Zusammenstellung: Manfred Stranacher - LS 10 - Kärnten (auf Basis der Unterlagen von Mag.

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Transcript Zusammenstellung: Manfred Stranacher - LS 10 - Kärnten (auf Basis der Unterlagen von Mag.

Zusammenstellung:
Manfred Stranacher - LS 10 - Kärnten
(auf Basis der Unterlagen von Mag. Peter Korecky)
NIX MIT EINFACH - NIX MIT BIERDECKEL
Valorisierung (?)
Vergleichspensionen (?)
Deckel 1 (?)
Deckel 2 (?)
Beste Monate (?)
Woher gesicherte Daten (?)
Pensionskonto (?)
Parallelrechnung (?)
Pensionskassa (?)
Selbst für mathematisch
geschulte Fachleute ist eine
korrekte Berechnung kompliziert
Für Laien ist sie wohl kaum
durchführbar!!!
Ohne Gewerkschaft :
Seriöse
Zukunftsplanung
ADE!
KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG
Der wichtigste Wegweiser dafür, was, wo, wie anzuwenden ist, ist der
Geburtsjahrgang:
vor dem 1.1.1955 geboren
PENSION „ALT“
ohne Parallelrechnung
BEAMTE
(Pensionsgesetz)
vor dem 1.1.2005
im Öffentlichen Dienst
ab dem 1.1.1955 geboren
PENSION „NEU“
mit Parallelrechnung
(Pensionsgesetz [PG] + Allgemeines
Pensionsgesetz [APG])
BEAMTE
ab dem 1.1.2005
im Öffentlichen Dienst
Allgemeines
Pensionsgesetz (APG)
PENSIONSKONTO
KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG
vor dem 1.1.1955 geboren
PENSION „ALT“
ohne Parallelrechnung
Standardberechnungen
für die nächsten 10 Jahre
Es gelten die bisherigen Rechtsvorschriften (Pensionsgesetz,
Reformen 1997, 2000, 2003) - KEINE HARMONISIERUNG
Neu sind folgende Bestimmungen:
Der „10%-Deckel“ ist im Jahr 2005 ein 5,25%-Deckel und steigt
jährlich um 0,25% bis er im Jahr 2024 wieder den Wert 10% erreicht.
Es gibt einen „Pensionskorridor“ von 62 - 65 (bis 68 mit Zustimmung
des Ministers).
Es gibt eine neue „Hacklerregelung“
Die „3 Säulen“ des Pensionsgesetzes
Pensionskassa?
Privatpension?
Abhängig von der
Dienstzeit
(35 > 40 > 45 J)
Abhängig
vom Alter
(60 > 61,5 > 65
Durchrechnung
80 %
100 %
BEMESSUNG
Abhängig vom
Durchrechnungszeitraum
J) (Letztbezug >216 M > 480 M)
100% von 80% des Durchrechnungszeitraumes
„100% - SÄULE“
100 %
Die
Abhängig
von
der ruhegenussfähigen
Gesamtdienstzeit
Wie erreiche ich 100%?
Aufnahme vor dem 1.5.1995 und
am 31.12.2003 zehn oder mehr anrechenbare Jahre
Beispiel: Max M., 25 anrechenbare Jahre bis 31.12.2003
für die ersten
10 Jahre (J)
bis 31.12.2003
2%/J
mal 15 J
50%
ab 1.1.2004
1,429%/J
mal 14 J
30%
20%
Max M. braucht eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 39 Jahren, um auf
100% zu kommen
Standardfall für die
nächsten Jahre
Wie erreiche ich 100%?
Abrechnung alt:
Für die ersten 10 Jahre 50 % - Punkte, für jedes weitere Jahr bis 31.12.2003
2% - Punkte (für jedes weitere Monate 0,167% - Punkte)
Neues System:
Für jedes weitere Jahr werden âb 1.1.2004 1,429% - Punkte (für jedes weitere
Monat 0,119% - Punkte) gutgeschrieben
Auswirkungen für die erforderliche Dienstzeit zur Erreichung von 100%
A
Gesamtdienstzeit
zum 31.12.2003
35
34
33
32
31
30
29
28
27
B
Erforderliche
weitere
Dienstzeit
0,0
1,4
2,8
4,2
5,6
7,0
8,4
9,8
11,2
A
Gesamtdienstzeit
zum 31.12.2003
26
25
24
23
22
21
20
19
18
B
Erforderliche
weitere
Dienstzeit
12,6
14,0
15,4
16,8
18,2
19,6
21,0
22,4
23,8
A
B
GesamtErforderliche
dienstzeit
weitere
zum 31.12.2003 Dienstzeit
17
25,2
16
26,6
15
28,0
14
29,4
13
30,8
12
32,2
11
33,6
10
35,0
Wie erreiche ich 100%?
Am 31.12.2003 noch keine 10 anrechenbare Jahre
Beispiel: Judith K., 8 anrechenbare Jahre bis 31.12.2003
NEUES SYSTEM:
Jedes angerechnete und jedes
künftige Jahr zählt gleich viel
45 Jahre
2,2222% /J x 45
100%
Judith K. braucht eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 45 Jahren, um auf
100% zu kommen
Möglich bei Pensionierung
von JunglehrerInnen wegen
Dienstunfähigkeit
Pensionierung
wegen Dienstunfähigkeit:
Zurechnung von bis zu
10 Jahren bleibt in jedem Fall!
Wie erreiche ich 100%?
DIE SACHE MIT DEN KINDERERZIEHUNGSZEITEN
Kindererziehungszeiten im Sinne des § 25a Abs.3 und Abs.7
PG verringern die Anzahl der heranzuziehenden Monate um
maximal 36 pro Kind, wobei überlappende Zeiten der
Kindererziehung für jedes Kind gesondert zu zählen sind.
Dabei darf die Zahl 180 bei den Beitragsmonaten nicht
unterschritten werden. (Diese Regelung gilt auch für Zeiten der
Dienstfreistellung aufgrund einer Familienhospizkarenz und
kann wegen der 180 Monate frühestens 2015 wirken.)
„80% - SÄULE“
80 %
Die
Abhängig
vom
Lebensalter
Die
„80% - SÄULE“
Geburtstag nach dem 1.10.1952
Beispiel: Karl L., geboren am 25.8.1954
Pensionsgesetz 2003:
Anhebung des Regelpensionsantrittsalters
auf 65 Jahre = 80%
Karl L. muss bis 31.8.2019 arbeiten, um auf 80% zu kommen
Die
„80% - SÄULE“
ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN FÜR VOR DEM 2.10.1952 GEBORENE
Geboren
bis einschl. 1.Oktober 1940
2.Okt.1940 bis 1.Jän.1941
2.Jän.1941 bis 1.April1941
2.April1941 bis 1.Juli 1941
2.Juli 1941 bis 1.Okt.1941
2.Okt.1941 bis 1.Jän.1942
2.Jän.1942 bis 1.April1942
2.April1942 bis 1.Juli 1942
2.Juli 1942 bis 1.Okt.1942
2.Okt.1942 bis 1.Jän.1943
2.Jän.1943 bis 1.April 1943
2.April 1943 bis 1.Juli 1943
2.Juli 1943 bis 1.Okt.1943
2.Okt.1943 bis 1.Jän.1944
2.Jän.1944 bis 1.April 1944
2.April 1944 bis 1.Juli 1944
2.Juli 1944 bis 1.Okt.1944
2.Okt.1944 bis 1.Jän.1945
2.Jän.1945 bis 1.April 1945
2.April 1945 bis 1.Juli 1945
2.Juli 1945 bis 1.Okt.1945
2.Okt.1945 bis 1.Jän.1946
2.Jän.1946 bis 1.April 1946
2.April 1946 bis 1.Juli 1946
2.Juli 1946 bis 1.Okt.1946
2.Okt.1946 bis 1.Jän.1947
statt 780 Monaten
720
722
724
726
728
730
732
734
736
738
740
742
743
744
745
746
747
748
749
750
751
752
753
754
755
756
statt
65 Jahren
Geboren
60J
60J 2M
60J 4M
60J 6M
60J 8M
60J 10M
61J
61J 2M
61J 4M
61J 6M
61J 8M
61J 10M
61J 11M
62J
62J 1M
62J 2M
62J 3M
62J 4M
62J 5M
62J 6M
62J 7M
62J 8M
62J 9M
62J 10M
62J 11M
63J
2.Jän.1947 bis 1.April 1947
2.April 1947 bis 1.Juli 1947
2.Juli 1947 bis 1.Okt.1947
2.Okt.1947 bis 1.Jän.1948
2.Jän.1948 bis 1.April 1948
2.April 1948 bis 1.Juli 1948
2.Juli 1948 bis 1.Okt.1948
2.Okt.1948 bis 1.Jän.1949
2.Jän.1949 bis 1.April 1949
2.April 1949 bis 1.Juli 1949
2.Juli 1949 bis 1.Okt.1949
2.Okt.1949 bis 1.Jän.1950
2.Jän.1950 bis 1.April 1950
2.April 1950 bis 1.Juli 1950
2.Juli 1950 bis 1.Okt.1950
2.Okt.1950 bis 1.Jän.1951
2.Jän.1951 bis 1.April 1951
2.April 1951 bis 1.Juli 1951
2.Juli 1951 bis 1.Okt.1951
2.Okt.1951 bis 1.Jän.1952
2.Jän.1952 bis 1.April 1952
2.April 1952 bis 1.Juli 1952
2.Juli 1952 bis 1.Okt.1952
ab 2.Okt.1952
statt 780 Monaten
757
758
759
760
761
762
763
764
765
766
767
768
769
770
771
772
773
774
775
776
777
778
779
780
statt
65 Jahren
63J 1M
63J 2M
63J 3M
63J 4M
63J 5M
63J 6M
63J 7M
63J 8M
63J 9M
63J 10M
63J 11M
64J
64J 1M
64J 2M
64J 3M
64J 4M
64J 5M
64J 6M
64J 7M
64J 8M
64J 9M
64J 10M
64J 11M
65J
Die
„80% - SÄULE“
PENSIONIERUNG AUS KRANKHEITSGRÜNDEN
Beispiel: Andrea S., geboren am 12.5.1954, ist nicht mehr imstande ihren dienstlichen
Verpflichtungen nachzukommen und es besteht keine Hoffnung, dass sich dieser Zustand
ändert. Ruhestandsversetzung mit 1.10.2008 (AMTSARZT!).
Gesetzliches Pensionsantrittsalter:
65 Jahre = 80%
Abzug von 3,36%-Punkte/J
(0,28 / M)
maximal 18%
Bei Kollegin Andrea S. greift der Maximalabschlag von 18%. Sie kommt somit auf 62%
Eine Verringerung des
Maximalabschlages tritt erst nach
59,5 Lebensjahres ein!
Werden genügend Dienstzeiten
erreicht (100%) liegt die Pension
ca. bei € 1500,- Netto!
Die
„80% - SÄULE“
SONSTIGE VORZEITIGE PENSIONSANTRITTE
VORRUHESTAND § 13a LDG
Im Normalfall >>>
Hacklerregelung möglich!!!
Gilt nur für LehrerInnen, die vor dem 1.1.1954 geboren sind
Die Abschläge (4% pro Jahr bzw. 0,3333% pro Monat) werden von den 80% abgezogen.
Maximaler Abzug: 20% = frühestens 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter
Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor dem Wirksamkeitstermin abzugeben. Eine
Widerrufsmöglichkeit ist ausgeschlossen.
Ab dem Schuljahr 2005/2006 kann die Ruhestands-versetzung nur mit 31. Juli oder dem 28. (29.)
Februar erfolgen.
FAUSTREGEL:
Werden genügend Dienstzeiten erreicht (100%) liegt die Pension
zumindest bei ca. € 1450,- Netto. Erhöhung um ca. € 80,- für jedes weitere Jahr.
Die
„80% - SÄULE“
KORRIDOR § 13c LDG
(Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung)
2. Jubiläumszuwendung
wird ausbezahlt, wenn
35 Jahre erreicht sind
Voraussetzungen sind mindesten 37 Jahre 6 Monate ruhegenussfähige
Gesamtdienstzeit und das Erreichen des 62. Geburtstages.
Als Abschläge werden 0,14 %-Punkte pro Monat (1,68 %-Punkte pro Jahr) vor
dem Regelpensionsalter von den 80 % abgezogen.
Schiebt der Minister den gesetzlichen Übertritt (mit 65) hinaus, so wird maximal drei
Jahre lang (bis 68) ein gleich hoher “Bonus” auf die 80 % aufgeschlagen!!!
Die
„80% - SÄULE“
„HACKLERREGELUNG“ § 115 d LDG
(Ruhestandsversetzung wegen langer Versicherungsdauer)
2. Jubiläumszuwendung
wird ausbezahlt, wenn
35 Jahre erreicht sind
Voraussetzung 1: Antrittsmöglichkeit ist abhängig vom Geburtsdatum
bis
31.12.1953
zum indest 60 Jahre
1.1. bis
31.12.1954
64 Jahre
Voraussetzung 2: 40 Jahre beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit
Jede LehrerIn/jeder Lehrer hat einen einmaligen Anspruch auf bescheidmäßige
Bekanntgabe der beitragsgedeckten Dienstzeit durch den Dienstgeber.
Nachkauf von Schulzeiten ist im Bedarfsfall möglich! (Kosten für 2008: ca. € 270/Monat)
Abzug erfolgt lt. Vereinbarung mit AKL mit 1. Pensionsbezug (Ratenzahlung möglich)
Abschlagsfreiheit für alle LehrerInnen, die die Voraussetzungen bis 31.12.2013 erfüllen
(Geburtstag spätestens 31.12.1953).
Der Abschlag beträgt bei Inanspruchnahme ab dem 1.1.2014 (Geburtstag frühestens 1.1.1954)
für jeden Monat der Ruhestandsversetzung vor dem Regelpensionsalter 0,28%- Punkte (=3,36%Punkte pro Jahr).
„DURCHRECHNUNGSSÄULE“
Durchrechnung
Die
Abhängig
vom Fortgang
der
Reformen
1997 und 2003
Die
„DURCHRECHNUNGSSÄULE“
Gesetzliche Grundlagen
1997
J. der Pens.
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Monate
12
24
36
48
60
72
84
96
108
120
132
144
156
168
180
192
204
216 = 18 J
2003
J. der Pens.
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Monate
12
24
36
48
60
72
84
96
110
126
144
164
186
208
230
252
274
296
J. der Pens.
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
Monate
319
342
365
388
411
434
457
480 = 40 J
Die
„DURCHRECHNUNGSSÄULE“
Die Sache mit den Beitragsgrundlagen
Der Dienstgeber ist verpflichtet, allen LehrerInnen jährlich die jeweils gültigen,
aufgewerteten Beitragsgrundlagen als Information zur Verfügung zu stellen.
Beipiel: Lehrerin; 17. GSt. Incl. 1 LG; geb. 30.1.1954, Pensionierung: 1.3.2008 (beste 72 Mon.)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
2000
1,093
3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29
2001
1,084
3102,26 3102,26 3102,26 3102,26 3102,26 3102,26 3243,26 3243,26 3243,26 3243,26 3243,26 3243,26
2002
1,073
3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06
2003
1,068
3288,69 3288,69 3288,69 3288,69 3288,69 3288,69 3436,18 3436,18 3982,12 3982,12 3982,12 3982,12
2004
1,057
4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 3450,79 3463,68 3463,68 3463,68
2005
1,041
3489,64 3489,64 3489,64 3489,64 3489,64 3489,64 3624,66 3624,66 3624,66 3624,66 3624,66 3624,66
2006
1,016
3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3712,57 3712,57 3712,57
2007
1
3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3659,90 3659,90 3659,90
3 Monate aus 2008 [ 3715,80 x 3 = € 11147,-) + 69 Monate (gründe Felder) [ € 249032,- ]
ergibt eine Ruhegenussberechnungsgrundlage von € 3613,60 [ € 260179,- : 72 ]
Die
„DURCHRECHNUNGSSÄULE“
DECKELUNGEN
Die Durchrechnung ersetzt die Bemessung der Pension vom Letztbezug
langfristig durch eine Bemessung vom Lebenseinkommen. Dadurch sind
Durchrechnungsergebnisse in der Mehrzahl der Fälle niedriger, als Letztbezugsergebnisse. Um diese Unterschiede fließend zu gestalten, wurde die
Durchrechnung schrittweise eingeführt, Verlustdeckelungen definiert und
Pensionsbeiträge für betroffene Altersgruppen abgesenkt.
Befristete Deckelung der Verluste durch Reform 1997 („7% - Deckel“)
Durchrechnungsverluste, erhöhter Pensionsbeitrag
Befristete Deckelung der Verluste durch Reform 2003 („10% - Deckel“)
Beschleunigung der Durchrechnungsverluste, Verlängerung der ruhegenussfähigen
Gesamtdienstzeit (siehe „100%-Säule), Erhöhung von Abschlägen (z.B.
Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit
Die
„DURCHRECHNUNGSSÄULE“
Bei „Hacklerregelung“ werden Verlustdeckelungen
nicht wirksam.
Vorsicht bei langen Teilzeiten vor Pensionsantritt.
Die
„NETTORECHNUNG“
DIE NETTORECHNUNG
oder
WIEVIEL KOMMT
AUFS KONTO ?
Die
„NETTORECHNUNG“
WAS KOMMT WEG?
Krankenversicherung
(Höchstbeitragsgrundlage 2008: € 3930,--)
Pensions“sicherungs“beitrag
(keine Höchstbeitragsgrundlage)
*) Für alle Bediensteten, für die kein “97er-Deckel”
vorgesehen ist, entfällt dieser Pensionsbeitrag.
Der Gewerkschaftsbeitrag für Pensionisten ist halb so
hoch wie für Aktive. Der Beitrag senkt die Lohnsteuerbemessungsgrundlage (STB) und beträgt netto ca. €6,--.
Nach diesen Abgaben ist auf Basis der Lohnsteuerbemessungsgrundlage die Lohnsteuer abzuziehen
(Lohnsteuertabelle für Pensionsbezüge)
4,7%
Jahr der Ruhestandsversetzung
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
ab 2020 *)
PensionsBeitrag
2,92%
2,79%
2,66%
2,53%
2,41%
2,28%
2,15%
2,02%
1,89%
1,77%
1,64%
1,51%
1,38%
1,26%
1,13%
1,00%
Die
„NETTORECHNUNG“
WAS KOMMT DAZU?
NEBENGEBÜHREN
Faustregel:
1000 Punkte = ca € 20,- Netto
(Mehrdienstleistungen, Erschwernis-und Gefahrenzulagen)
Pro Kalenderjahr wird die festgehaltene Summe der Nebengebühren den
LehrerInnen mitgeteilt.
Zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung wird auf Basis der angesammelten Nebengebührenwerte für die Pension ALT die Nebengebührenzulage
ermittelt.
Für das Pensionskonto werden Nebengebühren zum restlichen Monatseinkommen dazugeschlagen und sind damit Teil der Monatsbemessung.
Mit Einsetzen der Durchrechnung ist die Nebengebührenzulage mit 20 %
der höchsten aufgewerteten Beitragsgrundlage begrenzt.
Die
„NETTORECHNUNG“
Für Nebengebührenwerte, die bis zum 31.12.1999 erworben wurden, gilt
Für 2005 gilt:
folgende Formel:
Nebengebührenzulage =
NGW x 1 % v. V/2
437,5
Nebengebühren, die nach dem 31.12.1999
erworben werden, werden je nach Pensionierungsjahr länger durchgerechnet. Daraus ergibt
sich ein höherer Divisor nach folgender Tabelle:
Die Nebengebührenwerte werden daher in den künftigen Mitteilungen
aufgeschlüsselt in solche, die vor dem Jahr 2000 (NGW) und ab dem
Jahr 2000 erworben wurden (ngw).
Beispiel: Maria M., Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit mit
1.8.2005
5000 Punkte bis 31.12.1999 + 800 Punkte bis 31.7.2005
NGZlg =
NGW x 1 % v. V/2
437,5
+
ngw x 1 % v. V/2
542,5
x
62
80
1%v.V/2=1988,6
€ 100,-- = 5,039 NGW
1 NGW = 4,5 Cent
Pensionierungsjahr
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
ab 2014
Divisor
525,0
542,5
560,0
577,5
595,0
612,5
630,0
647,5
665,0
682,5
700,0
227,27+29,32 x 0,775 =
€ 198,86
Die
„NETTORECHNUNG“
WAS KOMMT DAZU?
KINDERZURECHNUNGSBETRAG
Gilt nur für LehrerInnen, die Kinder vor Aufnahme in den Öffentlichen Dienst geboren
haben und zum Zeitpunkt der Pensionierung nicht auf die volle ruhegenussfähige
Gesamtdienstzeit (< 100%). --- Grundlage 2008: Ausgleichsrichtsatz: 2% von € 747,-
Höchstens
48 Monate pro Kind
Beispiele
€ 1,25
KZB pro Monat
KZB pro Jahr
€ 14,94
3 Jahre und 5 Monate Kindererziehungszeiten
€ 44,82 + € 6,25 = € 51,07 monatlich brutto zur Pension dazu
2 Kinder im Abstand von 2 Jahren und 6 Monaten
1. Kind: 2 Jahre 6 Monate
€ 29,88 + € 7,5
=
€ 37,38
2. Kind: 4 Jahre
€ 59,76
=
€ 59,76
Ergibt insgesamt € 97,14 monatlich zur Pension dazu
ERHEBUNGSBLATT
Berechnungswunsch
Regelpensionsalter
ab
Fiktive Pensionsberechnung für
Max Mustermann
unbedingt
2
9
24
1234567
laut Bescheid ab
Musterstraße 12
31.08.2012 1234 Musterstadt
anrechenbare Zeiten
TT
MM
JJ
4
12
MM
JJ
Fiktiv ab
nicht
von
anrechenbare Zeiten
bis
nicht
von
anrechenbare Zeiten
bis
nicht
von
anrechenbare Zeiten
bis
halb
von
anrechenbare Zeiten
bis
NEBENGEBÜHREN
bis 31.12.99
40 beitragsgeckte J.
Schul-Studienzeiten
JJ
2
MM
9
JA/NEIN
Pensionierung aus
PZ
Krankheitsgründen
bedingt
anrechenbare Zeiten
Anschrift und Telefonnummer
JA/NEIN
Vorruhestand
Schule
frühestens oder ab
Geburtsdatum
Musterschule
2.6.1951
Mitglied der
bzw. Korridorregelung
JA
Leiterzulage
Einstufung
ab
12 J = 25%
ab
16 J = 40%
ab
Gehaltsstufe
L2a2
17. + DAZ
seit 1.7.2007
Betrag
Leistungsgruppen
NEIN
Gewerkschaft
JA/NEIN
08 J = 15%
01.09.1972
Tag der Pragmatisierg
JA/NEIN
Hacklerregelung
nächste Vorrückung
XXX
Teilzeit
______ %
02.08.1997
Teilzeit
______ %
Betrag
von
bis
Kinderzulage für
Betrag
von
bis
1. Dienstjubiläum
Mehrstufenzulage
TT
ab 1.1.2000
Betrag
Koordinator
01.09.1972
Eintritt - Öffentl.Dienst
XXX
Teilzeit
______ %
(Anzahl der Kinder)
Sonstiges
Alleinverdiener
LfWE, Slow., PÄDAK Betrag
Alleinerhalter
von
bis
JA
NEIN
Sabbatikal
______ %
von
bis
2312,351
251,217
HACKLERREGELUNG
40 beitragsgedeckte Jahre erreicht am 31.8.2012
Nachkauf von Schulzeiten: 12 Monate x € 270,- = € 3240,- (steuerlich voll absetzbar; Nettobelastung ca. € 2000,-)
Lieber Herr Kollege Max Mustermann!
Fiktive Pensionsberechnung für
1. September 2011
Stichtage:
geb. am
Regelpensionsalter
64 Jahre 6 Monat(e)
Vorruhestand frühestens ab
Korridorpension möglich ab 1.
zur Regelpension fehlende Monate
Hacklerregelung
anwendbar ab
erreicht am
1. 07. 2011
1. 09. 1972
110 Monate
2,15 %
ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit
Bemessungsgrundlage
Ruhegenuss
€
€
€
€
Bruttobezug
€
€
1951
2016
2011
2013
52
Eintritt in den öff. Dienst
Zeitraum für die Durchrechnung
Pensionssicherungsbeitrag
ruhegenussfähige Dienstzeiten
bis einschließlich 31.12.2003:
+ Vordienstzeiten
abzüglich Karenzzeiten mit 0 % Anrechnung
abzüglich Karenzzeiten mit 50 % Anrechnung
ab 01. 01 2004
weitere Dienstzeiten bis
01. 09. 2011
abzüglich Karenzzeiten mit 0 % Anrechnung
abzüglich Karenzzeiten mit 50 % Anrechnung
Grundpension
Nebengebührenzulage *)
Kinderzulage
Kinderzurechnungsbetrag
Zuschlag aus
Vergleichspensionen
2. 06.
1.01.
1. 03.
1. 07.
2.940,57
121,79
-
3.062,36
Jahre
31
2
0
0
Monate
4
13
0
0
Tage
0
36
0
0
7
0
0
8
0
0
0
0
0
42
2
6
80 %
100 %
der Bemessungsgrundlage
Krankenversicherung
Pensionssicherungsbeitr.
Lohnsteuer
Gewerkschaftsbeitrag
Sonstiges
Summe der Abzüge
NETTOPENSION
Die Jubiläumszuwendung für 40 Jahre Dienstzeit
gebührt ab
2. Aug. 2012
Anmerkung: Wenn bei Pensionsantritt noch keine 40, aber mind. 35 Dienstjahre erreicht sind,
gebührt die Jubiläumszuwendung ebenfalls. Es zählen nur voll angerechnete Dienstzeiten !
Jubiläumszuwendung wird ausgezahlt: Netto ca. € 7800,-
4,9 % €
2,15 % €
€
0,5 % €
€
€
144,10
65,84
808,14
9,50
1.027,58
€
2.034,80
KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG
ab dem 1.1.1955 geboren
PENSION „NEU“
mit
Parallelrechnung
Berechnungen dzt. Nur bei
Pensionierung wegen
Krankheit
Sonst erst in ca. 10 Jahren
Übergangsmodell zwischen „PENSION-ALT“ und
„PENSIONSKONTO“
Für die Parallelrechnung ist der gesamte Wissensstand
über die bisherige Rechtslage genauso vonnöten, wie eine
rückwirkende Aufrollung des gesamten Berufslebens zur
Darstellung des Pensionskontos.
KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG
Parallelrechnung
KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG
Hauptmerkmale der Pensionskontopension
In jedem Monat wird aus allen beitragspflichtigen Einkommensbestandteilen
(Gehalt, ruhegenussfähige Zulagen, anspruchsbegründende Nebengebühren)
die “Bemessungsgrundlage” (BG) gebildet.
Übersteigt die BG die monatliche Höchstbeitragsgrundlage (HBG) (= 30 mal
der täglichen Höchstbeitragsgrundlage), so ist die BG = HBG. (Die HBG für 2008 ist
€ 3.930,-)
Die “Teilgutschrift” für das Kalenderjahr beträgt dann 1,78 % der Bemessungsgrundlagen dieses Jahres. (1,78% x 45 Jahre = 80%)
Die “Gesamtgutschrift” entsteht durch die aufgewertete Gesamtgutschrift des
Vorjahres plus der neuen Teilgutschrift. Die Aufwertung erfolgt mit den
Aufwertungsfaktoren gemäß § 108a ASVG.
Durch die Einführung des Pensionskontos entfällt die Unterscheidung zwischen
Versicherungszeiten und Ersatzzeiten. Für Kindererziehungszeiten werden 4 Jahre
lang € 1.157,- (€ 1350 x 12:14) als monatliche Beitragsgrundlage vom
Familienlastenausgleichs-fonds abgedeckt (Anlage 2 APG). Derselbe Betrag wird
vom Bund für Zeiten des Zivil-, Ausbildungs- und Präsenzdienstes abgedeckt.
Pensionskonto
Jahr
Alter
jährlich
1,78%
Summe: Monatsgehälter
Jährl Betrag x 1,78% =
+ Zulagen + MDL
Teilgutschrift
Höchbeitragsgundlage:
1,78% mal 45 Jahre = 80%
€ 3930,- (2008)
Vorjahr
Summe
monatlich
Summe aus Vorjahr mal
Aufwertungsfaktor
Summe: 14
Für Kindererziehungszeiten werden 4 Jahre lang € 1.157,- (€ 1350 x 12:14) als monatliche Beitragsgrundlage vom Familienlastenausgleichsfonds abgedeckt. Derselbe Betrag wird vom Bund für Zeiten des Zivil-,
Ausbildungs- und Präsenzdienstes abgedeckt.
Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen
Beispiel: Gesamtgutschrift: 19322,53
Versicherungsmonate: 331 Zurechnungsmonate: 129 Ausmaß
der APG Pension: 15,57%
Gesamtgutschrift : 14
Abschläge in der Höhe von 0,35% / Monat
vor dem Regelpensionsalter (maximal 15%)
Wenn die Zahl der Versicherungsmonate
476 Monate (40 J) nicht übersteigt, ist der
um maximal 15% gekürzte Betrag mit
jenem Wert zu vervielfachen, der sich aus
der Summe der Versicherungsmonate und
Zurechnungsmonate (Monate zwischen
Pensionierung und Regelpension) geteilt
durch die Zahl der Versicherungsmonate
ergibt.
19322,53 : 14 = € 1380,€ 1380,- abzüglich 15% =
€ 1173,(331+129): 331 = 1,389
1173,- x 1,389 = 1629,-
APG - Pension:
1629,- x 15,57% = € 254,-
ERHEBUNGSBLATT
Berechnungswunsch
Regelpensionsalter
ab
Fiktive Pensionsberechnung für
Sabine Musterfrau
Hacklerregelung
40 beitragsgeckte J.
Schul-Studienzeiten
laut Bescheid ab
MM
JA/NEIN
Pensionierung aus
PZ
12345678
Vorruhestand
frühestens oder ab
Leiterzulage
Anschrift und Telefonnummer
ab
12 J = 25%
ab
16 J = 40%
ab
anrechenbare Zeiten
JJ
MM
TT
JJ
MM
TT
nicht
von
anrechenbare Zeiten
bis
Schule
Musterschule
nicht
von
Geburtsdatum
27.12.1958
anrechenbare Zeiten
bis
nicht
von
anrechenbare Zeiten
bis
halb
von
anrechenbare Zeiten
bis
NEBENGEBÜHREN
bis 31.12.99
540,761
ab 1.1.2000
49,012
JA
Einstufung
08 J = 15%
27
anrechenbare Zeiten
NEIN
Gewerkschaft
JA/NEIN
5
1234 Musterstadt
Mitglied der
bzw. Korridorregelung
7
bedingt
01.04.2008
JA/NEIN
unbedingt
Musterstraße 26
Fiktiv ab
Krankheitsgründen
01.12.1984
Tag der Pragmatisierg
JA/NEIN
JJ
01.09.1980
Eintritt - Öffentl.Dienst
L2a2
Gehaltsstufe
15
Betrag
Leistungsgruppen
nächste Vorrückung
54,9
01.01.2009
Teilzeit
Betrag
______ % von
bis
Koordinator
1. Dienstjubiläum
27.02.2004
Teilzeit
______ % von
Teilzeit
______ % von
Betrag
bis
Mehrstufenzulage
Kinderzulage für
Betrag
1
(Anzahl der Kinder)
Sonstiges
Alleinverdiener
LfWE, Slow., PÄDAK Betrag
Alleinerhalter
Versicherungszeiten
X
X
X
vor dem 18. LJ
JJ
MM
TT
Gesamtgutschrift
bis
JA
NEIN
Sabbatikal ______ % von
bis
€ 19.323
Schulzeiten
3
2
0
JJ
MM
TT
Mischpension
Frühpension! Amtsarzt aufsuchen !
Liebe Frau Kollegin Sabine Musterfrau!
Fiktive Pensionsberechnung für
1. April 2008
Stichtage:
geb. am
Regelpensionsalter
65 Jahre 0 Monat(e)
bei Pensionsantritt fehlende Monate
Eintritt in den öff. Dienst
Vorruhestand frühestens ab
Korridorpension möglich ab
erreicht am
189
27. 12. 1958
1. 01. 2024
1. 09. 1980
1. 03. 2019
1. 01. 2021
Für die "Pension alt" gilt:
Zeitraum für die Durchrechnung
Pensionssicherungsbeitrag
ruhegenussfähige Dienstzeiten
bis einschließlich 31.12.2003:
+ Vordienstzeiten
abzüglich Karenzzeiten mit 0 % Anrechnung
abzüglich Karenzzeiten mit 50 % Anrechnung
ab 01. 01 2004
weitere Dienstzeiten bis
01. 04. 2008
abzüglich Karenzzeiten mit 0 % Anrechnung
abzüglich Karenzzeiten mit 50 % Anrechnung
Hinzurechnung
ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit
Kürzung bei Dienstunfähigkeit
72 Monate
2,53 %
18,00%
62 %
84,43 %
15,57 %
Bemessungsgrundlage ALT
Ruhegenuss ALT
Ruhegenuss NEU
Jahre
19
7
0
0
Monate
1
5
0
0
Tage
0
27
0
0
4
0
0
7
38
3
0
0
8
6
0
0
0
25
22
62 %
der Bemessungsgrundlage
der Kontopension
Für die "Parallelrechnung" gilt:
Grundpension ALT
Nebengebührenzulage *)
Zuschlag aus
Vergleichspensionen
Summe
davon 84,43 %
+ 15,57 % Pension NEU
Kinderzulage
Kinderzurechnungsbetrag
€
€
1.940,30
21,93
€
€
€
€
€
€
38,01
2.000,24
1.688,81
253,85
14,50
-
Bruttobezug
€
1.957,15
Krankenversicherung
Pensionssicherungsbeitr.
Lohnsteuer
Gewerkschaftsbeitrag
Sonstiges
Summe der Abzüge
NETTOPENSION
4,9 % €
2,53 % €
€
0,5 % €
€
€
94,30
42,73
352,54
9,50
499,07
€
1.458,10
KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG
Allgemeines
Pensionsgesetz
(APG) PENSIONSKONTO
Erst in Jahrzehnten
im Vollausbau
Alle Österreicherinnen und Österreicher, die erstmals nach dem 31.12.2004
Pensionsversicherungszeiten erwerben, werden künftig nach dieser Methode
bemessen.
Das “Pensionskonto” ist das Kernstück der Pensionsharmonisierung und im
Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) geregelt.
Ab dem Jahr 2007 sollte jeder Beamte/jede Beamtin eine entsprechende
“Kontomitteilung” erhalten haben. Rechtsmittel können erst bei der
Pensionsbemessung ergriffen werden.
Für die Daten bis zum 31. Dezember 2004 sind von den LSR oder Schulabteilungen der Länder Erhebungen durchzuführen. Die erhobenen Daten werden
den Bediensteten schriftlich mitgeteilt. Diese Daten können binnen vier Wochen
unter Angabe von Gründen bestritten werden >>> danach Bescheid
Fiktive
Pensionsberechnungen
Manfred Stranacher
Telefon:
050 536 30609
Fax:
050 536 30639
Mail:
[email protected]
Nur für Mitglieder der
Gewerkschaft!!!!!