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Schuldausschlussgründe
Rechtsirrtum, Notwehrexzess, entschuldbarer
Notstand, Nötigungsnotstand
Prof. Dr. Sarah Summers
Inhaltsverzeichnis
 Schuld als Vorwerfbarkeit
 Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
 Begriff
 Abgrenzungen
 Voraussetzungen / Rechtsfolgen
 Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens




Entschuldbare Notwehr
Entschuldbarer Notstand
Nötigungsnotstand
Weitere gesetzliche Regelungen
Schuld
Tatbestandsmässigkeit
Rechtswidrigkeit
Schuld
Willensfreiheit
psychische Fähigkeit die
Rechtswidrigkeit des
Verhaltens zu erkennen
und sich entsprechend
zu verhalten
Schuld
Tatbestandsmässigkeit
Rechtswidrigkeit
Schuld
Willensfreiheit
psychische Fähigkeit die
Rechtswidrigkeit des
Verhaltens zu erkennen
und sich entsprechend
zu verhalten
tatsächliche Möglichkeit
die Rechtswidrigkeit des
Verhaltens zu erkennen
und sich entsprechend
zu verhalten
Schuldausschlussgründe
Tatsächliche Möglichkeit
die Rechtswidrigkeit des
Verhaltens zu erkennen
und sich entsprechend
zu verhalten
Irrtum über die
Rechtswidrigkeit
Schuldausschlussgründe
Tatsächliche Möglichkeit
die Rechtswidrigkeit des
Verhaltens zu erkennen
und sich entsprechend
zu verhalten
Irrtum über die
Rechtswidrigkeit
Zumutbarkeit
normgemässen
Verhaltens
Inhaltsverzeichnis
 Schuld als Vorwerfbarkeit
 Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
 Begriff
 Abgrenzungen
 Voraussetzungen / Rechtsfolgen
 Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens




Entschuldbare Notwehr
Entschuldbarer Notstand
Nötigungsnotstand
Weitere gesetzliche Regelungen
Verbotsirrtum, Artikel 21 StGB
Irrtum über die Rechtswidrigkeit
Wer bei Begehung der Tat nicht weiss und nicht
wissen kann, dass er sich rechtswidrig verhält,
handelt nicht schuldhaft. War der Irrtum
vermeidbar, so mildert das Gericht die Strafe.
Verbotsirrtum
Art. 21 StGB
direkter Verbotsirrtum
Der Täter irrt über das
generelle Verbotensein
seines Tuns und zwar...
die Existenz der
Verbotsnorm
indirekter Verbotsirrtum
Verbotsirrtum
Art. 21 StGB
direkter Verbotsirrtum
indirekter Verbotsirrtum
Der Täter irrt über das
generelle Verbotensein
seines Tuns und zwar...
Der Täter weiss um das
generelle Verbotensein
seines Tuns, aber er irrt sich
über...
die Existenz der
Verbotsnorm
die Existenz eines
Rechtfertigungsgrundes
die Grenzen eines
Rechtfertigungsgrundes
Inhaltsverzeichnis
 Schuld als Vorwerfbarkeit
 Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
 Begriff
 Abgrenzungen
 Voraussetzungen / Rechtsfolgen
 Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens




Entschuldbare Notwehr
Entschuldbarer Notstand
Nötigungsnotstand
Weitere gesetzliche Regelungen
Fallbeispiel: Sachverhaltsirrtum
Eine Frau sieht ein Paar Skier...
Ahhhh Gratis zum
Mitnehmen
Sachverhaltsirrtum
Verbotsirrtum
Art. 21 StGB
direkter Verbotsirrtum
indirekter Verbotsirrtum
Der Täter irrt über das
generelle Verbotensein
seines Tuns und zwar...
Der Täter weiss um das
generelle Verbotensein
seines Tuns, aber er irrt sich
über...
die Existenz der
Verbotsnorm
die Existenz eines
Rechtfertigungsgrundes
die Grenzen eines
Rechtfertigungsgrundes
Sachverhalts- und Verbotsirrtum
Richtung
zugunsten
zuungunsten
Sachverhalt
Art. 13 StGB
Untauglicher
Versuch
Verbot
Art. 21 StGB
(strafloses)
Putativdelikt
Irrtum
Betrifft
Trechsel/Noll, Schweizerisches Strafrecht, AT I
Fallbeispiel: Subsumtionsirrtum
Der Nacktwanderer
Der Nachtwanderer argumentierte,
dass das Nacktwandern gemäss
dem Übertretungsstrafrecht des
Kantons Appenzell A.Rh. nicht
ausdrücklich mit Strafe bedroht sei.
Ein Sitte und Anstand grob
verletzendes Verhalten ist aber im
Kanton Appenzell A.Rh.
rechtswidrig.
BGE 138 IV 13
Irrtum des Beschwerdeführers ist
lediglich ein Subsumtionsirrtum.
Inhaltsverzeichnis
 Schuld als Vorwerfbarkeit
 Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
 Begriff
 Abgrenzungen
 Voraussetzungen / Rechtsfolgen
 Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens




Entschuldbare Notwehr
Entschuldbarer Notstand
Nötigungsnotstand
Weitere gesetzliche Regelungen
Rechtsirrtum, Artikel 21 StGB
Irrtum über die Rechtswidrigkeit
Wer bei Begehung der Tat nicht weiss und nicht
wissen kann, dass er sich rechtswidrig verhält,
handelt nicht schuldhaft. War der Irrtum
vermeidbar, so mildert das Gericht die Strafe.
Voraussetzungen / Konsequenzen des
Verbotsirrtums, Art. 21 StGB
 Prüfung, ob fehlendes Unrechtsbewusstsein (Irrtum) vorliegt
 Prüfung, ob der Irrtum vermeidbar war:
Voraussetzungen / Konsequenzen des
Verbotsirrtums, Art. 21 StGB
 Prüfung, ob fehlendes Unrechtsbewusstsein (Irrtum) vorliegt
 Prüfung, ob der Irrtum vermeidbar war:
wenn nein
Straflosigkeit
wenn ja
Strafmilderung
Inhaltsverzeichnis
 Schuld als Vorwerfbarkeit
 Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
 Begriff
 Abgrenzungen
 Voraussetzungen / Rechtsfolgen
 Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens




Entschuldbare Notwehr
Entschuldbarer Notstand
Nötigungsnotstand
Weitere gesetzliche Regelungen
Inhaltsverzeichnis
 Schuld als Vorwerfbarkeit
 Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
 Begriff
 Abgrenzungen
 Voraussetzungen / Rechtsfolgen
 Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens




Entschuldbare Notwehr
Entschuldbarer Notstand
Nötigungsnotstand
Weitere gesetzliche Regelungen
Entschuldbare Notwehr, Art. 16 StGB
Entschuldbare Notwehr
1 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen
der Notwehr nach Artikel 15, so mildert das
Gericht die Strafe.
2 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen
der Notwehr in entschuldbarer Aufregung oder
Bestürzung über den Angriff, so handelt er nicht
schuldhaft.
Entschuldbare Notwehr, Art. 16 StGB
Entschuldbare Notwehr
1 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen
der Notwehr nach Artikel 15, so mildert das
Gericht die Strafe.
2 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen
der Notwehr in entschuldbarer Aufregung oder
Bestürzung über den Angriff, so handelt er nicht
schuldhaft.
Entschuldbare Notwehr,
Art. 16(2) StGB
Notwehrexzess
Art. 16 StGB
Sthenischer Affekt, Art.
Art. 16(1) StGB
Asthenischer Affekt
Art. 16(2) StGB
Offensiver Charakter des
Erregungszustandes:
Wut, Zorn, Rache
vgl. BGE 115 IV 169
Defensiver Charakter des
Erregungszustandes:
Furcht, Schrecken etc
obligatorische
Strafmilderung,
Art. 48a StGB
Straflosigkeit,
Art. 16(2) StGB
Inhaltsverzeichnis
 Schuld als Vorwerfbarkeit
 Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
 Begriff
 Abgrenzungen
 Voraussetzungen / Rechtsfolgen
 Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens




Entschuldbare Notwehr
Entschuldbarer Notstand
Nötigungsnotstand
Weitere gesetzliche Regelungen
Voraussetzung des entschuldigenden
Notstands
(Bei Gleichwertigkeit der Güter BGE 122 IV 4)
 Vorliegen eines Notstandslage
 Gefahr für ein Rechtsgut
 Erforderlichkeit der Abwehrhandlung
 Unzumutbarkeit der Preisgabe des
gefährdeten Gutes
 Handeln mit Rettungswillen
Entschuldbarer Notstand, Art. 18 StGB
Entschuldbarer Notstand
1 Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um sich
oder eine andere Person aus einer unmittelbaren,
nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib, Leben,
Freiheit, Ehre, Vermögen oder andere hochwertige
Güter zu retten, wird milder bestraft, wenn ihm
zuzumuten war, das gefährdete Gut preiszugeben.
2 War dem Täter nicht zuzumuten, das gefährdete
Gut preiszugeben, so handelt er nicht schuldhaft.
Entschuldbarer Notstand, Art. 18 StGB
Entschuldbarer Notstand
1 Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um sich
oder eine andere Person aus einer unmittelbaren,
nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib, Leben,
Freiheit, Ehre, Vermögen oder andere hochwertige
Güter zu retten, wird milder bestraft, wenn ihm
zuzumuten war, das gefährdete Gut preiszugeben.
2 War dem Täter nicht zuzumuten, das gefährdete
Gut preiszugeben, so handelt er nicht schuldhaft.
Inhaltsverzeichnis
 Schuld als Vorwerfbarkeit
 Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
 Begriff
 Abgrenzungen
 Voraussetzungen / Rechtsfolgen
 Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens




Entschuldbare Notwehr
Entschuldbarer Notstand
Nötigungsnotstand
Weitere gesetzliche Regelungen
Fallbespiel: Nötigungsnotstand
Der Anwalt verpasst eine Frist ...
... und ordnet an, den
Nachweis betreffend
Einhaltung der Frist zu
manipulieren. Darf die
Sekretärin sich auf
Nötigungsnotstand
berufen?
Fallbespiel: Nötigungsnotstand
Der Anwalt verpasst eine Frist ...
... und ordnet an, den
Nachweis betreffend
Einhaltung der Frist zu
manipulieren. Darf die
Sekretärin sich auf
Nötigungsnotstand
berufen?
Kein Nötigungsnotstand!
Inhaltsverzeichnis
 Schuld als Vorwerfbarkeit
 Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit)
 Begriff
 Abgrenzungen
 Voraussetzungen / Rechtsfolgen
 Zumutbarkeit normgemässen Verhaltens




Entschuldbare Notwehr
Entschuldbarer Notstand
Nötigungsnotstand
Weitere gesetzliche Regelungen