Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung

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Transcript Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung

Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung – Teil 1
Finanzplanung
Planung im
Unternehmen aus
Unternehmersicht
Woher kommt das
notwendige Geld?
Investitionsplanung
Ertragsplanung
(welche Mittel müssen
für die Realisierung
eingesetzt werden)
Kostenplanung
Höhe der Kosten
nach Bereichen
Personalplanung
Absatzplanung
Produktionsplanung
Was und wie viel wird
wann und wo
hergestellt.
was und wie viel
soll wann und an
wen verkauft
werden?
Welche und wie viele
Arbeitskräfte werden
wann und wo benötigt
Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung – Teil 2
• Planung ist die gedankliche Vorwegnahme des in die Zukunft
gerichteten, zielstrebigen Handelns (Lexika)
• Unternehmensplanungsbereiche gibt es viele. Ohne Planung kann
kein Unternehmen bestehen.
• Unternehmer, die behaupten, sie planen nichts, sind es nicht mehr
lange oder sie lügen.
• Zu den Planungsbestandteilen gehören:
• Gewinn- Absatz- und Kostenplanung
• Bestandsplan
• Forschungs- und Entwicklungsplan
• Produktions- und Investitionsplan
• Beschaffungsplan und
• Personalplanung
Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung – Teil 3
Arten der Personalplanung
Personalbedarfsplanung
Personalbeschaffungsplanung
Personalabbauplanung
Personalkostenplanung
Personalentwicklungsplanung
Personaleinsatzplanung
Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung – Teil 4
Planungsbereiche:
Planungsinhalte:
•
Personalbedarfsplanung
•
Welche Arbeitskräfte werden an
welchen Arbeitsplätzen wann
benötigt?
•
Personalbeschaffungsplanung
•
Welche und wie viele Arbeitskräfte
sollen wann eingestellt werden?
Wo und wie werden Arbeitskräfte
beschafft?
•
Personalabbauplanung
•
Welche Arbeitskräfte sollen wann
und wie abgebaut werden?
Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung – Teil 5
Planungsbereiche:
Planungsinhalte:
•
Personalentwicklungsplanung
•
Welche Qualifizierungsmaßnahmen
müssen wann durchgeführt werden,
um die Gewinnplanung nicht zu
gefährden?
•
Personaleinsatzplanung
•
Welche Arbeitskräfte sollen zu
welchem Zeitpunkt wo eingesetzt
werden?
•
Personalkostenplanung
•
Was soll und darf das alles
kosten?
Merke: Kein Unternehmer wird auch nur einen dieser Planungen
vernachlässigen. Aber er wird dem BR alles Mögliche erzählen…
Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung – Teil 6
•
Der Arbeitgeber hat den BR in allen Belangen der Personalplanung zu
beteiligen. Eine bestehende Personalplanung muss vorgelegt werden.
BetrVG § 92
•
Der Betriebsrat muss den Arbeitgeber – am besten schriftlich – auffordern,
die Personalplanung vorzulegen.
•
Die wenigsten Arbeitgeber werden das dann tun. BR´s werden hören: „Wir
haben im Unternehmen keine Personalplanung.“
•
Der BR ist dann weitestgehend machtlos. Die Erstellung einer
Personalplanung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Was es – angeblich –
nicht gibt, kann auch nicht eingeklagt werden.
•
Dennoch muss der BR am Ball bleiben. Beispielsweise eigene
Personalplanungen vorlegen.
Der AG kann nur mit einem Kopplungsgeschäft gezwungen werden.