Die Agenda for Peace als Orientierungsrahmen neuerer

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Die Agenda for Peace
als Orientierungsrahmen
neuerer Konfliktbearbeitung
Agenda für den Frieden (1)
Die Agenda für den Frieden (agenda for peace)
wurde 1992 vom damaligen Generalsekretär
der UNO Boutros Boutros-Ghali veröffentlicht. Sie betont die Konfliktverhütung als
Friedensstrategie und reagiert damit vor
allem auf die durch das Ende des Kalten
Krieges veränderte weltpolitische Lage.
Durch Maßnahmen der humanitären Hilfe
und präventiven Diplomatie will sie das
Ausbrechen latent vorhandener Konflikte
vermeiden..
Agenda für den Frieden (2)
Als Reform der klassischen Friedenssicherung weist die Agenda für den Frieden
vier Handlungsebenen auf:
- vorbeugende Diplomatie (preventive
diplomacy)
- Friedensschaffung und/oder Friedenserzwingung (peace making, peace
enforcement),
- Friedenssicherung (peace keeping) und
- Friedenskonsolidierung (post conflict peace
building).
• http://www.un.org/Docs/SG/agpeace.html
Nachhaltiger Friede
• Gewaltfreiheit
• Selbsterhaltung
• Innere/Äussere Legitimation
• Konstruktive Konfliktransformation
Mediation,
Verhandlung,
Schlichtung,
• politische Demokratisierung
 Änderung des moralischpolitischen Klimas
• Wirtschaftl. Wiederaufbau
• Wiederherstellung des
Rechtsstaats
 Verheilung der Wunden der
Vergangenheit
• Erziehung und Ausbildung,
Gesundheitswesen/-vorsorge
Ökologisches Gleichgewicht
Streitbegleitung
Versöhnung
Wiederaufbau
PRÄVENTION
(Reconstruction)
 Engagement für die Zukunft
 Versöhnung der Werte
 Entwicklung eines WirGefühls und multipler
Loyalitäten
Versöhnung
(Reconciliation)
Friedensschaffung (Peace Building)
Sicherheit
Rüstungskontrolle
Abrüstung
Friedenswahrung
(robustes)
Peace Keeping
Agenda en détail (1)
• Vorbeugende Diplomatie
• (preventive diplomacy), hierunter fällt der
Einsatz diplomatischer Mittel mit dem Ziel,
das Entstehen von Streitigkeiten zwischen
einzelnen Parteien zu verhüten, die
Eskalation bestehender Streitigkeiten zu
Konflikten zu verhindern und - sofern es
doch zu Konflikten kommen sollte - diese
einzugrenzen.
Agenda en détail (2)
• Vorbeugende Einsätze
• (preventive deployments) sind präventive
Truppeneinsätze, um den Ausbruch eines
Konfliktes im Vorfeld zu verhindern. Bei einer
innerstaatlichen Krise kann ein vorbeugender Einsatz auf Antrag bzw. mit Zustimmung der Regierung oder aller Konfliktparteien erfolgen. Gleiches gilt, wenn ein
Land sich bedroht fühlt und die Errichtung
einer VN-Truppe nur auf seiner Seite der
Grenze beantragt.
Agenda en détail (3)
• Friedensschaffung
• (peace-making) ist der Prozess bis zum
Abschluss eines Friedensvertrags oder
Waffenstillstands und bezeichnet Aktivitäten
mit dem Ziel, feindliche Parteien zu einer
Einigung zu bringen, im wesentlichen durch
solche friedlichen Mittel, wie sie in Kapitel VI
der VN-Charta vorgesehen sind.
Agenda en détail (4)
• Friedenssicherung
• (peace-keeping) bezeichnet die Errichtung einer
personellen Präsenz der Vereinten Nationen vor Ort
mit Zustimmung aller Konfliktbeteiligten durch
Einsatz von durchweg leichtbewaffneten Soldaten,
Wahlbeobachtern und Polizisten zur Überwachung
und Durchführung von Waffenstillstands- und
Friedensvereinbarungen. Die Friedenssicherung ist
eine Technik, welche die Möglichkeiten für eine
Konfliktverhütung wie auch eine Friedensschaffung
erweitert.
Agenda en détail (5)
• Friedensdurchsetzung
• (peace enforcement) sind Einsätze stärker
bewaffneter VN-Truppen und als vorläufige
Maßnahme nach Kapitel VII, Artikel 40 der VN-Charta
zu verstehen. Darunter fallen Maßnahmen z. B. zur
Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der
Waffenruhe oder zur Sicherung humanitärer Versorgungskonvois, die aufgrund ihrer stärkeren
Bewaffnung über den Auftrag an Friedenstruppen
hinausgehen, aber nicht mit Zwangsmaßnahmen zu
verwechseln sind, die - nach Artikel 43 der Charta verhängt werden können, um gegen Angriffshandlungen vorzugehen.
Agenda en détail (6)
Friedenserzwingung durch militärische Gewalt
(use of military force) bezeichnet militärische Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII, Artikel 42 der Charta, die bei
Bedrohung oder Bruch des Friedens oder bei Angriffshandlungen verhängt werden können, um den Weltfrieden
aufrechtzuerhalten. Der Sicherheitsrat hat bislang nur selten
Gebrauch gemacht von den stärksten dieser militärischen
Zwangsmaßnahmen. Sonderfälle waren der Golfkrieg II (IrakKuwait) wie auch die erste Intervention zur Absicherung
humanitärer Hilfe in Somalia (United Task Force - UNITAF):
Der Sicherheitsrat hatte Mitgliedstaaten ermächtigt, in seinem
Namen Maßnahmen zu ergreifen. Auch die Bombardierung
bosnisch-serbischer Stellungen durch die NATO im Sommer
1995 folgte einem Mandat des Sicherheitsrats mit dem Ziel, die
Bürgerkriegsparteien an den Verhandlungstisch zu bringen und
erst so den Abschluss des Friedensabkommens von Dayton zu
ermöglichen.
Agenda en dètail (7)
• Friedenskonsolidierung
• (post-conflict peace-building) ist nach erfolgreicher
Beendigung eines Konfliktes auf die Wiederherstellung bzw. Förderung staatlicher Strukturen
gerichtet, die geeignet sind, den Frieden zu festigen
und zu kon-solidieren, um das Wiederaufleben eines
Konfliktes zu verhindern. Hierzu gehören die
Demobilisierung von (Ex-) Kombattanten, ihre
Entwaffnung und Rehabilitierung durch Wiedereingliederung in die Zivilgesellschaft [ DDR =
Disarmament, Demobilisation, Rehabilitation]; ferner
der Aufbau von Verwaltung und Justiz nach
rechtsstaatlichen Prinzipien."
Literaturtip
• http://www.dadalosd.org/frieden/grundkurs_2/agenda.htm
• http://www.friedenspaedagogik.de/
english/topics_of_the_institute_s_
work/constructive_conflict_manag
ement/an_agenda_for_peace
Thanx for listening