Vortrag_Hilfsmittelversorgung
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Transcript Vortrag_Hilfsmittelversorgung
Hilfsmittelversorgung
Rechtliche Grundlagen
Vortragsinhalte
Was ist ein Hilfsmittel?
Welche Kostenträger kommen in Frage?
Welcher Kostenträger leistet was?
Welche Richtlinien gibt es?
Wie muß Verordnung aussehen?
Wer entscheidet bei der Krankenkasse?
Wer liefert Hilfsmittel?
Was ist ein Hilfsmittel?
Grundsätzliche Definition in § 31 SGB IX:
Hilfsmittel sind die Hilfen, die von
Leistungsempfängern getragen oder
mitgeführt oder bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können
=> Ein Treppenlift ist daher ?
Was ist ein Hilfsmittel?
Grundsätzliche Definition in § 31 SGB IX:
Hilfsmittel sind die Hilfen, die von
Leistungsempfängern getragen oder
mitgeführt oder bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können
=> Ein Treppenlift ist daher ?
KEIN Hilfsmittel!
Kostenträger
Gesetzl. Krankenversicherung/GKV
Pflegeversicherung/PV
Berufsgenossenschaften/BG
Haftpflichtversicherung
Sozialamt
Versorgungsamt
Rentenversicherung/RV
Private Krankenversicherung/PKV
Beihilfe
Wer leistet was/GKV
§ 33 Abs. 1 SGB V: HM zum/zur
Ausgleich der Behinderung
Sicherung des ärztl. Behandlungszieles
Vorbeugung drohende Behinderung
Soweit es sich nicht um Gebrauchsgegenstände des tgl. Lebens handelt
Wer leistet was/GKV
Ausgleich der Behinderung:
Betrifft nur die Grundbedürfnisse des tgl.
Lebens:
Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören,
Nahrungsaufnahme, Ausscheiden, elementare Körperpflege, selbstdg. Wohnen,
Erschließung eines gewissen Freiraumes im
Nahbereich der Wohnung, Aufsuchen von
Ärzten und Therapeuten
Was leistet die GKV nicht?
Hilfsmittel, die für Aktivitäten benötigt
werden, die nicht zu den Grundbedürfnissen des tgl. Lebens gehören, z. B.:
Behindertengerechte Zurüstung an
Sportgeräten
Hilfsmittel, die für die Arbeit benötigt
werden
Nichtbehinderungsgerechten Anteil bei
Gebrauchsgegenständen des tgl. Lebens
Wer leistet was/PV
Pflegehilfsmittel
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Voraussetzung:
Nur bei häuslicher Pflege
Wenigstens Pflegestufe 1
Sofern HM nicht durch andere Kostenträger erbracht werden muß
Wer leistet was/PV
Ziel der Versorgung:
Erleichterung der Pflege
Linderung von Beschwerden
Ermöglichung selbstdg. Lebensführung
Wer leistet was/PV
Erleichterung der Pflege (Beispiele):
Pflegebetten und Zubehör
Pflegerollstühle
Rollstühle mit Sitzkantelung
Waschsysteme
Bettschutzeinlagen
Vorsicht: diese HM können auch HM der
GKV sein/Nachfrage kommt!
Versorgungszweck benennen können
Wer leistet was/PV
Linderung von Beschwerden:
Lagerungsrollen/halbrollen
HM zur selbstdg. Lebensführung:
Hausnotrufsysteme
Zuordnung GKV/PV
Krankenkasse nimmt Zuordnung vor
Leistungen GKV sind beitragsrelevant
Leistungen PV sind nicht beitragsrelevant
=>
Tendenz zur Verschiebung von Lei-stungen
GKV zur PV
Wurde geblockt durch Gesetzesänderungen und BSG- Rechtsprechung
Zuordnung GKV/PV
Bedeutung für den Patienten:
Bei zum Verbrauch bestimmten HM (z. B.
Inkontinenzartikel):
GKV: volle Übernahme
PV: Pauschalbetrag
Wenn HM der PV:
Leistung nur möglich, wenn wenigstens
Pflegestufe 1 besteht: also
Verordnung Pflegebett, Patient nicht
pflegebedürftig: Ablehnung garantiert
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung
Sicherung des ärztl. Behandlungs-zieles
Z. B.:
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung
Sicherung des ärztl. Behandlungs-zieles
Z. B.:
Orthesen zur Nachbehandlung, etwa
Kniesicherungsbandagen
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung
Sicherung des ärztl. Behandlungs-zieles
Z. B.:
Orthesen zur Nachbehandlung, etwa
Kniesicherungsbandagen
Quengelschienen
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung
Sicherung des ärztl. Behandlungs-zieles
Z. B.:
Orthesen zur Nachbehandlung, etwa
Kniesicherungsbandagen
Quengelschienen
Geräte zur Messung von Körperzuständen (BZ, RR, Quick)
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung
Ausgleich Behinderung:
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung
Ausgleich Behinderung:
Rollstühle
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung
Ausgleich Behinderung:
Rollstühle
Badehilfen
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung
Ausgleich Behinderung:
Rollstühle
Badehilfen
Gehhilfen
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung
Ausgleich Behinderung:
Rollstühle
Badehilfen
Gehhilfen
Greif-/Anziehhilfen
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung
Ausgleich Behinderung:
Rollstühle
Badehilfen
Gehhilfen
Greif-/Anziehhilfen
Rampen
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung
Vorbeugung drohende Behinderung:
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung
Vorbeugung drohende Behinderung:
(evtl.) Inkontinenzartikel
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung
Vorbeugung drohende Behinderung:
(evtl.) Inkontinenzartikel
Stehständer
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung
Vorbeugung drohende Behinderung:
(evtl.) Inkontinenzartikel
Stehständer
Motomed
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung
Vorbeugung drohende Behinderung:
(evtl.) Inkontinenzartikel
Stehständer
Motomed
Lagerungsschienen etc
Gebrauchsgegenstände des tgl.
Lebens
Betten
Schuhe
Essbesteck
Dosenöffner
Gebrauchsgegenstände des tgl.
Lebens
Leistungspflichtig ist nur die behindertengerechte Zurichtung:
Zurichtungen an Schuhen
Greifhilfen etwa für Essbesteck etc.
Höhenverstellung/Lagerungsverände-rung
an Betten
Bearbeitungsgang GKV
Prüfung vers.rechtl.Voraussetzung
Vorlage MDK erforderlich? (kann nach
Kassenart unterschiedlich sein!)
Einholung MDK- Gutachten
Erforderlich, aber i.d.R nicht gemacht:
Prüfung MDK-Gutachten
Bescheiderstellung
Ggf. Beauftragung Lieferant
MDK = Med. Dienst der
Krankenversicherung
Finanzierung per Zwangsumlage
Eigenstdg. Körperschaft des öffentl.
Rechts
Keine Weisungsbefugnis der KK an
MDK/einzelnen Gutachter
Gutachter ist an allg. anerkannten med.
Kenntnisstand, Gesetze und
Begutachtungsrichtlinien gebunden
Entscheidung beim MDK
Hilfsmittel der GKV: Ärzte
Bevorzugt: Ärzte aus dem jeweiligen
Fachgebiet
Bevorzugt: Konzentration auf Ärzte, die
sich mit Hilfsmitteln auskennen
Hilfsmittel der Pflegeversicherung:
Bei der Pflegebegutachtung ggf.
Pflegefachkräfte
Richtlinien des MDK
Bindend: Gesetzliche Grundlagen:
SGB IX
SGB V: §§ 2, 11, 12, 33
SGB XI: § 40
Nicht bindend: Untergesetzliche Grundlagen:
Hilfsmittelrichtlinien
Hilfsmittelverzeichnis
Begutachtungsrichtlinien/Empfehlungen
Hilfsmittelverzeichnis/
Produktgruppen
01 Absauggeräte
02Adaptionshilfen
03 Applikationshilfen
04 Badehilfen
05 Bandagen
06 Bestrahlungsgeräte
07 Blindenhilfsmittel
08 Einlagen
09 Elektrostimulationsgeräte
10 Gehhilfen
11Hilfsmittel gegen Dekubitus
12 Hilfsmittel für Tracheostoma
13 Hörhilfen
14 Inhalations-/Atemtherapiegeräte
15 Inkontinenzhilfen
16 Kommunikationshilfen
17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
33 Toilettenhilfen
50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege
52 Pflegehilfsmittel zur selbständigen Lebensführung
53 Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
54 zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge
99 Verschiedenes
19 Krankenpflegeartikel
20 Lagerungshilfsmittel
21 Meßgeräte für Körperzustände
22 Mobilitätshilfen
23 Orthesen/Schienen
24 Prothesen
25 Sehhilfen
26 Sitzhilfen
27 Sprechhilfen
28 Stehhilfen
29 Stomaartikel
31 Schuhe
32 therapeutische Bewegungsgeräte
Hilfsmittelverzeichnis
Enthält von der Leistungspflicht der GKV
umfaßte Hilfsmittel
Ist nicht abschließend
Daher: Ablehnung eines HM alleine mit
der Begründung, dies sei nicht im HMVerzeichnis, ist nicht zulässig!
Kann im Internet unter
www.rehadat.de/gkv2/gkv.khs eingesehen
werden
Struktur Hilfsmittelverzeichnis
Hilfsmittelverzeichnis
Hilfsmittelverzeichnis
Hilfsmittelverzeichnis
Auch das sind Hilfsmittel der GKV:
Wohnumfeldverbessernde
Maßnahmen
Leistung der Pflegeversicherung
D.h.: es muß wenigstens Pflegestufe 1
vorliegen
Zuschußleistung: max. 2557 € pro
Maßnahme
Können sein: Treppenlift, Türstockverbreiterung, behindertengerechter Um-bau
Badezimmer …
Wohnumfeldverbessernde
Maßnahmen
Bei Kostenträger BG/Haftpflichtversicherung:
Ggf. vollständige Kostenübernahme
Notwendigkeit muß dargelegt werden
können, keine weiteren Voraus-setzungen
Beziehung der Krankenkassen zu
Hilfsmittellieferanten
Bisher: Zulassung der Lieferanten =>
Pat. konnte Sanitätshaus seiner Wahl
beauftragen
Jetzt: Abgabe von HM nur auf der Grundlage
von Verträgen:
Verträge mit einzelnen oder einem
Zusammenschluß von Sanitätshäusern
Ausschreibungen
Vereinbarung/Vertrag im Einzelfall
Konsequenz ab 1.1.2010
Nicht jedes Sanitätshaus kann alle
Leistungen für alle Kassen erbringen
Suche nach einem Sanitätshaus, welches
die Leistung erbringen darf, kann
schwieriger werden
Ggf. muß Verordnung erst an die Kasse
gesandt werden, damit die einen
Vertragspartner beauftragt