Die Berechnung der Körperschaftsteuer und der

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Die Berechnung der Körperschaftsteuer und
der Steuervorauszahlungen ab 2015
Herzlich willkommen
Dr. Wilfried Serles
Inhalt
• KöSt.-Vorauszahlungen
• Berechnung der Körperschaftsteuer
KöSt.-Vorauszahlungen
Kategorie des Steuerzahlers
Einreichung der KöSt.-Erklärung
Zahlung der Steuern
Einnahmen < 20 Mio. UAH.
Non-Profit Institutionen,
neugegründete Gesellschaften
Einmal jährlich, bis zum 1. Juni des
auf das Berichtsjahr folgenden
Jahres
Einmal pro Jahr
Einnahmen > 20 Mio. UAH.
Vorjahr – Gewinn
Einmal jährlich, bis zum 1. Juni des
auf das Berichtsjahr folgenden
Jahres
Monatlich 1/12 des KöSt.-Betrags
des Vorjahres
Einnahmen > 20 Mio. UAH.
Vorjahr – Verlust
Q1 des laufenden Jahres – Gewinn
Steuererklärung für die ersten 6
Monate bis zum 10. August, danach
vierteljährlich
Aufgrund der vierteljährlichen KöSt.Erklärungen
KöSt.-Vorauszahlungen
Beispiel:
Einnahmen 2014: 25 Mio. UAH
KöSt. 2014: 3 Mio. UAH
Verlust Q1 2015: 5 Mio. UAH
Höhe der
KöSt.-Vorauszahlungen
Q1
Periode der
KöSt.-Vorauszahlungen
Rechtslage bis 31.12.2014
Rechtslage ab 01.01.2015
Keine Vorauszahlungen bei Abgabe
einer vierteljährlichen
Steuererklärung für Q1 2015
Vierteljährlich
Monatlich 1/12 des KöSt.-Betrags des Vorjahres:
3 Mio. UAH / 12 * 3 Monate = 0,75 Mio. UAH
Monatlich
KöSt.-Vorauszahlung auf Dividende
Beispiel 1: Dividende > Gewinn des Vorjahres
Gewinn für das Jahr 2014: 800 000 UAH
Auszuschüttende Dividende (März 2015): 1 200 000 UAH
Bemessungsgrundlage für KöSt.-Vorauszahlung auf Dividende: 1 200 000 – 800 000 = 400 000 UAH
Bemessungsgrundlage für KöSt.-Vorauszahlungen: 800 000 UAH
20.03.2015
Dividendenausschüttung
1 200 TUAH
28.02.2015
Körperschaftsteuer 2014
800 TUAH * 18% = 144 TUAH
Gewinn 2014
800 TUAH
20.03.2015
KöSt.-Vorauszahlung auf Dividende
(1 200 TUAH - 800 TUAH) * 18% = 72 TUAH
* Hinweis: Wenn die KöSt.-Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung nicht beglichen sind, werden die KöSt.-Vorauszahlungen
aufgrund des Gesamtbetrags der Dividende berechnet.
KöSt.-Vorauszahlung auf Dividende
Beispiel 2: Dividende < Gewinn des Vorjahres
Gewinn für das Jahr 2014: 800 000 UAH
Auszuschüttende Dividende (März 2015): 400 000 UAH
Bemessungsgrundlage für KöSt.-Vorauszahlung auf Dividende: 400 000 – 800 000 = –400 000 UAH => Keine Vorauszahlungen
Bemessungsgrundlage für KöSt.-Vorauszahlungen: 800 000 UAH
20.03.2015
Dividendenausschüttung
400 TUAH
20.03.2015
28.02.2015
KöSt.-Vorauszahlung auf Dividende
Körperschaftsteuer 2014
800 TUAH * 18% = 144 TUAH
400 TUAH < 800 TUAH =>
keine KöSt.-Vorauszahlung
Gewinn 2014
800 TUAH
12/2014
01/2015
02/2015
03/2015
* Hinweis: Wenn die KöSt.-Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung nicht beglichen sind, werden die KöSt.-Vorauszahlungen
aufgrund des Gesamtbetrags der Dividenden berechnet.
KöSt.-Vorauszahlung auf Dividende
Keine Vorauszahlungen auf Dividendenausschüttung in folgenden Fällen:
GmbH
Physische
Person
Fall 3
Fall 2
Fall 1
Gesellschafter
der
GmbH 2
Keine KöSt.-Vorauszahlung auf
Dividendenausschüttung
Keine KöSt.-Vorauszahlung
auf
Dividendenausschüttung
GmbH 2
GmbH
Dividendenausschüttung: 500 TUAH
Gewinn 2014: 200 TUAH
KöSt.-Vorauszahlung auf
Dividendenausschüttung:
(500 TUAH - 200 TUAH) * 18% = 54 TUAH
KöSt.-befreite
Subjekte*
GmbH 1
* z.B.: Behindertenorganisationen
Dividendenausschüttung: 500 TUAH
Berechnung der Körperschaftsteuer
Bemessungsgrundlage = Gewinn nach IFRS oder UA GAAP
+/- steuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen
Die wichtigsten steuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen
Abschreibung von Anlagevermögen
Finanzelle Transaktionen
Bildung bzw. Auflösung von Rückstellungen
Sonstige Differenzen (Differenzbeträge aus der Bewertung: von Wertpapieren,
der zum Fair Value bewerteten Finanzimmobilien, der zum Fair Value
bewerteten biologischen Aktiva)
Berechnung der Körperschaftsteuer
Die wichtigsten steuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen
Posten
Hinzurechnungen/Kürzungen
Anmerkung
Hinzurechnung:
1)
2)
3)
Abschreibung von
Anlagevermögen
Um den Betrag der nach den lokalen Buchhaltungsstandards bzw. IFRS berechneten
Abschreibung für Anlagevermögen;
Um den Betrag der Abwertung und Verluste aus der Wertminderung von
Anlagevermögen, die nach den lokalen Buchhaltungsstandards bzw. IFRS in die
Aufwendungen der Berichtsperiode einbezogen wurden;
Um den Betrag des nach den lokalen Buchhaltungsstandards bestimmten Restwerts
eines Gegenstandes des Anlagevermögens im Fall der Liquidation oder des Verkaufs
dieses Gegenstandes.
Kürzung:
1)
2)
3)
Um den Betrag der steuerlichen Abschreibung von Sachanlagevermögen und
immateriellen Vermögenswerten nach den Bestimmungen des Steuerkodex;
Um den Betrag der Neubewertungsrücklage und des Nutzens aus der
Wiederherstellung des Nutzungswerts von Anlagevermögen im Rahmen der nach den
lokalen Buchhaltungsstandards bzw. IFRS in die Aufwendungen einbezogenen
Abwertung und Verluste aus der Wertminderung von Anlagevermögen;
Um den Betrag des nach steuerlichen Bestimmungen berechneten Restwerts eines
Gegenstandes des Anlagevermögens im Fall der Liquidation oder des Verkaufs dieses
Gegenstandes.
Der Steuerkodex legt die
Mindestnutzungsdauer für
Anlagevermögen fest.
Berechnung der Körperschaftsteuer
Die wichtigsten steuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen
Posten
Hinzurechnungen/Kürzungen
Anmerkung
Hinzurechnung:
1)
2)
3)
Finanzielle
Transaktionen
4)
Um den Betrag der Überschreitung der fremdüblichen Preise über den Vertragswert
der verkauften Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) bei Transaktionen, die der
Verrechnungspreisbildung unterliegen;
Um den Betrag der Überschreitung des Vertragswerts von erworbenen Waren
(Arbeiten, Dienstleistungen) über den fremdüblichen Preis bei der Durchführung der
Transaktionen, die der Verrechnungspreisbildung unterliegen;
Um den Betrag der Verluste aus der Investitionen in Beteiligungsunternehmen,
Tochterunternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methode oder nach der
Methode der Quotenkonsolidierung berechnet wurden;
Um den Betrag von 30% des Werts der Waren, Arbeiten und Dienstleistungen
angeschafft von:
a)
Non-Profit Institutionen und Organisationen mit Ausnahme von staatlichen
Institutionen;
b)
Nichtresidenten eines Staates:
dessen KöSt.-Satz mindestens um 5 Prozentpunkte niedriger ist, als in der
Ukraine;
in dem die Information über die Eigentumsstruktur von juristischen
Personen nicht öffentlich zugänglich ist;
mit dem die Ukraine kein internationales Abkommen mit den
Bestimmungen zum Informationsaustausch abgeschlossen hat.
Die Hinzurechnungen sind nicht vorzunehmen, wenn für diese Transaktionen
fremdübliche Preise nach den Verrechnungspreisrichtlinien angesetzt wurden.
Für die Einbeziehung von
Schuldzinsen und Lizenzen
gibt es Sonderregelungen.
Berechnung der Körperschaftsteuer
Die wichtigsten steuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen
Posten
Hinzurechnungen/Kürzungen
Anmerkung
Hinzurechnung (Weiterführung):
5)
6)
Finanzielle
Transaktionen
Um den Betrag der Zinsen und Neubewertungsrücklage in der laufenden
Steuerperiode auf die Eigenkapitalinstrumente, die nach den lokalen
Buchhaltungsstandards bzw. IFRS als finanzielle Verbindlichkeiten umqualifiziert
wurden;
Um den Betrag der Geldmittel oder des Werts der Waren und Dienstleistungen, die im
Laufe des steuerlichen Berichtsjahres, an Non-Profit Institutionen und Organisationen
bezahlt wurden und 4% des steuerpflichtigen Gewinns für das vorherige Berichtsjahr
übersteigen.
Kürzung:
1)
2)
3)
Um den Betrag der Erträge aus der Beteiligung an sonstigen KöSt.-Zahlern, die in Form
von Dividenden an andere KöSt.-Zahler ausgezahlt werden;
Um den Betrag der steuerlichen Verlustvorträge der vorherigen steuerlichen
Berichtsjahre;
Um den Betrag der Abwertung im laufenden Steuerjahr auf die
Eigenkapitalinstrumente, die nach den lokalen Buchhaltungsstandards bzw. IFRS als
finanzielle Verbindlichkeiten umqualifiziert wurden.
Für die Einbeziehung von
Schuldzinsen und Lizenzen
gibt es Sonderregelungen.
Berechnung der Körperschaftsteuer
Die wichtigsten steuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen
Posten
Hinzurechnungen/Kürzungen
Anmerkung
Hinzurechnung:
1)
Bildung bzw.
Auflösung von
Rückstellungen
Kürzung:
1)
2)
Sonstige
Hinzurechnungen
und Kürzungen
Um den Betrag der Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen für zukünftige
Aufwendungen, berechnet nach den lokalen Buchhaltungsstandards bzw. IFRS.
Um den Betrag der nach den lokalen Buchhaltungsstandards bzw. IFRS verwendeten
Rückstellungen;
Um den Betrag der Auflösung von Rückstellungen für die Erstattung von künftigen
Aufwendungen, um welche das Wirtschaftsergebnis vor Steuern nach den lokalen
Buchhaltungsstandards bzw. IFRS erhöht wurde.
Es bestehen zahlreiche Sonderregelungen für landwirtschaftliche Unternehmen, Banken,
Versicherungen, etc.
Bezüglich der steuerlichen
Einbeziehung von
Rückstellungen für
Personalauszahlungen,
Wertberichtigungen zu
Wechselforderungen und
Rückstellungen von
Finanzinstitutionen bestehen
Sonderregelungen.
Körperschaftsteuer
Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer
Position
Finanzergebnis vor Steuer
Handelsrechtliche Abschreibung
Steuerliche Abschreibung
Abwertung von Anlagevermögen in Finanzbuchhaltung,
einbezogen in die Aufwendungen der Periode
Rückstellungen für künftige Aufwendungen
Verwendete Rückstellungen
Überschreitung des Verrechnungspreises der Waren über
dem Vertragswert
30% des Werts der Leistungen, die durch eine in Zypern
registrierte Gesellschaft erbracht wurden
Steuerverlust der Vorperiode
Steuerergebnis
Steuersatz
Steuerbetrag
Betrag, TUAH
100 000
25 000
(20 000)
3 000
15 000
(10 000)
8 000
6 000
(45 000)
82 000
18%
14 760
Körperschaftsteuer
Lizenzgebühren
Überschreitung
+ 4% des
Nettoumsatzes
für das Vorjahr
Einnahmen
aus
Lizenzgebühren
Steuerlich nicht
abzugsfähig *
Steuerlich
abzugsfähig ist der
Betrag, welcher den
Einnahmen aus
Lizenzgebühren
entspricht
* Beschränkung gilt nicht für Transaktionen, die den Verrechnungspreisrichtlinien entsprechen.
Summe
Lizenzgebühren
Körperschaftsteuer
Lizenzgebühren
Steuerlich nicht abzugsfähig
An Nichtresidenten (inkl. verbundene Personen) eines Staates:
–
dessen KöSt.-Satz mindestens um 5 Prozentpunkte niedriger ist, als in der Ukraine (18%), z.B.: Zypern
(12,5%), Liechtenstein (12,5%), Gibraltar (10%), usw.
–
in dem die Information über die Eigentumsstruktur von juristischen Personen öffentlich nicht zugänglich
ist;
–
mit dem die Ukraine keine internationalen Abkommen mit den Bestimmungen zum
Informationsaustausch abgeschlossen hatte.
An Nichtresidenten, die keine Begünstigten der Lizenzgebühren sind (Agenten, Geschäftsvermittler)
An Nichtresidenten i.Z.m. Objekten, bei denen das Immaterialgüterrecht erstmalig bei Residenten der Ukraine entsteht
An Personen, bei denen die Körperschaftsteuer pauschaliert ist
An juristische Personen, die von der Körperschaftsteuer befreit sind oder einen geringeren Körperschaftsteuersatz als
18% unterliegen
Körperschaftsteuer
Thin capitalization rules
Betroffene Transaktionen
Darlehen von ausländischen
verbundenen Personen an in
der Ukraine ansässige
Personen
Verhältnis
Verbindlichkeiten/Eigenkapital
Verbindlichkeiten übersteigen
3,5 mal den Betrag des
Eigenkapitals
Leasinggesellschaften 10 mal
Steuerlich abzugsfähige Zinsen
50%
Ergebnis vor Steuer
+ Finanzaufwendungen
+ Abschreibung
Anmerkung
Der Zinsenbetrag,
der das Limit
übersteigt, kann in
den nachfolgenden
Perioden in den
Grenzen dieser
Perioden steuerlich
abgesetzt werden
Körperschaftsteuer
Thin capitalization rules
Beispiel:
Eigenkapital*: 40 Mio. UAH
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen*: 200 Mio. UAH
Zinsbetrag für Darlehen der ausländischen Muttergesellschaft: 25 Mio. UAH
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind mehr als 3,5 fache des Eigenkapitals
Steuerlich abzugsfähige Zinsen:
50%
Ergebnis vor Steuer = 20 Mio. UAH
+ Finanzaufwendungen = 25 Mio. UAH
+ Abschreibung = 3 Mio. UAH
Von 25 Mio. UAH ist 1 Mio. UAH steuerlich nicht abzugsfähig.
* Durchschnittswert zum Anfang und Ende des Jahres
24 Mio. UAH
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