Infektionsschutz und Mutterschutz Kinderbetreuung in der H
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Transcript Infektionsschutz und Mutterschutz Kinderbetreuung in der H
ÖA/Folien/Infektionsschutz/Vers.2.0/03.2007, © B·A·D GmbH
Infektionsschutz und Mutterschutz
in der
Kinderbetreuung
ÖA/Folien/Infektionsschutz/Vers.2.0/03.2007, © B·A·D GmbH
Inhalt
Kinderkrankheiten: Risiken für Erwachsene und Schwangere
Biostoffverordnung und ArbMedVV
Gefährdungsbeurteilung
Infektionsrisiken und Schutzmaßnahmen
Betriebsärztliche Beratungen und Untersuchungen
Impfungen und Titerbestimmungen
Mutterschutz: Prinzipielles
Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft
Umsetzungshinweise
Infektionsgefahr Kind?
Gesunde Kinder stellen kein Infektionsrisiko dar!
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Jedoch sind gerade Einrichtungen für die Kinderbetreuung Orte, an
denen von noch nicht erkrankten, aber infektiösen Kindern Infektionen
weitergegeben werden, seien es:
einfache Infektionen, z.B. Schnupfen
die so genannten „Kinderkrankheiten“
Hepatitis
Masern Exanthem (Quelle: Chiron Vaccines)
Kinderkrankheiten - kein Problem?
Falsch, denn bei:
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Erwachsenen sind Komplikationen häufiger als bei Kindern, z.B.:
Mumps: Hodenentzündung, Entzündung der Bauchspeicheldrüse
Masern: Lungenentzündung, Hirnentzündung mit bleibenden
Sprachstörungen
Schwangeren sind Schädigungen des Ungeborenen oder Fehlgeburten
möglich.
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Biostoffverordnung und ArbMedVV
Gesetze im Arbeitsschutz zum Schutz der Arbeitnehmer vor durch
Mikroorganismen verursachte Krankheiten, z.B. Infektionen
Enthalten Vorgaben zu:
Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen
Arbeitsmedizinische Vorsorge + Impfungen
Werden spezifiziert durch nachgeordnete Technische Regeln, z.B.:
TRBA 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung“
TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in
der Wohlfahrtspflege“
TRBA 500 „Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen“
Infos zur Biostoffverordnung unter www.baua.de: BAuA / Themen von A-Z / Biologische Arbeitsstoffe
Gefährdungsbeurteilung - Prinzipien
Infektionsgefahren:
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Erkennen:
für welche Infektionen ist das Infektionsrisiko höher als das
allgemeine Infektionsrisiko im Alltag?
Wie sind die Übertragungswege?
Beurteilen:
Sind die dadurch verursachten Krankheiten erheblich, chronisch,
schlecht therapierbar (Schnupfen <-> Hepatitis B)?
Wie kann man sich vor ihnen schützen?
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Infektionswege
Tröpfcheninfektion: Die Keime werden durch Husten, Niesen oder
Sprechen freigesetzt und vom Gegenüber durch Einatmen
aufgenommen (z.B. Schnupfen). Auch über Händeschütteln oder
Gegenstände, z.B. Türklinken, kann der Erreger weitergegeben werden.
Schmierinfektion, Kontaktinfektion: Die Keime werden über Kot (z.B.
HAV), Wunden oder Bläschen ausgeschieden. Die Aufnahme der Keime
erfolgt durch verunreinigte Lebensmittel oder über die eigenen Hände
nach direktem Kotkontakt oder nach Anfassen von Gegenständen mit
unsichtbaren Kotspuren (z.B. auf Wasserhähnen oder Spielzeug).
Infektion durch die Haut durch: Die Keime befinden sich im Blut von
Erkrankten (z.B. Hepatitis B). Die Aufnahme der Keime erfolgt über
Schleimhäute, Wunden oder Haut, die durch Stich- und
Schnittverletzungen verletzt wurde.
Schutzmaßnahmen
Arbeitgeber:
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Information der Beschäftigten (Unterweisung):
Betriebsanweisung
Hygiene- + Hautschutzpläne
Zur Verfügung stellen: Einmalhandschuhe, Schutzkittel, Hautschutz, ...
Betriebsarzt:
Betriebsärztliche Beratung
Schutzimpfungen
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Generelle Infektionsrisiken und Schutzmaßnahmen
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Im Anhang Teil 2 der ArbMedVV für die vorschulische Kinderbetreuung genannt,
relevant für alle Arbeitnehmer:
Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten
Tröpfcheninfektion
Impfung
Relevant nur für schwangere Mitarbeiterinnen:
Ringelröteln: Tröpfcheninfektion; keine Impfung möglich
Zytomegalie: Schmierinfektion über Urin, Speichel; keine Impfung möglich,
dafür Hygienemaßnahmen
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Besondere Infektionsrisiken
und Schutzmaßnahmen
Hepatitis A (Schmierinfektion über Kot)
Quelle: Ev. Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz,
Wickelkinder
Video "Anna und ihr Tag", 2001
Kinder mit Verhaltensstörungen
Hoher Anteil an Kindern mit Eltern aus Ländern, in denen die
Hepatitis A häufig vorkommt, z.B. Osteuropa, Mittelmeerländer
-> Allgemeine Schutzmaßnahmen (Einmalhandschuhe, Schutzkleidung)
-> Impfung
Hepatitis B (Infektion durch die Haut durch)
Kinder mit Verhaltensstörungen
Ein Kind mit chronischer Hepatitis B
-> Einmalhandschuhe bei Kontakt mit Blut
-> Impfung
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
nach ArbMedVV
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Pflichtuntersuchung für Beschäftigte in Einrichtungen zur
vorschulischen Kinderbetreuung in Bezug auf:
Masern, Mumps, Röteln
Keuchhusten, Windpocken
Pflicht des Impfangebotes (jedoch keine Pflicht sich impfen zu lassen)
Bei ausreichendem Immunschutz müssen diese nicht durchgeführt
werden.
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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
nach ArbMedVV
Allgemeine und Impf-Anamnese (Einsicht Impfausweis)
Beratung zum Schutz vor Infektionskrankheiten
Blutuntersuchung auf Antikörper (Titerbestimmung):
z.B. Windpocken
Impf-Empfehlungen der STIKO
Für Personen mit beruflicher Gefährdung in
Einrichtungen für das Vorschulalter
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(nach Gefährdungsbeurteilung)
(Quelle: Chiron Vaccines)
Masern, Mumps, Röteln: Ungeimpft oder nicht vollständig geimpft
Keuchhusten: Ungeimpft oder letzte Impfung > 10 Jahre
Windpocken: Berufseinsteiger mit negativem Titer (keine Antikörper)
Hepatitis A: Ungeimpft (Vortestung bei vor 1950 Geborenen) oder letzte Impfung
> 10 Jahre (Gefährdungsbeurteilung beachten! Abweichende Empfehlung ABAS)
Hepatitis B: Ungeimpfte mit Kontakt zu infektiösen Kindern
STIKO: Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut , Juli 2009 (www.rki.de)
Mutterschutz
Grundlagen des Mutterschutzes:
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV)
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Die Schwangere soll ihren Arbeitgeber frühestmöglich informieren!
Der Arbeitgeber aber muss unverzüglich:
die Aufsichtsbehörde informieren
die Gefährdungsbeurteilung unter dem Aspekt des Mutterschutzes zu
wiederholen und ggf. entsprechende Maßnahmen zu treffen (besondere
Schutzmaßnahmen, Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Wechsel des
Arbeitsplatzes, Umsetzung, Freistellung von der Arbeit)
Mutterschutz –
mögliche Beschäftigungseinschränkungen
Infektionsschutz (Immunitätsüberprüfungen)
Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Ringelröteln, CMV, evtl. Hepatitis B und A
Heben und Tragen
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(max. 10 kg – gelegentlich / max. 5 kg - regelmäßig)
Beachtung der Ergonomie (z.B. kleine Stühle/Tische)
Lärm
Evtl. Hitze, Kälte
Arbeitszeiten
(max. 8,5 Std. / Tag bzw. 90 Std. pro Doppelwoche,
nur zw. 6.00 und 20.00 Uhr und keine Arbeit an Sonn- und Feiertagen)
Risikominimierungsgebot
(Zeitdruck, Notfall, Personalknappheit)
Beschäftigungsverbote für Schwangere
Generelle Beschäftigungsverbote spricht der Arbeitgeber nach der
Gefährdungsbeurteilung aus. Fachliche Unterstützung durch den Betriebsarzt.
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Vorgehen bei Immunitätsfragen: Betriebsarzt untersucht, Schwangere leitet Ergebnis
an Arbeitgeber weiter, Arbeitgeber setzt Empfehlung um
Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann der Frauenarzt (auch
andere Ärzte) mit Begründung aussprechen
Beschäftigungsverbote für Schwangere bei der
Kinderbetreuung aufgrund von Infektionsrisiken
Bislang keine bundesweit einheitliche Regelung zu
Beschäftigungsverboten bei nicht ausreichender Immunität.
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In den Bundesländern, teils:
einheitliche Regelungen, z.B. in Berlin, NRW, Hessen, Saarland und
Baden-Württemberg
uneinheitliche, individuelle Regelungen, z.B. in Bayern, SachsenAnhalt
Beispiel NRW
Generelle Beschäftigungsverbote für Schwangere bei nicht ausreichender
Immunität:
Röteln: bis Ende 20. SSW (Betreute 0 -18 Jahre)
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Ringelröteln : bis Ende 20. SSW (Betreute 0 - 6 Jahre)
Masern, Mumps: gesamte SS (Betreute 0 - 6 Jahre oder behindert)
Windpocken: gesamte SS (Betreute 0 - 10 Jahre)
Zytomegalie: gesamte SS (Betreute 0 - 3 Jahre oder behindert)
Hepatitis B: bei Betreuung von infizierten, behinderten oder aggressiven
Kindern
SS: Schwangerschaft, SSW: Schwangerschaftswoche
November 2007
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Umsetzung ArbMdeVV
Telefonische Kontaktaufnahme mit Zentrum:
BAD ___________ Tel. _______________ / FAX _________
Untersuchung vor Ort ab 10 Untersuchungen (evtl. Zusammenlegung der
Einrichtungen)
Kostenübernahme für Impfungen (z.B. MMR, Keuchhusten, Hepatitis A) auf
Formblatt (Vorlage bei Termin oder per Fax)
Mitteilung über Anzahl der Impfungen (ungefähre Zahl), damit diese gleich
durchgeführt werden können.
Verteilung von “KitaFragebogenFürProbanden“ zu Erkrankungen/Impfungen an
die Mitarbeiter, evtl. auch
Zur Untersuchung wird vom Mitarbeiter „KitaFragebogenFürProbanden“,
Impfausweis und evtl. Mutterpass und evtl. sonstige Bescheinigungen über
Antikörper/Titer-Bestimmungen mitgebracht.
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Formulare
Anhang: Untersuchungsformulare 1
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Immunitätsstatus
Umsetzung ArbMedVV
Ergebnis: Keine gesundheitl. Bedenken evtl. mit Empfehlung zur Impfung
Keuchhusten-Impfung kann nur mit Tetanus erfolgen (deshalb nicht
ausdrücklich erwähnt).
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Nachuntersuchungen meistens nach (5-)10 Jahren
Mutterschutzuntersuchungen
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Umfang der Mutterschutzuntersuchung Antikörper-Bestimmung
(nur IgG bzw. HAH-Test bei Röteln!):
Masern, Mumps (bei dokumentierten Impfungen kann evtl. darauf verzichtet werden)
Röteln, Windpocken, Ringelröteln, Cytomegalie (CMV)
Hepatitis B: antiHBs/antiHBc (bes. Gefährdung: sozialpäd. Sondereinrichtung,
„Brennpunkt-Kita“)
Hepatitis A: antiHAV-IgG (z.B. Krippe, evtl. sozialpäd. Sondereinrichtung,
„Brennpunkt-Kita“)
Ergebnis geht an die Schwangere (Schweigepflicht!) mit der Bitte um Weiterleitung
des Ergebnisses mit möglicherweise Empfehlungen zu Beschäftigungsverboten bzw. einschränkungen
(evtl. ärztlich dokumentierte Vorbefunde nutzen!)
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Formulare
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Herzlichen Dank für
Ihre
Aufmerksamkeit!