Information zum BEM - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der

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Transcript Information zum BEM - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der

Gesundheitsprävention und Betriebliches
Eingliederungsmanagement - BEM
nach § 84 Abs. 2 SGB IX
Albert Küspert
Landeskirchenamt München
Katharina-von-Bora-Str. 11
80333 München
Tel: 089/5595-258
[email protected]
Albert Küspert, Landeskirchenamt München
Rechtsgrundlage: § 84 Abs. 2 SGB IX:
(2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit
der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit
Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten,
wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und
der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor
auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art
und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen.
Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitenden Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des
§ 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung
im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die
Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen
darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden
Verpflichtungen erfüllt.
Albert Küspert, Landeskirchenamt München
Was ist betriebliches
Eingliederungsmanagement - BEM?
 BEM im engeren Sinne umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen,
Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderung
dauerhaft an einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen.
 Im weiteren Sinne gehört zum BEM jedoch auch die Förderung der
Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller Beschäftigten und dient der
Prävention von Krankheit und Behinderung.
Albert Küspert, Landeskirchenamt München
Was muss man über BEM wissen?

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

Zur Durchführung von BEM sind alle Arbeitgeber unabhängig von der
Betriebsgröße verpflichtet. Es sind jedoch keine Sanktionen vorgesehen
für den Fall, dass BEM unterbleibt. Die Unterlassung von BEM kann jedoch
dazu führen, dass eine krankheitsbedingte Kündigung unwirksam ist.
BEM im engeren Sinne ist vorgesehen für alle Beschäftigten einschließlich
der Beamten – egal, ob behindert oder nicht behindert.
Wenn innerhalb eines Jahres (die letzten zwölf Monate - nicht das Kalenderjahr) länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt insgesamt sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit bestanden hatte. Dabei spielt es
keine Rolle, ob es sich um die gleiche oder unterschiedliche Krankheitsursachen handelte. Auch Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen einer Kur oder
Reha-Maßnahme zählen.
Die Durchführung von BEM geht nur mit Zustimmung des betroffenen
Mitarbeiters bzw. der betroffenen Mitarbeiterin.
Albert Küspert, Landeskirchenamt München
Wie funktioniert BEM?
1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, laufend zu überprüfen, ob bei seinen Beschäftigten die Voraussetzungen für die Durchführung von BEM (innerhalb
der letzte zwölf Monate sechs Wochen arbeitsunfähig) gegeben sind.
2. Wenn dies bei einem/einer Beschäftigen der Fall ist, erfolgt seitens des
Arbeitgebers eine erste Kontaktaufnahme mit dem/der Beschäftigten. Bei
dieser ersten Kontaktaufnahme ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, den
Betroffenen auf die Ziele des BEM sowie auf die Art und den Umfang der
im Rahmen des BEM zu erhebenden und verwendeten Daten hinzuweisen.
3. Die erste Kontaktaufnahme erfolgt dann, wenn die sechswöchige Arbeitsunfähigkeit insgesamt gegeben ist. Grundsätzlich auch bereits während
der Phase der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber kann diese Aufgabe
delegieren und eine/n Vertreter/in bestimmen.
Albert Küspert, Landeskirchenamt München
Wie funktioniert BEM?
4. Der/die Betroffene entscheidet, ob das Verfahren zur Durchführung von
BEM eingeleitet wird oder nicht. Lehnt der/die Betroffene BEM ab, besteht
für den Arbeitgeber keine Veranlassung, weitere Maßnahmen zu prüfen.
5. Nur bei Zustimmung des/der Betroffenen wird das BEM-Verfahren eingeleitet. Der/die Betroffene ist am gesamten weiteren Prozess zu beteiligen
und kann das BEM-Verfahren jederzeit beenden.
6. Der/die Betroffene hat Mitwirkungspflichten. So muss er/sie sich z.B. ggf.
einer ärztlichen Untersuchung unterziehen oder diejenigen Auskünfte erteilen, die für die Durchführung des BEM erforderlich sind.
7. Ist ein Zusammenhang zwischen Arbeitsunfähigkeitszeiten und betriebli-
chen Gegebenheiten offensichtlich ausgeschlossen (z.B. bei Grippe),
besteht kein Anlass, dass der/die Beschäftigte die Krankheitsdiagnose
offenbart; das BEM-Verfahren endet hier bereits beim Erstkontakt.
Albert Küspert, Landeskirchenamt München
Wie funktioniert BEM?
8. Die Mitarbeitervertretung und bei schwerbehinderten Menschen die
Schwerbehindertenvertretung sind an der Durchführung von BEM
beteiligt. Sie können Teilaufgaben des Prozesses übernehmen und wachen
darüber, dass der Arbeitgeber die sich aus der Durchführung von BEM
ergebenden Verpflichtungen erfüllt.
9. Soweit erforderlich wird ein Betriebsarzt hinzugezogen. Auf Grund des
Betreuungsvertrages der EKD mit der B.A.D. Gesundheitsvorsorge und
Sicherheitstechnik GmbH sind für die Evang.-Luth. Kirche in Bayern, ihre
Dekanatsbezirke und (Gesamt-)Kirchengemeinden die Betriebsärzte in den
B.A.D.-Zentren zuständig. Eine Liste der bayerischen B.A.D.-Zentren ist zu
finden bei „www.arbeitssicherheit-elkb.de“ unter „Kindergartenordner“
„10. Adressen“ .
10. Die Durchführung von BEM kann einem Integrationsteam übertragen
werden. Im Integrationsteam sollten all diejenigen vertreten sein, deren
Verantwortungsbereich durch BEM berührt wird z.B.:
Personalabteilung, MAV, Schwerbehindertenvertretung, Fachkraft für
Arbeitssicherheit und ggf. Betriebsarzt
Das Integrationsteam muss Entscheidungen treffen können. Es muss
deshalb die notwendigen Kompetenzen erhalten.
Albert Küspert, Landeskirchenamt München
Wie funktioniert BEM?
Das Integrationsteam bespricht in engem Kontakt mit der betroffenen
Person, welche Veränderungen notwendig sind. Die notwendigen Maßnahmen werden geplant und verbindlich festgelegt. Mögliche Integrationsschritte können sein:
- Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation ausschöpfen
- den Arbeitsplatz behindertengerecht bzw. den Erfordernissen einer
Krankheit gemäß zu gestalten
- zusätzliche Hilfsmittel
- Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
- Schulungen oder Qualifizierungsmaßnahmen
Albert Küspert, Landeskirchenamt München
Wie funktioniert BEM?
Bei der Umsetzung der Maßnahmen sollten die betroffenen Beschäftigten
vom Integrationsteam bzw. von dafür bestimmten Teammitgliedern begleitet und unterstützt werden. Dadurch können erforderliche Korrekturen vorgenommen und Schwierigkeiten rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.
Die Ergebnisse werden dokumentiert.
Albert Küspert, Landeskirchenamt München
Wie funktioniert BEM?
11. Wenn Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in
Betracht kommen, werden vom Arbeitgeber – wiederum mit Zustimmung
des/der Betroffenen - die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei
schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen.
Die gemeinsamen Servicestellen sind von den Rehabilitationsträgern
(Krankenkassen, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit und Berufsgenossenschaften) eingerichtet worden. Sie informieren über Leistungsvoraussetzungen und klären im Einzelfall die Zuständigkeit und den Bedarf.
Die gemeinsame Servicestelle, die Rehabilitationsträger, das Integrationsamt und der Integrationsfachdienst gehören nicht zum Integrationsteam.
Sie beraten das Integrationsteam als externe Partner über die Anwendung
konkreter Hilfemöglichkeiten.
Die gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14
Abs. 2 Satz 2 (= drei Wochen) erbracht werden.
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Wie funktioniert BEM?
12. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist Voraussetzung für eine
vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten bei der Durchführung
von BEM. Insbesondere müssen die Beschäftigten darauf vertrauen können, dass das Verfahren tatsächlich in ihrem Interesse und nicht zur Vorbereitung einer Kündigung durchgeführt wird.
Die betroffene Person ist auf Art und Umfang der für die Durchführung von
BEM erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen.
Mit der Zustimmung der betroffenen Person zur Durchführung von BEM ist
auch die Zustimmung verbunden, die hierfür erforderlichen Daten zu erheben und zu verwenden.
Erforderlich sind Daten zur Aufklärung von Krankheitsursachen im Betrieb, wenn es Hinweise darauf gibt, dass bestimmte Arbeitsbedingungen
mit erhöhten Erkrankungsraten von Mitarbeitern im Zusammenhang
stehen.
Erforderlich sind auch Daten über gesundheitsbedingte Einschränkungen
der Einsatzmöglichkeiten einer Person. Ohne diese Daten wäre die
Planung von Maßnahmen nicht möglich.
Nicht erforderlich sind dagegen Daten zur medizinischen Diagnose. Nur
der Betriebsarzt sollte die Diagnose kennen, um Aussagen darüber treffen
zu können, ob im Einzelfall der Zeitpunkt für Maßnahmen des BEM
geeignet ist bzw. ob geplante Maßnahmen dem Krankheitsgeschehen
genügend Rechnung tragen.
Albert Küspert, Landeskirchenamt München
Wie funktioniert BEM?
13. Die Daten, die im Rahmen von BEM erhoben und verwendet
werden, kommen nicht in die Personalakte des Mitarbeiters/der
Mitarbeiterin. Sie kommen in einen separaten Akt, der getrennt
von der Personalakte aufbewahrt und der fünf Jahre nach
Abschluss des BEM vernichtet werden muss.
In der Personalakte wird lediglich vermerkt, dass ein BEM
durchgeführt wurde und welche Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen
wurden. Wenn der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin die Durchführung
eines BEM ablehnt, wird dies ebenfalls in der Personalakte
vermerkt.
Albert Küspert, Landeskirchenamt München
Wie funktioniert BEM?
14. Das Verfahren zur Durchführung eines BEM kann zwischen der
Dienststellenleitung und der Mitarbeitendenvertretung durch
Dienstvereinbarung geregelt werden (siehe Muster der für das
Landeskirchenamt geltenden Dienstvereinbarung).
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Welche Vorteile hat BEM für den Arbeitgeber?
 Lohnfortzahlungskosten und Lohnkosten für Vertretungskräfte werden eingespart.
 Erfahrungswissen bleibt erhalten.
 Die Mitarbeitenden sind zufriedener und motivierter.
 Gutes Image als fairer und sozial handelnder Arbeitgeber.
 Wenn es trotz BEM zu einer krankheitsbedingten Kündigung kommt, kann seitens des Arbeitgebers nachgewiesen
werden, welche Maßnahmen eingeleitet wurden, um das
Beschäftigungsverhältnis zu erhalten.
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Welche Vorteile hat BEM für die Mitarbeitenden?
 Der Arbeitsplatz bleibt für den/die betroffene/n Mitarbeiter/in erhalten.
 Frühverrentungen wird vorgebeugt. Der Lebensstandard im
Alter kann leichter gesichert werden.
 Bestehende Arbeitsunfähigkeit wird überwunden.
 Erneuter Arbeitsunfähigkeit wird vorgebeugt.
 Die Zufriedenheit in der Arbeit nimmt zu.
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Wie wird BEM am besten eingeführt?
In kleinen und mittleren Dienststellen (bis ca. 200 Mitarbeitenden) reicht
oft allein die gut strukturierte Umsetzung des BEM im Einzelfall.
Bei größeren Dienststellen empfiehlt sich die Bildung eines Integrationsteams, das sowohl den Aufbau des BEM organisiert, als auch die Einzelfallarbeit durchführt.
In folgenden Schritten kann vorgegangen werden:
1. Informieren und überzeugen
- Die Führungskräfte mit den Zielen des BEM und dem Verfahren vertraut
machen und sensibilisieren.
- Die Mitarbeitenden über das BEM informieren, z.B. mit einem Rundschreiben oder bei einer Mitarbeitendenversammlung.
- Unterstützungsangebote und zuständige Ansprechpartner bei den Leistungsträgern (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) ermitteln.
Albert Küspert, Landeskirchenamt München
Wie wird BEM am besten eingeführt?
2. Integrationsteam einrichten
- Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im BEM regeln und das
Integrationsteam benennen.
- Die Arbeit des Integrationsteams organisieren (z.B. regelmäßige Treffen).
3. BEM installieren
- Struktur, Verlauf und Verfahren des BEM passend zum Betrieb
organisieren.
- Umsetzung des BEM in der praktischen Arbeit starten.
- Erfahrungen, Ergebnisse und Rückmeldungen auswerten.
- Verfahren des BEM optimieren.
- Verbindliche Regelungen zum BEM festlegen.
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Auswirkungen auf das Kündigungsrecht
Hat die Unterlassung eines BEM eine Auswirkung auf die Wirksamkeit
einer krankheitsbedingten Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG?
=> § 1 KSchG gewährt dem AN unter bestimmten Voraussetzungen einen
Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen des Arbeitgebers.
Ziel ist die Erhaltung des Arbeitsplatzes. Das ist auch das Intention des
BEM. Diese Intentionsverknüpfung, die Tatsache, dass § 84 Abs. 2
SGB IX auch als Nebenpflicht aus dem individuellen Arbeitsvertrag zu
sehen ist und der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung rechtfertigen den Rückgriff auf das Kündigungsrecht.
=> Das Prüfungsschema nach § 1 KSchG sieht drei Stufen vor: negative
Prognose, Beeinträchtigung betrieblicher und wirtschaftlicher Interessen und Interessenabwägung.
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Auswirkungen auf das Kündigungsrecht
=> Die Interessenabwägung umfasst die Frage, ob die Kündigung verhältnismäßig ist. Es ist zu prüfen, ob mildere Mittel möglich sind, die geeignet sind, die Störung zu beheben. Die Kündigung darf nur als letztes
Mittel eingesetzt werden (ultima ratio).
=> Wenn kein BEM durchgeführt wurde, muss unterstellt werden, dass
nicht hinreichend geprüft wurde, ob und welche Maßnahmen zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit in Frage gekommen wären und ob die
Kündigung tatsächlich des letzte Mittel darstellt.
=> Somit wäre eine krankheitsbedingte Kündigung ohne ein BEM als unverhältnismäßig anzusehen und damit unwirksam, weil nicht sozial gerechtfertigt.
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BEM ist kein Allheilmittel
Jedes BEM-Verfahren ist ergebnisoffen. Trotz
aller Bemühungen finden sich nicht immer tragfähige Lösungen für den jeweiligen Einzelfall. In
diesen Fällen kann BEM auch zu einer krankheitsbedingten Kündigung oder zu einer Verrentung
führen.
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Verwendete Literatur
bzw. Informationen aus dem Internet
Ernst/Adlhoch/Seel, Kommentar zum Sozialgesetzbuch IX, Rehabilitation
und Teilhabe behinderter Menschen, Band 2, Verlag Kohlhammer
Feldes/Kamm u.a., Schwerbehindertenrecht, Basiskommentar zum SGB IX
mit Wahlordnung, 9. Auflage, Bund Verlag
Zentrum Bayern Familie und Soziales; www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/eingliederungsmanagement
BIH Online Akademie, www.bem.bih.webcom3.de
Landschaftsverband Rheinland, Flyer zum betrieblichen Eingliederungsmanagement; auch unter www.soziales.lvr.de
Betreuung durch den BAD: www.arbeitssicherheit-elkb.de
Albert Küspert, Landeskirchenamt München
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit.
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