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Die europäischen Hochschulprogramme 2014-2020.
Chancen und Möglichkeiten für Universitäten
Konferenz Sliven 13.12.2013
Elisabeth Lazarou, DAAD-Lektorat Polytechnische Universität Bukarest
1. Politische Prioritäten : „Horizon 2014-2020“
2. Erasmus + die neue Programmgeneration
- Mobilität im Hochschulbereich - Neuerungen (KA 1)
- Partnerschaften (KA 2)
multilaterale Partnerschaften
Wissensallianzen
Internationale Hochschulpartnerschaften
3. Donauraumstrategie der Europäischen Union
4. Herausforderungen und Chancen für Hochschulen
5. Weiterführende Links
Konferenz Sliven 13.12.2013
Elisabeth Lazarou, DAAD-Lektorat Polytechnische Universität Bukarest
1. Politische Prioritäten „Horizon 2014-2020“
 Aufstockung der Mittel für den Europäischen Forschungsrat (weltweit
führende Fördereinrichtung in der Pionierforschung)
 innovative öffentlich-private Partnerschaften in Bereichen wie neue
Arzneimittel, umweltfreundlichere Luftfahrzeugtechnologien und Elektronik
 Investitionen in Schlüsseltechnologien (KET) wie Photonik, Nanotechnologie
und Biotechnologie
 Ansätze zur Lösung von zentralen Fragen, z. B. Gesundheitsversorgung,
nachhaltige Landwirtschaft, intelligenterer und umweltfreundlicherer Verkehr,
Klimawandel
 neuer Schwerpunkt: Ausweitung der Beteiligung von Einrichtungen aus
leistungsschwächeren EU-Ländern, einschließlich verstärkter Synergien mit
den Europäischen Strukturfonds und dem Europäischen Investitionsfonds
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 KMU-spezifisches Instrument und Pilotinstrument „Fast Track to Innovation“:
Zeitraum von der Idee bis hin zur Marktreife verkürzen und Beteiligung von
Industrie, KMU und erstmaligen Antragstellern ankurbeln
 Programm „Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft“, um die
europäische Gesellschaft einzubinden, die Attraktivität wissenschaftlicher
Laufbahnen zu erhöhen und die unausgewogene Verteilung der Geschlechter
in diesem Bereich anzugehen
 Internationalisierung der der europäischen Hochschulen
Maßnahmen auf drei Ebenen, um die Qualität der Hochschulen zu verbessern und der
EU ihren Platz im weltweiten Wettbewerb zu sichern:
● Ausbau der internationalen Austauschprogramme für Studierende und Hochschulpersonal;
● Internationalisierung und Verbesserung der Studienpläne und des digitalen Lernens
● Zusammenarbeit, Partnerschaften und Kapazitätsaufbau
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Politische Prioritäten „Horizon 2014-2020“
 NEU: EU-Forschungs- und Innovationsprogramm
● Das bislang größte Forschungsprogramm der EU
● Eines der größten mit öffentlichen Mitteln finanziertes Programme weltweit
Budget 80 Milliarden Euro – um 30 % aufgestockt
● Teilnahme insbesondere wird insbesondere für kleinere
Forschungseinrichtungen und KMU (kleine und mittlere Unternehmen)
erleichtert
Konferenz Sliven 13.12.203
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2. ERASMUS+
Die neue EU-Programmgeneration 2014-2020
• Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
beinhaltet alle bisherigen Programm und löst das bisherige Programm für
lebenslanges Lernen ab
- das Programm LLL (Erasmus, Leonardo da Vinci, Comenius, Grundtvig);
- Jugend in Aktion
- 5 internationale Kooperationsprogramme (Erasmus Mundus, Tempus,
Alfa, Edulink, Programm für die Zusammenarbeit mit Industrieländern)
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ERASMUS+

Zum ersten Mal alle auf EU-Ebene vorhandenen Förderinstrumente
unter einem Dach
 Legt einheitliche Vorschriften fest und reduziert den bürokratischen Aufwand
 Förderanträge sollen erleichtert und Zugangsmodalitäten verbessert werden.
Budget 14,7 Milliarden Euro (um 40 % aufgestockt)
3 Aktionstypen: Zuschüsse für Auslandstudium, Arbeit, Freiwilligentätigkeit
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Allgemeine Ziele von Erasmus+
• Beitrag zur Erreichung der Ziele verschiedener europäischer
Bildungsagenden (u.a. Strategie Europa 2020, Strategischer Rahmen
für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen
und beruflichen Bildung)
• Europäischer Mehrwert: Der Einsatz eines Euros auf europäischer Ebene
kann mehr bewirken als der Einsatz auf rein nationaler Ebene
• Stärkere Auswirkungen auf Einzelpersonen, Organisationen und
Systeme => institutioneller Ansatz
• Ergebnisse sichtbarer und nutzbarer machen als im LLP
• sektorübergreifende Kooperationen anregen
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Kernziele Erasmus +
 Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern
 Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen
Bildung voranbringen
• Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa, indem
junge Menschen die Möglichkeit erhalten, ihre Kompetenzen
und Fähigkeiten durch Auslandserfahrungen zu erweitern.
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Teilnahmeberechtigt: 34 Programmstaaten
28 Mitgliedsstaaten der EU
Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei, FYR Mazedonien
Partnerstaaten
In verschiedene Regionen unterteilt
z. B. Region 1 / Westbalkan: Albanien, Bosnien und Herzegowina,
Kosovo, Montenegro, Serbien
Teilnahmemöglichkeit in bestimmten Aktionen / unter bestimmten
Bedingungen
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Erasmus +: Mobilität im Hochschulbereich
 Zwei Schlüsselaktionen (Key Actions= KA) in den Bereichen
Mobilität und Partnerschaften
• Schlüsselaktion 1 (KA 1) -Mobilität = ein Vertrag
• Schlüsselaktion 2 (KA 2) - Partnerschaften = ein Vertrag
Neuerungen allgemein im Bereich Mobilität
• Mobilitätskonsortien für alle Aktionen
• Sprachenförderung erweitert
• Verfahren „Organization of Mobility“ vereinfacht = Stückkosten
• Mobility Tool
• Keine vorbereitenden Besuche
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Schlüsselaktion 1 - Mobilität (KA 1): Drei Phasen
 Vorbereitung
- Auswahl
- Vereinbarung über Partnerschaften und Teilnehmenden
- Sprachliche, interkulturelle, fachliche Vorbereitung von Teilnehmern
vor der Ausreise
- Pflicht: sprachliche Einstufung
 Durchführung
Begleitung durch entsendende/aufnehmende Institution
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Schlüsselaktion 1 - Mobilität (KA 1)
 Nachbereitung
- Auswertung der Aktivitäten
- Formale Anerkennung der während des Aufenthalts
erworbenen Leistungen
- Wissens- und Erfahrungstransfer
- Verbreitung von Ergebnissen
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Schlüsselaktion 1/Mobilität – Neuerungen Studierendenmobilität
 Studium: minimal 3 Monate
 Praktikum: minimal 2 Monate
 Studierendenmobilität: mehrfach möglich, je nach Studienphase
Bachelor, Master, Promotion
 minimal 2 bzw. 3 Monate
 maximal 12 Monate insgesamt
 Mobilität von Graduierten
 nur für Praktika
 Auswahl im letzten Studienjahr
 innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums
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Studierendenmobilität Finanzierung
 Monatsrate mit Mindest-/Höchstbetrag
 Monatsrate unterschiedlich nach Ländergruppen
(ABC)
 Monatsrate Praktikum = Studium + 100 – 200 Euro
 Unternehmensgehalt wird nicht berücksichtigt
 Förderung von Special Needs
• Monatssatz für alle Geförderten einer Hochschule
nach Land gleich (Ausnahme „Benachteiligte“)
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Studierendenmobilität Finanzierung
 Internationale Studierendenmobilität wahrscheinlich ab
2015/16 (Outgoing, Incoming)
 Loan Guarantly Facility für Masterstudierende (zentrale
Maßnahme)
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Mobilität: Neuerungen in der Personalmobilität
 Für Lehre und Weiterbildung Europa
Outgoing, Incoming
Laufzeit 2 Tage bis 2 Monate (Lehre mind. 8 Stunden)
 Für Lehre und Weiterbildung international ab 2015/16 (?)
Outgoing, Incoming
Laufzeit 5 Tag bis 2 Monate (ohne Reisezeiten)
Fahrtkosten = „Stückkosten“ i. d. R. vordefiniert „Bausteingröße“ je nach Bedarf,
Staffelung nach Entfernung
Aufenthalt pro Tag (bis 14 bzw. ab 14 Tage) gestaffelt pro Tag nach Ländern
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Neuerungen in der Personalmobilität
Zuschusskategorien / „Bausteine“
 Projektmanagement und Durchführung: Allgemeine Projektverwaltung und
Aktivitäten vor Ort
 Transnationale Projekte: Fester Zuschuss pro Person und Entfernung
 Transnationale Lehr- und Lernaktivitäten: müssen substantiell zur Erreichung
der Projektziel beitragen
 „Intellectual Outputs“: Entwicklung hochwertiger und übertragbarer Ergebnisse
 Multiplikatoren-Veranstaltungen: nationale und internationale Konferenzen
 Außergewöhnliche Kosten: spezielle Anschaffungen, Untervertragskosten etc.
 Special Needs: tatsächliche Kosten (nicht als „Zuschlag“ zu den anderen
Kategorien, sondern eigenständige Berechnung)
Erasmus + : Schlüsselaktion 2 / Partnerschaften
Aktivitäten
• Entwicklung gemeinsame Studienprogramme/Module
• Intensivprogramme (Sommerschulen etc.)
• Thematische Zusammenarbeit Hochschule und Wirtschaft
• Zusammenarbeit von Student Support Services
• Langzeitmobilität von Hochschulpersonal
• Blended Mobility: Physische (bis zu zwei Monate) u. virtuelle Mobilität
• Intensivprogramme
• Langzeitdozenturen (2 – 12 Monate)
• Kurzzeitige Personaltrainings/Fortbildungen (5 Tage bis 2 Monate)
Schlüsselaktion 2 / Partnerschaften: Modulare Struktur
• Projektmanagement und – umsetzung
• Grenzübergreifende Projektleitertreffen
• Ergebnisse (intellectual outputs)
• Veranstaltungen für Multiplikatoren
• Grenzübergreifende Lehr-, Lern, und Weiterbildungsmöglichkeiten
• Außerordentliche Kosten
• Sonderförderung (Special Needs): Erhöhter Finanzaufwand wegen
Behinderung. Zuschüsse in allen Kategorien nach realen Kosten
Schlüsselaktion 2 / Partnerschaften: Rahmenbedingungen
• Mobilitätsaktivitäten in einem oder mehreren teilnehmenden Ländern
• Förderfähig: eingeschriebene Studierende, Personal von Hochschulen
und/oder Unternehmen
• Keine Einschränkung bei der Teilnehmer-Anzahl
• Antragsteller: mind. 3 Einrichtungen aus mind. 3 Ländern
→Konsortialprinzip: Die koordinierende Einrichtung erhält den EU-Zuschuss
für das gesamte Projekt und ist verantwortlich für die Weiterleitung der
Teilbeträge an die Partnerinstitutionen, für die Berichterstattung und
Abrechnung
• Projektdauer: 2 – 3 Jahre (bei Antragstellung festzulegen)
• Projektplan: detaillierter Arbeits- und Zeitplan
• Adressat: Nationale Agentur im Land des hauptkoordinierenden
Antragstellers
Schlüsselaktion 2 / Partnerschaften
• Multilaterale Partnerschaften - Innereuropäische Netzwerke mit
Hochschulen bzw. Einrichtungen aus mind. 3 Ländern
(ggf. Beteiligung von außereuropäischen Partner)
• Verwaltung über die Nationalstelle
• Laufzeit: 2-3 Jahre
• Antragsteller müssen im Bereich der Hochschulbildung aktiv sein;
• in einem Teilnahmeland registriert/angesiedelt sein (auch öffentliche
Einrichtungen, kulturelle Einrichtungen, IHK etc.)
• Partner: jede öffentliche und private Einrichtung (alle Bildungssektoren und
Arbeitsmarkt)
• Einrichtungen aus Drittländern (Teilnahme nur als Partner, wenn klarer
Mehrwert für das Projekt gegeben ist)
Schlüsselaktion 2 / Partnerschaften – Auswahl
 Auswahl durch nationale Gutachterkommission
• 30% Relevanz des Projektes (Aktionsziele, Modernisierungsagenda)
u.a.: Bezug zu den Programm- und Aktionszielen, Bedeutung für die
teilnehmenden Einrichtungen, europäischer Mehrwert
• 20% Qualität Projektantrag und –umsetzung u.a. : Qualität und
Vollständigkeit des Arbeitsprogramms einschließlich Phasen der
Vorbereitung, Durchführung, Monitoring, Evaluation und
Verbreitung von Ergebnissen, Kohärenz zwischen Zielen und
geplanten Maßnahmen, Kosteneffizienz.
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 Auswahl durch nationale Gutachterkommission
• 20% Qualität Projektteam und Kooperation u. a.: Zusammensetzung der
Partnerschaft, d. h. passendes Profil der Einrichtungen zu Erreichung der
Ziele; Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten,
Einbeziehungen von „Newcomern“, Koordinations- und
Kommunikationsmechanismen
• 30% Wirkungsgrad, Verbreitung und Nachhaltigkeit u.a.:
Evaluationsmaßnahmen, Auswirkung auf die beteiligten Einrichtungen
und auf lokaler/regionaler/nationaler und europäischer Ebene,
Qualität des Verbreitungsplans (z.B. freie Zugänglichkeit erarbeiteter
Materialien), Nachhaltigkeit nach Auslauf der Förderung)
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Schlüsselaktion 2 /Partnerschaften – Wissensallianzen
 Kooperationsprojekte zwischen Hochschule und Wirtschaft
• Verpflichtende Teilnahme von Unternehmenspartnern: „to create
new multidisciplanary curricula to promote entrepreneurship within
education & developing other transferable skills (e.g. real-time
problem solving or creative thinking)
• Umfang: 200 Projekte
• zentral verwaltet in Brüssel
Konferenz Sliven 13.12.2013
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Schlüsselaktion 2 / Partnerschaften – Internationale
Hochschulpartnerschaften
• Grundlage: bisherige Masterprogramme von Erasmus Mundus
• Gemeinsame Masterprogramme, umgesetzt von Konsortien aus EUHochschulen und – falls relevant nicht-EU-Hochschulen
• Keine Themenbeschränkung
• Einbindung von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen
• „Employability“ – Einbindung von Praktika
Sliven 13.12.2013
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Schlüsselaktion 2 / Partnerschaften – Internationale
Hochschulpartnerschaften
• Gemeinsamer Abschluss (Joint Degree) wünschenswert, jedoch nicht
verpflichtend
• 4jährige Verträge:
1. Jahr: organisatorische Vorbereitung; 2.- 4. Jahr: Studienprogramm
• 80% Stipendien für nicht-EU-Studierende
• 34.000 Stipendien
• zentral verwaltet in Brüssel
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Schlüsselaktion 2 / Partnerschaften – Internationale
Hochschulpartnerschaften
• Zwei Projektarten (bisher Tempus und ALFA(Lateinamerika und EU))
• Mit Staaten der Nachbarschaftsregionen und Beitrittsländern im
Westbalkan
• Asien, Lateinamerika, AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik), Russland
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Schlüsselaktion 2 / Partnerschaften – Internationale
Hochschulpartnerschaften
• Gemeinsame Projekte
• Lehrplanentwicklung, gemeinsame Abschlüsse, Entwicklung von Lernund Lehrmethoden, Fortbildung von Mitarbeitern, Qualitätssicherung,
Bologna Tools
• Institutionelle Reformen
• Strukturmaßnahmen
• Reformen auf nationaler Ebene mit Unterstützung der zuständigen
Behörden in den Partnerländern (Modernisierung der
Hochschulstrukturen, Verwaltungsstrukturen, Bologna Reform etc. )
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Schlüsselaktion 2 / Partnerschaften – Internationale
Hochschulpartnerschaften
• Integrierte Mobilität für Länder der südlichen und östlichen
Nachbarschaftsregionen und Beitrittsländer (ohne Nationale Agentur)
• Studierende und Personal
• Regeln wie „Credit mobility“ (max. 12 Monate)
• Netzwerk nationaler Büros in ENP (European Neighbourhood Policy) und
Beitrittsländern bleibt bestehen
• Jährliche Aufrufe / Projektdauer: 2-3 Jahre / zentral verwaltet in Brüssel
• Konsortium: mind. 3 Hochschule aus drei verschiedenen EU-Mitglieds- bzw.
Programmstaaten und mind. 2 Hochschulen aus jedem beteiligten
Drittland
Antragstermine
• Dezember 2013: Aufruf, Leitfaden für Antragsteller
• Schlüsselaktion 1 – Mobilität (KA 1): voraussichtlich 17. März 2014 (ohne
internationale Mobilität); einzureichen bei der Nationalen Agentur
• Schlüsselaktion 2 – Partnerschaften (KA 2): voraussichtlich 30. April 2014;
einzureichen bei der Nationalen Agentur
• Online-Antragstellung: Alle Antragsteller müssen sich vorab einmalig in
einem zentralen Portal registrieren → „unique registration code“
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3. Donauraumstrategie der Europäischen Union
• makroregionale Strategie - engere Zusammenarbeit der Staaten entlang
der Donau zur weiteren Entwicklung des Donauraums
• Schwerpunkte:
• Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU
• Export der dualen beruflichen Bildung
• Umwelttechnologien und erneuerbare Energien
• Zivilgesellschaft und Stärkung der Verwaltungskapazitäten
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Donauraumstrategie der Europäischen Union
• 9 EU-Mitgliedstaaten: Bulgarien, Deutschland, Österreich, Kroatien, die
Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien, die Slowakische Republik und
Slowenien.
• Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Moldau, Ukraine
• Deutschland: Bayern und Baden-Württemberg
• Europaminister Peter Friedrich: Sonderbeauftragter für die Umsetzung der
EU-Donauraumstrategie
• http://www.danube-region.eu/item/330884
• www.donauraumstrategie.de
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4. Horizon 2014-2020: Herausforderungen und Chancen für die
Hochschulen
 Stärkere Vernetzung: multilaterale Kooperationen mit Schulen, Berufsschulen,
Unternehmen
 Kompetenzorientierung in der Lehre und in den Zielvorgaben der
Studiengänge
 Arbeitsmarktorientierung: Vermittlung von Schlüsselkompetenzen
 Der/die Hochschullehrende als Bildungsmanager/in
 Rolle der Hochschullehrenden als Berater und Trainer in einem
mediengestützten Lehr- und Lernprozess (Informationsmanagement, virtuelle
Lehre, Medienkompetenz)
 Rolle der Hochschulen im gesellschaftspolitischen Kontext der
Informationsgesellschaft
 Hochschuldidaktik
5. Weiterführende Links
• http://ec.europa.eu/education/lifelong-learningpolicy/framework_de.htm
• http://ec.europa.eu/educaton/erasmus-for-all/index_de_htm
• www.na-bibb.de
• https://eu.daad.de/erasmus/alle/mobilitaetsfoerderung/de/11739erasmus-die-neue-welt-der-eu-bildungsprogramme/
• http://www.kmk-pad.org/pad/nationale-agentur/erasmus-plus.html
• http://www.danube-region.eu/item/330884
• www.donauraumstrategie.de
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