Information zu den Praxismodulen in der Berufsfachschule I

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Transcript Information zu den Praxismodulen in der Berufsfachschule I

HERZLICH WILLKOMMEN
Praxismodule in der weiterentwickelten
Berufsfachschule I
PL Referat 2.05: Profilbildende Merkmale der beruflichen Bildung
Folie 1
Unterrichtsfächer
1. Schulhalbjahr 2. Schulhalbjahr
1. Phase
2. Phase
Schuljahr
Gesamt-
A. Pflichtfächer
Deutsch/Kommunikation (K)
80
40
120
Fremdsprache (K)
40
40
80
Mathematik (K)
80
40
120
Sozialkunde/Wirtschaftslehre (G)
20
20
40
Religion oder Ethik (G)
40
40
80
Gesundheitserziehung/Sport (G)
80
80
Stärkenorientierte Methode (G)
Berufsbezogene Grundbildung/
Methodentraining (K, Fpr)1
40
40
240
240
Praxismodule (K, Fpr)1
B. Förderunterricht
2
C. Wahlunterricht
40
480
480
80
120
80
2) Soweit der Wahlunterricht nicht
oder nicht in vollem Umfang erteilt
wird, können die übrigen Stunden
für Förderunterricht eingesetzt
werden.
80
3) Die Unterrichtsstunden sind
gemäß den Vorgaben in der
Berufsfachschulverordnung I und II
zu verwenden.
Sie können im 1. und 2. Schulhalbjahr flexibel eingesetzt werden.
4) In begründeten Fällen kann von
der empfohlenen Verteilung abgewichen werden.
Biologie, Chemie oder Physik (G)
Textverarbeitung (G)*
Arbeitsgemeinschaft (G)
D. Pädagogische und
organisatorische
3
Unterrichtsgestaltung
80
80
160
Pflichtstundenzahl
820
820
1640
PL Referat 2.05: Profilbildende Merkmale der beruflichen Bildung
1) Der Unterricht wird in der
von Schule festgelegten
Differenzierung erteilt. Er enthält
sowohl fachtheoretische als auch
fachpraktische Lerninhalte.
Die erforderlichen Teilungsstunden
in Fachtheorie und in Fachpraxis
ergeben sich aus dem Jahresarbeitsplan für die jeweilige Klasse.
Folie 2
BERUFSBEZOGENE GRUNDBILDUNG/METHODENTRAINING
• 12-stündig im 1. Halbjahr
• berufsbezogener Grundstein für die Arbeit in den Praxismodulen
des 2. Halbjahrs
• Formulierung von Fachdidaktischer Konzeption und
Lernbereichen
• fachpraktische und fachtheoretische Kompetenzen sind
ausgewiesen
• Der Lehrkräfteeinsatz wird in der Schule geregelt
• Differenzierungen sind auf schulischer Ebene möglich
PL Referat 2.05: Profilbildende Merkmale der beruflichen Bildung
Folie 3
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
§ 5 Entwurf der LVO BF
(3) Im zweiten Schulhalbjahr werden an drei Tagen in der Woche die berufsübergreifenden
Fächer und Praxismodule unterrichtet. Parallel dazu leisten die Schülerinnen und Schüler an
zwei Tagen in der Woche ein Betriebspraktikum ab, in dem sie die Möglichkeit erhalten sollen,
grundlegende Handlungssituationen zu erfahren. Das Praktikum soll vorzugsweise in einem
Betrieb durchgeführt werden. Soweit die Schülerinnen und Schüler keinen Praktikumsplatz
haben, findet fachpraktisches Lernen in gleichem Umfang in der Schule statt.
§ 7 Entwurf der LVO BF
(3) Es werden mindestens drei Praxismodule unterrichtet. Sie orientieren sich gemäß § 3
Abs. 1 an ausgewählten Berufen oder Berufsgruppen und beinhalten grund-legende berufliche
Handlungssituationen, die sowohl im Betriebspraktikum als auch in der Schule angewendet
werden können. Das fachpraktische Lernen hat Leitfunktion. Die berufsübergreifenden Fächer
begleiten mit berufsorientierten Lernsituationen die Praxismodule.
(4) Die Benotung des Praxismoduls erfolgt durch die Schule. Der Praktikumsbetrieb erstellt
gegen Ende des Praktikums für die Schülerin und den Schüler eine Leistungsbewertung mit
Hilfe eines Bewertungsbogens. Soweit das fachpraktische Lernen in der Schule stattfindet,
übernimmt die zuständige Lehrkraft die Leistungsbewertung.
(5) Das zweitägige Betriebspraktikum ist überwiegend im zweiten Schulhalbjahr abzuleisten
und kann in Teilzeitform oder in Blockform organisiert werden. Es orientiert sich an einem
achtstündigen Arbeitstag. Die Arbeitszeiten sind an die jeweilige betriebliche Situation
anzupassen.
PL Referat 2.05: Profilbildende Merkmale der beruflichen Bildung
Folie 4
PRAXISMODULE
• 24-stündig im 2. Halbjahr, davon 16 Stunden im
Betriebspraktikum
• Orientierung an Berufen oder Berufsgruppen
• Verzahnung fachpraktischer und fachtheoretischer Kompetenzen
• Leitfunktion des (fach-)praktischen Lernens
 Fokussierung auf berufstypische Handlungen
• Verzahnung der Lernorte Schule und Betrieb
• Formulierung von fachdidaktischer Konzeption und
Praxismodulen
• exemplarischer, nicht verbindlicher Charakter:
Schulen können übernehmen, modifizieren oder eigene
Praxismodule gestalten
PL Referat 2.05: Profilbildende Merkmale der beruflichen Bildung
Folie 5
PRAXISMODULE
• Anschlussfähigkeit im Betrieb als Konstruktionskriterium
• Mindestens 3 Praxismodule mit insgesamt 480 Stunden sind
durchzuführen
• Komplette Umsetzung in der Schule muss mitgedacht werden
• Der Lehrkräfteeinsatz wird in der Schule geregelt
• Darstellung nach besonderem Muster, das auch Grundlage für
schulische Praxismodule ist
• Differenzierungen sind auf schulischer Ebene möglich
• Aufnahmevoraussetzung für die BF II:
mindestens ausreichende Leistungen in allen Praxismodulen
PL Referat 2.05: Profilbildende Merkmale der beruflichen Bildung
Folie 6
PRAKTIKUMSBEWERTUNG
• Einmalige Bewertung gegen Ende des Praktikums durch den
Betrieb
• Bewertung von Verhalten und Leistung im Betrieb
• Vorgabe eines Bewertungsbogens an die Betriebe
• Das Bewertungsergebnis wird auf dem Zertifikat im Bereich
Bemerkungen wiedergegeben.
•
„Er/ Sie hat an einem/ mehreren Betriebspraktikum/ Betriebspraktika in der/ den
Zeit(en) vom …… bis …….Bewertung teilgenommen.
mit großem Erfolg teilgenommen
mit Erfolg teilgenommen
oder
teilgenommen
Er/ Sie hat anstatt an einem Betriebspraktikum am fachpraktische Lernen in der
berufsbilden-den Schule in der Zeit vom …. bis…… Bewertung teilgenommen.“
• Die Notengebung für das Fach Praxismodule bleibt in der
Verantwortung der Lehrkräfte
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Folie 9
ZERTIFIKATE, DOKUMENTATIONEN UND BESCHEINIGUNGEN
Bezeichnung
Halbjahresinfor
mation über die
Leistungen in
den berufsübergreifenden
und berufsbezogenen
Fächern
Qualifizierungsn
achweis über die
Teilnahme und
die Ergebnisse
der stärkenorientierten
Methode
Zertifikat über
den Erwerb
beruflicher
Grundkompeten
zen
Dokumentation
der Leistungen
in den
berufsübergreife
nden Fächern
Inhalte

Persönliche Daten

Leistungen in den berufsübergreifenden
Pflichtfächern mit Ausnahme des Faches
Stärkenorientierte Methode

Leistung im Fach Berufsbezogene
Grundbildung/Methodentraining

Leistungen im Wahlfach


Versäumnisse
Persönliche Daten

Name und Beschreibung der durchgeführten
stärkenorientierten Methode

Projektthema


Beobachtete individuelle Stärken
Persönliche Daten

Bescheinigung des Besuchs der Berufsfachschule I

Dauer des Schulbesuchs

Befreiung vom weiteren Schulbesuch

Dokumentation aller abgeschlossenen Praxismodule
als Einzelqualifikation mit Bezeichnung der
Praxismodule, Unterrichtsumfang der Praxismodule,
Endnoten der Praxismodule und Inhalten in Kurzform

Bescheinigung der Teilnahme am Praktikum mit
Praktikumszeitraum und Bewertung des Betriebs

Bei Nichtteilnahme am Praktikum Bescheinigung des
fachpraktischen Lernens in der Schule mit Bewertung
der Schule
Persönliche Daten


Bezeichnungen und Noten der berufsübergreifenden
Pflichtfächer mit Ausnahme des Faches
Stärkenorientierte Methode

Bezeichnung und Note des besuchten Wahlfaches

Durchschnittsnote

Dokumentation einer besuchten Arbeitsgemeinschaft
PL Referat 2.05: Profilbildende Merkmale der beruflichen Bildung
Zeitpunkt
Ende des
ersten
Schulhalbja
hres
Ende des
ersten
Schulhalbja
hres
Schuljahres
ende
Schuljahres
ende
Folie 10
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
[email protected]
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http://bbs.bildung-rp.de/materialien.html
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Folie 11