Info_VA_LAG_JAW_1_Rechtliche_Hintergruende

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Informationsveranstaltung
LAG JAW
Grundlagen für eine Zertifizierung von
Jugendwerkstätten
Hannover 11. April 2012
Block 1: Inhalt
 Anforderungen des SGB III, der
AZAV und der Empfehlungen des
Anerkennungsbeirats an die
Trägerzulassung
2
SGB III neu
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
am Arbeitsmarkt
Ziele:





mehr Dezentralität
höhere Flexibilität
größere Individualität
höhere Qualität
mehr Transparenz
 Reduzierung der Zahl der Instrumente und Verringerung
der Regelungsdichte
 Kosteneinsparungen
(geplant: 2,5 bis 3 Mrd. Euro jährlich)
3
SGB III neu
SGB III Drittes Kapitel: Aktive Arbeitsförderung –
gliedert sich zukünftig in folgende
Unterstützungsleistungen:
1. Abschnitt:
Beratung und Vermittlung (§§ 29 bis 43)
2. Abschnitt:
Aktivierung und berufliche
Eingliederung (§§ 44 bis 47)
3. Abschnitt:
Berufswahl und Berufsausbildung (§§ 48 bis 80b)
4. Abschnitt:
Berufliche Weiterbildung (§§ 81 bis 87)
5. Abschnitt:
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (§§ 88 bis 94)
6. Abschnitt:
Verbleib in Beschäftigung (§§ 95 bis 111)
7. Abschnitt:
Teilhabe behinderter Menschen
am Arbeitsleben (§§ 112 bis 135)
 Zukünftig Festlegung des Geltungsbereichs
gefordert
4
SGB III neu
Erweiterte Qualitätssicherung (§ 176 ff SGB III)
 Anforderungen an Träger und Maßnahmen und
Zulassungsverfahren im Wesentlichen im Gesetz geregelt
Alle SGB III-Träger: Externe Trägerprüfung- und zulassung durch Zertifizierungsagenturen ab 2013
Träger von Weiterbildungs-, Aktivierungs- und
Eingliederungsmaßnahmen auf Gutscheinbasis ab
01.04.2012
 Maßnahmezulassung bei „Gutscheinmaßnahmen“
erforderlich (Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen, Weiterbildung)
 Prüfungen durch den Prüfdienst der Bundesagentur für
Arbeit
5
Zulassung von Trägern und Maßnahmen in der aktiven
Arbeitsförderung
ab 01.01.2013
Zulassung
durch fachkundige
Stelle
ab 01.04.2012
1. Stufe: Trägerzulassung (§178 SGB III)
für 5 Jahre bei Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, personeller und fachlicher Eignung,
Qualitätssicherungssystem und angemessenen Vertragsbedingungen
2. Stufe: Maßnahmezulassung (§179 SGB III)
für 5 jahre, wenn erfolgreiche Teilnahme zu erwarten ist,
bei Zweckmäßigkeit, angemessenen
Teilnahmebedingungen, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
3.. Stufe: Zulassung von
Bildungsmaßnahmen
(§179 SGB III)
Ergänzende Anforderungen
Träger und
Maßnahmen
Aktivierungs- und
Vermittlungsgutschein
§ 45 SGB III
Bildungsgutschein
§ 81 SGB III
Teilnahme an Ausschreibungen
der BA z.B. BaE und BvB
Bietet Gutscheinmaßnahmen an
Agenturen
für Arbeit
und
Jobcenter
Ausschreibung von Maßnahmen
der BA z.B. BaE und BvB
Aktivierungs- und
Vermittlungsgutschein
§ 45 SGB III
Bildungsgutschein
§ 81 SGB III
Gutscheinausgabe
6
SGB III neu
SGB III Fünftes Kapitel: Zulassung von Trägern und
Maßnahmen
§ 178 Trägerzulassung
Ein Träger ist von einer fachkundigen Stelle zuzulassen, wenn
 (1) er die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
besitzt,
 (2) er in der Lage ist, durch eigene Bemühungen die berufliche
Eingliederung von Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt zu
unterstützen,
 (3) Leitung, Lehr- und Fachkräfte über Aus- und Fortbildung
sowie Berufserfahrung verfügen, die eine erfolgreiche
Durchführung einer Maßnahme erwarten lassen,
 (4) er ein System zur Sicherung der Qualität anwendet und
 (5) seine vertraglichen Vereinbarungen mit den Teilnehmenden
angemessene Bedingungen insbesondere über Rücktritts- und
Kündigungsrechte enthalten.
7
Weitere verbindlich geltende
Vorgaben:
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung
Arbeitsförderung (AZAV) vom 05. April 2012






Akkreditierungsverfahren
Trägerzulassung
Maßnahmezulassung
Zulassungsverfahren
Zusammenarbeit fachkundige Stellen und BA
Übergangsregelung
Empfehlungen des Anerkennungsbeirates vom
23.05.2011
Sofern diese nicht den gesetzlichen Regelungen des SGB III
und der AZAV widersprechen
8
Anforderungen an die Trägerzertifizierung
(1) Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Verfahren
§ 178 (1)

AZAV § 2 (1)

Verfahren

Nachweise

§ 8 Abs. 4 (1)
Nachweise
Leistungsfähigkeit
Erklärung, dass über das
Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt oder
die Eröffnung mangels Ware
abgelehnt wurde
Darstellung der Organisationsstruktur und des Personals sowie
der Eignung dieser Strukturen
und des Personals für die
Durchführung der Maßnahmen
Darstellung der Eignung der
Räumlichkeiten
Übersicht über das aktuelle
Angebot an Maßnahmen
9
Anforderungen an die Trägerzertifizierung
(1) Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Verfahren
§ 178 (1)

AZAV § 2 (1)

Verfahren

Nachweise

§ 8 Abs. 4 (1)
Nachweise
Leistungsfähigkeit
Erklärung, dass über das
Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt oder
die Eröffnung mangels Ware
abgelehnt wurde
Darstellung der Organisationsstruktur und des Personals sowie
der Eignung dieser Strukturen
und des Personals für die
Durchführung der Maßnahmen
Darstellung der Eignung der
Räumlichkeiten
Übersicht über das aktuelle
Angebot an Maßnahmen
10
Anforderungen an die Trägerzertifizierung
(1) Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Verfahren
§ 178 (1)

AZAV § 2 (1)

Verfahren

Nachweise

§ 8 Abs. 4 (1)
Nachweise
Zuverlässigkeit
Name, Geburtsdatum, -ort des
gesetzlichen Vertreters, Anschrift
des Geschäftssitzes und
Zweigstellen, Satzung,
Gesellschaftsvertrag, Eintrag ins
Vereins- oder Handelsregister
Erklärung über Vorstrafen,
anhängige Strafverfahren,
staatsanwaltschaftliche
Ermittlungsverfahren und
Gewerbeuntersagungen
innerhalb der letzten fünf Jahre
11
Anforderungen an die Trägerzertifizierung
(2) Bemühungen zur Unterstützung der Eingliederung
Verfahren
Nachweise
§ 178 (2)
Verfahren zur Unterstützung der
Eingliederung von Teilnehmer in

AZAV § 2 (2) den ersten Ausbildungs- und
 Verfahren
Arbeitsmarkt
-

Nachweise
-

§ 8 Abs. 4 (1)
-
-
Darstellung von Art und Umfang
der Zusammenarbeit mit
Akteuren des Ausbildungs- und
Arbeitsmarktes vor Ort
Darstellung der Methoden, mit
denen der Träger aktuelle
arbeitsmarktrelevante
Entwicklungen berücksichtigt
Übersicht bereits durchgeführter
vergleichbarer Maßnahmen und
deren arbeitsmarktlichen
Ergebnisse
Bewertung des Trägers durch
ehemalige Teilnehmende und
Betriebe
12
Anforderungen an die Trägerzertifizierung
(3) Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung der Leitung,
Lehr- und Fachkräfte
§ 178 (3)

Verfahren
Nachweise
Verfahren zur Sicherung der
Kompetenz von Leitung, Lehrund Fachkräften
Nachweise der
Aus- und Weiterbildung der
Leitung sowie der Lehr- und
Fachkräfte einschließlich ihres
beruflichen Werdegangs und
ihrer praktischen Berufserfahrung
im Fachgebiet
Pädagogische Eignung der Lehrund Fachkräfte, einschließlich
ihrer methodisch-didaktischen
Qualifikationen
Bewertung der Lehr- und
Fachkräfte durch ehemalige
Teilnehmende

Verfahren

Nachweise

§ 8 Abs. 4 (1)
13
Anforderungen an die Trägerzertifizierung
(4) System zur Sicherung der Qualität
folgt gleich
14
Anforderungen an die Trägerzertifizierung
(5) Vertragliche Vereinbarungen mit Teilnehmenden
Verfahren
§ 178 (5)
Nachweise
-


Verfahren

Nachweise

§ 8 Abs. 4 (1)
-
Musterverträge, in denen die
Rechte und Pflichten der
Vertragspartner geregelt sind
(u.a. Inhalt der Maßnahme,
Umfang und Dauer, Kosten,
Lehrmaterialien, Kündigungsund Rücktrittsrechte,
Datenschutz)
Vorsehen, dass den Teilnehmenden nach Abschluss der
Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum
Inhalt, zeitlichen Umfang, Ziel
ausgehändigt wird.
15
AZAV § 2 (4)
(4) Ein System zur Sicherung der Qualität nach § 178
Nummer 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch liegt vor,
wenn durch zielgerichtete und systematische Verfahren und
Maßnahmen die Qualität der Leistungen gewährleistet und
kontinuierlich verbessert wird. Damit die fachkundige Stelle
das Vorliegen der Voraussetzungen beurteilen kann, erhält
sie von dem Träger eine Dokumentation grundsätzlich
1. zu einem kundenorientierten und auf Eingliederung in den
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gerichteten Leitbild,
2. zur Unternehmensorganisation und -führung,
einschließlich der Festlegung von Unternehmenszielen und
der Durchführung eigener Prüfungen zur Funktionsweise des
Unternehmens,
16
AZAV § 2 (4)
(Fortsetzung)
3. zu einem zielorientierten Konzept zur Qualifizierung
und Fortbildung der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte,
4. zu Zielvereinbarungen, einschließlich der Messung der
Zielerreichung und der Steuerung fortlaufender
Optimierungsprozesse auf Grundlage erhobener Kennzahlen
und Indikatoren,
5. zur Berücksichtigung arbeitsmarktlicher
Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von
Maßnahmen der Arbeitsförderung,
6. zu den Methoden zur Förderung der individuellen
Entwicklungs-, Eingliederungs- und Lernprozesse der
Teilnehmenden.
17
AZAV § 2 (4)
(Fortsetzung)
7. zu den Methoden der Bewertung der durchgeführten
Maßnahmen sowie ihrer arbeitsmarktlichen Ergebnisse,
8. zur Art und Weise der kontinuierlichen
Zusammenarbeit mit Dritten und deren ständigen
Weiterentwicklung dieser Zusammenarbeit und
9. zu einem systematischen Beschwerdemanagement,
einschließlich der Berücksichtigung regelmäßiger
Befragungen der Teilnehmenden.
18
Standards für
Qualitätsmanagementsysteme
DIN EN ISO 9001 / AZAV legen Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme fest und dienen im Zertifizierungsverfahren als Grundlage für die Bewertung von Qualitätsmanagementsystemen.
Ein Zertifikat bescheint:
„Der Aufbau, die Verfahren und die eingesetzten Mittel sind
grundsätzlich dafür geeignet, um qualitativ gute Produkte
bzw. Dienstleistungen zu erbringen.“
19
Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität
in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom
13.03.2006
1. Kundenorientiertes Leitbild
Verfahren
AZAV
Verfahren, wie das Leitbild
§ 2 Abs. 4 (1) dokumentiert, (weiter-)entwickelt

und kommuniziert wird
Empf.
Verfahren
AB
AZWV
Nachweise
§ 8 Abs. 4 (1)

§ 8 Abs. 4 (1)
Empf. AB
AZWV § 8
Abs. 4 (3)
Nachweise
Kundenorientiertes und auf
Eingliederung in den Ausbildungsund Arbeitsmarkt ausgerichtetes
Leitbild
Dokumentation eines Unternehmensprofils
Definition der „Kunden“ des
Trägers und Nachweis, dass auf
die Erwartungen der Kunden
eingegangen und dies in den
Prozess der kontinuierlichen
Verbesserung integriert wird;
Nachweis, dass das Leitbild inund extern kommuniziert wird
Dokumentation über die
Entwicklung des Leitbilds
20
Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität
in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom
13.03.2006
2. Unternehmensorganisation und -führung
Verfahren
AZAV
Verfahren zur
§ 2 Abs. 4 (2) Unternehmensorganisation und

-führung, einschließlich der
Empf.
Verfahren
AB
Festlegung von
Unternehmenszielen und der
AZWV
Nachweise
§ 8 Abs. 4 (6) Durchführung eigener
 § 8 Abs. Prüfungen
4 (1)
zur Funktionsweise
des Unternehmens
Nachweise
-
Dokumentation zu Aufbau- und
Ablauforganisation:
 Unternehmensstrukturen
(Organigramm),
 Verantwortlichkeiten
 Kommunikationsstrukturen,
 Steuerungsmechanismen im
Zusammenhang mit
Qualitätsmanagement
 Abläufen von Geschäftsprozessen
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität
in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom
13.03.2006
2. Unternehmensorganisation und -führung
Verfahren
AZAV
Verfahren zur
§ 2 Abs. 4 (2) Unternehmensorganisation und

-führung, einschließlich der
Empf.
Verfahren
AB
Festlegung von
Unternehmenszielen und der
AZWV
Nachweise
§ 8 Abs. 4 (6) Durchführung eigener
 § 8 Abs. Prüfungen
4 (1)
zur Funktionsweise
Empf. AB
des Unternehmens
AZWV
§ 8 Abs. 4 (7)
Nachweise
-
Dokumentation zum System der
regelmäßigen Überprüfung von
Vorgaben und der Umsetzung
von Zielen und Verfahren
 Soll-Ist-Vergleiche
 interne Audits – insbesondere zur Kundenzufriedenheit, zum pädagogischen
Personal, zur räumlichtechnischen Ausstattung,
 Vertragsbedingungen,
 Maßnahme- und Personalmanagement,
 Unterrichtsdokumentation,
 Management-Review
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität
in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom
13.03.2006
3. Zielorientiertes Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung
der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte
Verfahren
Nachweise
AZAV § 2
Abs. 4 (3)





Zielorientiertes Konzept zur
Qualifizierung und Fortbildung
der Leitung und der Lehr- und
Verfahren
Fachkräfte
Festlegung der
Qualifikationsanforderungen
Dokumentation von Fort- und
Weiterbildungen
Nachweise
§ 8 Abs. 4 (1)
23
Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität
in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom
13.03.2006
4. Zielvereinbarungen, Messung der Zielerreichung und
Steuerung fortlaufender Optimierungsprozessen
Verfahren
Nachweise
AZAV § 2
Verfahren zu ZielvereinbaDokumentation über die
Abs. 4 (4)
rungen, einschließlich der
Entwicklung von

Messung der Zielerreichung und
Unternehmenszielen sowie
AB
Steuerung fortlaufender Optioperationalisierbarer Ziele
Empf.
Verfahren
AZWV § 8
mierungsprozesse auf
Dokumentation der Lehr- und
Abs.Nachweise
4 (3)
Grundlage erhobener KennLernziele, Konzeption der
Weiterbildungsangebote des
 § 8 Abs. zahlen
4 (1) oder Indikatoren
Trägers, insbesondere auch mit
Verfahren zur Festlegung und
Blick auf die
regelmäßigen Überprüfung der
Lernvoraussetzungen bei den
Qualitätspolitik und der
Teilnehmenden
Qualitätsziele
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität
in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom
13.03.2006
4. Zielvereinbarungen, Messung der Zielerreichung und
Steuerung fortlaufender Optimierungsprozessen
Verfahren
AZAV § 2
Abs. 4 (4)
Nachweise
Verfahren zu Zielvereinbarungen, einschließlich der
Messung der Zielerreichung und
 Verfahren
Empf. AB
Steuerung fortlaufender OptiAZWV
Nachweise
§8
mierungsprozesse auf
erhobener KennAbs.§48(9)Abs. Grundlage
4 (1)
zahlen oder Indikatoren
-
Dokumentation über die Findung
unternehmenseigener
Qualitätsziele und der daran
Beteiligten
Regelmäßige Überprüfung der
Zielerreichung;
Dokumentation der
Weiterentwicklung der Ziele und
der Korrekturmaßnahmen
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität
in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom
13.03.2006
5. Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen
Verfahren
AZAV § 2
Abs. 4 (5)
Verfahren, wie arbeitsmarktliche
Entwicklungen bei Konzeption

und Durchführung von
Empf.
Verfahren
AB
Maßnahmen berücksichtigt
§8
werden
AZWV
Nachweise
Abs. 4 (2)

§ 8 Abs. 4 (1)
Nachweise
-
-
Dokumentation einer aktuellen
und systematischen Analyse des
kundenrelevanten Arbeitsmarktes
Dokumentation der
kontinuierlichen Einbeziehung
der Analyseergebnisse in die
Maßnahmekonzeption und
Maßnahmedurchführung.
26
Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität
in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom
13.03.2006
6. Methoden zur Förderung individueller Lernprozesse
AZAV § 8
Abs. 4 (6)

Verfahren
Nachweise
Dokumentiertes Verfahren zur
Eignungsfeststellung
-
Empf.
Verfahren
AB
Verfahren zur Ermittlung
§8
individuellen Lernbedarfs
AZWV
Nachweise
-

-
Abs. 4 (4)
§ 8 Abs. 4 (1)
-
Dokumentation der Methoden zur
Förderung der individuellen
Entwicklungs-, Eingliederungsund Lernprozesse,
Dokumentation des Einsatzes
angemessener Lernmethoden;
Darlegung von Maßnahmen zur
zielgruppenadäquaten Förderung
und Überwachung von
Lernprozessen
Darlegung von Maßnahmen, um
die Teilnehmerpräsenz zu
verbessern, die Abbruchquoten
zu reduzieren und die
Lehrgangsziele zu erreichen
27
Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität
in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom
13.03.2006
7. Methoden der Bewertung der durchgeführten Maßnahmen
Verfahren
AZAV § 2
Abs. 4 (7)
Nachweise
-

Empf.
Verfahren
AB
§8
AZWV
Nachweise
Abs. 4 (5)

§ 8 Abs. 4 (1)
-
-
-
Dokumentation zu den Methoden
der Bewertung der
durchgeführten Maßnahmen
sowie ihrer arbeitsmarktlichen
Ergebnisse
Nachweis einer kontinuierlichen
Erfassung der Teilnehmerpräsenz- und -abbruchquoten;
Feststellung, ob die Lernziele
erreicht sind und die Unterrichtsqualität gewährleistet ist;
Erfassung arbeitsmarktlicher
Eingliederungserfolge;
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität
in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom
13.03.2006
7. Methoden der Bewertung der durchgeführten Maßnahmen
Verfahren
AZAV § 2
Abs. 4 (7)

Empf.
Verfahren
AB
§8
AZWV
Nachweise
Abs. 4 (5)

§ 8 Abs. 4 (1)
Nachweise
-
Dokumentation des Umgangs mit
den Evaluierungsergebnissen als
Teil des kontinuierlichen
Verbesserungsprozesses mit
besonderem Blick auf
Maßnahmekonzeption und durchführung.
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität
in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom
13.03.2006
8. Art und Weise der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit
Dritten und deren ständigen Weiterentwicklung
Verfahren
AZAV § 2
Abs. 4 (8)

Verfahren

Nachweise

§ 8 Abs. 4 (1)
Nachweise
Dokumentation der Art und Weise der
kontinuierlichen Zusammenarbeit mit
Dritten und deren ständigen
Weiterentwicklung
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Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität
in Anlehnung an die die AZAV § 2 (4) und die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats vom
13.03.2006
9. Systematisches Beschwerdemanagement einschließlich
regelmäßiger Befragungen der Teilnehmenden
AZAV § 2
Abs. 4 (9)
Verfahren
Nachweise
Verfahren eines systematischen
Beschwerdemanagement
Dokumentationen zu regelmäßigen
Befragungen der Teilnehmenden

Verfahren

Verfahren zur regelmäßigen
Nachweise

§ 8 Abs. Teilnehmenden
4 (1)
Befragungen von
31