Mindestanforderungen und Kompetenzprofil aus Sicht der BPtK

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Transcript Mindestanforderungen und Kompetenzprofil aus Sicht der BPtK

Berufsbild, Kompetenzprofil
und
Mindestanforderungen
an eine Reform der Ausbildung
Andrea Mrazek, M.A., M.S.
Fachtagung: Reform der Psychotherapieausbildung
Berlin, 25. Juni 2014
Die Reform des Psychotherapeutengesetzes

soll den wachsenden Anforderungen aus der Gesundheitsversorgung
Rechnung tragen und sich an dem daraus abgeleiteten Berufsbild
orientieren
Die Reform des Psychotherapeutengesetzes

soll den wachsenden Anforderungen aus der Gesundheitsversorgung
Rechnung tragen und orientiert sich an dem daraus abgeleiteten Berufsbild.
Die Reform des Psychotherapeutengesetzes

soll den wachsenden Anforderungen aus der Gesundheitsversorgung
Rechnung tragen und orientiert sich an dem daraus abgeleiteten Berufsbild.
Die Reform des Psychotherapeutengesetzes

soll den wachsenden Anforderungen aus der Gesundheitsversorgung
Rechnung und orientiert sich an dem daraus abgeleiteten Berufsbild.
Die Reform des Psychotherapeutengesetzes

soll den wachsenden Anforderungen aus der Gesundheitsversorgung
Rechnung tragen und orientiert sich an dem daraus abgeleiteten Berufsbild.

soll angemessene und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für
qualitätsgesicherte Berufsausübung im ambulanten und stationären
Bereich schaffen (u. a. Befugnisse, Leitungsfunktionen …).
Die Reform des Psychotherapeutengesetzes


trägt den wachsenden Anforderungen aus der Gesundheitsversorgung
Rechnung und orientiert sich an dem daraus abgeleiteten Berufsbild.
soll angemessene und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für
qualitätsgesicherte Berufsausübung im ambulanten und stationären
Bereich schaffen (u. a. Befugnisse, Leitungsfunktionen …).
Die Reform des Psychotherapeutengesetzes



trägt den wachsenden Anforderungen aus der Gesundheitsversorgung
Rechnung und orientiert sich an dem daraus abgeleiteten Berufsbild.
schafft angemessene und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für
qualitätsgesicherte Berufsausübung im ambulanten und stationären
Bereich sowie in Institutionen der komplementären Versorgung (u. a.
Befugnisse, Leitungsfunktionen …).
soll angemessene strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen für
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Aus- bzw.
Weiterbildung und für die Träger der Aus- bzw. Weiterbildung
schaffen.
Die Reform des Psychotherapeutengesetzes




trägt den wachsenden Anforderungen aus der Gesundheitsversorgung
Rechnung und orientiert sich an dem daraus abgeleiteten Berufsbild.
schafft angemessene und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für
qualitätsgesicherte Berufsausübung im ambulanten und stationären
Bereich sowie in Institutionen der komplementären Versorgung (u. a.
Befugnisse, Leitungsfunktionen …).
sichert den für die Versorgung notwendigen psychotherapeutischen
Nachwuchs durch angemessene strukturelle und finanzielle
Rahmenbedingungen für Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten in Aus- bzw. Weiterbildung und für die Träger der
Aus- bzw. Weiterbildung.
schafft eine eindeutige rechtliche Grundlage für psychotherapeutische
Tätigkeit im Rahmen der Qualifizierung.
Die Reform des Psychotherapeutengesetzes


trägt den wachsenden Anforderungen aus der Gesundheitsversorgung
Rechnung und orientiert sich an dem daraus abgeleiteten Berufsbild.
schafft angemessene und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für
qualitätsgesicherte Berufsausübung im ambulanten und stationären
Bereich sowie in Institutionen der komplementären Versorgung (u. a.
Befugnisse, Leitungsfunktionen …).

sichert den für die Versorgung notwendigen psychotherapeutischen
Nachwuchs durch angemessene strukturelle und finanzielle
Rahmenbedingungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in
Aus- bzw. Weiterbildung und für die Träger der Aus- bzw. Weiterbildung.

Schafft eindeutige rechtliche Grundlage für psychotherapeutische
Tätigkeit im Rahmen der Qualifizierung.
schließt eine Legaldefinition der psychotherapeutischen Tätigkeit ein,
die nicht auf umschriebene Behandlungsverfahren oder -methoden
beschränkt ist.

Die Reform des Psychotherapeutengesetzes





trägt den wachsenden Anforderungen aus der Gesundheitsversorgung
§ 1 Absatz
PsychThG
Rechnung und orientiert
sich an 3
dem
daraus abgeleiteten Berufsbild.
schafft angemessene und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für
„Ausübung von Psychotherapie
Sinne dieses
Gesetzes
qualitätsgesicherte
Berufsausübung im ambulanten
und
stationären
Bereich
sowie
in Institutionen
der komplementären
Versorgung
ist jede
mittels
wissenschaftlich
anerkannter
psycho- (u. a.
Befugnisse,
Leitungsfunktionen
…).
therapeutischer
Verfahren vorgenommene
Tätigkeit zur
sichert
den für dieHeilung
Versorgung
psychotherapeutischen
Feststellung,
odernotwendigen
Linderung von
Störungen mit
Nachwuchs
durch angemessene
strukturelle undindiziert
finanzielle
Krankheitswert,
bei denen Psychotherapie
ist. Im
Rahmenbedingungen
für Psychotherapeutinnen
und
Rahmen einer psychotherapeutischen
Behandlung
ist eine
Psychotherapeuten
in Aus-herbeizuführen.
bzw. Weiterbildung
für die Träger
somatische Abklärung
Zurund
Ausübung
von der
Aus- bzw. Weiterbildung.
Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten,
Schafft
eindeutige
rechtliche
für psychotherapeutische
die die
Aufarbeitung
undGrundlage
Überwindung
sozialer Konflikte
Tätigkeit im Rahmen der Qualifizierung.
oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum
schließt eine Legaldefinition
der psychotherapeutischen
Tätigkeit ein,
Gegenstand
haben.“
die – analog der ärztlichen Tätigkeit – nicht auf umschriebene
Behandlungsverfahren oder -methoden beschränkt ist.
Aus dem Berufsbild




Es wird eine Erweiterung über die Implikationen des PsychthG
hinaus vorgenommen:
Wirkung in die Gesellschaft hinein: „…setzt sich dabei aktiv für
Schutzrechte von Menschen und gegen benachteiligende
Strukturen und Prozesse ein.“
Übernahme von Leitungsfunktionen
Übernahme der Gesamtverantwortung für Behandlungsplanung
Die Reform des Psychotherapeutengesetzes

gewährleistet die wissenschaftliche und praktische Qualifizierung von
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch ….
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Die Reform des Psychotherapeutengesetzes

gewährleistet die wissenschaftliche und praktische Qualifizierung von
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch ….
•
Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule, Staatsexamen,
Abschluss auf Masterniveau (EQR7),
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Die Reform des Psychotherapeutengesetzes

gewährleistet die wissenschaftliche und praktische Qualifizierung von
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch ….
•
Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule, Staatsexamen,
Abschluss auf Masterniveau (EQR7),
•
bundeseinheitliche APrV/ApprO für den einheitlichen
akademischen Heilberuf „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ mit
Schwerpunkt Kinder/Jugendliche oder Erwachsene,
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Die Reform des Psychotherapeutengesetzes

gewährleistet die wissenschaftliche und praktische Qualifizierung von
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die die Erlangung der
in einem Kompetenzprofil beschriebenen Kenntnisse, Fertigkeiten und
Fähigkeiten sicherstellt, durch ….
•
Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule, Staatsexamen,
Abschluss auf Masterniveau (EQR7),
•
bundeseinheitliche APrV/ApprO für den einheitlichen
akademischen Heilberuf „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ mit
Schwerpunkt Kinder/Jugendliche oder Erwachsene,
•
verfahrensvertiefende Fachkunde (Arztregistereintrag, analog
Facharztstatus) bei sicherem Rechtsstatus in der Behandlung,
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Die Reform des Psychotherapeutengesetzes

gewährleistet durch angemessene Übergangsregelungen
insbesondere, dass
•
•
Personen, die bei Inkrafttreten der Reform bereits ein
Studium oder eine Ausbildung nach altem Recht
begonnen haben, diese beenden können sowie
Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten nach altem Recht in den
neuen Beruf übergeleitet werden können.
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Kompetenzen für den Psychotherapeutenberuf in
Studium und Aus-/Weiterbildung
1. Faktenwissen: Deskriptives Wissen
(Fakten, Tatsachen) nennen und beschreiben
2. Handlungs- und Begründungswissen
Sachverhalte (Zusammenhänge) erklären und in den
klinisch‐wissenschaftlichen Kontext einordnen
3. Handlungskompetenz und professionelle Haltung
bei Abschluss des Studiums: unter Anleitung selbst durchführen
und demonstrieren
bei Abschluss der Aus- bzw. Weiterbildung: selbstständig und
situationsadäquat in Kenntnis der Konsequenzen überwiegend
verfahrens- oder anwendungsspezifisch durchführen
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Mindestanforderungen





1.
2.
3.
4.
5.
Anforderungen aus der Versorgung
Legaldefinition und Befugnisse
Psychotherapie als Wissenschaft und Praxis
Qualitätssicherung in Aus- und Weiterbildung
Finanzierung der Qualifizierung
Fazit und Ausblick
 Das Berufsbild zeigt auf, wie und wo sich Psychotherapeuten heute




und in Zukunft sehen
Der Kompetenzkatalog wird konkretisieren, was Psychotherapeuten heute und in Zukunft können bzw. können wollen
Die Mindestanforderungen sind der Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung und Präzisierung der Reformszenarien (Studium +
postgraduale Ausbildung, Direktstudium + postgraduale Fortführung, Direktausbildung + Weiterbildung), z. B. mit Blick auf die
Finanzierung von Aus- bzw. Weiterbildung
Die weiterentwickelten und präzisierten Mindestanforderungen
werden zur Basis der Prüfung des Problemlösungspotentials der
unterschiedlichen Reformszenarien
Auf dieser Basis kann der DPT seine Reformperspektive entwickeln
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