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Pensionsreformen
im Rückblick
Infotag – Pensionen
Umstieg in das neue Pensionsrecht
ÖGB, 27.September 2012
Pensionsrecht
• Pensionsbeiträge:
• 1970 bis 1985: Erhöhung um 5,7 Prozentpunkte
• 1985 bis 1988: Erhöhung um 2,3 Prozentpunkte
• seit 1988 mit 22,8% stabil
• Seit 1985 wurden leistungseinschränkende
Maßnahmen gesetzt. Seither ist der Anteil der
Pensionsausgaben am BIP relativ stabil geblieben.
Leistungssenkende
Maßnahmen: 1980 - 1990
• Beseitigung des Grundbetrages 1984
(30 % der Bemessungsgrundlage)
• Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes
der Pensionsberechnung
– in den 80er Jahren von fünf auf zehn Jahre
• Wegfall der Anrechnung von Schul- und Studienzeiten
für die Ermittlung der Pensionshöhe
Leistungssenkende
Maßnahmen:
1990 - 1995
• 1992:
Beschluss, das Pensionsalter der Frauen zwischen
2024 und 2034 an jenes der Männer anzuheben
• 1993:
Erhöhung des Durchrechnungszeitraums der
Pensionsberechnung von zehn auf fünfzehn Jahre
• 1993:
Umstellung der Pensionserhöhung auf die
Nettoanpassung
Leistungsverbesserungen
1990 - 1993
• Berücksichtigung der
Kindererziehungszeiten bei der
Ermittlung der Pensionshöhe
– 4 Jahre pro Kind
– deutliche Anhebung des
Ausgleichszulagenrichtsatzes
Sparpaket 1996
• Reduktion der Pensionsprozentpunkte bei
vorzeitiger Alterspension
• Verschärfung der Voraussetzungen für den Bezug
einer vorzeitigen Alterspension: Erhöhung der
notwendigen Versicherungsjahre von 35 auf 37,5.
• Erhöhung des Pensionsalters der Männer bei
vorzeitiger Alterspension wegen geminderter
Arbeitsfähigkeit von 55 auf 57 Jahre.
• Aussetzung der Pensionsanpassung 1996/97
Pensionsreform 1997
• Pensionskonzept 2000 auf Grundlage des
„Rürup-Gutachtens“
• Restriktivere Budgetpolitik zu Lasten
arbeitsmarkt- und sozialpolitsicher
Schwerpunktsetzungen
• Maßnahmenplanung anfangs ohne
Einbindung der Sozialpartner
• Rücknahme von Vorhaben im Zuge von
Nachverhandlungen mit den Sozialpartnern
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Maßnahmen Pensionsreform 1997
(Umsetzung ab 2000 bzw. 2003)
BISLANG:
• Durchrechnungszeitraum 15 Jahre
NEU
• Ausdehnung ab 2003
auf 18 Jahre bis 2020
• Gestaffelte
Steigerungsbeträge
• Einheitlich 2%
• Keine Abschläge
• Bei Antritt vor dem
Regelpensionsalter -2%
vom Steigerungsbetrag
• Max. 15% Abschläge
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Pensionsreform 1997
•
Linearisierung der Steigerungsprozentsätze
– wirksam ab dem Jahr 2000
– Abschläge aber dafür höhere Steigerungsprozentsätze
•
Steigerungsprozentsätze bis 2000:
– 1. bis 30 VJ: 1,83 Prozentpunkte / Jahr
– ab dem 30. VJ: 1,675 Prozentpunkte /Jahr
– Zusätzlich Erhöhung und Minderung der Prozentpunkte bei Pensionsantritt
vor/nach 56/61 Jahren
•
ab 2000: generell 2 Prozentpunkte pro Jahr, jedoch Einführung von
Prozentpunkten - Abschlag bei vorzeitigem Pensionsantritt. Wirkt sich negativ
auf Personen mit vergleichsweise geringen Versicherungszeiten aus
Maßnahmen Pensionsreform 1997
• Einbeziehung Geringfügig Beschäftigter in SV (bisher
nur UV)
Vollversicherung, wenn Summe mehrerer Einkommen über
der Geringfügigkeitsgrenze bzw. Möglichkeit des Opting-In
• Einbeziehung „Neuer Selbständiger“ in SV
Versicherungspflicht ab ATS 88.000,-- Jahreseinnahmen,-bzw. Opting-In, wenn Einnahmen darunter liegen
• Höherbewertung von Kindererziehungszeiten
• Bildungskarenz
• Altersteilzeit
• Erleichterung der Gleitpension
• Erhöhte Selbstfinanzierung der PV von Bauern und
Gewerbe
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Pensionsreform 2000
• Keine Einbindung der Sozialpartner
• Maßnahmenfestlegung gegen den
Widerstand von AN-Vertretungen und
Opposition
• Umsetzung noch bevor Maßnahmen der
letzten Pensionsreform greifen konnten
• Abschaffung der vorzeitigen AP wg.
Geminderter Erwerbsfähigkeit (auf Grund
EuGH-Urteil)
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Maßnahmen Pensionsreform
2000
• Anhebung des Antrittsalters bei vorzeitigen
Alterspensionen um eineinhalb Jahre auf
56,5 bzw. 61,5 Jahre
(bei langer Versicherungsdauer und
Gleitpension)
• Erhöhung der Abschläge von 2% auf 3% pro
Jahr des Pensionsantritts vor dem
Regelpensionsalter
• Kürzungen bei BU- und
Invaliditätspensionen
• Kürzungen bei der Witwen-/Witwerpension
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Arbeitsmarktpolitische
Begleitmaßnahmen
• Befristete Verlängerung der
Bezugsdauer AL-Geld
• Änderungen bei der Altersteilzeit: v.a.
Wegfall der Verpflichtung zur
Einstellung einer Ersatzarbeitskraft
• Bonus-Malus in der ALV bei
Einstellung/Kündigung Älterer
• Frühwarnsystem bei Kündigung
Älterer
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Pensionsreform 2003
• Weitgehende Eingriffe ins
Pensionssystem unter dem Eindruck
von „Speed kills“ und Nulldefizit
• Abschaffung aller vorzeitigen
Alterspensionen
• Drastische Leistungskürzungen
• Rücknahme von Härten nach
großflächigen Streikmaßnahmen
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Maßnahmen der
Pensionsreform 2003
• Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen
Arbeitslosigkeit sowie der Gleitpension
• Auslaufregelung der vorzeitigen Alterspension bei
langer Versicherungsdauer
• Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes von
15 auf 40 Jahre
• Schrittweise Absenkung der Steigerungspunkte
• Weitere Erhöhung der Abschläge von 3% auf 4,2%.
– Abschläge von der (mit 80% gedeckelten) Bruttopension
• Pensionsanpassung erst im zweiten Kalenderjahr
nach Pensionsantritt
• Anhebung der KV-Beiträge für PensionistInnen
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Abschwächende Maßnahmen
• Härteausgleichsfonds für die Jahre
2004-2006
• Verlustdeckelung: max. 10% Verlust
im Zuge der veränderten
Pensionsberechnung
• Sonderbestimmung für
Langzeitversicherte „Hacklerregelung“
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Verluste aus der Pensionsreform 2003
mit und ohne Deckelung 2004 bis 2028
40
35
30
25
20
15
10
5
0
Gesamtverlust mit Deckelung
Verlust ohne Deckelung
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Pensionsreform 2004
• Langfristige Harmonisierung
unterschiedlicher Systeme
• Inkrafttreten APG
(Allgemeines Pensionsgesetz) mit 1.1.2005
• Für Personen, die ab 1.1.2005 erstmals
Beitragszeiten erwerben gilt ausschließlich
das APG
• Nach 1.1.1955 Geborene: Parallelrechnung
(APG, ASVG)
• Vor 1955 Geborene: Ausschließlich ASVG
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Pensionsharmonisierung
• Leistungsorientiertes Pensionskonto als
Grundlage
• 1,78% der Bemessungsgrundlage pro
Versicherungsjahr als Leistungsanspruch
• Pensionshöhe ergibt sich aus der Summe
der über das Erwerbsleben erworbenen,
aufgewerteten BGL
• 65/45/80: Bei Pensionsantritt mit 65 Jahren
und 45 Versicherungsjahren, beträgt die
Pensionshöhe 80% des durchschnittlichen
Lebenseinkommens
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Pensionsharmonisierung
• Versicherungszeiten anstatt
Unterscheidung in Ersatz- und
Beitragszeiten
• Höhere Aufwertung zurückliegender
Beitragsgrundlagen
• Höhere Bewertung von KEZ
• Arbeitslosen-Zeiten: 70% der BGL
des AL-Geldes (92% davon für
Notstandshilfezeiten)
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Pensionsharmonisierung
• Korridorpension: 37,5 Versicherungsjahre;
62. Lebensjahr bei zusätzlichen Abschlägen
(anfangs 4,2%)
• Schwerarbeitspension: 45 Beitragsjahre,
10 Jahre Schwerarbeitszeiten, 60. Lebensjahr
• (Weitere Verlängerung der
Ausnahmebestimmungen für
Langzeitversicherte)
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Pensionsberechnung
(Altrecht)
• Pensionshöhe abhängig von:
–
–
–
Versicherungsmonate
Höhe der BGL
Alter bei Pensionsantritt
• Durchrechnungszeitraum: Ausdehnung von
15 auf 40 Jahre bis 2028
• Abschläge bei Antritt vor dem Regelpensionsalter
(4,2%/Jahr, 0,35%/Monat)
• Verlustdeckelung: Verluste im Zuge der Pensionsreform
2003 werden nach ansteigendem Deckel (5%-10%)
gedeckelt
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Parallelrechnung
• Pensionsberechnung jeweils nach ASVG
und APG. Pensionshöhe ergibt sich aus
dem Verhältnis der erworbenen
Versicherungszeiten
• Für ab 1955 Geborene, die vor 1.1.2014 in
Pension gehen (und vor 2005
Versicherungszeiten erworben haben)
• Entfällt, wenn weniger als 5% in einem
der beiden Systeme erworben wurden
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Parallelrechnung - Beispiel
ALT - Pension
30 Jahre
15 Jahre
APG - Pension
30 Jahre
66,7 % ALT
01.01.1975
Quelle: Pensionsversicherungsanstalt
15 Jahre
33,3 % APG
01.01.2005
01.01.2020
Problemstellungen
• Mehrere sich überlagernde
Pensionsreformen
• Pensionsberechnung individuell nicht
nachvollziehbar
• Fortführung der Parallelrechnung
über Jahrzehnte
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Es gibt vieles,
für das es sich lohnt,
organisiert zu sein.