Abfall im Krankenhaus

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Transcript Abfall im Krankenhaus

Abfall im Krankenhaus
Von Abfällen aus dem medizinischen
Bereich ausgehende Gefahren sind bei
sachgemäßen Umgang nicht größer als bei
ordnungsgemäß entsorgtem Hausmüll
Voraussetzung:
Einhaltung der gebotenen Sicherheitsbestimmungen beim Sammeln,
Transportieren, Lagern und ggf. bei der
Beseitigung
Hausmüll (ehemals Gruppe A)
Hausmüllähnliche Abfälle und sonstiger
Restmüll
Entsorgung:
⇨ am Entstehungsort in kleinen Müllbeuteln
sammeln, verschließen, in den blauen
Abfallsack im unreinen Arbeitsraum geben
⇨ Wertstoffe direkt in die entsprechenden
Säcke bzw. Sammelbehälter geben
Wertstoffbehälter für
⇨ der grüne Punkt
• Kunststoff/ Verpackungen
• Papier
• Glas
Was gehört nicht in die
Wertstoffsammlung ?
• Medizinische Behältnisse
(damit verschmutzte, kontaminierte, nicht
restlos entleerte Gegenstände nicht im
Recycling landen)
• Infektiöse oder scharfe/ spitze Teile
(Kanülen, Infusionsbestecke)
• Verpackungsfremde Materialien/
gebrauchte Medikalprodukte (z. B. Handschuhe, Schürzen, Hygienepapiere,
Verbände, Tupfer, Spritzen
Abfallschlüsselnummer LAGA
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
hat Empfehlungen für die Entsorgung von
Abfällen aus medizinischen Einrichtungen
herausgegeben
Und dazu Abfallgruppen benannt und mit
Schlüsselnummer definiert Vgl. PH S. 328
Früher Gruppen:
A (Hausmüll), B (Krankenhausmüll),
C (infektiöser Müll), D (umweltbelastender Müll) ,
E (ethische Anforderungen)
Scharfe und spitze Gegenstände
LAGA 18 01 01
• Kanülen, Lanzetten, Skalpelle, Ampullen
⇨ in stichfesten, bruchsicheren und
verschließbaren Behältern sammeln z.B.
Kanülensammelboxen wie
• Rund 0,5 l mit Heftadapter
• Eckig 1,5 l für Spritzentabletts
• 7 l Behälter am Spritzen – Arbeitsplatz
auch für größere Gegenstände
Hinweise zur Vermeidung von
Nadelstichverletzungen
Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, die
nachfolgenden Handlungsanweisungen /
Sicherheitstipps im Umgang mit Nadeln,
Kanülen, spitzen Gegenständen zu
Beachten:
⇨ bei der Arbeit mit Blut/Körperflüssigkeiten,
Spritzen, Infusionssystemen und Blutzuckermesseinrichtungen sind immer
Handschuhe zu tragen
⇨ Spritzen und vorbereitete
Infusionsbestecke nur auf dafür geeignete
Tabletts, Blutröhrchen in unzerbrechlichen
Ständern transportieren, nicht in der
Kitteltasche
⇨ benutzte Nadeln, Kanülen, Lanzetten,
Skalpelle etc. direkt in die dafür
vorgesehenen Behältnisse entsorgen
(cave: „Behälter mitnehmen“ reicht nicht!)
⇨ Spritzen nicht auf Nachttischen oder
Essentabletts zurücklassen
⇨ niemals die Kappe wieder auf eine
benutzte Nadel stecken! = kein Recapping
⇨ Im Krankenhaus stehen
Sicherheitskanülen zur Verfügung. Auch
die müssen in geeigneten
Abwurfbehältnissen entsorgt werden
⇨ Abwurfbehälter nicht überfüllen, nichts
hineinstopfen, niemals versuchen, etwas
herauszufingern
⇨ Wenn der Behälter voll ist wird er fest verschlossen (Deckel muss einrasten) und
kommt in den normalen Müllsack (B –Müll)
⇨ Kanülen Sammelbehälter sind
Einmalmaterial, Umfüllen von gefährlichen
Gegenständen in größere Behälter ist
unzulässig
⇨ großzügige Entsorgung
⇨ bei Nadelstichverletzungen Wunde bluten
lassen, desinfizieren und Verletzung
unverzüglich melden (Erste Hilfe und
nachfolgend Betriebsarzt)
Körperteile und Organe einschließlich
Blutbeutel und Blutkonserven
LAGA 18 01 02
• Müssen auch aus ethischer Sicht
gesondert entsorgt werden
• Abfälle werden in speziellen Behältern
gesammelt und einer Verbrennung
zugeführt (Rücksprache Technik)
Behälter z. B.
• Abfallbehälter TK-Truhe im Kreissaal
• Sondertonne für Transfusionsreste im
Labor
Infektiöse Abfälle
LAGA 18 01 03
• Kontaminiert mit Erregern, die nach IfSG
meldepflichtig sind (§§ 6, 7, 17)
(in der Praxis nur bei schwerwiegenden
Infektionen)
Behälter:
• Abfall direkt in (weiße) Verbrennungstonne
geben (nicht umfüllen, zerkleinern, pressen)
• Tonne fest verschließen und der speziellen
Verbrennungsanlage zuführen
Nichtinfektiöser
krankenhausspezifischer Abfall
LAGA 180104
Aus infektionspräventiver Sicht keine besondere
Anforderungen an Sammlung und Entsorgung z.B.:
Gegenstände die mit Blut,
Sekreten oder Ausscheidungen kontaminiert
sind wie Verbände, Inkontinenzmaterial,
Einmalmaterial
⇨ am Entstehungsort in kleinen Müllbeuteln
sammeln, verschließen und in blauen Abfallsack
im unreinen Arbeitsraum geben (nicht umfüllen)
Zytotoxische und Zytostatische
Medikamente (LAGA 18 01 08)
Sind:
• kanzerogen (krebserregend)
• mutagen (erbgutschädigend
• teratogen ( fruchtschädigend)
und dürfen nicht in die Umwelt gelangen.
Stark kontaminierte Abfälle (Reste von
Konzentraten oder Infusionen > 20 ml)
müssen gesondert gesammelt und bei
1000°C verbrannt werden
⇨ Sondertonne Balkon Stat. 3
Arzneimittel mit Ausnahme 18 0108
LAGA 18 01 09
Zugriffsichere Sammlung und Verbrennung
in der Müllverbrennungsanlage
⇨ kleine Mengen wie Krankenhausmüll
10 01 04
Weitere Abfälle mit
umwelthygienischer Anforderung
• Chemikalien (z. B. Säuren im Labor)
• Quecksilber (Thermometer = Sondermüll)
• Batterien (⇨ Sondermüllbehälter in der
Telefonzentrale /Pförtner)
• brennbare Flüssigkeiten
⇨ Entsorgung nach Rücksprache mit der
Technik
• Radioaktive Abfälle: strahlendichte
Behälter ⇨ Lagerstätte f radioaktive Stoffe