Zwangsheirat/Ehe

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Transcript Zwangsheirat/Ehe

Zwangsheirat/
Ehe
Von Hümeyra Ak, Christina Galaske und
Yesim Metiner
Definition
„Zwangsverheiratungen liegen dann vor, wenn
mindestens einer der Eheleute durch die Ausübung
von Gewalt oder durch die Drohung mit einem
empfindlichen Übel zum Eingehen einer formellen
oder informellen (also durch eine religiöse oder
soziale Zeremonie geschlossenen) Ehe gezwungen
wird und mit seiner Weigerung kein Gehör findet
oder es nicht wagt, sich zu widersetzen.“
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, 2011 S.18
Unterscheidung zwischen Zwangsehe und
arrangierter Ehe
(junge) Frauen, (junge) Männer werden aneinander vorgestellt
teilweise
werden zur Heirat gezwungen
Zwangsehe
ja
Entscheidungen werden selbst getroffen
arrangierte Ehe
Allgemeines
• ist eine Menschenrechtsverletzung
• Betrifft nicht nur das weibliche Geschlecht,
sondern auch das männliche
• Trotz nationaler und internationaler Verbote
sind weltweit Millionen von Menschen
betroffen
• ist keiner bestimmten Kultur- oder
Religionsangehörigkeit zuzuordnen
Geburtsländer der von Zwangsheirat Betroffenen/
Bedrohten (In Deutschland)
Alter der Zwangsverheirateten nach Geschlecht
Gründe einer Zwangsehe
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Brautpreis
„gut versorgt“
Erhalt der kulturellen Identität
Heirat als Disziplinarmaßnahme
Bindung zur Herkunftsregion
Verstärken der traditionellen Machtverhältnisse
Bewahrung der Familienehre
Heirat als Migrationszweck
Frühehen als Schutzmaßnahme
Exogamie (Vermeidung von Verwandtenehen)
Endogamie (Verwandtenehe)
Verhindern der Homosexualität
Zwangsheirat und Religion
• wird oft bestimmten Religionsgemeinschaften
zugeordnet
Grund für Zwangsehen ist nicht die Religion,
SONDERN
patriarchale Strukturen
Traditionen
Bräuche
KEINE Religion unterstützt die Zwangsheirat
Zwangsheirat im Islam
• Zwangsverheiratung einer Tochter oder eines
Sohnes ist im Islam strikt VERBOTEN
• Folgende Hadithe (Aussagen des Propheten
Mohammdes saw) beweisen das Verbot einer
Zwangsheirat
Überliefert in Ibn Majah, und Imam Ahmad and
Al-Nasa’i
Buraida sagte, dass eine junge Frau zum
Propheten kam und sagte:
„Mein Vater verheiratete mich mit dem Sohn
seines Bruders, um sein Ansehen unter den
Leuten zu erhöhen.“ Der Prophet machte
darauf die Gültigkeit der Ehe von ihrer
Entscheidung abhängig. Daraufhin sagte die
junge Frau: „Ich akzeptiere und befürworte die
Entscheidung meines Vaters, doch ich wollte
den Frauen nur beweisen, dass Väter in dieser
Sache keinen Zwang ausüben können.
Sunan al-Nisaa’l, Kitaab al-Nikaah
Abdullah ibn Buraida berichtet, dass Aisha sagte,
dass eine junge Frau zu ihr kam und sagte:
„Mein Vater verheiratete mich mit meinem
Cousin, um sein Ansehen zu steigern und ich
möchte dem nicht zustimmen.“ Aisha sagte:
„Setze dich und warte, bis der Prophet kommt.“
Der Prophet kam und Aisha berichtete ihm von
der Situation. Daraufhin lies Muhammed ihren
Vater einladen und erklärte ihm, dass die
Entscheidung in der Hand seiner Tochter läge. [..]
Auszüge aus Sahih Al-Buchari, Hadith Nr.
5138
Hansa Bint Hidam Al-Ansariyya berichtet, dass
sie als verwitwete Frau von ihrem Vater
wiederverheiratet wurde, und dass sie damit
nicht einverstanden war. Sie begab sich
deshalb zum Gesandten Allahs und er machte
ihre Ehe rückgängig.
Auch die Aussage des Propheten Muhammeds (saw) lässt
ebenfalls keine keinen Zweifel am Verbot der
Zwangsheirat im Islam:
• "Wenn einer von euch seine Tochter verheiraten möchte,
so muss er sie um ihre Erlaubnis bitten." (Sunan al-Aqwal
wa al-Af´al Nr. 25644)
• Der Kuran bezeugt, dass die Aussage Muhammeds (saws)
für einen Muslim ohne Zweifel zu befolgen sind durch
folgende Sure (4:65):
"[..] Sie sind nicht eher Gläubige, bis sie dich (Muhammed
‫ع‬.‫ص‬.‫ )م‬zum
Richter über all das machen, was
zwischen ihnen strittig ist, und dann
in ihren
Herzen keine Bedenken gegen deine Entscheidung finden
und
sich voller Ergebung fügen."
Theorie:
• Muhammed VERBOT die Zwangsheirat
• Jedem Muslim ist es verboten, etwas dergleichen zu
praktizieren
Praxis:
• Zwangsheirat ist in islamischen Ländern weit verbreitet
• kein islamisches Handeln
• sondern
Folgen wegen mangelnder Kenntnisse über den Islam
deshalb:
Zwangsheirat ist ein Produkt der Tradition und Kultur
und nicht des Islams
Rechtliche Grundlage
• Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung
und verstößt damit gegen das Grundgesetz.
• In der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte heißt es: „Eine Ehe darf nur im
freien und vollen Einverständnis der künftigen
Ehegatten geschlossen werden.“
• Zwangsheirat verstößt nicht nur gegen die
Menschenrechte, sondern verletzt auch weitere
Frauenrechte.
Weitere Verstöße gegen Rechtliche Bestimmungen
• Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention von 1989
(Recht des Kindes auf Schutz vor sexuellem Missbrauch)
Ein Verstoß dieser Bestimmung besteht wenn:
• noch nicht volljährige Mädchen verheiratet werden
• sie nicht mündig sind ihre Zustimmung zu sexuellen Kontakten zu
geben
• noch nicht als gereift angesehene Mädchen der Gefahr von nicht
einvernehmlichen sexuellen Handlungen ausgesetzt werden.
Die UN-Kinderrechtskonvention definiert, dass die Kindheit so
lange andauert, bis das 18. Lebensjahr erreicht ist.
Gesetzeslage in Deutschland:
• Der Bundestag hat am 17. März 2011 ein
Gesetz gegen Zwangsverheiratungen
verabschiedet.
• Wer eine Person zur Eheschließung zwingt,
kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft
werden.
• Gesetz beinhaltet Erleichterungen für Opfer
von Zwangsehen.
• Recht auf Rückkehr nach Deutschland.
Auflösung der Zwangsehen –
eine Befreiung?
• Neue Identität durch Frauenorganisationen, die
Polizei oder das Sozialamt
• Wenig bis kein Kontakt mehr zu den eigenen
Eltern
• Ehrenmorde
Hilfsangebote
Terre des Femmes – zwangsheirat.de
Papatya – Berlin
Zwangsheirat-nrw.de
eva – Yasemin Beratungsstelle
Fazit
Zwangsheirat, ist eine Gewaltform und hat
nichts mit Religion zu tun, sondern mit
patriarchalen Machtstrukturen. In der
medialen Welt wird sie uns aber immer
wieder als Teil des Islams vermittelt.
Vorurteile und Unwahrheiten werden
verbreitet.