassung?
1. Verfassungsstaat als Typus
- Leges fundamentales als Verf.vereinbarungen
- vgl. England, Frankreich und HRRDN
- vgl. heute auch EKV und AEUV
- Gesellschaftsvertragliche Ursprünge des Denkens
- Elemente Verfassungsstaatlichkeit westl. Prägung
- Rechtliche Charakteristika
- Das Urkundsprinzip
- Notwendiger Inhalt Verfassung
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-Sicherung Vorrang der Verfassung
- Statistik-Auskunfts-Allergie: Liqor-Entnahme
- Verfassungsmäßigkeit Studiengebühren
- Verfassungswidrigkeit Hochschulfreiheitsgesetz
- „Mit Verlaub Herr Präsident, …!“
- Bundesanweisung Gen-Saatgut
- Streikrecht Bahn
- Formeller und materieller Verfassungsbegriff
III. Der Staat als juristische Person
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2. Teil: Die BRD und ihre Rechtslage
A.
-
Die Entwicklung bis zur Wende
Atlantic Charta 1941
Moskauer 4-Nationen Proklamation 1943
Protokoll über die Besatzungszonen 1944
Abkommen über die Kontrolleinrichtungen
1944
- Jalta-Erklärung 1945
- Kapitulation 7./8.Mai 1945
- Potsdamer Abkommen 1945
- Proklamation Kontrollrat 1945
Frage: Was war mit Deutschland geschehen?
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2. Teil: Die BRD und ihre Rechtslage
-
Rechtliche Situation der Gebiete östlich
von Oder-Neiße
Gründung zweier deutscher Staaten
Die deutsch-deutsche Entwicklung
Die Wiedervereinigung
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3. Teil: Die Staatsformprinzipien
I.
-
Das republikanische Prinzip
Republik als Staatsformprinzip
Republik  Monarchie
Republik als historisch-sinnerfüllter
Typus der Staatlichkeit
-
Näheres zur Ämterverfassung
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3. Teil: Die Staatsformprinzipien
II. Das demokratische Prinzip
Zur Legitimationskette (personell)
Volk
(Wahl)
Parlament
Kanzler
Ministerialbürokratie
mit Minister an der Spitze
Nachgeordnetes Personal
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3. Teil: Die Staatsformprinzipien
II. Das demokratische Prinzip
Zur Legitimationskette (sachlich)
gesetzes- und
weisungsgebunden
Volk
(Wahl)
Parlament
Gesetze
Ministerien (s. Art. 64 GG)
Ministerialbehörden
Nachgeordnete Behörden
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3. Teil: Die Staatsformprinzipien
Legitimation staatlicher Herrschaft durch das
Volk:
Gewaltengegliederte Ordnung
Organisatorisch-personelle Legitimation
Sachlich-inhaltliche Legitimation
 Zusammenspiel der Legitimationsformen
Legitimation auf Gemeindeebene
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3. Teil: Die Staatsformprinzipien
Kettenmodelle in Beispielen:
Personelle Legitimation
-
-
Abgeordneter, Bundeskanzler, Minister, u.a.
Bgm., Ratsmitglied, u.a.
Rektor, Präsident IHK u.a.
Sachliche Legitimation
-
Sachentscheidung der Gemeinde
Funktionale Selbstverwaltung
Abgrenzung Dezentralisation und
Dekonzentration
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3. Teil: Die Staatsformprinzipien
Volk als Grundbegriff der Demokratie
Staatsvolk und Staatsangehörigkeit (s.o.)
Ausländerwahlrecht
Passives EU-Ausländer Wahlrecht?
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Demokratieprinzip
Gleichheit politischer Mitwirkungsrechte: das
Wahlrecht
Wahlsysteme
-
Mehrheits- und/oder Verhältniswahl (Bsp.)
Überhangmandate
Grundmandatsklausel
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Demokratieprinzip
Wahlrecht
Wahlrechtsgrundsätze (Überblick)
-
Allgemeinheit
Gleichheit
Freiheit
Geheimheit
Unmittelbarkeit
Öffentlichkeit
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Demokratieprinzip
Wahlrecht
1. Allgemeinheit der Wahl
- Familienwahlrecht?
- Inkompatibilität
- Ineligibilität
- Kommunalrechtliche Wirkung
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Demokratieprinzip
Wahlrecht
2. Unmittelbarkeit der Wahl
-
35
Demokratieprinzip
Wahlrecht
2. Unmittelbarkeit der Wahl
3. Gleichheit der Wahl
-
-
Zählwert-, Erfolgswert-,
Erfolgschancengleichheit
5%-Klausel
Grundmandatsklausel
Überhangmandate
Chancengleichheit Parteien
Inkompatibilität, Ineligibilität
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Demokratieprinzip
Wahlrecht
4.
-
Freiheit der Wahl
Hoheitliche Beeinträchtigung
Private Beeinträchtigung
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Demokratieprinzip
Mehrheitsprinzip
-
Mehrheitsbegriffe
Grenzen der
Mehrheitsentscheidung
Voraussetzungen
Mehrheitsherrschaft
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Demokratieprinzip
- Demokratieformen
-
-
Direkte Demokratie (Bsp.)
Repräsentative Demokratie
Regierungssysteme
-
Parlamentarisches
Regierungssystem
Präsidiales System
System des Grundgesetzes
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Demokratieprinzip
Parteienstaatlichkeit
-
Aufgaben und Bedeutung Parteien
Verfassungsrechtliche Stellung
Parteibegriff
-
Gründungsfreiheit
Mitwirkung pol. Willenbildung
Chancengleichheit
Finanzierung, Wahlkampfkostenerstattung
Innerparteiliche Demokratie
Parteiverbotsverfahren
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Streitbare Demokratie
-
Historische Herkunft
-
Im Einzelnen
-
Parteiverbotsverfahren
Vereinsverbotsverfahren
Verwirkung
Beamtenrecht
Bundesrechtsanwaltsordnung
Politisches Strafrecht
G-10-Gesetz
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Bundesstaatlichkeit
Enumerationsprinzip
Residualprinzip
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Bundesstaatlichkeit
Ihre Aufgabe: Alle Staatsaufgaben
lückenlos verteilen!
Erforderlich:
a) Regeln (= Gesetzgebung)
b) Durchsetzung (= Verwaltung)
c) Steitaustragung (= Judikative)
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Bundesstaatlichkeit
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Grundaussagen im GG
Art. 70: Generalnorm
Art. 70 ff.: Gesetzgebung
Art. 83 ff.: Verwaltung
Art. 95, 96: Gerichtsbarkeit
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Bundesstaatlichkeit
Gesetzgebungskompetenz:
1. Art. 70 I: Der Bund
2. Ausschließliche Gesetzgebung
Bund
3. Konkurrierende Gesetzgebung
4. Ungeschriebene Kompetenzen
-
Kraft Sachzusammenhang
Kraft Natur der Sache
Annexkompetenzen
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Bundesstaatlichkeit
Gesetzgebungskompetenzkonflikte
Verfahrensarten (Bsp. Schule)
Auslegung Kompetenznormen
Verhältnis von Bundes- und
Landesrecht
Ungeschriebene Kompetenzen
-
Kraft Natur der Sache
Kraft Sachzusammenhang
Annexkompetenzen
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Verwaltungskompetenzen
1. Grundregel: Art. 83 GG
2. Vier Typen
1. Landeseigener Vollzug
Landesrecht
2. Landeseigener Vollzug
Bundesrecht
3. Auftragsverwaltung der Länder
4. Bundeseigene Verwaltung
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Verwaltungskompetenzen, Fälle
1.
Der Bund erfährt, dass in NRW auch solche EUBürger BAföG erhaltne, die ihrem Wohnsitz im
EU-Ausland beibehalten. Die für die
Bundesausbildungsförderung zuständige
Bundesministerin Frau Dr. Annette Schawan
weist die nordrhein-westfälischen
Vollzugsbehörden an, die Leistung von BAföG in
solchen Fällen zu unterlassen.
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Bundesstaatlichkeit
Verwaltungskompetenzen, Fälle
2.
Das Land NRW verweigert dem Kohlekraftwerk
Datteln wegen immissionsschutzrechtlicher
Bedenken die Betriebserlaubnis. Der
Bundesumweltminister weist das Ministerium für
Umwelt etc. in NRW an, die Betriebserlaubnis zu
erteilen.
Rechtmäßig? Verfahren?
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Bundesstaatlichkeit
Verwaltungskompetenzen, Fälle
3.
Der Bundesumweltminister ist unzufrieden mit
der Art und Weise der Reparatur an einem
Atomkraftwerk. Er weist den Betreiber an,
bestimmte Maßnahmen zu ergreifen und ihm zu
berichten.
Rechtmäßig? Verfahren?
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Bundesstaatlichkeit
Verwaltungskompetenzen, Fälle
4a. Der Bund beobachtet Missbrauch im
Transplantationsrecht. Er beschließt ein
Bundesamt zur Sicherung der
Verteilungsgerechtigkeit der Organe zur
Transplantationen (BASVerT). Der Bundesrat
stimmt dem nicht zu.
Ist das BASVerT wirksam errichtet?
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Bundesstaatlichkeit
Verwaltungskompetenzen, Fälle
4b. In einer Novelle zum BASVerTG beschließt der
Bundestag, dass das BASVerT in jedem
Bundesland eine Unterbehörde hat, die die
Gesetzeszwecke vor Ort erledigen soll. Der
Bundestag stimmt der Novelle mit einfacher
Mehrheit zu, während der Bundesrat nicht
zustimmt. Gleichwohl wird das Gesetz verkündet.
Die Landesregierung NRW will dagegen klagen.
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Bundesstaatlichkeit
4. Aufgabenverteilung Rechtsprechung
-
-
Prinzip der Fachgerichtsbarkeiten
Gesetzgebungskompetenz
Gerichtsverfassung und Prozessrecht
beim Bund
Gerichtsaufbau (s. nächste Folie)
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Bundesstaatlichkeit
4. Aufgabenverteilung Rechtsprechung
-
Bundesstaatliche Grundregel
Sonderfall Verfassungsgerichtsbarkeit
-
-
Fall 1: Das (noch junge) Verfassungsgericht für
Schleswig-Holstein weist einen in Prozessstandschaft
gestellten Antrag zurück, weil die Verfassung diese
(angeblich) nicht vorsehe.
Fall 2: Ein Landesverfassungsgericht hält den
Organstreitantrag einer politischen Partei für
unzulässig, obwohl die Partei ihren Status verteidigt.
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Bundesstaatlichkeit
5. Mitwirkung der Länder im Gesetzgebungsverfahren
-
Grundaussage des Art. 79 Abs. 3 GG
Fall: Mit verfassungsändernder Mehrheit wird
beschlossen, statt des Bundesrates eine (echte)
zweite Kammer nach dem Vorbild des Senats der USA
einzurichten. Das Volk in den Ländern wählt je zwei
Senatoren. Die im Bundesrat unterlegene
Landesregierung des Landes A stellt dagegen einen
Antrag aus Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG (= abstrakte
Normenkontrolle); die Neuregelung sei mit Art. 79 Abs.
3 GG nicht vereinbar. Sie würde die
Landesstaatsvölker, aber nicht die Länder
unterstützen.
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Bundesstaatlichkeit
5. Mitwirkung der Länder im Gesetzgebungsverfahren
-
Bundesrat als Bundesorgan
Ausgestaltung der Mitbestimmung
-
Initiativrecht, Art. 76 Abs. 1 GG
Beteiligung an Vorlagen anderer, Art. 76 Abs. 2 GG
Beteiligung Gesetzesberatung im BT, Art. 43 Abs. 2
GG
Verfahren im Bundesrat, Art. 77 Abs. 1 GG
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Einspruchs- und
Zustimmungsgesetze
Unterscheidung
Fall: Das Land L hält ein Gesetz deshalb für
verfassungswidrig, weil es auch Fragen der
schulischen Bildung betreffe. Unbeschadet der
Frage, ob der Bund überhaupt
gesetzgebungsbefugt sei; hätte das Gesetz
wegen seiner Bedeutung für den
Bildungsförderalismus jedenfalls nur mit
Zustimmung des Bundesrates zustande kommen
können. Stimmt das Argument?
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Einspruchsgesetze
Regelfall
Varianten:
- Kein Einspruch
- Anrufung des Vermittlungsausschusses
(VA)
- Einspruch kraft Mehrheit
 Einspruch kann durch BT überstimmt
werden
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Zustimmungsgesetze
Ausnahme: GG ordnet Zustimmung an
Varianten:
- Zustimmung
- Zustimmungsverweigerung
 Ohne Zustimmung kein Gesetz
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Zustimmungsgesetze
-
Anrufung des Vermittlungsausschusses
- Änderungsvorschläge von VA
1. Beschluss von BT über Vorschläge
2. Entscheidung von BR
- VA kann sich nicht einigen
Entscheidung von BR
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Aufgabenverteilung
auswärtigen Beziehungen
- Kompetenzverteilungsnorm: Art. 32 GG
(auch Art. 59 GG)
- Beispiele für Landeskompetenzen
- Polizeiliche Nacheile
- Kostenerstattungsausschluss
grenzüberschreitender Schulbesuch
- Austausch Steuerdaten
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Aufgabenverteilung
auswärtigen Beziehungen
- Schwierigkeiten mit Art. 32 Abs. 3 GG
- Vertragsbereich der Länder
- Ausschließliche Kompetenz Bund, Art. 71
- Konkurrierende Kompetenz, Art. 72, 74
- Ausschließliche Kompetenz Land
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Regelungslücke: Verträge
untereinander
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Kompetenzverteilung bei
gesetzesfreier Verwaltung
Fall: Bund gründet Fernseh-GmbH
- Verwaltungskompetenz?
- Gesetzgebungskompetenz?
- Problem: gesetzesfreie Verwaltung
- Verbot der Doppelkompetenz, Art. 30 GG
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Bundestreue
- Inhalt
- Voraussetzungen
- Positive Rechtspflichten
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Zusammenfassung:
Bundesstaatsprinzip
- Grundbegriffe
- Qualifikation EU
- Souveränität im Bundesstaat
- Geschichte der Bundesstaatlichkeit
- Rechtfertigung Bundesstaat
- Bundesstaat und EU
- Kompetenzausscheidung
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Kommunale Selbstverwaltung
- Art. 28 Abs. 2 GG
(Homogenitätsklausel)
- Rastede: Kommunalhoheiten
- Kommunalverfassungsbeschwerde,
Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG
- Art. 78 LVerf NRW
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