Inklusion - GEW

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Transcript Inklusion - GEW

Inklusion
Chance oder Illusion
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Weser-Ems
Gliederung
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Politische und rechtliche Grundlagen
Definition
Planung in Niedersachsen
Situation in den Schulen
Forderungskatalog
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Weser-Ems
Allgemeines
• Mit dem von Deutschland ratifizierten
Übereinkommen der Vereinten Nationen
vom 13. Dezember 2006 über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen hat
Deutschland sich verpflichtet, deutliche
Schritte in Richtung Inklusion zu
unternehmen.
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Rechtliche Grundlage
• ist der Artikel 24 der UNBehindertenrechtskonvention.
• Artikel 24 fordert von den Vertragsstaaten
ein inklusives Bildungssystem auf allen
Ebenen zu gewährleisten.
• Vertragsstaaten müssen sicherstellen,
dass niemand aufgrund von Behinderung
ausgeschlossen wird.
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Rechtsanspruch auf Beschulung in
Regelschulen?
• Umsetzung ist Ländersache, d.h. keine einheitlichen
Vorgaben in Deutschland
• In vielen Bundesländern gibt es nach wie vor den
Haushaltsvorbehalt
• Folge: Inklusion ist in vielen BL abhängig von der
Haushaltslage/ in Nds. aus dem Gesetz raus
• Solange das Schulgesetz nicht geändert wird, gibt es bei
Ablehnung eine erhöhte Begründungspflicht. Gericht
entscheidet.
• Umfang und Zeitrahmen der Umsetzung von Inklusion
war lange ungeklärt/ Neu: ab 2013-2018
• Progressiver Realisierungsvorbehalt
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Unterschied Inklusion - Integration
• Inklusion geht nicht vom
Kind aus, sondern vom
System
• System muss sich
verändern
• Berücksichtigung und
Respektierung der
Individualität
• Keine Ausgrenzung –
keine Aussonderung
• Kein festgestellter
Förderbedarf
• Integration verlangt vom
behinderten Kind eine
Anpassungsleistung an
das System
• System bleibt so
bestehen
• Ausgesuchte Kinder für
besondere Klassen
• Feststellung des
Förderbedarfs
erforderlich, sonst keine
Ressourcen
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Planung in Niedersachsen I
Abbau von Förderschulen
• FöS werden zu Förderzentren
• Förderschulen Lernen nur für den Sek.1
Bereich noch vorgesehen
• Schulgesetznovelle mit Übergangsbestimmungen für die Umsetzung der
inklusiven Beschulung zum 01.08.2012
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Planung in Niedersachsen II
Flächendeckende sonderpädagogische
Grundversorgung zum 01.08.2013
Aber nur noch für den Förderschwerpunkt:
• Lernen in allen 1. Klassen der GS/ Keine
Aufnahme mehr in den FöS Lernen(1.Klasse)
• Ursprünglich: auch Sprache u. Verhalten
• Ausnahmeregelung 1: FöS für EmSoz: hier
Aufnahme und Primarbereich möglich
• Ausnahmeregelung 2: FöS Sprache
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Planung in Niedersachsen III
Schulen werden zu Restschulen
• FöS KME und GE bleiben außen vor
• Ausnahmeregelung für FöS EmSoz: Man
hat im MK erkannt, dass es Schülerinnen
und Schüler gibt, denen das
Regelschulsystem nicht gerecht wird.
• Ausnahmeregelung Sprache/ Druck der
Eltern
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Reaktion der FöS Lernen
• Antrag auf Genehmigung eines weiteren
Schulzweiges EmSoz
• Oder Bündelung verschiedener
Schwerpunkte
• Erweiterung um GE, Folge: Schulen treten
in Konkurrenz zueinander
• Schulen in privater Trägerschaft
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Planung in Niedersachsen IV
Regionale Integrationskonzepte
- Sollten für 2011/12 noch beantragt werden
Grund: die flächendeckende sopäd.
Grundversorgung ist erst auf 2012/13
verschoben/ jetzt auf 2013/14
- Bestehende RIK werden perspektivisch
auslaufen, weil sie nicht mehr gebraucht werden
- Keine Genehmigung neuer RIK, Erweiterung
bestehender Konzepte ist möglich
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Planung in Niedersachsen V
Integrationsklassen
• Laufen aus
• Eltern können ihre Kinder in jeder Schule
anmelden/ Beispiel Mariengymnasium
Jever
• Arbeiten Schulen perspektivisch inklusiv,
braucht man keine I-Klassen
• Denn: Inklusion braucht keine Integration
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Folgen für die FöS
• Abbau der Arbeitsplätze in den FöS GE
und KME
• I-Helferinnen u. I-Helfer
- Schlechte Bedingungen in den FöS GE
und KME, Sprache und EmSoz
• (Klassenbildung in FöS?)
• Erhöhung PM-Stunden in GS
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Planung VI Primarbereich
• Förderschwerpunkt Lernen: ab 2012/13 möglich,
wenn Träger einverstanden
• Ab 2013/14 aufsteigend ab Klasse 1/
verpflichtend
• Ab 2018/ 19 alle Schulen inklusiv, aber:
• FöS : KME,GE,, Sinnesgeschädigte/ Hierfür gilt:
• ST muss bis 2018 eine erreichbare inklusive GS
vorhalten (Schwerpunktschule)
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Planung in Niedersachsen VI
Entwicklung im Sekundarbereich I
• Ab 2013 Bildung von Schwerpunktschulen, die
ein inklusives Bildungsangebot vorhalten
• bis 2018: muss jeder ST eine erreichbare Schule
vorhalten für Kinder mit sonderpädagogischer
Unterstützung
• Gefahr: HS wird zur besseren FöS oder die
Oberschule als Restschule wird zuständig
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Aufgaben der FöS- Lehrkräfte
• Initiator für Kooperation für GS-Lehrkräfte
• Kooperation im gemeinsamen Unterricht (innere
Differenzierung)
• Prävention
• Diagnostik
• Förderung
• Beratung von GS-L und Eltern
• Allgemeine Probleme und Konfliktlösungen im
schulischen Kontext
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Notwendige Kompetenzen der
FöS- Lehrkräfte
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Fachkompetenzen u. Materialkompetenz
Flexibilität und Spontaneität
Erfahrung
Teamfähigkeit
Konfliktbereitschaft
Offenheit zur Selbstreflexion
Strukturierungsfähigkeit
Persönliches Engagement
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Diskrepanzen
• Zwischen der hohen Zufriedenheit mit der
Autonomie und Wertschätzung , die in der
sonderpädagogischen Rolle vorzufinden
sind und
• einer Tendenz zur Überforderung bei der
Bewältigung der neuen Aufgaben
• Die Strukturen in der Grundschule spielen
hierbei eine große Rolle
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Vorhandene Bedingungen
• Aufgabenfelder sind nicht klar formuliert
• Unterschiedlichste Erwartungshaltungen in
den Schulen
• Fehlende Besprechungszeiten
• Zuordnung zu mehreren Schulen
• Je nach Region zusätzliche Fahrzeiten
• Frustration durch Mangelverwaltung
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Planung VI a
• Es handelt sich nur um die Inhalte des
Gesetzesentwurfs
• Eigentliche Umsetzung erfolgt durch
Erlasse und Verordnungen, die noch
herausgegeben werden
• Einrichtung einer 10 köpfigen
Steuergruppe: alle Bezirke der
Schulbehörde, Schulen und Seminare
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Folgende untergesetzliche
Regelungen
• Verordnung zur Festellung des Bedarfs an
sonderpädagogischer Unterstützung
• Personelle Ressourcen für die sopäd.
Unterstützung
• Schwerpunktschulen und Förderzentren
• Vorbereitung der Qualifizierung der LK des
Sek.1 Bereiches
• Information durch die L.-Regierung für Spitze
der LSchB u. DezernentInnen
• Planung einer Fortbildung für Schulleitungen
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Planung in Niedersachsen VII
Ressourcen
- Schrittweise Umsetzung mit vorhandenen Ressourcen
- Ressourcen: FöS - Lehrkräfte, päd./ therapeutisches
Personal
- Nicht alle Kinder können zeitgleich inklusiv beschult
werden/ die Möglichkeiten werden eingeschränkt
- Möglichkeit: Rucksackstunden für Kinder mit
festgestellten Förderbedarf (evtl. auch PM-Stunden)
- Doppelzählung
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Bedeutung für Schülerinnen und
Schüler
• Gefahr: Schulen könnten auf die Idee
kommen möglichst viele Kinder zu
überprüfen um den Förderbedarf
festzuschreiben
• Ziel: Stundenbündelung, Sondergruppen
in GS
• Möglichkeit der Überweisung an eine
Förderschule/entsprechender FöS SP
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Anteil der FöS-Lehrkräfte
• U-Versorgung an FÖS zum SJ 2011/12:
98,8 %
FöS EmSoz: 96,3 %, GE: 97,3%
Anteil der FöS LK:
- 79% haben das LA Sopäd
- 11% ein anderes LA
- 10% keine abgeschlossene LA-Ausbildung (LAW,
Katecheten, EU-Lehrkräfte, QuereinsteigerInnen,
Sozpäds…)
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Anteil FöS-LK
• FöS EmSoz: geringster Anteil an FöS-LK
( 35,7%)
- 15.08.2011: Besetzung der FöS-Stellen mit
FöS-LK lag bei 75 %
- 01.02.2012: Besetzung der FöS-Stellen mit
FöS-LK abgesackt auf 70%
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Schmalspurfortbildung I
• Seit Frühjahr 2011 wurden ca. 50 FöS Lehrkräfte zu Moderatorinnen und
Moderatoren ausgebildet
• Diese bilden GS-Lehrkräfte für den
gemeinsamen Unterricht fort
• Es wird vom MK davon ausgegangen,
dass gemeinsamer Unterricht mal eben in
einer kurzen Fortbildung erlernt werden
kann
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Schmalspurfortbildung II
• Moderatorinnen u. Moderatoren werden
nur anlassbezogen freigestellt und
erhalten keine Gehaltszulage./ mittlerweile
Aufwandsentschädigung
• Erwartungshaltung: Kolleginnen und
Kollegen sind engagiert und arbeiten zum
Nulltarif, damit die Landesregierung
sparen kann
• Belohnung für Arbeit zum Nulltarif:
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Arbeitsverdichtung
Arbeitszeitverlängerung
Frühpensionierung
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Schmalspurfortbildung III
• Diffuses Durchsickern von Informationen
• Bisher keine speziellen Fortbildungen
weder für GS-Lehrkräfte noch für FöSLehrkräfte, NlSchP wird nicht einbezogen,
da der Unterricht von Lehrkräften gestaltet
wird
• Ständig neue Informationen
• Kolleginnen und Kollegen werden ins kalte
Wasser geschubst.
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Fürsorgepflicht des Dienstherrn
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Freigabe des Elternwillens
- Förderschulen bleiben erhalten, da beide
Angebote vorgehalten werden müssen.
Ausnahme: FöS Lernen
- Doppelstruktur bleibt: beides vermutlich schlecht
ausgestattet
- Einschulung in Kl.1 GS oder Kl. 5 einer
allgemein bildenden Schule oder in eine
Förderschule
- Aushebelung des Elternwillens/ Überweisung in
FöS gegen den Willen der Eltern möglich
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• Zusammenfassend kann man sagen, dass
die Voraussetzungen für die Verweisung
an eine andere Schule eine
• nicht ausreichende Förderung,
Kindeswohlgefährdung
oder die Gefährdung anderer Menschen
sind.
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Unterrichtsgestaltung
Man ist nicht bereit Schule so zu
gestalten, dass alle Schülerinnen und
Schüler eine Chance haben
Notnagel: § 59 und § 69
Mit diesen §§ Korrektur des Elternwillens
möglich.
Scheitern ist eingeplant.
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Situation in den Schulen
- Klassengrößen in den GS bis zu 28
Schülerinnen und Schülern
- Leistungsdruck durch Schullaufbahnempfehlung
nach der 4. Klasse
- Outputsteuerung durch Vergleichswahn
- Ständig zunehmende Aufgaben in Schulen
- Auflösung kleiner Schulstandorte
- Soziale Bezüge und Wohnortnähe entfallen
- Umwandlung von VHGS in VGS
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Situation in den Schulen II
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Überlastung von Kolleginnen und Kollegen
Erschweren von Teilzeitbeschäftigung
Hoher Krankenstand
Vorzeitiger Ruhestand aus
gesundheitlichen Gründen
• Mangelverwaltung statt Unterricht:
fehlende Vertretungslehrkräfte, PM als
Ersatz für LK, Überstunden,…
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Situation in den FöS
• Viele GHR – Lehrkräfte
• Kaum FöS - Lehrkräfte in Stammschulen
• Weniger Schülerinnen u. Schüler =
weniger PM
• Zunahme von I-Helferinnen u. I-Helfern
• Zunahme prekärer Beschäftigung
• Verschlechterung der U-qualität
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Notwendige
Rahmenbedingungen
• Kleine Klassen und flexible Klassenbildung
• Doppelbesetzung für den Großteil des
Unterrichtsalltages
• Ausreichend qualifiziertes pädagogisches und
therapeutisches Personal
• Erhöhung der Vorbereitungszeit (NlSchP)
• Entlastung der Lehrkräfte durch Reduzierung
von Unterrichtsverpflichtung
• Schaffung von Besprechungszeiten
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Rahmenbedingungen
• Räumliche Ausstattung muss
entsprechend vorhanden sein
• Leistungsbeschreibung statt Bewertung
• Abschaffung von Vergleichsarbeiten
• Für den Sek.I-Bereich flächendeckende
IGS, statt zwei Säulen-System mit einer
Restschule
• (Schule der Tiere)
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