Infos zur Oberstufe - für den 12. und 13. Jahrgang - Ernst

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Transcript Infos zur Oberstufe - für den 12. und 13. Jahrgang - Ernst

Ernst-Reuter-Schule 1
Oberstufengymnasium
der Stadt Frankfurt am Main
Informationen zur Oberstufe
und der Abiturprüfung
(gültig ab dem Jahrgang (12), der in
2012/13 in die Qualifikationsphase kommt)
ERS 1, Pk, XI / 13
Anlass der Präsentation
Information über die gymnasiale
Oberstufe für SchülerInnen und
Eltern
Rechtsgrundlage
OAVO (=Oberstufen- und
Abiturverordnung vom 4.4.13)
Aufbau der Präsentation
Grundsätzliches
Qualifikationsphase
(=Jahrgangsstufen 12 und 13)
Leistungs- und Grundkurse
Fächerwahlen zur Qualifikationsphase
Abitur
Abschlüsse
Aufgabenfelder (1)
 AF I (sprachlich-literarisch-künstlerisch)
 Deutsch
 Englisch
 Französisch
 Italienisch
 Spanisch
 Kunst
 Musik
 Darstellendes Spiel
 AF II (gesellschaftswissenschaftlich)
 Politik & Wirtschaft
 Geschichte
 kath. u. ev. Religion
 Ethik
 Wirtschaftswissenschaften
 Erdkunde
Aufgabenfelder (2)
 AF III (mathematischnaturwissenschaftlich)
 Mathematik
 Biologie
 Chemie
 Physik
 Informatik
 Sport
Bewertung in Punkten
Notenpunkte
Note
15
14
13
1
12
11
10
2
09
08
07
3
06
05
04
4
03
02
01
5
00
6
Verweildauer
Der Besuch der Oberstufe dauert in der
Regel drei, höchstens vier Jahre.
Die Mindestbesuchsdauer beträgt 2 Jahre
(direkte Versetzung von 10 nach 12 oder
von 11/I nach 12/II als Ausnahmen).
Ein Auslandsaufenthalt von mindestens
einem halben Jahr wird auf die
Verweildauer NICHT angerechnet.
Fremdsprachen
 Zwei Fremdsprachen sind in der Einführungsphase
verpflichtend.
 Eine Fremdsprache aus der Mittelstufe (ab 5 oder
ab 7) muss weitergeführt werden.
 Wer in der Mittelstufe nur eine Fremdsprache belegt
hat, muss in der Sekundarstufe II (Stufe 11 bis 13)
eine neue Fremdsprache belegen und die Kurse aus
dem letzten Jahr einbringen. An der ERS 1: Spanisch
oder Italienisch; als Prüfungsfach möglich, falls 4stdg.
 In der Qualifikationsphase (12/13) wird mindestens
eine Fremdsprache beibehalten.
Leistungskurse in der
Qualifikationsphase
Ein Leistungskurs aus der Gruppe
Englisch, Französisch, Spanisch,
Mathematik, Biologie, Chemie, Physik
Der andere Leistungskurs kann sein:
eines der obigen Fächer sowie
Deutsch, Kunst, Politik und
Wirtschaft, Geschichte, Informatik
Kurswahlen
 Die Kurse des nächsten Schuljahres werden im
Mai gewählt.
 Die Wahlen sind verbindlich; es werden oft
Zweit- oder sogar Drittwünsche abgefragt.
 Ein Fach kann nur dann als Leistungskurs belegt
werden, wenn es während der gesamten
Einführungsphase besucht und mit mindesten
fünf Punkten abgeschlossen wurde.
Qualifikationsphase
Verbindliche Fächer (1)
Stunden
Deutsch
4
Fremdsprache
3
(2.Fremdspr.ab11:4
Ku / Mu / DaSp 3
Anzahl der Kurse
4
4
4)
2
Qualifikationsphase
Verbindliche Fächer (2)
Stunden Anzahl der Kurse
Politik und Wirtschaft
Geschichte
Religion / Ethik
3
3
3
2
4
4
Qualifikationsphase
Verbindliche Fächer (3)
Stunden Anzahl der Kurse
Mathematik
1. Naturwissenschaft
Sport
4
4
3
4
2 bzw. 3 4
2. Fremdsprache
2. Naturwissenschaft
Informatik
3 bzw. 4 2
Qualifikationsphase Belegpflicht kompakt










Deutsch
eine Fremdsprache sowie die zweite, falls „ab 11“
zwei Halbjahre Kunst / Musik / Darstellendes Spiel
Politik & Wirtschaft (in Q1/2)
Geschichte
Religion / Ethik
Mathematik
eine Naturwissenschaft
Sport
eine weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft
oder Informatik in Q1/2
Qualifikationsphase Einbringungspflicht (Kurse)
2 Leistungsfächer (je 5-stündig)
mit jeweils 4 Halbjahreskursen 8
24 Grundkurse
verteilt auf 4 Halbjahre
Gesamtzahl einzubringender
Halbjahreskurse
24
32
Zusatzhinweise (1)
 Die Belegverpflichtungen müssen in zeitlich und
inhaltlich aufeinanderfolgenden Kursen erfüllt werden.
 Kein belegpflichtiger Kurs darf mit null Punkten
abgeschlossen werden.
 Es können maximal drei Sportkurse in die
Gesamtqualifikation eingebracht werden (Ausnahme:
Sport als Grundkurs-Prüfungsfach). Die Kurse müssen
sich
in
Inhalten
und
Anforderungen
der
Leistungsüberprüfungen unterscheiden.
Zusatzhinweise (2)
 Zweite Pflichtfremdsprache ab 11: angerechnet werden
müssen (mindestens) die Kurse aus Q3 und Q4.
 Die Anrechnung von Kursen aus einer (freiwilligen)
Fremdsprache ab 11 ist nur unter der Voraussetzung
möglich, dass mindestens einer der beiden Kurse aus Q3
und Q4 in die Wertung eingebracht wird.
 Pro Fach können maximal 4 Kurse angerechnet werden;
themen- oder inhaltsgleiche Kurse dürfen einmal
wiederholt werden, angerechnet wird aber dann das
Ergebnis des Wiederholungskurses. (Dies gilt auch für
Sportkurse!!)
Zusatzhinweise (3)
 Wenn in Kunst, Musik, Darstellendem Spiel oder Politik
& Wirtschaft Kurse über die Mindestverpflichtung hinaus
besucht wurden, können hier die beiden anrechnungspflichtigen Kurse aus allen besuchten Kursen gewählt
werden.
 Im AF II müssen 6 Kurse angerechnet werden, darunter
2 Kurse aus Politik & Wirtschaft sowie die beiden
Geschichtskurse aus der Jahrgangsstufe 13.
Zusatzhinweise (4)
 Zusätzlich zur Fremdsprache und einer Naturwissenschaft müssen 2 Kurse aus einer zweiten Fremdsprache,
einer zweiten Naturwissenschaft oder Informatik
eingebracht werden.
 Wenn Sport Abiturfach sein soll, müssen in der
gesamten Qualifikationsphase dreistündige Sportkurse
besucht werden.
Einbringungspflicht (kompakt) I
Im Aufgabenfeld I:
mindestens jeweils vier Kurse in Deutsch
und einer fortgeführten Fremdsprache und
zusätzlich zwei Kurse in Kunst, Musik
oder Darstellendes Spiel sowie in einer
weiteren Fremdsprache(, wenn keine zwei
Kurse in einer zweiten Naturwissenschaft
oder in Informatik eingebracht werden)
Einbringungspflicht (kompakt) II
Im Aufgabenfeld II:
mindestens sechs Kurse, darunter jeweils
mindestens zwei Kurse in Geschichte
sowie Politik und Wirtschaft; in Geschichte
müssen dies die Kurse aus der
Jahrgangsstufe 13 sein
Einbringungspflicht (kompakt) III
Im Aufgabenfeld III:
mindestens jeweils vier Kurse in
Mathematik und einer Naturwissenschaft
sowie zusätzlich zwei Kurse in einer
weiteren Naturwissenschaft oder in
Informatik(, wenn keine zwei Kurse in
einer zweiten Fremdsprache eingebracht
werden)
Meldung zum Abitur
 Wurden vor der Meldung zur Prüfung mehr als
drei Halbjahre der Qualifikationsphase besucht,
so werden aus den wiederholten Halbjahren
jeweils die Ergebnisse des zweiten Durchgangs
eingebracht.
 Zur Abiturprüfung wird nicht zugelassen, wer
nach den bei der Meldung vorliegenden
Teilergebnissen auch bei günstigstem Verlauf
des Prüfungshalbjahres und der Prüfung das
Abitur nicht bestehen kann.
Prüfungsfächer im Abitur
Unter den Prüfungsfächern müssen sich
befinden:
 Deutsch
 Mathematik
 Eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft
oder Informatik
 Diese Verpflichtungen können auch über eine
Präsentation, nicht aber über eine besondere
Lernleistung erfüllt werden!
Fehlerindices (1)
 Rechtschreibfehler und Verstöße gegen die Grammatikregeln führen in Klausuren zu Punktabzügen:

Fehlerzahl x 100
Fehlerindex
=
----------------------Zahl der Wörter
 Deutsch und übrige Fächer
Fach \ Punkteabzug: 1
2
3
4
Deutsch (bei Index:)
2,0
4,0
6,0
8,0
übrige Fächer (bei:)
3,0
6,0
-
Fehlerindices (2)
 Für die Fremdsprachen werden die Fehlerindices anders berechnet und gehen zu
einem gewissen Prozentsatz in die Gesamtnote ein:






Fach / Punkte
Englisch (LK)
Englisch (GK)
Franz. (LK)
Fr./It./Sp.(GK)
Latein
15
0,7
0,9
1,0
1,5
1,0
14
1,0
1,3
1,5
2,0
2,0
13
1,3
1,7
2,0
2,5
3,0
12
1,6
2,1
2,5
3,0
4,0
11
1,9
2,5
3,0
3,5
5,0
10
2,3
2,9
3,5
4,0
6,0
9
2,6
3,3
4,0
4,6
7,0
8
2,9
3,7
4,5
5,2
8,0
7
3,2
4,1
5,0
5,8
9,0
6
3,5
4,5
5,5
6,4
9,5
5
3,8
4,9
6,0
7,0
10
4
4,1
5,3
6,5
7,6
11
3
4,4
5,7
7,0
8,2
13
2
4,7
6,1
7,5
8,8
14
1
0
5,0 > 5.0
6,5 > 6,5
8,0 > 8,0
9,4 > 9,4
16 >16
Umrechnung von Prozentwerten
in Notenpunkte
Folgende Tabelle gilt von 11 bis 13, falls
Rohpunkte in Noten umgerechnet werden:
 Notenpunkte 15
ab Prozent: 96
14
91
13
86
12
81
11
76
10
71
9
66
 8
61
5
46
4
41
3
34
2
27
1
20
0
< 20
7
56
6
51
Abitur - Termine (1)
 Meldung zur Prüfung: am Anfang von Q4
mit Angabe aller Prüfungsfächer
 Schriftliches Abitur: i.a. vor den Osterferien,
mündliches Abitur: im Juni
 Präsentation oder Kolloquium zu besonderer
Lernleistung: auch früher
 Unterrichtsende: zweite Woche im Mai
Abitur - Termine (2) - Beratungstag
 Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen
werden spätestens 5 Unterrichtstage vor dem
mündlichen Abitur (am „Beratungstag“) bekannt
gegeben. Hier erfährt man auch, ob man eine
zusätzliche mündliche Prüfung machen muss.
Nun wählt man endgültig die Noten aus, die in
die Abiturberechnung eingehen und wird zum
(mündlichen) Abitur zugelassen. Hier kann man
sich auch für freiwillige (mündliche)
Zusatzprüfungen melden.
Abitur-Termine (3) - Abiturzeugnis
Das Abiturzeugnis erhält man spätestens
am 30. Juni.
Abitur - Prüfungsfächer
Alle Prüfungsfächer müssen seit der Stufe
11 durchgehend belegt sein.
Es wird in 5 Fächern geprüft
Abiturprüfungen
 Schriftlich (1 und 2): beide Leistungsfächer
 Schriftlich (3): beliebiges Fach, aber: mit den
ersten drei Prüfungen müssen mindestens 2
Aufgabenfelder abgedeckt werden
 Mündlich (4): beliebiges Fach, auch Sport
 Mündlich (5): beliebiges Fach, auch Präsentation
oder besondere Lernleistung
 Die fünf Prüfungen müssen alle drei
Aufgabenfelder abdecken
Zusatzbedingungen
Darstellendes Spiel kann Prüfungsfach
sein.
Eine besondere Lernleistung kann - nach
Überprüfung - zur Abdeckung der
Aufgabenfelder herangezogen werden.
Zusätzliche Informationen
In den LKs schreibt man im schriftlichen
Abitur jeweils 4 Zeitstunden
In den GKs schreibt man 3 Zeitstunden
Mündliche Prüfungen sowie das
Kolloquium zur besonderen Lernleistung
dauern in der Regel 20 Minuten
Bei der Präsentation dauert das
Kolloquium in der Regel 30 Minuten
Präsentation
 Medienunterstützter Vortrag mit anschließendem
Kolloquium.
 Schwerpunkt in einem (selbstgewählten) Fach
 Die Meldung zu einer Präsentation muss bei der Meldung
zum Abitur (Anfang Februar) mit abgegeben werden.
 Die Aufgabenstellung erfolgt durch den/die LehrerIn am
ersten Tag nach der letzten schriftlichen Abiturprüfung.
 Bearbeitungszeit: mindestens vier Wochen.
 Abgabe der Dokumentation: eine Woche vor Kolloquium
Besondere Lernleistung
 Umfang: Stoff von mindestens zwei Halbjahren
 Schriftliche Dokumentation
 Leistung darf noch nicht an anderer Stelle angerechnet
worden sein
 Die Meldung erfolgt mit Angabe des Themas sowie des/r
betreuenden LehrerIn zu Beginn des Halbjahres Q3
 Nach Abgabe der schriftlichen Arbeit findet ein
Kolloquium statt
Landesabitur
Seit dem Schuljahr 2006/07 werden die
schriftlichen Prüfungsaufgaben für das
Abitur Mal zentral gestellt.
Das betrifft die beiden Leistungskurse und
die schriftliche Prüfung in einem
Grundkursfach.
Abiturwertung
Leistungskurse
80 - 240 Punkte
Grundkurse
120 - 360 Punkte
Abiturprüfung
100 - 300 Punkte
(besondere Lernleistung
max. 60
Punkte)
Gesamtergebnis 300 - 900 Punkte
Abiturwertung - Details LK-Bereich
 Die Kurse der beiden LKs zählen jeweils doppelt.
 Fünf von diesen acht Kursen müssen mit
mindestens fünf Punkten abgeschlossen worden
sein.
 Es müssen insgesamt mindestens 80 Punkte
erreicht werden.
Abiturwertung - Details GK-Bereich
 Gewertet werden hier 24 Kurse, darunter
müssen sich befinden:
 die einbringungspflichtigen Grundkurse,
 alle Kurse aus den Halbjahren Q1 bis Q4 aus den 3.
bis 5. Prüfungsfächern, nicht unbedingt aber aus dem
Fach der besonderen Lernleistung.
 In maximal sechs Fällen darf die Note unter fünf
Punkten sein - nie aber null!
 Insgesamt müssen mindestens 120 Punkte
erreicht werden.
Abiturwertung - Details Abiturbereich
 Pro Fach können maximal 60 Punkte erreicht
werden:
 Jedes Prüfungsergebnis zählt vierfach,
 eine besondere Lernleistung zählt vierfach.
 Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte
erreicht werden.
Abiturwertung - Zusatz Abiturbereich 1
 In den Prüfungsfächern darf keiner der Kurse
und keine Abiturprüfung (einschließlich der
besonderen Lernleistung) mit null Punkten
abgeschlossen worden sein.
 In drei Prüfungsfächern - darunter einem LK müssen im Abitur mindestens 5 Punkte erreicht
werden.
 In jedem schriftlichen Fach kann eine mündliche
Zusatzprüfung angeordnet oder beantragt
werden.
Abiturwertung - Zusatz Abiturbereich 2
 Wird eine schriftliche Prüfung mit 0 Punkten
beurteilt, muss eine mündliche Zusatzprüfung
stattfinden.
 Wird im vierten oder fünften Prüfungsfach (nicht
in beiden!) eine Prüfung mit null Punkten
abgeschlossen, so entscheidet der
Prüfungsausschuss auf der Grundlage der
insgesamt erzielten Ergebnisse, ob eine mündliche
Nachprüfung innerhalb von drei Unterrichtswochen
angeboten wird.
Abiturwertung - Zusatz Abiturbereich 3
 Wird in einem Fach sowohl schriftlich als auch
mündlich geprüft, wird das Gesamtergebnis für
dieses Fach (gemäß Anlage 10a) nach der Formel
P = (2s + m) x 4/3 berechnet. (Gerundet wird erst
am Schluss! Dies ist das vierfache Ergebnis!)
(P = endgültige Punktsumme aus der schriftlichen
und der mündlichen Prüfung im Fach,
s = Punktzahl der schriftlichen Prüfung im Fach,
m = Punktzahl der mündlichen Prüfung im Fach)
 Dies gilt auch bei Zusatzprüfungen für mündliche
Prüfungen.
Abiturdurchschnittsnote
Diese berechnet sich aus der Gesamtqualifikation mit
folgender Tabelle:
Anlage 10b
Punkte
Durchschnitt
Punkte
Durchschnitt
Punkte
Durchschnitt
300
301-318
319-336
337-354
355-372
373-390
391-408
409-426
427-444
445-462
463-480
4,0
3,9
3,8
3,7
3,6
3,5
3,4
3,3
3,2
3,1
3,0
481-498
499-516
517-534
535-552
553-570
571-588
589-606
607-624
625-642
643-660
2,9
2,8
2,7
2,6
2,5
2,4
2,3
2,2
2,1
2,0
661-678
679-696
697-714
715-732
733-750
751-768
769-786
787-804
805-822
823-900
1,9
1,8
1,7
1,6
1,5
1,4
1,3
1,2
1,1
1,0
Mögliche Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife
Fachhochschulreife
Fachhochschulreife I
 2 Halbjahre in der Qualifikationsphase (Stufen Q1-Q4) mit
einem gewissen Notendurchschnitt:
 11 Grundkurse mit insgesamt mindestens 55 Punkten in der
einfachen Wertung,
 in beiden Leistungsfächern mit je zwei Kursen mindestens 40
Punkte in der zweifachen Wertung
 Unter den einzubringenden Kursen müssen sich je zwei
Halbjahreskurse in Deutsch, einer Fremdsprache, Politik und
Wirtschaft oder Geschichte, Mathematik und einer
Naturwissenschaft befinden
 In zwei der vier anzurechnenden Leistungskurse und in sieben der
elf anzurechnenden Grundkurse müssen mindestens je fünf Punkte
der einfachen Wertung erreicht sein
 Die Halbjahre müssen aufeinanderfolgen!
Fachhochschulreife II
 Praktischer Teil:
Berufsausbildung (oder Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst) oder
einjähriges (gelenktes) Praktikum in einem anerkannten
Ausbildungsberuf (s. nächste Folie) oder freiwilliges soziales oder
ökologisches Jahr.
 Zivil- oder Wehrdienst wird mit bis zu 12 Monaten angerechnet.
 Das Praktikum (oder vergleichbare Tätigkeiten) können erst nach
Ende der Schulzeit begonnen werden.
 Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird mindestens in den
Ländern Baden-Württemberg, Bremen, Brandenburg, Berlin,
Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt
und Schleswig-Holstein gegenseitig anerkannt.
Das Praktikum...
 ... soll Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und -abläufe
bieten und das Kennen lernen und Erproben vielfältiger
Arbeitsmethoden ermöglichen. Die wöchentliche Arbeitszeit der
Praktikantinnen und Praktikanten richtet sich nach den gesetzlichen
und tariflichen Bestimmungen. Nach Beendigung des Praktikums
erstellt der Betrieb eine Bescheinigung und ein Zeugnis, das neben
der fachlichen Qualifikation auch die folgenden Gesichtspunkte
umfasst:
- Präsenz und Leistungsbereitschaft,
- selbständiges Arbeiten und kreatives Problemlösungsverhalten,
- Kooperations- und Teamfähigkeit,
- Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft.
Fachhochschulreife III
Noch Fragen?
Präsentation noch mal anschauen!
Tutor oder Tutorin fragen
Bei P. Poloczek nachfragen
Viel Erfolg!