Präsentation Fördermittelantrag - Kreis

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Transcript Präsentation Fördermittelantrag - Kreis

Wie beantrage ich
Fördermittel
für unseren Verein
Kreischorverband Alzey
Herbsttagung 08.11.2014
Gerhard Faber, Schatzmeister
Was wird gefördert ?

1. Musikalische Projekte und Veranstaltungen:
Seminare, Workshops (z.B.: Stimmbildung, Rhythmus, …)
gemeinsame Konzerte mit externen Künstlern, Probewochenende,
Musicalaufführung, Benefizkonzert,
Wettbewerbe, auch Publikationen, .....
 mit Projektkosten von mindestens 400,-- €.

Nicht aber:

Spielregeln:
-
Konzertreise (wohl aber bei Kinder- und Jugendchören),
Jubiläumsfeier (wohl aber Festkonzert mit ext. Künstlern),
Chorfreizeit (Ausnahme: bestimmte Jugendreisen),
Freundschaftssingen, gesellige Veranstaltungen
- Richtlinien des Chorverbandes RLP zur Förderung musikalischer
Projekte aus Mitteln der Glücksspirale
- Förderrichtlinien des Landesmusikrats
(Download unter www.chorverband-rheinland-pfalz.de /
Service / Dokumente zum Download / Fördergelder)
Kreischorverband Alzey
Referat Gerhard Faber, Schatzmeister
Fördermittel
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Was wird gefördert ?

2. Förderung der Musikpflege (sog. „Kleinförderung“):
- Anschaffung von Instrumenten (Klavier, Orgel, Drums, …),
- Anschaffung techn. Geräte (Verstärker, Lautsprecher, etc.),
- Kauf von Notenmaterial für besondere Veranstaltungen,

Spielregeln:
- Richtlinien des Chorverbandes RLP zur Förderung musikalischer
Projekte aus Mitteln der Glücksspirale,
- Förderrichtlinien des Landesmusikrats zur sog. Kleinförderung
(Download unter www.chorverband-rheinland-pfalz.de /
Service / Dokumente zum Download / Fördergelder)
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Fördermittel
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Was wird gefördert ?

3. Neugründung von Chören:
Kinder- und Jugendchöre, aber auch Erwachsenenchöre !

Gründungszuschuss:
300,-- € für das 1. Jahr,

Voraussetzungen:
- Gründungsnachweis und Mitgliederliste,
- Übernahme in Overso (als eigener Chor),
- Zuschuss setzt zunächst mindestens 1 Jahr Bestehen voraus !

Spielregeln:
- Richtlinien des Chorverbandes RLP zur Förderung musikalischer
Projekte aus Mitteln der Glücksspirale, hier: Nr. 12
(Download unter www.chorverband-rheinland-pfalz.de /
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und 200,-- € für das 2. Jahr
Fördermittel
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Was wird nicht gefördert ?
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Alle laufenden Kosten des Vereins,
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Anschaffung von Chorkleidung, Uniformen
Allgemeine Fahrt- und Verpflegungskosten
Chorfreizeiten, gesellige Veranstaltungen
Baumaßnahmen aller Art
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- Honorar des eigenen Chorleiters, Mieten, etc.
- laufender Geschäftsbedarf, Internetauftritt,
Spielregeln:
- Richtlinien des Chorverbandes RLP zur Förderung musikalischer
Projekte aus Mitteln der Glücksspirale, hier: Nr. 8
(Download unter www.chorverband-rheinland-pfalz.de /
Service / Dokumente zum Download / Fördergelder)
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Was sind Projektkosten ?
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Honorare und Fahrtkosten für Referenten, Dozenten und engagierte
Künstler/Musiker (ohne eig. Chorleiter!)
- Fahrtkosten mit 0,30 € je km
- ggf. Verpflegung und Unterbringung der o.g. Personen

Kosten für Betreuer bei Kinder- und Jugendchören,
Werbung, Plakate, Anzeigen, etc.,
Hallenmiete,
Bühnenausstattung, Licht- und Tontechnik,
Kauf von Notenmaterial für diese Veranstaltung,
Büro-, Telefon-, Portokosten

Sonstige Projektkosten nach Abstimmung mit dem KCV
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Spielregeln:
- Richtlinien des Chorverbandes RLP zur Förderung musikalischer
Projekte aus Mitteln der Glücksspirale, hier: Nr. 7
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- ggf. geschätzt max. 50,-- €,
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Fördermittel
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Umfang der Förderung
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Projektkosten von mindestens 400,-- €
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gefördert wird der „Fehlbetrag“
(also: Kosten abzüglich Einnahmen für das Projekt)
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Förderung / Zuschuss: bis zu 50 % des Fehlbetrages
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Höchstbetrag:

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- Richtlinien des Chorverbandes RLP zur Förderung musikalischer
Projekte aus Mitteln der Glücksspirale, hier: Nr. 7
2.500,-- €
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Grundsätzliche Voraussetzungen:
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Gemeinnützigkeit des Vereins

Mindestbeitrag von 3,-- € / Monat je erwachsenem Mitglied
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Teilnahme der Verantwortlichen des Vereins an mindestens einer
Fortbildungsveranstaltung pro Jahr;
Chorleiter und Vorstände sollen an Veranstaltungen des Chorverbandes RLP, der Kreischorverbände, der
Chorleiterjahrestagung, Veranstaltungen der Landesmusikakademie etc. nachweislich teilnehmen

Förderanträge auf offiziellem Antrag 3-fach an den Kreischorverband

Antrag grundsätzlich bis zum, 31.03. des Jahres;
falls genug Geld da ist, kann auch später beantragt und bewilligt werden

Spielregeln:
- Richtlinien des Chorverbandes RLP zur Förderung musikalischer Projekte
- Antrag / Abrechnung für Fördermittel (Download: www.chorverband-rheinland-pfalz.de /
Service / Dokumente zum Download / Fördergelder/ Antrag u. Kosten-/Finanzierungsplan)
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Fördermittel
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Was ist zu beachten ?
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Wenn machbar: Antrag bis zum 31.03. des Jahres stellen
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Bei der Veranstaltung:  Werbebanner Aufstellen (Toto/Lotto RLP)
 bekommt man vom Kreischorverband

Bei der Veranstaltung auf den Sponsor hinweisen
 Auch in Veröffentlichungen, Pressemitteilung, Programm

Nach der Veranstaltung:  Abrechnung an den Kreischorverband
- Bitte spätestens innerhalb 2 Monaten abrechnen
- Gleicher Vordruck wie für den Antrag
- Kopien der Ausgabebelege beifügen (1-fach, ohne Kleinbelege)
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Bei Fragen:  Rückfrage an Kreischorverband

Spielregeln:
- Richtlinien des Chorverbandes RLP zur Förderung musikalischer Projekte
- Antrag / Abrechnung für Fördermittel (Download: www.chorverband-rheinland-pfalz.de /
Service / Dokumente zum Download / Fördergelder/ Antrag u. Kosten-/Finanzierungsplan)
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Wie stellt man den Antrag ?
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Antrag von der Webseite des LaChorV herunterladen:
www.chorverband-rheinland-pfalz.de / Service / Dokumente zum Download / Fördergelder/
 Antrag und Kosten-/Finanzierungsplan
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Antrag in Excel ausfüllen (es geht aber auch „zu Fuß“)
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Verein, Mitglieds-Nr., Freistellungsbescheid vom: … und Steuernummer,
Angaben zum Ansprechpartner, Projekttitel und –zeitraum,
Projektbeschreibung (oder Programm, Pressetext etc.)
Kosten- und Finanzierungsplan (auf Seite 2 - siehe Beispiel)
Wichtig: Unterschrift des/der Vereinsvorsitzenden

Antrag 3-fach an den Kreischorverband schicken

Kostenvoranschläge/Angebote bzw. Rechnungen (1-fach) beifügen

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