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Aktueller Sachstand
Reform der Sachaufklärung
April 2012
LVV Saarbrücken
AK Sachaufklärung DGVB
Martin Graetz (Sprecher AK),
Frank Neuhaus, Michael Stegmeier,
Arnold Schwab und Daniela Merke
Zentrales Vollstreckungsgericht zur Hinterlegung und
Bundesportal
GV liefert erstellte
PDF
des Vvz und evt.
Anlagen als nur
1 Datei an...
wenn Abschrift des Vvz als Datei beantragt; nur mit
qualifizierte, elektronische Signatur
Gläubiger
(vertreter)
über EGVP
Fortgeschrittene
elektronische Signatur
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g
Zentrales
Vollstreckungsgericht
zur Hinterlegung
-Länder-
Dialog (ohne weitere Überprüfung
Bundesportal
Hagen oder
Düsseldorf
Daniela Merke
Informationsportal für Gerichtsvollzieher über das Bundesportal
 seit Februar 2012 freigeschaltet auf
www.justiz.de
Vollstreckungsportal
dann
Informationsportal
 Bereitstellung von aktuellen Informationen zur
Reform der Sachaufklärung
 für Einlieferer (GVZ,
Vollstreckungsbehörden)
 Verlinkung zu EGVP
 Empfehlung für die Hard-und
Softwareausstattung für GVZ
Daniela Merke
Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners
§ 755 ZPO
ZV-Auftrag des Gläubigers und konkreter ErmittlungsAuftrag erforderlich
Aufenthalt oder Wohnsitz des Schuldners ist unbekannt
Übergabe vollstreckbare Ausfertigung des Schuldtitels
Daniela Merke
Anfrage beim örtlichen Melderegister § 755 I ZPO nach den aktuellen
Anschriften sowie Angaben zur Haupt-und Nebenwohnung des
Schuldners
Anschrift kann nicht ermittelt werden
Abfrage beim
Ausländerzentralregister
Anschrift kann ermittelt werden
Bearbeitung des Auftrages oder
Abgabe von Amts wegen an
den nunmehr
zuständigen Gerichtsvollzieher
1.
Anfrage bei dem Ausländerzentralregister (Bundesverwaltungsamt) zur
aktenführenden Ausländerbehörde sowie zum Zuzug oder Fortzug des
Schuldners
2.
Anfrage bei der aktenführenden Ausländerbehörde zum Aufenthaltsort des
Schuldners
Daniela Merke
Anschrift kann nicht ermittelt werden
Anschrift kann ermittelt werden
§ 755 II Nr.2 ZPO
Forderung unter
500 EUR
Forderung über
500 EUR
Mitteilung an
Gläubiger unter
Rückgabe der
Vollstreckungsunterlagen
Anfrage bei den
Trägern der gesetzl.
Rentenversicherung
Bearbeitung des Auftrages
oder Abgabe von Amts
wegen an den nunmehr
zuständigen GV
Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt
der Halterdaten
Daniela Merke
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers gem. § 802 l ZPO
Antrag des Gläubigers gem. § 753 Abs.2 Satz 1 ZPO, § 802a Abs.2Nr.3
ZPO liegt vor.
und
Die zu vollstreckenden Ansprüche müssen mindestens 500,00 EUR
betragen. Kosten der ZwV und Nebenforderungen sind nur zu
berücksichtigen, wenn sie allein Gegenstand des Vollstreckungsauftrages sind.
Der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft
nicht nachgekommen ist.
oder
Eine Vollstreckung in die in dem Vermögensverzeichnis aufgeführten
Gegenstände voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Befriedigung
führt.
Daniela Merke
Datenabfrage beim
Bundeszentralamt
für Steuern
nach derzeitigem
Stand in
elektronischer Form
nur über einen
speziellen USB-Stick
möglich
Datenabfrage beim
Kraftfahrt-Bundesamt
die Fahrzeug-und
Halterdaten
Datenabfrage bei
Trägern der
gesetzl. Rentenvers.
Name o. Firma,
Anfragen nach
Registrierung mittels
Kennung und
Passwort über ein
Web-Portal.
sowie Anschriften
der derzeitigen
Arbeitgeber
(Rechtslage noch
unklar)
Daniela Merke
Abfragen bei den Meldebehörden
 keine zentrale Beauskunftung aufgrund der Vielzahl der
beteiligten Stellen und einiger nicht an das Zentrale
Melderegister angeschlossener Kommunen.
 Einzellösung der GV mit den Meldebehörden-eventuell
Dienstbehörde
Große Anfrage für § 882 c ZPO
 Abfrage von Amts wegen bei Meldebehörde, Ausländerzentralregister und Handelsregister für notwendige Daten
 Notwendige Daten = unter anderem Geburtsdatum und
Geburtsort
Daniela Merke
Aktueller Stand der Abfrage beim Ausländerzentralregister
 gem. aktuellem Urteil des EuGH i.V.m. Urteil des OVG NRW ist eine
Beauskunftung von Unionsbürgern für unsere Zwecke nicht mehr
zulässig
 mit Einführung der standardisierten elektronischen Datenübermittlung zwischen den Ausländerbehörden und den
Meldebörden i.d.R. von beiden Behörden identische Auskünfte
 Vordruck, der von den GV Softwaresystemen automatisch mit
notwendigen Daten befüllt und per Fax o. Brief übermittelt wird
 Papierrückmeldung erfolgt an GV-Verteilerstelle
Daniela Merke
Daniela Merke
Abfragen beim Bundeszentralamt für Steuern
Wie erfolgt die Abfrage:
 über hauseigenes Onlineportal – BOP Registrierung:
zunächst beim Onlineportal anmelden
Erhalt einer Registrierungsnummer
Kauf des USB-Sticks im Elster-Onlineportal
mit Stick und Registrierungsnummer Anmeldung beim Zivit
für das BOP
 beim Zivit wird Zertifikat auf den Stick gespielt
 mit Stick und dazugehörigem Kennwort =Kontoabruf




Daniela Merke
Aktualität der Daten
Die Daten sind tagesaktuell.
In welcher Zeit erfolgt die Beantwortung
 im Idealfall nach einer halben Stunde
 im schlechtesten Fall nach 2-3 Tagen
 Auskunft wird als unveränderbare PDF im
BOP-Postfach liegen
Die Bearbeitungszeit hängt von der Schnelligkeit
der Banken bei der Beantwortung und den
Geschäftszeiten der beteiligten Stellen ab.
Daniela Merke
Welche Daten müssen vom GV geliefert werden
 bei natürlichen Personen zwingend Name,
Vorname und Geburtsdatum
 bei juristischen Personen – so wie im
Handelsregister eingetragen - ideal
Welche Daten erhält der GV
 Mitteilung von Konten und Depots davon
• die Stammdaten
• Name der Bank, Kontonummer,
• Errichtung und Löschung des Kontos oder
Depots
 Ergebnisse im BOP-Postfach werden nach 6
Monaten vom BZSt gelöscht
Daniela Merke
Aktueller Stand bezüglich Abfrage bei den Trägern der
gesetzlichen Rentenversicherungen
Abfrage gem. § 755 ZPO
 zunächst, aus rechtlichen Gründen, keine vollautomatisierte
Auskunft
 elektronische Abfrage-über EGVP- mit manueller
Zwischenbearbeitung
Abfrage gem. § 802 l ZPO
 wäre technisch realisierbar, aber zunächst nicht möglich,
da gesetzliche Grundlage fehlt
 gem. § 28p SGB IV ist eine automatisierte Abfrage durch die
GV nicht zulässig, da im § 148 Abs. 3 SGB VI, wo alle berechtigten
Stellen (z.B. Hauptzollämter) benannt sind, die GV´s im Zuge
der Anpassung nicht aufgeführt sind.
Daniela Merke
GV sendet eine elektronische Nachricht mit den erforderlichen
Angaben
GV
GV
GV
GV
EGVP-Postfach
DRV
z.B. 1h
Mitarbeiter
DRV-erteilt
Freigabe
Suche
durchführen
Daniela Merke
Die durch den DRV-Mitarbeiter freigegebene Anfrage geht zur Suche...
Suchdurchlauf ergibt keinen oder
mehrere Treffer
Treffer
Anfrage an Clearingstelle um einen Datensatz zu identifizieren
Anfrage wird zum Prüffall
Clearingstelle sendet den Prüffall zum zuständigen Träger
Kein Treffer, oder zu viele Treffer
erzielt 
keine eindeutige Identifikation
möglich 
weitere Informationen erforderlich
Treffer
Daniela Merke
alle Anfragen werden protokolliert
 Daten des anfragenden GV´s, DR II Nummer,
Dienstbehörde
 Zeitpunkt der Anfrage, Inhalt der Anfrage, Ergebnis der
Anfrage
 automatisierte Rückantwort/Quittierung der Anfrage mit
Ticketnummer(Anfragenummer) an den GV
 Übermittlung der persönlichen GV-Daten auch für die
Rechnungslegung erforderlich
Mit Protokollierung der Anfrage wird ein Link an
Gerichtsvollzieher versendet, der auf Webanwendung
verweist, über die alle Bearbeitungsschritte nachvollziehbar
sind (ähnlich Paketverfolgung DHL, Hermes....)
Daniela Merke
Aktualität der Daten
 Aktualisierung erfolgt mindestens einmal im Jahr
 weiterhin werden die Datenbestände durch regelmäßige
Benachrichtigungen und Änderungen über das Melderegister
aktualisiert
 einige Behörden und Arbeitgeber (z.B. Baubranche, Reinigungsfirmen, Schausteller und Gastronomie)sind aus Gründen der
Bekämpfung von Schwarzarbeit zu Sofortmeldungen verpflichtet
 insgesamt ist der Bestand sehr aktuell
Kostenerhebung
 bis 01.05.2013 Pilotierungsphase im Echtbetrieb während dieser
Phase – keine Gebühren
 Papieranfragen lösen Gebühren in Höhe von 10,20 EUR je Anfrage
aus
Daniela Merke
Aktueller Stand bezüglich Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt
Abfrage gem. § 755 ZPO
 muss in schriftlicher Form erfolgen, da nur
geringe Fallzahlen erwartet werden
 Kosten/Aufwand zu hoch
Abfrage gem. § 802 l ZPO
 kann online erfolgen
• über Webservice
• Anbindung des KBA über zentrale Kopfstelle
• Anfrage über Web-Formular im Wege des
KBA-Browserdialogs
Daniela Merke
Anfrage wird elektronisch gestellt
GV
GV
GV
Kopfstelle IT.NRW,Eingangsschnittstelle,SAFE
Authentifizierung/Fehlermanagement
Anfragedaten an das
KBA senden
Antwortdaten des KBA
annehmen
Authentifizierung/Fehlermanagement
Kraftfahrzeug-Bundesamt
Daniela Merke
GV liefert die erforderlichen Daten
anhand der Personendaten wird ein Halter gesucht
Suche eindeutig
Suche nicht eindeutig
Liste der gefundenen Halter
zur weiteren Eingrenzung an
GV gesendet(Personenliste)
Fahrzeugsuche
(alle registrierten)
Suche ergibt genau
1 Fahrzeug
Auskunft aller Daten
der Fahrzeugakte
Suche ergibt mehrere
Fahrzeuge
Liste aller Fahrzeuge
zur Eingrenzung
(Fahrzeugliste)
Daniela Merke
Registrierung
§ 802 l ZPO
 über Antragsformular „Antrag zur Teilnahme am
Datenabrufverfahren für Gerichtsvollzieher“
 Nach erfolgreicher Registrierung Zuteilung eines
Passwortes und eigener Kennung (Änderung aller 42
Tage erforderlich)
 Mit Passwort und Kennung erfolgt Authentifizierung
bei der anfragenden Stelle
§ 755 ZPO
 Bei schriftlicher Anfrage erfolgt die Authentifizierung
über Überprüfung, ob der abfragende GV durch das
für ihn zuständige OLG registriert wurde
Daniela Merke
Absender (Vollständige Bezeichnung und Anschrift)
Kraftfahrt-Bundesamt
Sachgebiet 211
24932 Flensburg
Antrag zur Teilnahme am Datenabrufverfahren für Gerichtsvollzieher
Wir beantragen eine Benutzerkennung je Gerichtsvollzieher gemäß Anlage im Excelformat.
Die Anbindung erfolgt über die
PrivateWire-Kopfstelle des
im DOI-Netz
Softwareanbieter/Verfahrensbezeichnung
Bei Änderungen verpflichten wir uns diese umgehend mitzuteilen.
Ort, Datum
Dienstsiegel
Namenswiederholung in Druckbuchstaben / Unterschrift Behördenleiter(in)/Amtsleiter(in)
Daniela Merke
Dauer der Bearbeitung und Kosten
§755 ZPO
 Da manuelles Verfahren 1-3 Tage zzgl. Postweg
 Aktuell eine Gebühr in Höhe von 10,20 EUR
(Halbierung auf 5,10 EUR geplant)
 GV erhält mit der Antwort einen Gebührenbescheid mit
Überweisungsaufforderung
 Gebühr wird auch für Negativauskünfte erhoben
§ 802 l ZPO
 Nach wenigen Sekunden ist Rückmeldung generiert
und Ergebnis für GV abrufbar
 Zunächst keine Gebühr, da Entwicklung ein extra dafür
Kosteneinziehungsverfahren zu aufwendig sei
Daniela Merke
Allgemeines
Suchparameter
• Nachname und Geburtsdatum zwingend erforderlich
Schutzbedarf
• Daten zweckbestimmt
• Nutzung daher nur für dieses eine Verfahren
Auskunftssperre
• z.B. bei Personen des öffentlichen Lebens – Daten dürfen
nicht mitgeteilt werden Mitteilung an GV, welche Institution
Sperrung der Daten angeordnet hat – GV muss sich an diese
Stelle mit der Bitte um Auskunft wenden
Protokollierung
• Anfragen werden protokolliert und 6 Monate aufbewahrt
• Betrifft auch die Antwort vom KBA an GV
• Grund: Datenschutz
• Nicht benötigte Daten müssen beim GV gelöscht werden
Daniela Merke
Praktische Umsetzung
 Ergebnismitteilung an alle Länder
 Umsetzung der technischen Arbeiten durch NRW
mit Anbindung an das KBA
 Nach Anbindung der Softwareanbieter an die
Zentrale Kopfstelle
Beginn der Testphase
Daniela Merke