Titel des Vortrages - Studienzentrum

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Transcript Titel des Vortrages - Studienzentrum

Einschreibung an der
Technischen Universität Clausthal
Der Weg von der Zulassung zum Studierendenausweis
Dirk Kleinewig, Studienzentrum
Mai 2011
Einschreibverfahren
nach erfolgreicher Bewerbung
 Nachdem Sie sich erfolgreich an
der TU Clausthal beworben haben,
erhalten Sie ein Schreiben (sog.
„Zulassung“), dass Sie das
gewünschte Studium im
beantragten Semester
aufnehmen dürfen.
 Dieses Schreiben besteht in der
Regel aus drei Teilen:
1. „Zulassungsschreiben“
2. Informationsseite
3. Bescheinigung für das
Studienbeitragsdarlehen
 Sie können nun das Einschreibverfahren
starten!
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Einschreibverfahren in der Übersicht
Schritt
Schritt
Schritt
Schritt
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1:
2:
3:
4:
Kontrolle der Bewerbungsdaten
Zahlung des Semesterbeitrages
Vervollständigung der Einschreibunterlagen
Einschreibung / Immatrikulation
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Einschreibverfahren
Schritt 1: Nach Zulassung zum Studium
Kontrolle der Bewerbungsdaten
 Mit der Zulassung erhalten Sie folgende Informationen:
-Ihre hier vorliegenden persönlichen Daten
-Bitte überprüfen Sie diese Daten auf Schreibweise und
Vollständigkeit.
-Studiengangs- und Semesterdaten
-Bitte überprüfen Sie diese Daten auf Richtigkeit. (Entsprechen
die Daten bezüglich Semester, Abschluss und Studiengang den von
Ihnen angegebenen Daten?)
 Sollten diese Daten nicht vollständig oder nicht
korrekt sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich
mit, so dass Sie umgehend eine in den jeweiligen
Punkten geänderte Zulassung erhalten können.
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Einschreibverfahren
Schritt 2: Nach der Kontrolle der
Bewerbungsdaten
Zahlung des Semesterbeitrages
 Sobald Sie sich sicher sind, dass Sie ein Studium an
der TU Clausthal aufnehmen möchten – und die
entsprechende Zulassung erhalten haben – sollten Sie
den Semesterbeitrag zahlen.
 Die Höhe des für Sie fälligen Beitrages
entnehmen Sie bitte der Informationsseite, der Seite 2, Ihrer Zulassung.
 Die Bankverbindung lautet:
Konto: 83 59 bei der
Sparkasse Goslar/Harz, BLZ: 268 500 01
Hinweis:
Anträge auf mögliche Befreiungen von der
Studienbeitragspflicht
(z. B. wegen Kindererziehung) sind nach Rücksprache im Vorfeld der
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zu stellen.
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Einschreibverfahren
Schritt 3: Nach der Zahlung des
Semesterbeitrages
Vervollständigung der Einschreibunterlagen
 Bei der Bewerbung zum Studium wurden Sie gebeten
lediglich die „Hochschulzugangsberechtigung“ zusammen
mit der eidesstattlichen Erklärung einzureichen.
 Welche Unterlagen zur Vervollständigung Ihrer
persönlichen Einschreibunterlagen benötigt werden,
entnehmen Sie bitte der Auflistung auf der
Informationsseite, der Seite 2, Ihrer Zulassung.
Eine grundsätzliche Übersicht finden Sie auf den
folgenden Seiten.
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Einschreibverfahren
Schritt 3: Nach der Zahlung des
Semesterbeitrages
Vervollständigung der Einschreibunterlagen
(für
Bachelor)
werden benötigt:
 Bei der Einschreibung für einen Bachelorstudiengang
-die eidesstattliche Erklärung aus dem
onlineunterstützten Bewerbungs- und
Einschreibverfahren*
-die Hochschulzugangsberechtigung*
* (waren bereits im Rahmen des Bewerbungsverfahrens vorzulegen)
-der Krankenversicherungsnachweis
Bitte fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine sog.
„Austauschbescheinigung“ an. Die Krankenkassenkarte reicht zur Einschreibung
nicht aus.
Bei Bestehen einer privaten Krankenversicherung muss die Befreiung von der
gesetzlichen Krankenversicherungspflicht durch einen entsprechenden Bescheid
einer gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen werden.
-ein Lichtbild für die Prüfungsakte
-nach einem Hochschulwechsel, die
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InstitutEntlastungsbescheinigung bzw.
eine aktuelle
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Schritt 3: Nach der Zahlung des
Semesterbeitrages
Vervollständigung der Einschreibunterlagen
(für
Master)
werden benötigt:
 Bei der Einschreibung für einen Masterstudiengang
-die eidesstattliche Erklärung (wie bei Bachelor)
-die Hochschulzugangsberechtigung (wie bei Bachelor)
Sollten Sie sich aufgrund organisatorischer Zwänge nicht mit einem Bachelor/Diplomzeugnis beworben haben, müssen Sie zur Einschreibung die entsprechende
Urkunde nachreichen.
-der Krankenversicherungsnachweis
(wie bei Bachelor)
Die Krankenversicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14.
Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30.
Lebensjahr vollendet wird.
-ein Lichtbild für die Prüfungsakte (wie bei Bachelor)
-die Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen
Hochschule
Diese Bescheinigung hat neben den Fachsemestern auch die entsprechenden
Hochschulsemester sowie Urlaubssemester auszuweisen. Diese Angaben dienen als
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Grundlage für die Berechnung der Studienbeitragspflicht.
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Einschreibverfahren
Schritt 3: Nach der Zahlung des
Semesterbeitrages
Vervollständigung der Einschreibunterlagen
(Promotion)
benötigt:
 Bei der Einschreibung zum Zwecke der Promotion werden
-die eidesstattliche Erklärung (wie bei Bachelor/Master)
-das Bachelor-/Master- oder Diplomzeugnis und
Urkunde
-die Hochschulzugangsberechtigung (wie bei Bachelor/Master)
-der Krankenversicherungsnachweis (wie bei Bachelor/Master)
-ein Lichtbild für die Prüfungsakte (wie bei Bachelor/Master)
-die Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen
Hochschule (wie bei Bachelor/Master)
-eine Bestätigung des betreuenden Professors zum
Promotionsvorhaben
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Schritt 3: Nach der Zahlung des
Semesterbeitrages
Vervollständigung der Einschreibunterlagen (für
Bei der Einschreibung ist grundsätzlich der Antrag auf
ALLE)
Erstellung der
TUCard zu stellen.
Mit dieser multifunktionalen Chipkarte können eine Vielzahl von
Funktionen getätigt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
http://www.tu-clausthal.de/tucard/
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Einschreibverfahren
Schritt 4: Nach der Vervollständigung der
Unterlagen
Einschreibung/Immatrikulation
Nachdem Sie den Semesterbeitrag überwiesen und Ihre
einzureichenden Unterlagen per Post vervollständigt
haben, können Sie sich einschreiben.
Die Einschreibung – auch Immatrikulation
genannt – nehmen Sie persönlich im
Studentensekretariat vor. Die hierfür
vorgesehen Fristen entnehmen Sie bitte
den jeweils aktuellen Informationen unter:
http://www.einschreibung.tu-clausthal.de
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Einschreibverfahren
Schritt 5: Mit der Immatrikulation werden Sie
Student/in
Willkommen im „Studentenleben“
Mit der Aushändigung des Studierendenausweises erhalten
Sie den Status „Studentin“ bzw. „Studenten“.
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Einschreibverfahren
Schritt 5: Mit der Immatrikulation werden Sie
Student/in
Willkommen im „Studentenleben“
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für ein Studium an
der TU Clausthal entschieden haben und sich nun zusammen
mit Ihren Kommilitonen in den Lebensabschnitt „Studium“
stürzen!
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Ihr Studentensekretariat
der TU Clausthal
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Sehr gern stehen wir Ihnen bei Fragen zu
Ihrer Einschreibung zur Verfügung
Sie erreichen uns wie folgt:
per E-Mail:
[email protected]
per Telefon:
Buchstabenbereich
A bis K
0 53 23 / 72-22
Buchstabenbereich
L bis Z
0 53 23 / 72-38
per Fax:
05323 / 72-38 97
persönlich:
zu unseren
oder nach
Postanschrif
Adolph-Roemer-Straße
38678 Clausthal-
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