Herzlich willkommen!

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Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Herzlich willkommen!
Organisator:
Herbert Tiefenthaler
Altersvorsorgeplaner & Vorsorgeexperte
• Gründer von Gewinnerkonzepte (1998)
• Versicherungsmakler | Vermögensberater |
Kreditmakler
Referent:
Peter Manhart
Initiator Projekt „Der Pensionsexperte“
• 1965 bis 1980 Vertriebsleiter, Marketingleiter,
Geschäftsführer in der Privatwirtschaft
(Handel, Markenartikel, Produktion)
• Schwerpunkt Altersvorsorgeplanung, Vorsorge,
Investment & Wohnbaukredite
• 1980 bis 2001 Marketing- und Vertriebsleiter,
Direktor, GF in der Finanzwirtschaft
(Pensionskasse, Bank und Versicherung)
• Lehrgang Sozialkapital 2010 (Betriebliche
Altersvorsorge)
• Seit dem Jahr 2000 mit der FINNET KG
selbständig, Coach, Unternehmensberater,
Trainer, Vortragender
Thema heute
Pensionskonto – das unbekannte Wesen
Beginn 19 Uhr
1
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Letzte Meldungen: Auch Finanzministerin erkennt hohe Risiken im
staatlichen Pensionssystem
• Fekter: Österreich muss beim Abbau seiner Schulden und bei den Kosten für die
Pensionen nachbessern
• Fekter: Österreich hat mittel- bis langfristig ein Risiko aufgrund der sogenannten
„Ageing Costs“, dazu gehören die Ausgaben für Pensionen und die
Gesundheitskosten für ältere Menschen
• Österreich muss nach dem von SPÖ und ÖVP paktierten 27-Milliarden-Steuer- und
Sparpaket bis 2016 weitere Sparmaßnahmen, speziell bei den Pensionen,
vornehmen.
• Chef der Jungen Wirtschaft, Markus Roth: Die Pensionskosten seien „einer der
zentralen Schuldentreiber“. Österreich steuere auf einen „budgetären Eisberg“ zu,
eine tief greifende Reform des Pensionssystems sei „dringend notwendig“.
• ÖVP-Seniorenbund-Generalsekretär Heinz Becker: Der Seniorenbund unterstütze die
Ankündigung für weitere Pensionsreformen
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
In den letzen Jahren gab es genug Reformen
Pensionsreformen in den
letzten Jahren:
• 2000
• 2003
• 2005
• 2012
Forderung nach neuen
Reformen bereits im Herbst
2012
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Seit der vorletzten Pensionsreform 2005 gibt es das
Pensionskonto
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Sie finanzieren mit Ihren hohen Pensionsversicherungsbeiträgen die Pensionen der heutigen Pensionisten in einer
Höhe, auf welche Sie später einmal nicht einmal annähernd
Anspruch haben!
Das gibt`s doch
nicht, das kann
doch nicht wahr
sein??!!
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Welchem Pensionsrecht unterliegen Sie?
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Seit dem 1.1.2005 gibt es drei Rechtslagen
• Vor dem 1.1.1955
geboren
• Altrecht
• Nach dem 1.1.1955
geboren und erst nach
dem 1.1.2005
Arbeitsbeginn
• Neurecht
• Nach dem 1.1.1955
geboren, aber schon vor
dem 1.1.2005 gearbeitet
• „Gemischtes Recht“
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Für die Pension bedeutet das
• Altrecht
• Pension wird nach dem
ASVG berechnet
• Neurecht
• Pension wird nach dem
APG berechnet
• „Gemischtes Recht“
• Pension wird mittels
Parallelrechnung
(ASVG/APG) berechnet
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Berechnung ASVG
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Alle Beitragsjahre
Aufwerten
Dividiert durch 12
Die besten … Beitragsmonate
2013 … 300 Beitragsmonate
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Beitragsgrundlagen
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Aufwertungsfaktoren
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Berechnung ASVG seit 2003
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Alle Beitragsjahre
Aufwerten
Dividiert durch 12
Die besten … Beitragsmonate
Addieren = Bemessungsgrundlage
Versicherungsjahre x 1,78 = Prozentsatz
Bemessungsgrundlage x Prozentsatz
Dividiert durch um 1/6 erhöhte Zahl der Monate
Pension
Eventuelle Abschläge (4,2%)
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Parallelrechnung
•
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•
•
Alle Beitragsjahre
Aufwerten
Dividiert durch 12
Die besten … Beitragsmonate
Bemessungszeitraum
Die Länge des Bemessungszeitraumes hängt
vom Kalenderjahr des Pensionsstichtages ab.
Für die Pensionsberechnung nach Rechtslage
2003 gilt folgendes:
2008
192 Beitragsmonate
2015
206 Beitragsmonate
2009
194 Beitragsmonate
2016
208 Beitragsmonate
2010
196 Beitragsmonate
2017
210 Beitragsmonate
2011
198 Beitragsmonate
2018
212 Beitragsmonate
2012
200 Beitragsmonate
2019
214 Beitragsmonate
2013
202 Beitragsmonate
2020
216 Beitragsmonate
2014
204 Beitragsmonate
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Parallelrechnung
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•
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Addieren = Bemessungsgrundlage
Versicherungsjahre x 2 = Prozentsatz
Bemessungsgrundlage x Prozentsatz
Dividiert durch um 1/6 erhöhte Zahl der Monate (202>235,66)
Pension
Eventuelle Abschläge (3%)
Verlustdeckelung 7 – 10%
Pension ist der höhere Wert
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Berechnung APG
• Pensionskonto anschauen
• Gesamtgutschrift dividiert durch 14 =
Anspruchspension APG
• Entsteht durch jeweils 1,78% Zubuchung der
Beitragsgrundlage und laufende jährliche Aufwertung
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Ausschnitt aus einem Pensionskontoauszug
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„Gemischtes Recht“
• Alles nach ASVG inkl. Parallelrechnung
• Alles nach APG
• Pensionen anteilig nach Beitragszeiten ASVG/APG
• Summe ist Pensionsanspruch
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Heutiger Schwerpunkt: Alle nach 1.1.1955 Geborenen
Wiederholung:
• Mit Versicherungszeiten vor 2005: Gemischtes Recht
• D.h.: „Schnittpension“ zwischen Pensionskontopension
(APG) und ASVG Pension
• Die ausgewiesene “Pension“ ist diese „Schnittpension“
• Ohne Versicherungszeiten vor 2005: Reine
Pensionskontopension (APG)
• Das bedeutet, aus dem Pensionskontoauszug erkenne ich
den ganzen Pensionsanspruch bis zum Abfragedatum!
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Tatsächlicher Pensionsanspruch
„Schnittpension“ nach Parallelrechnung
Gesamtgutschrift
Dividiert durch 14 = 1.497 (APG Pension)
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Wie komme ich zu meinem Pensionskontoauszug
• Zur PV gehen/die PV anschreiben
• Selbst besorgen oder mit Hilfe Ihres Pensionsexperten
besorgen
• Wie:
• Finanz Online Zugang holen
• eCard mit Hilfe Finanz Online zur „Bürgerkarte“ machen
und im gleichen Arbeitsschritt Pensionskontoauszug
online downloaden.
• Gleicher Weg für Versicherungszeitenbestätigung inkl.
Beitragsgrundlagen
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Versicherungsdatenauszug
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Pensionskontoauszug
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Pensionskontoauszug Peter I
Unselbständig
Firmenwechsel
GMBH - Selbständig
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-
Jahrgang 1974
Studium
teils Ferialjobs,
Arbeitete als Journalistin, nach
Geburt Sohn 2001 Teilzeit
Seit 2005 geringfügig im Unternehmen Ihres Mannes
beschäftigt.
Frau Mustermann
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
-
Jahrgang 1974
Studium
teils Ferialjobs,
Arbeitete
als Journalistin,
Geringfügig,
keinenach
Geburt Sohn 2001 Teilzeit
Pensionsbeiträge
Seit 2005
geringfügig im Unternehmen Ihres Mannes
beschäftigt.
Frau Mustermann
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Zuschrift in 2013: Nachmeldung eventuell fehlender Zeiten
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Was passiert am 31.12.2013
• Alle Pensionskontogutschriften verschwinden
• Werden ersetzt durch eine „Erstgutschrift“ (bis Ende
5/2014)
• Erstgutschrift ersetzt alle bisherigen
Versicherungszeiten inkl. Parallelrechnung und
Verlustdeckel
• Erstgutschrift wird nach „ASVG“ System berechnet,
also mit einmaligen Aufwertungsfaktoren
• Eigene Aufwertungsfaktoren wurden erlassen
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Was passiert am 31.12.2013
• Zwei Berechnungswege:
• Alle Beitragsgrundlagen der besten 28 Jahre nach
ASVG System = Bemessungsgrundlagen
• 1,78% Steigerungssatz für alle Jahre (= Prozentsatz)
• Prozentsatz von Bemessungsgrundlage dividiert
durch um 1/6 erhöhte Monatszahl ergibt
Ausgangsbetrag
• Dann ASVG Rechnung nach alter Rechtslage vor 2003
(2% Steigerungssatz, Verlustdeckel, besten 204
Beitragsmonate)
• Ergibt Vergleichsbetrag
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Was passiert am 31.12.2013
• Ober- und Untergrenze je nach Jahrgang ermitteln
• Liegt der Vergleichsbetrag zwischen Ober- und
Untergrenze, gilt der Ausgangsbetrag.
• Ist Vergleichsbetrag höher, wird er ja nach
Geburtsjahrgang gekürzt, ist er niederer, wird er je
nach Geburtsjahrgang erhöht. Maximal -3,5% bis +
3,5%.
• Dieser Betrag x 14 ist dann die Erstgutschrift
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Was sollten Sie tun?
•
•
•
•
•
Termin mit Ihrem Pensionsberater ausmachen
Pensionskontoauszug per 31.12.2013 besorgen
Natürlich dann auch per 31.12.2014
Durch besprechen
Offene Fragen stellen wie:
– Früher in Pension
– Schul/Studienzeiten nachkaufen
– Gewinnentnahmen bei Selbständigen/Auswirkungen auf
Pension
–…
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Was sollten Sie tun?
•
•
•
•
•
Termin mit Ihrem Pensionsberater ausmachen
Pensionskontoauszug per 31.12.2013 besorgen
Natürlich dann auch per 31.12.2014
Kontoauszug besprechen
Offene Fragen stellen und klären wie:
– Früher in Pension
– Schul/Studienzeiten nachkaufen
– Gewinnentnahmen bei Selbständigen/Auswirkungen auf
Pension
–…
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Inhalt des nächsten Webinars
• Welche Arten von Alterspension gibt es?
• Was ist mit „Frühpension“?
• Gibt es noch die Hacklerpension?
• Was ist eine Korridorpension?
• Was sind die Voraussetzungen für die einzelnen
Pensionen?
• Termin: 20.3.2013
Der Pensionsexperte – wichtige Informationen für den Ruhestand
Danke für die Aufmerksamkeit
Haben Sie noch Fragen?