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AOK – Die
Gesundheitskasse
für Niedersachsen
Fachveranstaltung am 08.11.2011
„Wo geht die Entwicklung der
Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Inhalt
1.
Darstellung der Entwicklung von Angebots- und
Preisstrukturen (inkl. § 87b SGB XI) in der vollstationären
Dauer- und Kurzzeitpflege, der teilstationären Pflege und bei
stationären Hospizen in Niedersachsen
2.
Darstellung wesentlicher Neuerungen im Qualitätspapier nach
§ 113 SGB XI (MuG)
3. Ausgewählte statistische Auswertungen zu Pflegestützpunkten
nach § 92c SGB XI
4.
Pflegereform auf der Bundesebene
5.
Niedersächsischer Pflegepakt
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 2
1. Darstellung der Entwicklung von
Angebots- und Preisstrukturen
 Darstellung der Entwicklung von Angebots- und
Preisstrukturen (inkl. § 87b SGB XI) in der
vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflege, der
teilstationären Pflege und bei stationären Hospizen
in Niedersachsen
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 3
Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen
teilstationäre Pflegeeinrichtungen
Anzahl der Pflegeeinrichtungen
Platzzahl der Pflegeeinrichtungen
solitäre Kurzzeitpflege
Anzahl der Pflegeeinrichtungen
Platzzahl der Pflegeeinrichtungen
vollstationäre Pflegeeinrichtungen
Anzahl der Pflegeeinrichtungen
Platzzahl der Pflegeeinrichtungen
Betreuungsangebote § 87 b
stationäre Hospize
Anzahl der Pflegeeinrichtungen
Platzzahl der Pflegeeinrichtungen
aktuell
per 31.12.2010
per 31.12.2009
per 31.12.2008
271
3.832
245
3.361
200
2.604
148
1.883
43
673
23
344
29
420
37
511
1.391
98.363
1.371
96.480
1.367
96.032
1.348
94.495
1.332
1.227
1.080
19
172
18
164
17
156
14
122
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 4
Pflegesätze der Pflegeeinrichtungen
- Mittelwerte (alle Einrichtungen) aktuell
per 31.12.2010
per 31.12.2009
40,95 €
53,57 €
66,33 €
16,84 €
70,46 €
0,97%
40,38 €
53,05 €
65,72 €
16,73 €
69,78 €
0,58%
40,30 €
52,72 €
65,28 €
16,61 €
69,38 €
1,75%
3,25 €
3,24 €
3,24 €
teilstationäre Pflegeeinrichtungen
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
Unterkunft und Verpflegung
34,80 €
41,33 €
47,48 €
12,77 €
33,88 €
42,02 €
46,65 €
12,61 €
33,65 €
40,31 €
47,02 €
12,80 €
33,24 €
40,49 €
47,32 €
12,99 €
solitäre Kurzzeitpflege
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
Unterkunft und Verpflegung
45,21 €
57,02 €
69,15 €
17,60 €
48,89 €
58,72 €
68,52 €
17,89 €
47,49 €
57,89 €
68,15 €
17,67 €
47,05 €
57,37 €
67,25 €
17,50 €
264,62 €
261,26 €
213,65 €
219,68 €
vollstationäre Pflegeeinrichtungen
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
Unterkunft und Verpflegung
Durchschnitt
Steigerung zum Vorjahr
Zuschlag § 87 b
stationäre Hospize
Bedarfssatz
per 31.12.2008
39,39 €
51,84 €
64,22 €
16,37 €
68,19 €
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 5
Verhandlungsergebnisse der Jahre
2008 bis 2010
verhandelte Pflegeeinrichtungen
2008
2009
2010
415
637
523
Pflegesätze
Pflegestufe G/O
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
Unterkunft und Verpflegung
23,55 €
40,99 €
53,56 €
66,22 €
16,89 €
23,69 €
41,29 €
53,91 €
66,72 €
16,95 €
23,68 €
41,24 €
53,93 €
66,81 €
16,93 €
Durchschnitt
70,48 €
70,92 €
70,92 €
Steigerung zum Vorjahr
Zuschlag § 87 b
2,19%
2,86%
2,37%
3,25 €
3,25 €
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 6
Verhandlungsergebnisse der Jahre
2008 bis 2010
verhandelte Pflegeeinrichtungen
Platzzahl (Durchschnitt)
Auslastung (Durchschnitt)
Pflegepersonalschlüssel
Pflegestufe G/O 12,16 - 14,50
Pflegestufe I
3,65 - 4,50
Pflegestufe II
2,43 - 3,00
Pflegestufe III
1,82 - 2,20
Durchschnitt i. V. mit Bestschlüssel
2008
2009
2010
415
637
523
68
70
70
97,8 %
97,9 %
97,9 %
12,56
3,82
2,56
1,92
12,61
3,85
2,57
1,93
12,52
3,82
2,55
1,91
95,2 %
94,6 %
95,4 %
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 7
Kaufkraft – Bundesländer / Landkreise
 Im Ländervergleich entspricht die Kaufkraft eines
Bundeslandes dem jeweiligen Durchschnitt der
Pflegesätze.
 Ausnahmen: Nordrhein-Westfalen, Saarland und Berlin
 In den Landkreisen und kreisfreien Städten in
Niedersachsen ist ein Zusammenhang zwischen
Kaufkraft und Pflegesätzen statistisch nicht zu
erkennen.
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Folie 8
Kaufkraft im Ländervergleich
Kaufkraft je Einwohner*
Bundesland
monatliche Pflegesätze mit
Unterkunft und Verpflegung**
Arbeitslosenquote
Betrag
Index*
Ranking
Betrag
Index
Ranking
in %
Ranking
Bayern
20.571 €
108,6
1
2.477 €
102,40
5
4,40
1
Hessen
20.424 €
107,8
2
2.457 €
101,60
7
6,40
4
Baden-Württemberg
20.283 €
107,1
3
2.638 €
109,10
2
4,90
2
Hamburg
20.139 €
106,3
4
2.602 €
107,60
3
8,10
8
Nordrhein-Westfalen
19.234 €
101,5
5
2.717 €
112,30
1
8,70
9
Schleswig-Holstein
19.214 €
101,4
6
2.311 €
95,60
9
7,40
5
Rheinland-Pfalz
18.956 €
100,1
7
2.420 €
100,10
8
5,70
3
Niedersachsen
18.537 €
97,8
8
2.208 €
91,30
11
7,40
5
Saarland
17.729 €
93,6
9
2.526 €
104,50
4
7,50
7
Bremen
17.408 €
91,9
10
2.270 €
93,90
10
12,10
11
Berlin
16.977 €
89,6
11
2.471 €
102,20
6
13,60
16
Brandenburg
16.645 €
87,9
12
2.047 €
84,70
12
11,10
10
Sachsen
15.952 €
84,2
13
1.919 €
79,40
16
12,10
11
Thüringen
15.826 €
83,5
14
1.976 €
81,70
14
12,70
14
Mecklenburg-Vorpommern
15.552 €
82,1
15
2.027 €
83,80
13
12,30
13
Sachsen-Anhalt
15.548 €
82,1
16
1.959 €
81,00
15
12,70
14
Korrekationskoeffizient***
Kaufkraft versus Pflegesätze mit Unterkunft und Verpflegung
0,81880402
Kaufkraft versus Arbeitslose
-0,84731698
* Quelle: RP online Kaufkraft der Deutschen
** Quelle: Statistisches Bundesamt
*** Der Korrelationskoeffizient ist ein dimensionsloses Mass für den Grad des linearen Zusammenhangs. Er kann Werte zwischen -1 und +1 annehmen.
In der Regel wird ab Werten von unter -0,6 und von über +0,6 von einem statistisch erkennbaren Zusammenhang gesprochen.
Statistisch ist im Gegensatz zum Landkreisvergleich ein Zusammenhang zu erkennen.
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 9
Kaufkraft in Landkreisen und Städten
Landkreise und
kreisfreie
Städte
durchschnittliche
Pflegesätze**
einschließlich
Unterkunft und
Verpflegung
Kaufkraft* je
Einwohner
in 2008 Ranking Index Pflegesatz Ranking Index
Harburg
22.424 €
Celle
20.734 €
Verden
20.472 €
Stade
19.325 €
Vechta
19.241 €
Diepholz
19.200 €
Osterholz
19.158 €
Stadt Hannover
19.092 €
Stadt Osnabrück
18.890 €
Stadt Wolfsburg
18.791 €
Stadt Braunschweig 18.774 €
Schaumburg
18.619 €
Osnabrück
18.582 €
Oldenburg
18.517 €
Region Hannover
18.515 €
Ammerland
18.433 €
Helmstedt
18.401 €
Goslar
18.383 €
Osterode
18.382 €
Wolfenbüttel
18.095 €
Hildesheim
18.023 €
Stadt Oldenburg
17.952 €
Hameln-Pyrmont
17.891 €
Holzminden
17.868 €
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
1,23
1,14
1,12
1,06
1,06
1,05
1,05
1,05
1,04
1,03
1,03
1,02
1,02
1,02
1,02
1,01
1,01
1,01
1,01
0,99
0,99
0,99
0,98
0,98
72,27 €
67,70 €
67,52 €
69,98 €
71,85 €
65,44 €
66,41 €
79,59 €
77,30 €
73,84 €
71,45 €
66,61 €
77,30 €
69,41 €
70,50 €
64,23 €
68,55 €
68,76 €
65,02 €
71,54 €
66,44 €
69,41 €
73,34 €
65,55 €
9
30
32
19
10
42
36
1
2
5
12
34
2
22
15
45
29
27
44
11
35
22
6
41
1,04
0,98
0,97
1,01
1,04
0,94
0,96
1,15
1,11
1,06
1,03
0,96
1,11
1
1,02
0,93
0,99
0,99
0,94
1,03
0,96
1
1,06
0,94
Landkreise und
kreisfreie
Städte
durchschnittliche
Pflegesätze**
einschließlich
Unterkunft und
Verpflegung
Kaufkraft* je
Einwohner
in 2008 Ranking Index Pflegesatz Ranking Index
Northeim
17.705 €
Göttingen
17.698 €
Stadt Delmenhorst 17.667 €
Cuxhaven
17.658 €
Rotenburg
17.612 €
Lüneburg
17.609 €
Peine
17.527 €
Gifhorn
17.504 €
Uelzen
17.488 €
Soltau-Fallingbostel 17.360 €
Nienburg
17.224 €
Lüchow-Dannenberg 17.120 €
Stadt Emden
17.103 €
Wesermarsch
17.097 €
Friesland
16.913 €
Stadt Salzgitter
16.769 €
Stadt Wilhelmshaven16.739 €
Cloppenburg
16.261 €
Wittmund
16.108 €
Bentheim
16.086 €
Emsland
16.080 €
Leer
15.795 €
Aurich
15.760 €
Niedersachsen 18.206 €
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
0,97
0,97
0,97
0,97
0,97
0,97
0,96
0,96
0,96
0,95
0,95
0,94
0,94
0,94
0,93
0,92
0,92
0,89
0,88
0,88
0,88
0,87
0,87
1,00
67,41 €
70,88 €
70,29 €
70,36 €
65,75 €
63,99 €
65,99 €
68,76 €
65,16 €
70,08 €
68,94 €
67,64 €
74,19 €
65,70 €
69,85 €
72,34 €
63,68 €
69,79 €
69,34 €
72,34 €
70,54 €
69,09 €
65,60 €
69,42 €
33
13
17
16
38
46
37
27
43
18
26
31
4
39
20
7
47
21
24
7
14
25
40
0,97
1,02
1,01
1,01
0,95
0,92
0,95
0,99
0,94
1,01
0,99
0,97
1,07
0,95
1,01
1,04
0,92
1,01
1,00
1,04
1,02
1,00
0,94
1,00
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 10
Zusammenhang Pflegesatz und -note
 Es besteht kein statistischer Zusammenhang zwischen
der Höhe des Pflegesatzes und der Pflegenote.
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 11
Auswirkungen durch Erhöhung der
Pflegesätze
 In erster Linie sind die Pflegebedürftigen bzw. deren
Angehörige betroffen, in zweiter Linie die Kommunen
als Träger der Sozialhilfe.
 Bei einer durchschnittlichen Anhebung des Pflegesatzniveaus um 1 € pro Tag würden bei derzeit 83.000 Pflegebedürftigen in Niedersachsen Mehrkosten von 30,3
Mio. € jährlich entstehen.
 Pflegebedürftige würden ca. mit zwei Drittel, die
Kommunen ca. mit einem Drittel belastet.
 Bei Anhebung des Pflegesatzniveaus in Niedersachsen
auf den Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer
entstünden jährlich Mehrkosten von rd. 259 Mio. €.
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 12
Entgeltniveau in Landkreisen und Städten
 Das Entgeltniveau aller vollstationären Pflegeeinrichtungen
liegt zwischen 78,94 € in der Stadt Hannover und 62,57 € im
Landkreis Ammerland (Vergleichsmaßstab: „Preiskennziffer“).
 Der Landesdurchschnitt liegt bei 68,79 €.
 Trägerschaftsbezogen ist das Entgeltniveau sehr
unterschiedlich:
 freigemeinnützige Trägerschaft 79,51 € - 66,37 € (72,11 €)
 kommunale Trägerschaft
91,91 € - 64,98 € (77,18 €)
 private Trägerschaft
77,38 € - 60,69 € (66,82 €)
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 13
Ammerland
Rotenburg
Schaumburg
Aurich
Uelzen
Wesermarsch
Peine
Osterode
Hildesheim
Lüneburg
Celle
Holzminden
Osterholz-Scharmbeck
Wilhelmhaven
62,00 €
Diepholz
Verden
Nienburg
Helmstedt
Northeim
Oldenburg, Land
64,00 €
Lüchow-Dannenberg
66,00 €
Leer
68,00 €
Vechta
Soltau-Fallingbostel
Grafschaft Bentheim
Emsland
Cuxhaven
Hannover, Region
Hannover, Region
Salzgitter
Braunschweig
Wolfenbüttel
Emden
Delmenhorst
Wittmund
Friesland
Cloppenburg
Gifhorn
Stade
Oldenburg, Stadt
70,00 €
Goslar
72,00 €
Wolfsburg
74,00 €
Hameln-Pyrmont
Harburg
76,00 €
Osnabrück, Stadt
78,00 €
Osnabrück, Land
80,00 €
Hannover, Stadt
Preiskennziffer Gesamt
Preiskennziffer Gesamt
60,00 €
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 14
Osterode
Lüneburg
Wilhelmhaven
Oldenburg, Land
Diepholz
Wesermarsch
66,00 €
Holzminden
Helmstedt
Northeim
68,00 €
Salzgitter
Stade
Lüchow-Dannenberg
Grafschaft Bentheim
Friesland
Nienburg
Rotenburg
Ammerland
Emsland
Leer
Hildesheim
Schaumburg
Oldenburg, Stadt
Aurich
Goslar
Wolfenbüttel
Cloppenburg
Verden
Osnabrück, Land
Hannover, Region
Wittmund
Celle
Uelzen
Cuxhaven
Soltau-Fallingbostel
Vechta
Gifhorn
Osnabrück, Stadt
Hannover, Region
Braunschweig
Emden
Osterholz-Scharmbeck
70,00 €
Peine
72,00 €
Göttingen
74,00 €
Hameln-Pyrmont
76,00 €
Wolfsburg
78,00 €
Hannover, Stadt
80,00 €
Harburg
Preiskennziffer freigemeinnützige Trägerschaft
Preiskennziffer freigemeinnützige Trägerschaft
64,00 €
62,00 €
60,00 €
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 15
Preiskennziffer kommunale Trägerschaft
Preiskennziffer kommunale Trägerschaft
95,00 €
Oldenburg, Stadt
100,00 €
Wilhelmhaven
65,00 €
Oldenburg, Land
Hannover, Region
Stade
70,00 €
Delmenhorst
Verden
Hameln-Pyrmont
Celle
Harburg
Wesermarsch
Leer
75,00 €
Aurich
80,00 €
Hannover, Stadt
85,00 €
Hannover, Region
Friesland
90,00 €
60,00 €
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 16
Wilhelmhaven
Ammerland
Wesermarsch
Hildesheim
Lüchow-Dannenberg
60,00 €
Peine
Diepholz
Aurich
Lüneburg
Uelzen
Osterode
Rotenburg
Verden
Northeim
Leer
Nienburg
Celle
Gifhorn
Helmstedt
Stade
Emsland
Wittmund
Oldenburg, Land
Cloppenburg
Vechta
Grafschaft Bentheim
Friesland
Schaumburg
Goslar
Wolfsburg
Soltau-Fallingbostel
Holzminden
Osterholz-Scharmbeck
62,00 €
Delmenhorst
64,00 €
Hannover, Region
66,00 €
Oldenburg, Stadt
68,00 €
Emden
Wolfenbüttel
Hannover, Region
Harburg
Salzgitter
Göttingen
70,00 €
Cuxhaven
72,00 €
Osnabrück, Land
74,00 €
Hameln-Pyrmont
76,00 €
Hannover, Stadt
78,00 €
Osnabrück, Stadt
Preiskennziffer private Trägerschaft
Preiskennziffer private Trägerschaft
80,00 €
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 17
Vergütungsvereinbarungen
vollstationär
 Die Quote von Pflegeeinrichtungen, die jährlich zu Vergütungsverhandlungen auffordern, liegt zwischen 30 und
40%, wobei in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen
ist, dass auch Vergütungsvereinbarungen mit über einjährigen Laufzeiten abgeschlossen werden.
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 18
Übersicht: „Alter“ der Vergütungsvereinbarungen vollstationär
Übersicht 1436 Vergütungsvereinbarungen
- Gesamt trägerunabhängig -
144
41
52
61,6% aktuell, 884 Vereinbarungen
12,0% 1 Jahr, 172 Vereinbarungen
5,1% 2 Jahre, 73 Vereinbarungen
70
4,9% 3 Jahre, 70 Vereinbarungen
3,6% 4 Jahre, 52 Vereinbarungen
2,9% 5 Jahre, 41 Vereinbarungen
10,0% 6 Jahre und mehr, 144 Vereinbarungen
73
884
172
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 19
2. Darstellung wesentlicher Neuerungen im
Qualitätspapier nach § 113 SGB XI (MuG)
Am 27. Mai 2011 hat die Schiedsstelle Qualitätssicherung
nach § 113b SGB XI durch Schiedsspruch
- die MuG in der vollstationären Pflege
sowie
- die MuG in der ambulanten Pflege
sowie
- die Anlage nach Ziffer 5 (ambulant) bzw. Ziffer 7
(stationär) der MuG in Bezug auf die Qualifikation von
Prüfinstitutionen und unabhängigen Sachverständigen
nach § 114 Abs. 4 SGB XI (Zertifizierungs- und
Prüfverfahren)
zum 1. Juni 2011 in Kraft gesetzt.
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Folie 20
Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
 In der vollstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung
ist einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement durchzuführen, die Umsetzungsverantwortung liegt auf der Leitungsebene
 Das Qualitätsmanagement schließt alle wesentlichen
Managementprozesse (z.B. Verantwortung der Leitung,
Ressourcenmanagement, Leistungserbringung, Analyse/
Verbesserung) ein und entwickelt diese weiter
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 21
Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
 Über das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement wird sichergestellt,
dass
 die vereinbarten Leistungen zu der vereinbarten Qualität erbracht
werden,
 sich die Erbringung der vereinbarten Leistungen an den Bedürfnissen
der Bewohner und den fachlichen Erfordernissen orientiert und dass
sie stetig überprüft und ggf. verbessert wird,
 Verantwortlichkeiten, Abläufe und die eingesetzten Methoden und
Verfahren in den Leistungsbereichen der Einrichtung beschrieben und
nachvollziehbar sind
 Wesentliche Maßnahmen und Verfahren
Qualitätsmanagements werden dokumentiert
des
einrichtungsinternen
 Sie müssen den jeweils beteiligten Mitarbeitern bekannt sein und
umgesetzt werden
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Folie 22
Inhalte der Fort- und Weiterbildung
 Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist eine
erfolgreich durchgeführte Weiterbildungsmaßnahme für leitende
Funktionen mit einer Mindeststundenzahl, die 460 Stunden nicht
unterschreitet, erforderlich
 Die Maßnahme umfasst folgende Inhalte:
 Managementkompetenz (Personalführung, Betriebsorganisation, betriebswirtschaftliche Grundlagen, Rechtsgrundlagen,
gesundheits- und sozialpolitische Grundlagen),
 Psychosoziale und kommunikative Kompetenz
 Aktualisierung der pflegefachlichen Kompetenz (Pflegewissen, Pflegeorganisation)
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 23
Inhalte der Fort- und Weiterbildung
 Von der Gesamtstundenanzahl sollten mind. 20% oder 150
Stunden in Präsenzphasen vermittelt worden sein
 Die Voraussetzung ist auch durch Abschluss eines
betriebswirtschaftlichen, pflegewissenschaftlichen oder
sozialwissenschaftlichen Studiums an einer Fachhochschule oder Universität erfüllt
 Die erforderliche fachliche Qualifikation der Mitarbeiter ist
auf Grund von Einarbeitungskonzepten und durch geplante
funktions- und aufgabenbezogene Fort- und Weiterbildung
sicherzustellen. Dazu ist ein schriftlicher Fortbildungsplan
zu erstellen.
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 24
Pflegeplanung und -dokumentation
 Die Pflegedokumentation muss praxistauglich sein und
sich am Pflegeprozess orientieren
 Veränderungen des Pflegezustandes sind aktuell (d.h.
bis zur nächsten Übergabe) zu dokumentieren
 Der individuelle Dokumentationsaufwand muss verhältnismäßig sein und darf über ein vertretbares und
wirtschaftliches Maß nicht hinausgehen
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 25
Pflegeplanung und -dokumentation
 Das Dokumentationssystem beinhaltet alle für die
Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen
Aussagen und Informationen in den folgenden
Bereichen:
 Stammdaten,
 Pflegeanamnese / Informationssammlung
inkl. Erfassung von pflegerelevanten Biografiedaten,
 Pflegeplanung,
 Pflegebericht,
 Leistungsnachweis
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Folie 26
Pflegeplanung und -dokumentation
 Ärztlich verordnete Leistungen sind im Rahmen des
ärztlichen Behandlungs- und Therapieplanes durchzuführen und in der Pflegedokumentation zu dokumentieren
 Zu Beginn der Versorgung ist eine umfassende
Informationssammlung über Ressourcen, Risiken,
Bedürfnisse, Bedarfe und Fähigkeiten zu erstellen
(Pflegeplanung), anhand derer Pflegeziele und Pflegemaßnahmen zu vereinbaren sind
 Sind Leistungen für den Pflegekunden/Bewohner
erforderlich, werden von diesen aber nicht abgefragt, ist
dies in der Pflegedokumentation nachvollziehbar
festzuhalten
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 27
Unterkunft und Verpflegung
 Unterkunft und Verpflegung
Leistungen der Unterkunft und Verpflegung sind
fachlich kompetent und bedarfsgerecht zu erbringen.
Die fachliche Qualität der Leistungen ist entsprechend
der rechtlichen und fachlichen Anforderungen sicherzustellen. Die Grundsätze zu den nachfolgenden
Bereichen sind in der Konzeption darzulegen:
 Hausreinigung
Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Bei
der Raumpflege ist auf die üblichen Schlaf-, Essensund Ruhezeiten Rücksicht zu nehmen.
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 28
Unterkunft und Verpflegung
 Wäschepflege
Wäschepflege ist auf den notwendigen Bedarf des
Bewohners abzustimmen und sachgerecht durchzuführen.
 Hausgestaltung
Bei der alten- und behindertengerechten Gestaltung der
Einrichtung sind die Bedürfnisse der Bewohner nach
räumlicher Orientierung, Wohnlichkeit und jahreszeitlicher Orientierung zu berücksichtigen.
 Dokumentation der Leistungserbringung
Die Leistungen der Unterkunft und Verpflegung sowie
Speise- und Reinigungspläne sind zu dokumentieren.
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 29
Ergebnisqualität
Kriterien für eine gute Ergebnisqualität sind:
 die Pflegeinterventionen sind erkennbar auf Wohlbefinden, Unabhängigkeit, Lebensqualität, Gesundheitsförderung und Prävention gerichtet,
 dem Bewohner entsteht kein körperlicher Schaden
(Sekundärschaden),
 die Ernährung (im Besonderen auch die Flüssigkeitszufuhr) ist auf die spezifischen ernährungsphysiologischen Bedürfnisse des Bewohners abgestimmt, der
Ernährungszustand ist angemessen,
 die Flüssigkeitsversorgung ist angemessen,
 die Standards von Hygiene und Sauberkeit sind
eingehalten,
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 30
Ergebnisqualität

der Bewohner entscheidet in den alltäglichen Verrichtungen selbst
und wird in seiner Eigenständigkeit unterstützt,

der Bewohner verfügt im Rahmen der Körperpflege unter Beachtung
der Selbstpflegefähigkeit über die notwendige Unterstützung,

die Selbstbestimmung im Bereich der Blasen- und Darmentleerung
ist gewahrt,

der Bewohner verfügt über die angemessene Unterstützung zur
Erhaltung der Kommunikationsfähigkeit und zur Beteiligung am
sozialen und kulturellen Leben innerhalb und außerhalb der
Einrichtung,

die Privat- und Intimsphäre des Bewohners ist berücksichtigt.
Wesentliche Kriterien zur Messung der Ergebnisqualität sind insbesondere in der Pflege - Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)
vom 17.12.2009 aufgeführt.
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 31
Zertifizierungs- und Prüfverfahren
 Unabhängige Sachverständige und Prüfinstitutionen sind
Personen oder Gesellschaften, die definierte Voraussetzungen erfüllen (u. a. persönliche Eignung, pflegerische Ausbildung, Berufserfahrung, Auditorenausbildung, Führungskompetenz, QPR-Schulung)
 Die Anträge auf Anerkennung sind bei den Landesverbänden der Pflegekassen im Land zu stellen
 Die Anerkennung erstreckt sich auf alle Bundesländer
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 32
Zertifizierungs- und Prüfverfahren
 Die Landesverbände erteilen die Anerkennung als Bescheid
für die Dauer von maximal drei Jahren
 Sachverständige und Prüfinstitutionen müssen wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig sowie zuverlässig sein
 Die Landesverbände überprüfen jährlich, grundsätzlich
durch Vor-Ort-Prüfungen, ob diese Voraussetzungen noch
vorliegen
 Unabhängige Sachverständige und Prüfinstitutionen müssen einen Ausschuss zur Sicherung der Unabhängigkeit und
Zuverlässigkeit einrichten
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
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Zertifizierungs- und Prüfverfahren
 Das Prüfverfahren ist einer Qualitätsprüfung nach § 114 Abs.
2 SGB XI gleichwertig anzuerkennen, wenn es
- die Qualitätsanforderungen der Vereinbarung zu den
Maßstäben und Grundsätzen
- die Qualitätsprüfungsrichtlinien einschließlich der Anlagen
- die Expertenstandards sowie
- die Pflege-Transparenzvereinbarungen zugrunde legt
 Alternativ: Anerkennung von QM-Systemen nach
DIN EN ISO 9001 oder EFQM
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Folie 34
Zertifizierungs- und Prüfverfahren
 Die Ergebnisse sowie die dabei gewonnen Daten und
Informationen sind den Landesverbänden der Pflegekassen,
den zuständigen Trägern der Sozialhilfe und der
Heimaufsichtsbehörde sowie der geprüften Pflegeeinrichtung mitzuteilen.
 Die Transparenzberichte nach § 115 Abs. 1a SGB XI sind
nach den geltenden Transparenzvereinbarungen zu erstellen.
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Folie 35
3. Pflegestützpunkte
Ausgewählte statistische Auswertungen zu
Pflegestützpunkten nach § 92 c SGB XI
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Folie 36
Grundlagen
Beginnend mit dem Landkreis Schaumburg wurde seit Januar 2010
durch die Pflegestützpunkte ein umfangreiches Serviceangebot für ältere
Menschen und deren Angehörige geschaffen. Die in den Kommunen
vorhandenen Strukturen wurden teilweise genutzt und im Rahmen des
Pflegestützpunktes zusammen-geführt und weiterentwickelt. Auf diese
Weise werden bürokratische Doppelstrukturen verhindert.
Im Pflegestützpunkt erhalten pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit
bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen ein umfangreiches Hilfs- und
Beratungsangebot, das träger- und anbieterübergreifend, wettbewerbsneutral und aus einer Hand organisiert ist. Die vorhandenen Angebote von
Pflege- und Krankenkassen einerseits und des jeweiligen Landkreises
andererseits werden besser miteinander vernetzt und ergänzt.
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 37
Aktueller Überblick - Niedersachen
In Niedersachsen eröffnen
seit dem 01.01.2010 etappenweise
die regionalen Pflegestützpunkte.
Mittlerweile existieren bereits
30 zugelassene Pflegestützpunkte
in Niedersachsen (Stand 10/2011).
Insgesamt 15 Kommunen sprachen
sich bisher aus verschiedensten
Gründen gegen die Einrichtung
eines Pflegestützpunktes aus.
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 38
Aktueller Überblick - Deutschland
Bundesweit eröffneten inzwischen
371 zugelassene Pflegestützpunkte
(Stand 07/2011).
Bundesland
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg[1]
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Gesamt
geplant
50
60
36
3
9
26
18
47
159
135
8
0
0
15
5
571
realisiert
48
7
26
19
3
9
18
3
29
54
135
8
0
0
11
1
371
[1] In Brandenburg werden Einzelverfügungen für die Errichtung von Pflegestützpunkten erlassen.
Aus diesem Grund gibt es keine festen Planzahlen.
Quelle: Kuratorium Deutsche Altershilfe, 07.07.2011
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Folie 39
Anzahl und Ort der Beratung
Beratungsleistung der nds. Pflegestützpunkte im Jahr 2010*
Insgesamt 11.210 Beratungen*
Hausbesuche
36%
3.962
persönliche
Beratung im
Pflegestützpunkt
telefonische
Beratung
20%
4.998
44%
2.195
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Folie 40
Beratung nach Schwerpunktthema
26
29
Osteuropäische Hilfen
Betreuung / Vorsorgevollmach /Patientenverfügung
37
42
48
56
Beschwerde amb. / Stationärer Anbieter
Eingliederungshilfe / Reha
Kurzzeit-/Verhinderungspflege
Pflegezeit / Rente für Pflege / pflegende Angehörige
61
85
Behindertenausweis
Demenzberatung / zusätzliche Betreuungsleistung
168
Widerspruchsverfahren (Hilfe bei)
Allgemein Beratung (nicht über EDV)
275
504
Pflegeleistungen SGB XI, teilstationär
692
826
Hospizleistungen
Ehrenamtliche Hilfen
1.156
1.172
Niedrigschwellige Angebote / Hilfe
Hauswirtschaftliche Versorgung
1.378
1.443
1.560
1.565
1.643
Hilfsmittelversorgung
Sozialhilfe /Grundsicherung (SGB XII)
Wohnraumberatung
Ergänzende Versorgungsangebote
Pflegeleistungen SGB XI, vollstationär
2.164
Pflegeleistungen SGB XI, ambulant
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 41
Durchschnittliche Beratungsdauer
15 bis 30 Minuten
28%
mehr als 30 Minuten
35%
bis 15 Minuten
37%
*= Quelle: Zusammenfassung der jährlichen Berichte der niedersächsischen Pflegestützpunkte.
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Folie 42
Fallabschluss und Weiterleitung
fallabschließende
Beratung im
Pflegestützpunkt
86%
davon Anzahl der
weitergeleiteten
Beratungen
14%
*= Quelle: Zusammenfassung der jährlichen Berichte der niedersächsischen Pflegestützpunkte.
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 43
Kassenzugehörigkeit der beratenen
Personen
AOK 47%
BKK 8%
LKK 6%
Keine Angaben 7%
Private KV 3%
Knappschaft 2%
IKK 9%
vdek 18%
*= Quelle: Zusammenfassung der jährlichen Berichte der niedersächsischen Pflegestützpunkte.
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Folie 44
Mitarbeiterqualifikation
Die nds. Pflegestützpunkte beschäftigten
2010 insgesamt 59 Mitarbeiter/-innen.
Als sinnvoll stellte sich insbesondere
das
Zusammenwirken
verschiedener
Fachdisziplinen in einem Team heraus.
Sozialpädagogen,
Dipl. Sozialarbeiter,
Pflegepädagogen
59%
Gesundheitswissenschaftler
2%
*= Quelle: Zusammenfassung der jährlichen Berichte
der niedersächsischen Pflegestützpunkte.
Verwaltungsfachkräfte
18%
Gerontologen
5%
Pflegefachkräfte/
Pflegeberater
16%
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 45
Finanzierungsanteil der Pflegekassen
Die anteilige Finanzierung
seitens der niedersächsischen
Pflegekassen erfolgt ab der
Eröffnung
des
Pflegestützpunktes.
Der jährliche Betrag wird
entsprechend gekürzt, sofern
der Pflegestützpunkt nicht die
kompletten
zwölf
Monate
eines Kalenderjahres betrieben
wurde.
Somit konnten die nebenstehenden Summen an die
einzelnen
Pflegestützpunkte
gezahlt werden.
Pflegestützpunkt
Landkreis Schaumburg
Stadt Braunschweig
Emsland - Beratungsagentur
Landkreis Verden
Landkreis Northeim
Landkreises Aurich
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Landkreis Osnabrück
Landkreis und Stadt Hildesheim
Landkreises Soltau-Fallingbostel
Landkreises Göttingen
Landkreis Leer
Stadt Emden
Landkreis Osterode am Harz
Wolfsburg
Landkreis Cuxhaven
Helmstedt
Salzgitter
Landkreis Goslar
Landkreis Nienburg
gesamt
Beginn
01.01.2010
01.02.2010
01.02.2010
01.03.2010
01.03.2010
01.04.2010
01.04.2010
01.04.2010
01.05.2010
01.06.2010
01.06.2010
01.07.2010
01.08.2010
01.09.2010
01.09.2010
01.10.2010
01.10.2010
01.11.2010
01.12.2010
01.12.2010
Finanzierungsbetrag Finanzierungsbetrag
jährlicher Betrag
anteilig für 2010
45.501,00 EUR
50.000,00 EUR
50.000,00 EUR
32.713,00 EUR
40.938,00 EUR
47.630,00 EUR
38.590,00 EUR
50.000,00 EUR
77.739,00 EUR
36.302,00 EUR
34.950,00 EUR
39.961,00 EUR
30.000,00 EUR
30.000,00 EUR
34.534,00 EUR
57.306,00 EUR
30.000,00 EUR
30.000,00 EUR
46.797,00 EUR
31.486,00 EUR
45.501,00 EUR
45.833,33 EUR
45.833,33 EUR
27.260,83 EUR
34.115,00 EUR
35.722,50 EUR
28.942,50 EUR
37.500,00 EUR
51.826,00 EUR
21.176,17 EUR
20.387,50 EUR
19.980,50 EUR
12.500,00 EUR
10.000,00 EUR
11.511,33 EUR
14.326,50 EUR
7.500,00 EUR
5.000,00 EUR
3.899,75 EUR
2.623,83 EUR
481.440,08 EUR
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 46
4. Pflegereform auf der Bundesebene
 2011 – Das Jahr der Pflege! ... (???)
 Was ist bisher geschehen? – Das Gesetz zur
Familienpflegezeit ist verabschiedet und wird zum
1.1.2012 in Kraft treten; Federführung liegt im
Familienministerium
 Die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive
Altenpflege“ soll bis Ende 2011 politisch konsentiert
sein (Inhalt: Vereinheitlichung der Ausbildungsberufe in
der Pflege inkl. Finanzierungsregelung, Anpassung an
EU-Vorgaben); Fachkräftemangel bleibt insgesamt
Thema
 Ein Eckpunktepapier der Bundesregierung bzw. des
BMG zur Reform des SGB XI liegt bisher nicht vor!
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 47
 Bisher im Rahmen der Reformdiskussion
behandelte Themen:
 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff/Reform
Eingliederungshilfe
 Neue Versorgungsformen/Technikunterstützung
 Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
 Flexibilisierung der (ambulanten) Leistungen
 Stärkung von Prävention und geriatrischer
Rehabilitation (Kostenträger SGB XI?)
 Dynamisierung der Leistungen
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 48
 Ausbau der Pflegeberatung (Zuständigkeiten?)
 Organisationsreform des MDK
 Finanzierung der Behandlungspflege in
Pflegeheimen
 Finanzreform gesamt: Beitragssatzerhöhung;
Beitragsbemessungsgrenze; ergänzender
individueller/kollektiver Kapitalstock
innerhalb/außerhalb des Systems; Rolle der PKV
 Förderung Ehrenamt
 Weiterentwicklung Qualitätssicherung und –
transparenz
 Ärztliche Versorgung in Heimen; Neuordnung
ärztlicher Tätigkeiten (Substitution, Delegation)
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 49
 Kompromiss der Koalitionsspitzen vom 6.11.2011:
 Steuerliche Anreize für eine freiwillige PflegeVorsorge nach dem Riester-Modell
 Anstieg des Pflegebeitrages um 0,1 %-Punkte zum
1.1.2013
 Die hieraus resultierenden 1,1 Mrd. € sollen im
Wesentlichen den Demenzkranken zugute kommen
 (Wieder-)Einsetzung der Expertenrunde zum
Pflegebedürftigkeitsbegriff; Finanzrahmen bleibt wie
oben beschlossen unverändert
 Ambulante Pflegeeinrichtungen sollen wahlweise für
bestimmte Zeiteinheiten „gebucht“ werden können,
nicht für bestimmte (Komplex-)Leistungen
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 50
5. Niedersächsischer Pflegepakt
 Diskussion der Zukunft der Pflege
 Bundesebene
 Niedersachsen
 Bisher: „Pflegepaket“ Niedersachsen
 Förderung der Altenpflegeschülerinnen und schüler
 Bezuschussung ausbildender Einrichtungen und
Dienste
 Übernahme der Umschulungskosten im 3.
Ausbildungsjahr
 Ideenwettbewerb Pflege
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 51
Ziele des Pflegepaktes
Der Pflegepakt soll vor allem dazu dienen, unter Überwindung der – natürlichen – Interessensgegensätze der im
Landespflegeausschuss vertretenen Verbände und
Institutionen gemeinsame und einvernehmliche Handlungsempfehlungen bzw. Leitlinien für die Altenpflege in
Niedersachsen festzulegen.
Des weiteren sollen Handlungsfelder dargestellt werden, bei
denen gemeinsame Lösungswege zwar noch nicht entwickelt werden können, eine Weiterarbeit an solchen
Lösungswegen jedoch einvernehmlich als sinnvoll erachtet
wird.
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 52
Beteiligte am Pflegepakt












LAG der Freien Wohlfahrtspflege
Kommunale Träger der Pflegedienste u. Pflegeheime
LAG der Verbände der privat-gewerblichen Pflegeeinrichtungen
Landesverbände der Pflegekassen und MDK
Verband der PKV
Überörtlicher Sozialhilfeträger
Sozialministerium
Nds. Landkreistag und Nds. Städtetag
Nds. Städte- und Gemeindebund
DGB und ver.di
Nds. Ärztekammer
Landesseniorenrat und Behindertenbeauftragter
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Folie 53
Ausgewählte Themen des Pflegepaktes
 Verbesserung von Image und Attraktivität der
Pflege in Niedersachsen
 Personal
 Stationäre Angebote/Vergütungsniveau
 Entbürokratisierung
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 54
Ergebnisse
 Verbesserung von Image und Attraktivität der Pflege in
Niedersachsen
 Der Landespflegeausschuss setzt sich dafür ein, dass die
Vielfalt, Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Altenpflege in
der Öffentlichkeit eine größere Beachtung finden.
 Die Öffentlichkeitsarbeit in der Altenpflege muss intensiviert
und professionalisiert werden. Die Beteiligten des Pflegepaktes vereinbaren, im Sinne dieser Grundsatzhaltung auf
eine ausgewogene und differenzierte Öffentlichkeitsarbeit
hinzuwirken, ohne objektiv vorliegende Mängel zu beschönigen.
 Das Arbeitsfeld „Altenpflege“ muss so differenziert
dargestellt werden, dass die vielfältigen Tätigkeiten, die mit
unterschiedlichen Ausbildungen und Qualifizierungen
erbracht werden können, erkennbar werden.
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 55
Ergebnisse
 Personal
a) Nachwuchsgewinnung
 Der Landespflegeausschuss unterstützt die Initiative des Nds.
Sozialministeriums und des Nds. Kultusministeriums
gegenüber dem Bund, die Finanzierung des Mehraufwandes
für die vereinheitlichte Ausbildung der Pflegeberufe durch
unmittelbar von den Pflegekassen bereitzustellende Mittel
sicherzustellen. Er ist sich bewusst, dass dieses zu einer
zusätzlichen Belastung der Pflegeversicherung führt. Der
Landespflegeausschuss ist der gemeinsamen Überzeugung,
dass diese Maßnahme sowohl dem Image der Altenpflege
dient wie auch wegen des damit verbundenen Wegfalls von
Schulgeldern mit einer hohen Attraktivitätssteigerung der
Ausbildung in der Pflege verbunden ist.
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 56
Ergebnisse
 Personal
 Der Landespflegeausschuss sieht die (Wieder-) Einführung einer
Ausbildungsumlage zwar als ein in Betracht kommendes Instrument zur Fachkraftgewinnung an, ist jedoch der Auffassung, dass
derzeit rechtliche Risiken mit einer (Wieder-)Einführung verbunden
wären.
 Er begrüßt die zur Fachkraftgewinnung durch das Land im
Rahmen des „Pflegepaketes“ ergriffenen Fördermaßnahmen und
bittet das Land zu prüfen, ob ab 2012 eine weitere Erhöhung der
Schulgeldförderung (z.B. bis zu 160,- € mtl.) mit dem Ziel erfolgen
kann, dass dann voraussichtlich ca. 4/5 aller Altenpflegeschüler/ innen in Niedersachsen von der Schulgeldzahlung befreit wären.
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Ergebnisse
 Personal
 Zur Refinanzierung dieser evtl. weiteren Erhöhung
der Schulgeldförderung ist der Landespflegeausschuss damit einverstanden, wenn das Land im
Rahmen seiner Prüfung in Betracht zieht, dass ein –
ggf. teilweiser – Einsatz der derzeit für die finanzielle
Anerkennung ausbildender Betriebe im Rahmen des
„Pflegepaketes“ verwendeten Finanzmittel sinnvoll
bzw. erforderlich erscheinen könnte.
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
Folie 58
Ergebnisse
 Personal
b) Berufsfachschule Pflegeassistenz
 Der Landespflegeausschuss begrüßt die mit dem
Ausbildungsgang verbundene Höherqualifizierung der
Pflegehilfskräfte. Er bittet die Landesregierung, im
November 2012 über die weitere Entwicklung zu
berichten.
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
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Ergebnisse
 Personal
c) Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen in
Pflegeberufen
 Der Landespflegeausschuss stellt fest, dass die mangelnde Sprachkompetenz oft ein Hauptproblem für die Menschen mit Migrationshintergrund bei der Berufsanerkennung in Deutschland darstellt.
 Es sollte in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung das
System der Bildungsgutscheine erschöpfend genutzt werden, um so
eventuelle Mängel in der Sprachkompetenz schnellstmöglich zu
beheben.
 Der Landespflegeausschuss bittet das MS zu prüfen, ob im Rahmen
seiner Möglichkeiten eine weitere Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens länderübergreifend realisiert werden kann.
 Die Finanzierung der Ausgleichsmaßnahmen sollte möglichst durch
den Bund unterstützt werden.
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Ergebnisse
 Personal
d) Verbleib in Beruf, Arbeitsbedingungen
 Der Landespflegeausschuss spricht sich für den Erhalt der
Fachkraftquote in Niedersachsen bei weiterhin mindestens 50%
aus.
 Die Beteiligten des Pflegepaktes halten es in diesem
Zusammenhang für erforderlich, insbesondere aufgrund neuer
pflegerischer Entwicklungen und Konzepte eine zeitgemäße
Neudefinition des Begriffes der Fachkraft vorzunehmen. Es wird
vorgeschlagen, zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe
einzurichten, die sich im Hinblick auf eine perspektivisch zu
erlassende Niedersächsische Heimpersonalverordnung
eingehend mit der Gesamtthematik befasst. In der AG sollten
mindestens die Verbände der Leistungserbringer und der
Kostenträger, Berufsverbände sowie das Land und die
Kommunen vertreten sein.
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
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Ergebnisse
 Personal
 Im Zusammenhang mit der geplanten Reform der
sozialen Pflegeversicherung prüft die Landesregierung die Etablierung einer Rechtsgrundlage für
ein bundesweites Personalbemessungsinstrument
sowohl für die ambulante als auch für die stationäre
Pflege.
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“
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Ergebnisse
 Personal
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
 Der Landespflegeausschuss schlägt vor, zur
Erleichterung der Organisation zur Durchführung
entsprechender BGF-Maßnahmen insbesondere für
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) regionale
Netzwerke unter Beteiligung und Moderation von
Kranken- und Unfallversicherungsträgern
anzubieten. Grundidee des Netzwerkens ist es, einen
Erfahrungsaustausch und das „Voneinander Lernen“
zu organisieren, um Synergieeffekte zu schöpfen.
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Ergebnisse
 Personal
 Ziel ist es, für die Pflegebranche aufgrund ihrer
Besonderheiten (spezifische Form der Dienstleistung
am Menschen, hohe physische und psychische
Anforderungen, hoher Krankenstand) ein eigenes
branchenspezifisches Teilnetzwerk aufzubauen. Die
konkrete Arbeit im Netzwerk orientiert sich am Bedarf
der Teilnehmer, die sich insoweit auch selbst zu
organisieren haben. Denkbar sind Unterarbeitsgruppen zu spezifischen Themen, aber auch
Hospitationen der Teilnehmer untereinander.
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Ergebnisse
 Personal
 Der Landespflegeausschuss schlägt eine sukzessive
landesweite Schaffung regionaler Netzwerke in ganz
Niedersachsen vor. Die Bereitstellung von Landesmitteln ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, um
vorgesehene Eigenanteile der Teilnehmer, z.B. für
spezifische Schulungsmaßnahmen und Workshops,
zu übernehmen bzw. zu minimieren.
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Ergebnisse
 Personal
 Der Landespflegeausschuss begrüßt, dass die AOK
Niedersachsen auf der Grundlage des § 65a Abs. 2
SGB V sog. Bonusregelungen für ambulante und
stationäre Pflegeeinrichtungen entwickeln und
erproben will. Der Landespflegeausschuss befürwortet diese Vorhaben.
 Zur Entwicklung des Assessment- und Bewertungsverfahrens werden auf freiwilliger Basis 15 – 20
ausgewählte ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen entsprechende Leistungen der AOK
Niedersachsen zum Aufbau eines BGM kostenfrei
erhalten.
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 Personal
Problematik der zunehmenden Teilzeitbeschäftigung
 Der Landespflegeausschuss schlägt die Einrichtung einer
Arbeitsgruppe vor, die nachstehende Zielsetzungen
verfolgt:
 A) Datenanalyse zum gewünschten und tatsächlichen
Beschäftigungsumfang in den Pflegeberufen,
 B) Analyse bestehender Arbeitszeitmodelle unter
Beachtung einrichtungsspezifischer Rahmenbedingungen
 C) Ableitung von Optimierungsvorschlägen aus den
Ergebnissen zu A) + B)
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 Personal
e) Kinderbetreuung
 Der Landespflegeausschuss würde es im Rahmen der
Diskussion um die Vereinbarkeit von Familie und (Pflege-)Beruf
begrüßen, wenn die Öffnungs- und Betreuungszeiten der
Kindertagesstätten in stärkerem Maße den Belangen der berufstätigen Erziehungsberechtigten Rechnung tragen würden.
 Um Randzeiten in der Kindertagesbetreuung noch besser
abdecken zu können, hält er eine stärkere Vernetzung bzw.
Kooperation zwischen Trägern der Kindertagesstätten und/oder
den Tagespflegepersonen für wünschenswert. Die Träger der
Kindertagesstätten müssen dazu wirtschaftlich in der Lage sein.
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 Stationäre Angebote / Vergütungsniveau
Der Landespflegeausschuss spricht folgende
Empfehlung zum Themenbereich der Pflegesätze für
vollstationäre Einrichtungen der Dauerpflege aus:
 Angesichts der derzeit unterschiedlichen Interessenlagen zwischen Einrichtungs- und Kostenträgern
erscheint eine Fortsetzung der Diskussion über
pauschale, einheitliche Pflegesatzerhöhungen im
Sinne einer einrichtungs- und regionenübergreifenden „Konvergenz“ nicht aussichtsreich.
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 Die derzeitigen Ergebnisse von Einzelverhandlungen, die zudem unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009
geführt werden müssen, zeigen auf, dass auch auf
diesem Wege eine Reduzierung von Finanzierungsproblemen in der stationären Altenpflege möglich ist.
 Davon umfasst sein können auch Verhandlungen
über Verbesserungen personeller Rahmenbedingungen innerhalb der rahmenvertraglichen Regelungen
nach § 75 SGB XI.
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 Handlungsschwerpunkte sieht der Landespflegeausschuss besonders in den Regionen Niedersachsens, in denen das dortige durchschnittliche Pflegesatzniveau noch erheblich unter dem landesweiten
Durchschnitt liegt.
 Er fordert die in diesen Regionen zuständigen
Pflegesatzparteien auf, kurzfristig zu prüfen, ob
Pflegesatzerhöhungen oder/und Verbesserungen der
personellen Rahmenbedingungen zur Sicherung der
Pflegequalität erforderlich sind.
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Ergebnisse
 Der Landespflegeausschuss betont, dass die
Umsetzung des Pflegepakts ein fortlaufender Prozess ist.
 Er bittet daher die Pflegesatzkommission „stationär“,
die Pflegesatzentwicklung und das Ergebnis von
Verhandlungen prozessbegleitend zu dokumentieren
und darüber im November 2012 im vorbereitenden
Ausschuss und im Landespflegeausschuss ausführlich zu berichten.
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 Entbürokratisierung

Zusammenarbeit MDKN ./. Heimaufsicht – Vermeidung von
Doppelprüfungen
 Die Pflegekassen, der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., die Kommunalen Spitzenverbände und das
Sozialministerium vereinbaren, möglichst zeitnah in
Verhandlungen zur Überarbeitung und Aktualisierung der
bisherigen Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen
Heimaufsicht, MDKN und PKV- Prüfdienst mit dem Ziel des
Abschlusses einer Vereinbarung i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 4
NHeimG einzutreten.
 Einberufung eines „Runden Tisches zum Abbau von
Mehrfachprüfungen“
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Ihre Fragen beantwortet gern
Wilken Voss
Telefon 0531 1203-13800
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