Präsentation EffG_2014

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Das neue BundesEnergieeffizienzgesetz
(EEffG 2014)
Interne Schulung
09.10.2014
denkstatt GmbH
Hietzinger Hauptstraße 28 · A-1130 Wien · Austria
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(+43)1 786
89 ·00
F (+43)1
786 89 00-15
denkstatt
GmbH
Hietzinger
Hauptstraße
28 · A-1130 Wien · Austria
E (+43)1
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www.denkstatt.at
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786 89 00 F W
(+43)1
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Ziele des Bundesenergieeffizienzgesetzes 2014
 Stabilisierung des österr. Energieverbrauchs auf 1.050 Petajoule bis 2020
(entspricht 291.667 GWh)
 Steigerung der Energieeffizienz (EE) bei
österreichischen Unternehmen
 Etablierung der Republik Österreich als
Vorbild für Energieeffizienz
 Einbindung der Energielieferanten durch
Verpflichtung zu Energieeffizienzmaßnahmen
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Folie 2
Vier Arten von Organisationen sind vom
Gesetz erfasst
Unternehmen
Energielieferanten
Monitoring-
stelle
Republik Österreich
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Haushalte
Folie 3
Drei Arten von Organisationen haben
konkrete Verpflichtungen
Unternehmen
Energielieferanten
Monitoring-
stelle
Republik Österreich
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Haushalte
Folie 4
1
Unternehmen
Unternehmen
Energielieferanten
Monitoring-
stelle
Republik Österreich
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Haushalte
Folie 5
Wer ist ein großes Unternehmen?
„Große Unternehmen sind jene Unternehmen, die nicht kleine oder
mittlere Unternehmen sind“
d.h. große Unternehmen haben…
 über 249 Mitarbeiter oder..
 wenn unter 250 Mitarbeiter: Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro
und Bilanzsumme über 43 Mio. Euro
„Verbrauchende Unternehmen, die zu mehr als 50% im Eigentum
eines anderen Unternehmens stehen, sind dem Mutterunternehmen
zuzurechnen“ 1
Gilt sowohl für Endenergieverbraucher als auch
Endenergielieferanten!
1)
Vortrag André Buchegger / WKO, 7.10.14, energy platform, Wien
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Folie 6
Große Unternehmen: Managementsystem
einführen oder Energieaudits durchführen
Energieaudits
A
Managementsysteme
B

Durchführung in regelmäßigen
Abständen

Umfasst ein internes oder
externes Energieaudit

Zumindest alle 4 Jahre

EnMS nach EN ISO 50001 oder

Externe Auditoren

ISO 14001 oder

EMAS oder

Innerstaatliches System (v.a.
Responsible Care)
 Meldung der Tätigkeiten an die Monitoringstelle
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Folie 7
Große Unternehmen müssen rasch
handeln!
Die Anforderungen treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft
Energieaudits
Innerhalb von 11 Monaten nach
Inkrafttreten ihrer Verpflichtung
muss ein Energieaudit
durchgeführt werden
A
B
Managementsysteme
Innerhalb von 1 Monat nach
Inkrafttreten ihrer Verpflichtung
muss die Einführung eines
EnMS gemeldet werden
Innerhalb von 10 Monaten nach
der Meldung muss das EnMS
vollständig eingeführt sein
Mit 30. November 2015 müssen die Anforderungen nach
A oder B umgesetzt sein
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Folie 8
EMAS ist das umfassendste System
Energie
audit
ISO
50001
ISO
14001
EMAS
Identifikation von EnergieEinsparungsmaßnahmen
Verankerung der
kontinuierlichen Verbesserung
Identifikation von UmweltEinsparungsmaßnahmen
(Abfall, Material, Verpackung, Papier etc.)
Imagesteigerung des Betriebes
Rechtssicherheit im Umweltbereich
Validierter Umweltbericht
Verbesserte Förderquote bei
Investitionsförderungen
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Folie 9
Kleine und mittlere Unternehmen können
ebenfalls EE-Maßnahmen setzen und melden
Nach Möglichkeit…
…Durchführung einer Energieberatung alle vier Jahre

Entsprechend den Anforderungen an Verbesserungen
der Energieeffizienz in Unternehmen

Einleitung von Energieeffizienzmaßnahmen

Dokumentation der Ergebnisse und Meldung an die
Monitoringstelle durch den externen Berater
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Folie 10
2
Energielieferanten
Unternehmen
Energielieferanten
Monitoring-
stelle
Republik Österreich
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Haushalte
Folie 11
Energielieferanten trifft die
größte Verpflichtung
 Entgeltliche Abgabe > = 25 GWh Energie p.a. an
Endenergieverbraucher in Österreich
  Die Größenschwelle kann durch das Ministerium jährlich
durch VO angepasst werden.
Anforderungen
1) Jährlicher Nachweis von EE-Maßnahmen im Umfang von 0,6% des
Energieabsatzes des Vorjahres bei sich selbst, ihren eigenen Endkunden
oder anderen Endenergieverbrauchern

Davon mindestens 40% bei Haushalten, bei Lieferanten mit Kraftstoff auch
im Mobilitätsbereich oder öffentlichen Verkehr

EE-Maßnahmen können auch über Ausschreibungen abgewickelt werden

Bei Nichterreichen droht Ausgleichszahlung von EUR 0,20/kWh
2) Errichtung einer Anlaufstelle für Haushaltskunden zur Beratung zur
Energieeffizienz, zu Energieverbrauch, Energiekosten und Energiearmut
Die Anforderungen treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft
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Folie 12
Branchenverpflichtung für
Energielieferanten
Energielieferanten, die einzeln weniger als 150 GWh
Energie verkauft haben, können eine BranchenSelbstverpflichtung mit dem Bund abschließen
In Summe müssen für alle verpflichteten Unternehmen oder der
Unternehmensvereinigung jährliche Energieeffizienzmaßnahmen im
Umfang von min. 0,6% des Energieabsatzes des Vorjahres bei sich
selbst, ihren eigenen Endkunden oder anderen
Endenergieverbrauchern nachweisen, davon mindestens 40% bei
Haushalten
Wenn die Selbstverpflichtung in Summe nicht eingehalten wird, leben
die individuellen Einsparungsziele bis 2020 wieder auf.
2015 und 2016 können die nicht erfüllten Maßnahmen mitgenommen
werden.
Maßnahmen aus bestehenden Selbstverpflichtungen sind ab 2014 anrechenbar
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Folie 13
Berücksichtigung der Wirkungsdauer
Fall A: Lebensdauer bzw. Wirkungsdauer der Maßnahme bis mind. 2020:
Einsparung
Die gesamte jährliche Einsparung kann für das erste Jahr angerechnet
werden.
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Fall B: die Maßnahme wirkt nur z.B. 2 Jahre:
aliquotiert
angerechnet
Einsparung
Die gesamte Einsparung wird bis 2020 aufgeteilt, die
aliquote Einsparung eines Jahres kann für das erste
Jahr angerechnet werden.
Einsparung
tatsächlich
2015
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2016
2017
2018
2019
2020
Folie 14
Basis der Betrachtung
40% der Einsparung
muss über Haushalte
erreicht werden
EEffGVerpflichtung:
0,6 %
Einsparung
(= xxx GWh
2015)
HH nicht erreicht
Rest nicht
erreicht
yyy GWh
HH erreicht
Absatz 2014
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Rest erreicht
Folie 15
3
Republik Österreich
Unternehmen
Energielieferanten
Monitoring-
stelle
Republik Österreich
denkstatt 2014
Haushalte
Folie 16
Der Bund nimmt eine Vorbildfunktion ein

Anregung zur Förderung der Endenergieeffizienz
und jährliche Information der Öffentlichkeit

Transparente Informationen zu EEFörderungsmechanismen, EE-Mechanismen und
finanzielle Rahmenbedingungen bereitstellen.

Kriterien für Musterverträge und Programme für
KMU und Haushalte zur Verfügbarkeit von
Energieaudits

Maßnahmen zur Bewusst
-seinsbildung von
Energieeffizienz
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Folie 17
Der Bund muss eine Sanierungsquote
von 3% erfüllen

Für jede Bundesdienststelle muss es einen Energieexperten
geben

Der Bund bestellt zudem Energieberater des Bundes

Bei Erwerb und Miete von unbeweglichem Vermögen müssen,
sofern keine budgetären oder technischen Gründe entgegenstehen, energieeffiziente Objekten bevorzugt werden.

Der Bund verpflichtet sich zu einer Sanierungsquote von 3%
der Objekte (der Zentralregierung), die in seinem Eigentum
stehen. Dabei sind hauptsächlich die Objekte der Ministerien über
250m² gemeint.

Nach 2018 haben neue Gebäude des Bundes dem Standard für
Niedrigstenergiegebäuden zu entsprechen
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Folie 18
Generell: die Strafen für Versäumnisse
sind empfindlich
Energielieferanten, die den Einsparverpflichtungen nicht nachkommen und
 keine Ausschreibung in die Wege leiten oder
 den Ausgleichsbetrag nicht oder zu spät zahlt
EUR 100.000
Energielieferanten, die keine Anlaufstelle für
Energiearmut gründen oder falsche Angaben
machen
EUR 50.000
Wer die Tätigkeit als Energiedienstleister ausübt
und nicht registriert ist
EUR 50.000
Wer falsche Angaben (z.B. zur Unternehmensgröße oder Managementsystem macht)
EUR 20.000
Wer die Verpflichtungen zu spät umsetzt
EUR 10.000
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Folie 19
EnMS EN ISO 50001 oder
Energieaudit?
EnMS
EN ISO 50001
Energie
Audit
EN 16247-1 &
EEffG
Aufwand
Nutzen
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Folie 20
Vorteile durch ein systematisches
Energiemanagement
Audit
Wie oft bekomme ich
Input für
Verbesserungen?
EnMS
Statisch alle 4 Jahre
Tagesaktuelles
Monitoring
Wie flexibel bin ich in der
Umsetzung?
Gering, nur externe
Energieauditoren
zugelassen
Hoch; interne Stelle für
Audits (z.B. Umweltmanagement) in
Kombination mit
externen Experten
möglich
Wie oft fallen externe
Kosten an?
Alle 4 Jahre
Nur für die Einführung
zu Beginn
Wie hoch ist der
Aufwand, die Ergebnisse
in den Betrieb zu
integrieren?
Hoch, keine Synergie mit Mittel, aber mit vielen
anderen Themen
Synergiemöglichkeiten
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Folie 21
Zusammenfassung
Überblick Forderungen EEffG
EE-Maßnahmen
nachweisen &
Beratungsstelle
einrichten
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Energieaudits
oder
Managementsystem
Energieberatung
und EEmaßnahmen
Information
und
Förderung
Keine
Verpflichtungen
Folie 22
Anforderungen an Energieaudits
(nach §18 und Anhang III EEffG)
Stand: 16. Oktober 2014
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Folie 23
Gebäude, Prozesse und der Transport sind
zu erheben
Prozesse
Gebäude
Transport
> 10%
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Folie 24
Mindestkriterien für Energieaudits
(EEffG§18)
1. Energieaudits müssen den in Anhang III
(EEffG) festgelegten Mindestkriterien
entsprechen
2. Detaillierte und validierte Berechnungen
für die vorgeschlagenen Maßnahmen und
klare Informationen über potenzielle
Einsparungen
3. Aufbewahrung der Daten für historische
Analysen und zur Rückverfolgung der
Leistung
4. Ohne Einwand durch den Verbraucher
können Auditergebnisse an
Energiedienstleister bzw. die Monitoringstelle
weitergegeben werden
5. Der Bundesminister kann die
Mindestkriterien mittels Verordnung
ändern
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Folie 25
Anforderungen an Erbringer von
Energieaudits (§17)
Erbringer von Energiedienstleistungen und Energieberatungen für
Unternehmen haben sich in einem Register eintragen zu lassen und
folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
 Ausbildung technischer und wirtschaftlicher
Natur
 vertiefende Kenntnisse auf dem Gebiet der
Energieeffizienz
 mindestens sechsmonatige Tätigkeit auf dem
Gebiet der Energieeffizienz,
oder
 eine mindestens dreijährige, ununterbrochene
berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der
Energieeffizienz. In diesem Fall ist über den
Ausbildungsweg binnen sechs Monaten eine für
die Tätigkeit erforderliche Fachkenntnis zu
erwerben.
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Folie 26
Anhang III: Energieaudits für große
Unternehmen – Mindestkriterien (1)

a) basieren auf aktuellen, gemessenen, belegbaren Betriebsdaten
zum Energieverbrauch für alle eingesetzten Energieträger (zB
Rechnungen vom Energiehändler), wobei die ausgewiesenen
Mengen – sofern erforderlich – in energetische Einheiten
umgerechnet werden müssen; basieren – sofern vorhanden – auf
Lastprofilen bzw. Zähleinrichtungen mit fernübertragbaren
Energiewerten;

b) müssen wesentliche Energieverbrauchsbereiche (min. 10% am
gemäß Gesamtenergieverbrauch) lit. c bis lit. e aufzeigen.

c) schließen eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden oder Gebäudegruppen ein.
Neben der Vorgaben aus der EN 16247-1, ÖN EN 16247-1 oder
entsprechenden Nachfolgenormen, sind zusätzliche
Anforderungen an die Datenerhebung, den Außeneinsatz
(Gebäudebegehung) und die Maßnahmenfestlegung zu erfüllen.
Anmerkung: detaillierte Aufgliederung im Annex III
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Folie 27
Anhang III: Energieaudits für große
Unternehmen – Mindestkriterien (2)

d) schließen eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Betriebsabläufen oder Anlagen in der
Industrie ein. Neben den Vorgaben aus der EN 16247-1, ÖN EN
16247-1 oder entsprechenden Nachfolgenormen, sind zusätzliche
Anforderungen an die Datenerhebung und –analyse, den
Außeneinsatz (vor Ort Erhebung) und die Maßnahmenfestlegung
zu erfüllen.

e) schließen eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Beförderungs- bzw. Transportprozessen
ein. Neben den Vorgaben aus der EN 16247-1, ÖN EN 16247-1
oder entsprechenden Nachfolgenormen, sind zusätzliche
Anforderungen an die Datenerhebung, den Außeneinsatz (vor Ort
Erhebung) und die Maßnahmenfestlegung zu erfüllen.
Anmerkung: detaillierte Aufgliederung im Annex III
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Folie 28
Anhang III: Energieaudits für große
Unternehmen – Mindestkriterien (3)

f) basieren nach Möglichkeit auf einer LebenszyklusKostenanalyse anstatt auf einfachen Amortisationszeiten, um
langfristige Einsparungen, Restwerte von langfristigen
Investitionen und Abzinsungssätze zu berücksichtigen. Soweit
möglich, müssen zur Berechnung der Energieeinsparlösungen
dynamische Rechenverfahren (zB die Kapitalwert- oder
Annuitätenmethode) herangezogen werden.

g) werden von Personen durchgeführt, die die in § 17
festgelegten Qualitätsstandards erfüllen.

h) sind verhältnismäßig und repräsentativ hinsichtlich
Gesamtenergieeffizienz wodurch sich die wichtigsten
Verbesserungsmöglichkeiten zuverlässig ermitteln lassen.
Anmerkung: detaillierte Aufgliederung im Annex III
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Folie 29
EnerFIT & LES
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Folie 30
EnerFIT
MA22 / Wien / Ökobusinessplan
Start im
Nov. 2014
Worum geht’s?
Betriebsberatung für die Steigerung der Energieeffizienz in
Vorbereitung auf die Umsetzung des EEffG für Wiener Unternehmen
Aufbau
Gruppenworkshops
Individuelle Beratung
Umsetzungsbegleitung
4 x 1 Tag
9 Tage je Unternehmen
Optional, nach Aufwand
Erarbeitung der Kernelemente des EEffG und
Energieeffizienz in Unternehmen
Implementierung ausgewählter Elemente von EnMS
oder Energieaudits, Erhebung
von Einsparungsmaßnahmen
Zertifizierungen,
Fördermanagement,
Ausbildung von Auditoren,
sonstige Beratung
Kosten
EUR 14.570, wovon EUR 5.650 im Rahmen des ÖkoBusinessPlan gefördert
werden ( “Selbstbehalt” für die Unternehmen: EUR 8.920)
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LES
Linz AG Energieservice / Oberösterreich
Start im
Dez. 2014
Worum geht’s?
Gruppenberatungsprojekt mit dem Ziel ein Energiemanagement
System (EnMS) nach ISO 50001 mit der Möglichkeit der Zertifizierung bei
teilnehmenden Clusterpartnern einzuführen.
Aufbau
Gruppenworkshops
Individuelle Beratung
Umsetzungsbegleitung
4 x 1 Tag
4-10 Tage pro Betrieb
Optional, nach Aufwand
Erarbeitung der Kernelemente des EEffG und
Energieeffizienz in Unternehmen
Implementierung ausgewählter Elemente von EnMS
oder Energieaudits, Erhebung
von Einsparungsmaßnahmen
Zertifizierungen,
Fördermanagement,
Ausbildung von Auditoren,
sonstige Beratung
Kosten
Förderung von 30% der Kosten, Fördervolumen maximal EUR 30.000 bei
Technologieprojekten, EUR 15.000 bei Organisationsprojekten
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EnerFIT & LES
Vorteile für die Unternehmen

Senkung der Energiekosten um
bis zu 20%

Keine Kosten für die Ausbildung
von zwei MitarbeiterInnen zu
Energiebeauftragten

Keine Zusatzkosten für die
Durchführung eines Energieaudits

Keine Kosten für die Schulung
des Energieteams

Vermeidung von Strafzahlungen der Geschäftsführung (bis zu EUR 10.000)
Projektergebnisse





Umsetzung / Integration der ISO 50001 in Betrieben
Durchführung des ersten Energieaudits
Reduktion des Energieverbrauchs / Reduktion der operativen Kosten
Vorbereitung auf das Energieeffizienzgesetz – Legal Compliance
Ausbildung von 2 MitarbeiterInnen zum Energiebeauftragten
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Folie 33