Michael Hartmann - Baumpflege Bollmann GmbH

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Transcript Michael Hartmann - Baumpflege Bollmann GmbH

XXI. KMV-Fachseminar
Golfplatzpflege
13. März 2012
‚Baumpflege und Verkehrssicherheit‘
Michael Hartmann
Teil I Baumkontrollrichtlinien 2010
Richtlinien für Regelkontrollen zur
Überprüfung der Verkehrssicherheit
von Bäumen
Teil II ZTV-Baumpflege 2006
Zusätzliche Technische
Vertragsbedingung und Richtlinien für
Baumpflege
Michael Hartmann
Teil I: Richtlinien zur Überprüfung der
Verkehrssicherheit von Bäumen
Baumkontrollrichtlinien
Michael Hartmann
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Michael Hartmann
Teil II: Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen und Richtlinien
für Baumpflege
Michael Hartmann
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3 Ausführung
Allgemeines
Angegebene Maße und Maßnahmen beziehen sich, sofern aus
dem Text nichts anderes abzuleiten ist (z. B. Abschnitt 3.1.3
Erziehungs-, Aufbauschnitt), auf Bäume mit mehr als 30
Standjahren.
Bei der Ausführung von Leistungen hat der Auftragnehmer
von seiner Arbeitsposition am[im Baum aus den Baum durch
Inaugenscheinnahme auf Schäden zu prüfen, welche die
Verkehrssicherheit gefährden können. Über festgestellte
Schäden ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
Michael Hartmann
3.1 Kronenschnitt
3.1.1 Allgemeines
Schnittmaßnahmen in der Krone dienen insbesondere bei Jungbäumen der Entwicklung
und dem Aufbau, später der Erhaltung von vitalen, gesunden und verkehrssicheren
Bäumen, welche die vorgesehenen Funktionen möglichst lange erfüllen können.
Landschaftsprägende Bäume oder Baumgruppen mit natürlichem Erscheinungsbild
Erforderliche Eingriffe sollen so früh wie möglich ausgeführt werden, um Schnittstellen klein
zu halten und Folgeschäden sowie weitere Schnittmaßnahmen möglichst zu vermeiden.
Mit zunehmender Größe der Schnittfläche besteht darüber hinaus die Gefahr, dass
ein Versorgungsschatten entsteht, der i. d. R. frühestens nach einer
Vegetationsperiode feststellbar ist.
An alten Bäumen sollen Schnittmaßnahmen nur in begründeten Fällen ausgeführt werden
(z. B. zur Verkehrssicherung).
Tot holz kann — außer bei der Kronenpflege — belassen werden, sofern die
Verkehrssicherheit das Entfernen nicht erforderlich macht.
Michael Hartmann
Feinst-, Fein- und Schwachäste dürfen nicht mit der Motorsäge
abgeschnitten werden.
Starkäste sollen nicht abgeschnitten werden. Bei schlecht
abschottenden Baumarten (z. B. Aesculus, Betula, Populus, Salix) gilt
dies auch für Grobäste. Ist dies unvermeidbar, so ist zu prüfen, ob die
Äste lediglich eingekürzt werden können.
Bei Einkürzungen soll auf Zugast / Versorgungsast geschnitten
werden. Der Durchmesser des Zugastes / Versorgungsastes sollte
möglichst ein Drittel des einzukürzenden Astes an der Schnittstelle
betragen (siehe Abb. 1 unten rechts).
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Ausführungszeit
Durch Schnittmaßnahmen treten die geringsten Folgeschäden auf, wenn
sie während der Vegetationszeit ausgeführt werden, da Wunden dann
besser abgeschottet werden und schneller überwallen.
Bei Temperaturen unter -5° C dürfen Schnittmaßnahmen nicht ausgeführt
werden.
„Blutende“ Baumarten (z. B. Acer, Betula, Juglans) sollen in der Zeit des
starken Sattdrucks nicht geschnitten werden, sondern möglichst in
belaubtem Zustand.
Michael Hartmann
Wundbehandlung
Beim Schnitt in der Vegetationszeit (etwa April bis September) kann auf
Wundbehandlungsstoffe verzichtet werden.
Sollen Wundbehandlungsstoffe verwendet werden, sind sie auf
Schnittflächen ab ca. 3 bis zu einem Durchmesser von 10 cm unverzüglich
nach dem Schneiden vollflächig, gleichmäßig und deckend aufzutragen,
bei Schnittflächen> 10 cm Durchmesser nur auf den Wundrand und das
angrenzende Splintholz (ca. 2 cm). Die Schnittflächen müssen glatt sein.
Michael Hartmann
Ich danke für Ihre
Aufmerksamkeit
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