Ambulant_betreute_Seniorenwohngemeinschaften_Priem

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Ambulant betreute Seniorenwohngemeinschaften
Christopher Priem
Bereichsleiter SWG/staatlich anerkannter Altenpfleger
Wohnformen
Eigene Betreuung
Familiäre Pflege
Ambulante Hilfe
24-Stunden-Betreuung
Unterstützende Angebote
Betreuungsgruppe
Mehrgenerationenhaus
Ehrenamtliche Hilfe
Tagespflege
Kurzzeitpflege
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Andere Wohnformen
(alternative)
Betreutes Wohnen
Trainingswohngruppen
Wohngemeinschaften
Pflegeheim
Rahmenbedingungen/Studienangebote
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Ambulant betreute Wohngemeinschaften entstanden vor ca. 20Jahren
als ein „Modellprojekt“
Gesetzliche Verankerung ist in fast allen Ländern erfolgt (außer Thüringen)
große Regionale Unterschiede und keine flächendeckende Versorgung
In Mecklenburg-Vorpommern ca. 64 Einrichtungen
In Berlin sind es 465 Einrichtungen
2,5mio Menschen mit Pflegebedarf in Deutschland (2013)
10.590 Menschen leben in einer ambulanten betreuten Wohngemeinschaft (2012)
Knapp 0,5%
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Entwicklung Bevölkerung, der Bevölkerung ab 65 Jahre von 2001 bis 2011
Bevölkerung
ab 65 J.*
Jahr
Gesamt Bevölkerung*
Anteil Bev. ab 65
Jahre an
Gesamtbev.
2001
266792
44278
16,6%
2003
261845
47911
18,3%
2005
255982
51448
20,1%
2007
252018
54098
21,5%
2009
247459
55158
22,3%
2011
244207
53784
22,0%
* Quelle: Statistisches Amtes MV, eigene Berechnungen Stabstelle Integrierte Sozialplanung
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Konzept
Für welche Zielgruppe ist die Wohngemeinschaft?
Welche gesetzlichen Vorschriften müssen eingehalten werden?
Wie müssen die baulichen Voraussetzungen aussehen?
Welches Personal ist das richtige?
Wie wird das alles finanziert?
Zielgruppe
der örtliche Bedarf
die Lage der Einrichtung
die Einstellung der Kommune
Kooperationspartner
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Gesetzliche Grundlagen
Von Land zu Land unterschiedlichen
Die Abgrenzung zwischen Heim und dieser ambulanten Art ist schwierig.
Die Beurteilung liegt in den Händen der Heimaufsicht.
Absender:
Volkssolidarität Kreisverband
Uecker-Randow e.V.
Albert-Einstein-Str.04
17358 Torgelow
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Landkreis Ostvorpommern-Greifswald
Fachdienst 3.4 – Hilfe in Notlagen
Heimaufsicht, z.Hd. Frau Fester
An der Kürassierkaserne
17309 Pasewalk
Anzeige nach § 16 Abs .1, 2 EQG M-V
1. Die
o Ambulant betreute Wohngemeinschaft gem. § Abs. 5 EQG M-V
o Betreute Wohngruppe gem. §2 Abs . EQG M-V
o Trainingswohngruppe gem. §2 Abs. 7 EQG M-V
Wurde eröffnet zum:
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01.04.2012
2. Anschrift der
o Ambulant betreute Wohngemeinschaft gem. § Abs. 5 EQG M-V
o Betreute Wohngruppe gem. §2 Abs . EQG M-V
o Trainingswohngruppe gem. §2 Abs. 7 EQG M-V
Name:
Pommerncenter
Straße,
Am Markt 8
Hausnummer:
17309 Pasewalk
Postleitzahl,
Ort,
Telefon: *
03973/
Fax: *
E-Mail: *
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2.1 Angaben zur Erbringung allgemeiner Betreuungsleistungen
Name:
Volkssolidarität Kreisverband UeckerRandow e.V.
Straße,
Albert-Einstein-Str.04
Hausnum
mer:
Postleitzahl 17358 Torgelow
, Ort,
Telefon: * 03976/2382-0, -18
Fax: *
03976/ 2382-79
E-Mail: *
[email protected]
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Die
o Ambulant betreute Wohngemeinschaft gem.§ 2 Abs. 5 EQG M-V
oBetreute Wohngruppe gem. §2 Abs. 6 EQG M-V
oTrainingswohngruppe gem. §2 Abs. 7 EQG M-V
Verfügt über 12 Plätze.
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2.1.1. Rechtsform
Der Betreuungsdienst hat
folgende Rechtsform:
Zum Nachweis sind beigefügt:
Einzelfirma
X
Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug
gGmbH
Handelsregisterauszug
GmbH
Handelsregisterauszug
Personengesellschaft, GbR. Handelsregisterauszug
.
GmbH & Co.KG.
Handelsregisterauszug
eingetragener Verein
Satzung, Vereinsregisterauszug *
Eigenbetrieb
Satzung
sonstige:
*Amtsgericht Ueckermünde VR 116
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o Es wird bestätigt, dass der Pflege- oder Betreuungsdienst nur einen Gaststatus,
Insbesondere keine Büroräume in der Wohn- und Betreuungsform für
Pflege- und Betreuungsbedürftige Menschen hat.
o Ich versichere, dass der Betreuungsvertrag nicht an den Mietvertrag gekoppelt ist.
Mir ist bewusst, dass die Anzeige nach §16 EQG M-V nur dann als erfolgt angesehen
wird, wenn alle oben genannten Angaben wahrheitsgemäß erfolgt sind.
Ort/Datum
Unterschrift(Betreuungsdienst)
Ort/Datum
Unterschrift(Vertreter der Mietgemeinschaft)
gesetzliche Vorschriften
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Einrichtungenqualitätsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
EQG M-V § (5)
pflege- oder betreuungsbedürftige Menschen
gemeinsamer Haushalt
selbst organisiert
externe Pflege- oder Betreuungsleistungen gegen Entgelt
gesetzliche Vorschriften
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1. In der Regel nicht mehr als zwölf pflege- oder
betreuungsbedürftige Menschen in der Wohngemeinschaft
wohnen
2. Miet- und Betreuung- oder Pflegevertrag getrennt
abgeschlossen werden
gesetzliche Vorschriften
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3. die Mieter die Pflege- oder Betreuungsdienste sowie
Art und Umfang der Pflege-und Betreuungsleistungen
in der Regel als Auftragsgebergemeinschaft, frei wählen
können
4. die Pflege- oder Betreuungsdienste nur einen Gaststatus,
insbesondere keine Büroräume in der Wohn- und Betreuungsform für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen
gesetzliche Vorschriften
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5. die ambulant betreute Wohngemeinschaft baulich,
organisatorisch und wirtschaftlich selbstständig,
insbesondere kein Bestandteil
einer Einrichtung im Sinne §2 Absatz 1 und 2 ist
Bauliche Voraussetzungen
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Privaträume:
Sie bieten Platz für Bett, Schrank, Sitzgelegenheit und Bewegungsfreiheit bei
Einsatz von Hilfsmitteln. Die Zimmer werden von den Bewohnern/ Mietern
Mit eignem Mobiliar bestückt und persönlich gestaltet.
Bauliche Voraussetzungen
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Gemeinschaftsräume:
Sie bilden das Herzstück der Wohngemeinschaft und werden von der
Bewohnergemeinschaft eingerichtet .
Die Wohnküche oder Küche und Wohnzimmer sind Orte, in denen
Vorwiegend Begegnung stattfindet.
Bauliche Voraussetzungen
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Wirtschaftsräume:
Diese Räume mit Haushaltsgeräten, Putzmittel und Geräten, sowie
Abstellräume sind für alle zugänglich (anders in einer Demenz-WG).
Bauliche Voraussetzungen
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Bäder und Toiletten:
Empfehlenswert sind 2-3 Bäder und Toiletten bei einer SWG von
Acht Bewohnern. Sinnvoll ist eine zusätzliche Toilette in der nähe des
Gemeinschaftszimmers, sowie eine eigene Mitarbeiter- und Gästetoilette.
Bauliche Voraussetzungen
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Terasse, Balkon oder Garten:
Sie sind sehr wichtig zur Steigerung der Lebensqualität.
Bauliche Voraussetzungen
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barrierefreies Wohnen:
die Räumlichkeiten sind ohne Stufen und Schwellen begehbar
Befahrbare Dusche mit Duschsitz und /oder ein gesichertes Bad mit
verschiedenen Hilfsmittel (Badelift)
Türbreiten und Bewegungsflächen in Bad, Küche und Flur so konzipiert,
dass sie auch bei Rollator- und Rollstuhlbenutzung gut zugänglich sind
gute technische Ausstattung mit Fahrstuhl und Beleuchtung
Bauliche Voraussetzungen
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Wohnumfeld:
Dazu gehören eine gute Erreichbar der Versorgungs- und
Einkaufsmöglichkeiten, der Ärzte und der öffentlichen Nahverkehrsmittel.
Personal
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Betreuungspersonal
24h Präsenzkraft rund um die Uhr
Hilfestellung bei der Strukturierung des persönlichen
Tagesablaufes
Organisation des Hausnotrufes, Gewährleistung
einer sofortigen Rufbereitschaft
Vermittlung zwischen Ärzten, Behörden und Angehörige
Personal
Ambulanter Pflegedienst:
Übernimmt die Behandlungspflege (SGB V)
und hauptsächliche Grundpflege (SGB XI)
24h Rufbereitschaft
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Personal
Weitere Betreuung:
ehrenamtliches Engagement
Praktikanten oder Bürgerarbeiter
Sturzprävention/Altersgerechter Sport
Friseur/Nagelpflege
Physio/Ergotherapie
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen
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Finanzierung
Kosten im Monat
Miete (Privat +
Gemeinschaftfläche)
Allg. Betriebskosten
Heizkosten
Stromkosten
Pauschale
Pauschale
Pauschale
Betreuungskosten
Pauschale
Bereitstellung Telefon
in SWG für Notrufe
Pauschale
und Arztkontakte
Kabelgebühr für TV
im
Gemeinschaftsraum
Pauschale
der WG und im
Bewohnerzimmer
Finanzierung
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Anteil an Reinigungsund Verbrauchsmittel
Pauschale
für die Hauswirtschaft
in der WG
Miete Hausnotruf u.
Pauschale
Funk- Rauchmelder
Reinigung
Gemeinschaftswäsche
Pauschale
Küche (Lappen,
Handtücher)
Gesamt Miete,
Betriebskosten, WGNebenkosten
Kosten Mittags: Essen
auf Räder
Frühstück/ Kaffee/
Abendbrot pauschal im
Voraus
Gesamtbelastung monatlich ca.:
Finanzierung
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Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
Wohngruppenzuschlag §38a (von der Krankenkasse)
Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe
von 200€ monatlich, wenn sie in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft
wurden.
Verbesserte Pflegesachleistungen für Personen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz §123
Pflegestufe 1 um 215€
Pflegestufe 2 um 150€
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten
Wohngruppen §45e
Einmaliger Betrag von 2500€ je Person (max. 10000€/WG)
Das wollen wir nicht sehen!
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Das wollen wir sehen!
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An der Erziehung der Kinder und der Pflege der Alten
erkennt man den wahren Charakter einer
Gesellschaft.
Karl Talnop
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Danke