Zusammenstellung: Manfred Stranacher - LS 10 - Kärnten (auf Basis der Unterlagen von Mag.
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Zusammenstellung: Manfred Stranacher - LS 10 - Kärnten (auf Basis der Unterlagen von Mag. Peter Korecky) NIX MIT EINFACH - NIX MIT BIERDECKEL Valorisierung (?) Vergleichspensionen (?) Deckel 1 (?) Deckel 2 (?) Beste Monate (?) Woher gesicherte Daten (?) Pensionskonto (?) Parallelrechnung (?) Pensionskassa (?) Selbst für mathematisch geschulte Fachleute ist eine korrekte Berechnung kompliziert Für Laien ist sie wohl kaum durchführbar!!! Ohne Gewerkschaft : Seriöse Zukunftsplanung ADE! KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG Der wichtigste Wegweiser dafür, was, wo, wie anzuwenden ist, ist der Geburtsjahrgang: vor dem 1.1.1955 geboren PENSION „ALT“ ohne Parallelrechnung BEAMTE (Pensionsgesetz) vor dem 1.1.2005 im Öffentlichen Dienst ab dem 1.1.1955 geboren PENSION „NEU“ mit Parallelrechnung (Pensionsgesetz [PG] + Allgemeines Pensionsgesetz [APG]) BEAMTE ab dem 1.1.2005 im Öffentlichen Dienst Allgemeines Pensionsgesetz (APG) PENSIONSKONTO KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG vor dem 1.1.1955 geboren PENSION „ALT“ ohne Parallelrechnung Standardberechnungen für die nächsten 10 Jahre Es gelten die bisherigen Rechtsvorschriften (Pensionsgesetz, Reformen 1997, 2000, 2003) - KEINE HARMONISIERUNG Neu sind folgende Bestimmungen: Der „10%-Deckel“ ist im Jahr 2005 ein 5,25%-Deckel und steigt jährlich um 0,25% bis er im Jahr 2024 wieder den Wert 10% erreicht. Es gibt einen „Pensionskorridor“ von 62 - 65 (bis 68 mit Zustimmung des Ministers). Es gibt eine neue „Hacklerregelung“ Die „3 Säulen“ des Pensionsgesetzes Pensionskassa? Privatpension? Abhängig von der Dienstzeit (35 > 40 > 45 J) Abhängig vom Alter (60 > 61,5 > 65 Durchrechnung 80 % 100 % BEMESSUNG Abhängig vom Durchrechnungszeitraum J) (Letztbezug >216 M > 480 M) 100% von 80% des Durchrechnungszeitraumes „100% - SÄULE“ 100 % Die Abhängig von der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit Wie erreiche ich 100%? Aufnahme vor dem 1.5.1995 und am 31.12.2003 zehn oder mehr anrechenbare Jahre Beispiel: Max M., 25 anrechenbare Jahre bis 31.12.2003 für die ersten 10 Jahre (J) bis 31.12.2003 2%/J mal 15 J 50% ab 1.1.2004 1,429%/J mal 14 J 30% 20% Max M. braucht eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 39 Jahren, um auf 100% zu kommen Standardfall für die nächsten Jahre Wie erreiche ich 100%? Abrechnung alt: Für die ersten 10 Jahre 50 % - Punkte, für jedes weitere Jahr bis 31.12.2003 2% - Punkte (für jedes weitere Monate 0,167% - Punkte) Neues System: Für jedes weitere Jahr werden âb 1.1.2004 1,429% - Punkte (für jedes weitere Monat 0,119% - Punkte) gutgeschrieben Auswirkungen für die erforderliche Dienstzeit zur Erreichung von 100% A Gesamtdienstzeit zum 31.12.2003 35 34 33 32 31 30 29 28 27 B Erforderliche weitere Dienstzeit 0,0 1,4 2,8 4,2 5,6 7,0 8,4 9,8 11,2 A Gesamtdienstzeit zum 31.12.2003 26 25 24 23 22 21 20 19 18 B Erforderliche weitere Dienstzeit 12,6 14,0 15,4 16,8 18,2 19,6 21,0 22,4 23,8 A B GesamtErforderliche dienstzeit weitere zum 31.12.2003 Dienstzeit 17 25,2 16 26,6 15 28,0 14 29,4 13 30,8 12 32,2 11 33,6 10 35,0 Wie erreiche ich 100%? Am 31.12.2003 noch keine 10 anrechenbare Jahre Beispiel: Judith K., 8 anrechenbare Jahre bis 31.12.2003 NEUES SYSTEM: Jedes angerechnete und jedes künftige Jahr zählt gleich viel 45 Jahre 2,2222% /J x 45 100% Judith K. braucht eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 45 Jahren, um auf 100% zu kommen Möglich bei Pensionierung von JunglehrerInnen wegen Dienstunfähigkeit Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit: Zurechnung von bis zu 10 Jahren bleibt in jedem Fall! Wie erreiche ich 100%? DIE SACHE MIT DEN KINDERERZIEHUNGSZEITEN Kindererziehungszeiten im Sinne des § 25a Abs.3 und Abs.7 PG verringern die Anzahl der heranzuziehenden Monate um maximal 36 pro Kind, wobei überlappende Zeiten der Kindererziehung für jedes Kind gesondert zu zählen sind. Dabei darf die Zahl 180 bei den Beitragsmonaten nicht unterschritten werden. (Diese Regelung gilt auch für Zeiten der Dienstfreistellung aufgrund einer Familienhospizkarenz und kann wegen der 180 Monate frühestens 2015 wirken.) „80% - SÄULE“ 80 % Die Abhängig vom Lebensalter Die „80% - SÄULE“ Geburtstag nach dem 1.10.1952 Beispiel: Karl L., geboren am 25.8.1954 Pensionsgesetz 2003: Anhebung des Regelpensionsantrittsalters auf 65 Jahre = 80% Karl L. muss bis 31.8.2019 arbeiten, um auf 80% zu kommen Die „80% - SÄULE“ ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN FÜR VOR DEM 2.10.1952 GEBORENE Geboren bis einschl. 1.Oktober 1940 2.Okt.1940 bis 1.Jän.1941 2.Jän.1941 bis 1.April1941 2.April1941 bis 1.Juli 1941 2.Juli 1941 bis 1.Okt.1941 2.Okt.1941 bis 1.Jän.1942 2.Jän.1942 bis 1.April1942 2.April1942 bis 1.Juli 1942 2.Juli 1942 bis 1.Okt.1942 2.Okt.1942 bis 1.Jän.1943 2.Jän.1943 bis 1.April 1943 2.April 1943 bis 1.Juli 1943 2.Juli 1943 bis 1.Okt.1943 2.Okt.1943 bis 1.Jän.1944 2.Jän.1944 bis 1.April 1944 2.April 1944 bis 1.Juli 1944 2.Juli 1944 bis 1.Okt.1944 2.Okt.1944 bis 1.Jän.1945 2.Jän.1945 bis 1.April 1945 2.April 1945 bis 1.Juli 1945 2.Juli 1945 bis 1.Okt.1945 2.Okt.1945 bis 1.Jän.1946 2.Jän.1946 bis 1.April 1946 2.April 1946 bis 1.Juli 1946 2.Juli 1946 bis 1.Okt.1946 2.Okt.1946 bis 1.Jän.1947 statt 780 Monaten 720 722 724 726 728 730 732 734 736 738 740 742 743 744 745 746 747 748 749 750 751 752 753 754 755 756 statt 65 Jahren Geboren 60J 60J 2M 60J 4M 60J 6M 60J 8M 60J 10M 61J 61J 2M 61J 4M 61J 6M 61J 8M 61J 10M 61J 11M 62J 62J 1M 62J 2M 62J 3M 62J 4M 62J 5M 62J 6M 62J 7M 62J 8M 62J 9M 62J 10M 62J 11M 63J 2.Jän.1947 bis 1.April 1947 2.April 1947 bis 1.Juli 1947 2.Juli 1947 bis 1.Okt.1947 2.Okt.1947 bis 1.Jän.1948 2.Jän.1948 bis 1.April 1948 2.April 1948 bis 1.Juli 1948 2.Juli 1948 bis 1.Okt.1948 2.Okt.1948 bis 1.Jän.1949 2.Jän.1949 bis 1.April 1949 2.April 1949 bis 1.Juli 1949 2.Juli 1949 bis 1.Okt.1949 2.Okt.1949 bis 1.Jän.1950 2.Jän.1950 bis 1.April 1950 2.April 1950 bis 1.Juli 1950 2.Juli 1950 bis 1.Okt.1950 2.Okt.1950 bis 1.Jän.1951 2.Jän.1951 bis 1.April 1951 2.April 1951 bis 1.Juli 1951 2.Juli 1951 bis 1.Okt.1951 2.Okt.1951 bis 1.Jän.1952 2.Jän.1952 bis 1.April 1952 2.April 1952 bis 1.Juli 1952 2.Juli 1952 bis 1.Okt.1952 ab 2.Okt.1952 statt 780 Monaten 757 758 759 760 761 762 763 764 765 766 767 768 769 770 771 772 773 774 775 776 777 778 779 780 statt 65 Jahren 63J 1M 63J 2M 63J 3M 63J 4M 63J 5M 63J 6M 63J 7M 63J 8M 63J 9M 63J 10M 63J 11M 64J 64J 1M 64J 2M 64J 3M 64J 4M 64J 5M 64J 6M 64J 7M 64J 8M 64J 9M 64J 10M 64J 11M 65J Die „80% - SÄULE“ PENSIONIERUNG AUS KRANKHEITSGRÜNDEN Beispiel: Andrea S., geboren am 12.5.1954, ist nicht mehr imstande ihren dienstlichen Verpflichtungen nachzukommen und es besteht keine Hoffnung, dass sich dieser Zustand ändert. Ruhestandsversetzung mit 1.10.2008 (AMTSARZT!). Gesetzliches Pensionsantrittsalter: 65 Jahre = 80% Abzug von 3,36%-Punkte/J (0,28 / M) maximal 18% Bei Kollegin Andrea S. greift der Maximalabschlag von 18%. Sie kommt somit auf 62% Eine Verringerung des Maximalabschlages tritt erst nach 59,5 Lebensjahres ein! Werden genügend Dienstzeiten erreicht (100%) liegt die Pension ca. bei € 1500,- Netto! Die „80% - SÄULE“ SONSTIGE VORZEITIGE PENSIONSANTRITTE VORRUHESTAND § 13a LDG Im Normalfall >>> Hacklerregelung möglich!!! Gilt nur für LehrerInnen, die vor dem 1.1.1954 geboren sind Die Abschläge (4% pro Jahr bzw. 0,3333% pro Monat) werden von den 80% abgezogen. Maximaler Abzug: 20% = frühestens 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor dem Wirksamkeitstermin abzugeben. Eine Widerrufsmöglichkeit ist ausgeschlossen. Ab dem Schuljahr 2005/2006 kann die Ruhestands-versetzung nur mit 31. Juli oder dem 28. (29.) Februar erfolgen. FAUSTREGEL: Werden genügend Dienstzeiten erreicht (100%) liegt die Pension zumindest bei ca. € 1450,- Netto. Erhöhung um ca. € 80,- für jedes weitere Jahr. Die „80% - SÄULE“ KORRIDOR § 13c LDG (Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung) 2. Jubiläumszuwendung wird ausbezahlt, wenn 35 Jahre erreicht sind Voraussetzungen sind mindesten 37 Jahre 6 Monate ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit und das Erreichen des 62. Geburtstages. Als Abschläge werden 0,14 %-Punkte pro Monat (1,68 %-Punkte pro Jahr) vor dem Regelpensionsalter von den 80 % abgezogen. Schiebt der Minister den gesetzlichen Übertritt (mit 65) hinaus, so wird maximal drei Jahre lang (bis 68) ein gleich hoher “Bonus” auf die 80 % aufgeschlagen!!! Die „80% - SÄULE“ „HACKLERREGELUNG“ § 115 d LDG (Ruhestandsversetzung wegen langer Versicherungsdauer) 2. Jubiläumszuwendung wird ausbezahlt, wenn 35 Jahre erreicht sind Voraussetzung 1: Antrittsmöglichkeit ist abhängig vom Geburtsdatum bis 31.12.1953 zum indest 60 Jahre 1.1. bis 31.12.1954 64 Jahre Voraussetzung 2: 40 Jahre beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit Jede LehrerIn/jeder Lehrer hat einen einmaligen Anspruch auf bescheidmäßige Bekanntgabe der beitragsgedeckten Dienstzeit durch den Dienstgeber. Nachkauf von Schulzeiten ist im Bedarfsfall möglich! (Kosten für 2008: ca. € 270/Monat) Abzug erfolgt lt. Vereinbarung mit AKL mit 1. Pensionsbezug (Ratenzahlung möglich) Abschlagsfreiheit für alle LehrerInnen, die die Voraussetzungen bis 31.12.2013 erfüllen (Geburtstag spätestens 31.12.1953). Der Abschlag beträgt bei Inanspruchnahme ab dem 1.1.2014 (Geburtstag frühestens 1.1.1954) für jeden Monat der Ruhestandsversetzung vor dem Regelpensionsalter 0,28%- Punkte (=3,36%Punkte pro Jahr). „DURCHRECHNUNGSSÄULE“ Durchrechnung Die Abhängig vom Fortgang der Reformen 1997 und 2003 Die „DURCHRECHNUNGSSÄULE“ Gesetzliche Grundlagen 1997 J. der Pens. 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Monate 12 24 36 48 60 72 84 96 108 120 132 144 156 168 180 192 204 216 = 18 J 2003 J. der Pens. 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Monate 12 24 36 48 60 72 84 96 110 126 144 164 186 208 230 252 274 296 J. der Pens. 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Monate 319 342 365 388 411 434 457 480 = 40 J Die „DURCHRECHNUNGSSÄULE“ Die Sache mit den Beitragsgrundlagen Der Dienstgeber ist verpflichtet, allen LehrerInnen jährlich die jeweils gültigen, aufgewerteten Beitragsgrundlagen als Information zur Verfügung zu stellen. Beipiel: Lehrerin; 17. GSt. Incl. 1 LG; geb. 30.1.1954, Pensionierung: 1.3.2008 (beste 72 Mon.) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 2000 1,093 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 3088,29 2001 1,084 3102,26 3102,26 3102,26 3102,26 3102,26 3102,26 3243,26 3243,26 3243,26 3243,26 3243,26 3243,26 2002 1,073 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 3236,06 2003 1,068 3288,69 3288,69 3288,69 3288,69 3288,69 3288,69 3436,18 3436,18 3982,12 3982,12 3982,12 3982,12 2004 1,057 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 4046,51 3450,79 3463,68 3463,68 3463,68 2005 1,041 3489,64 3489,64 3489,64 3489,64 3489,64 3489,64 3624,66 3624,66 3624,66 3624,66 3624,66 3624,66 2006 1,016 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3633,11 3712,57 3712,57 3712,57 2007 1 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3739,90 3659,90 3659,90 3659,90 3 Monate aus 2008 [ 3715,80 x 3 = € 11147,-) + 69 Monate (gründe Felder) [ € 249032,- ] ergibt eine Ruhegenussberechnungsgrundlage von € 3613,60 [ € 260179,- : 72 ] Die „DURCHRECHNUNGSSÄULE“ DECKELUNGEN Die Durchrechnung ersetzt die Bemessung der Pension vom Letztbezug langfristig durch eine Bemessung vom Lebenseinkommen. Dadurch sind Durchrechnungsergebnisse in der Mehrzahl der Fälle niedriger, als Letztbezugsergebnisse. Um diese Unterschiede fließend zu gestalten, wurde die Durchrechnung schrittweise eingeführt, Verlustdeckelungen definiert und Pensionsbeiträge für betroffene Altersgruppen abgesenkt. Befristete Deckelung der Verluste durch Reform 1997 („7% - Deckel“) Durchrechnungsverluste, erhöhter Pensionsbeitrag Befristete Deckelung der Verluste durch Reform 2003 („10% - Deckel“) Beschleunigung der Durchrechnungsverluste, Verlängerung der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit (siehe „100%-Säule), Erhöhung von Abschlägen (z.B. Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit Die „DURCHRECHNUNGSSÄULE“ Bei „Hacklerregelung“ werden Verlustdeckelungen nicht wirksam. Vorsicht bei langen Teilzeiten vor Pensionsantritt. Die „NETTORECHNUNG“ DIE NETTORECHNUNG oder WIEVIEL KOMMT AUFS KONTO ? Die „NETTORECHNUNG“ WAS KOMMT WEG? Krankenversicherung (Höchstbeitragsgrundlage 2008: € 3930,--) Pensions“sicherungs“beitrag (keine Höchstbeitragsgrundlage) *) Für alle Bediensteten, für die kein “97er-Deckel” vorgesehen ist, entfällt dieser Pensionsbeitrag. Der Gewerkschaftsbeitrag für Pensionisten ist halb so hoch wie für Aktive. Der Beitrag senkt die Lohnsteuerbemessungsgrundlage (STB) und beträgt netto ca. €6,--. Nach diesen Abgaben ist auf Basis der Lohnsteuerbemessungsgrundlage die Lohnsteuer abzuziehen (Lohnsteuertabelle für Pensionsbezüge) 4,7% Jahr der Ruhestandsversetzung 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 ab 2020 *) PensionsBeitrag 2,92% 2,79% 2,66% 2,53% 2,41% 2,28% 2,15% 2,02% 1,89% 1,77% 1,64% 1,51% 1,38% 1,26% 1,13% 1,00% Die „NETTORECHNUNG“ WAS KOMMT DAZU? NEBENGEBÜHREN Faustregel: 1000 Punkte = ca € 20,- Netto (Mehrdienstleistungen, Erschwernis-und Gefahrenzulagen) Pro Kalenderjahr wird die festgehaltene Summe der Nebengebühren den LehrerInnen mitgeteilt. Zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung wird auf Basis der angesammelten Nebengebührenwerte für die Pension ALT die Nebengebührenzulage ermittelt. Für das Pensionskonto werden Nebengebühren zum restlichen Monatseinkommen dazugeschlagen und sind damit Teil der Monatsbemessung. Mit Einsetzen der Durchrechnung ist die Nebengebührenzulage mit 20 % der höchsten aufgewerteten Beitragsgrundlage begrenzt. Die „NETTORECHNUNG“ Für Nebengebührenwerte, die bis zum 31.12.1999 erworben wurden, gilt Für 2005 gilt: folgende Formel: Nebengebührenzulage = NGW x 1 % v. V/2 437,5 Nebengebühren, die nach dem 31.12.1999 erworben werden, werden je nach Pensionierungsjahr länger durchgerechnet. Daraus ergibt sich ein höherer Divisor nach folgender Tabelle: Die Nebengebührenwerte werden daher in den künftigen Mitteilungen aufgeschlüsselt in solche, die vor dem Jahr 2000 (NGW) und ab dem Jahr 2000 erworben wurden (ngw). Beispiel: Maria M., Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit mit 1.8.2005 5000 Punkte bis 31.12.1999 + 800 Punkte bis 31.7.2005 NGZlg = NGW x 1 % v. V/2 437,5 + ngw x 1 % v. V/2 542,5 x 62 80 1%v.V/2=1988,6 € 100,-- = 5,039 NGW 1 NGW = 4,5 Cent Pensionierungsjahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 ab 2014 Divisor 525,0 542,5 560,0 577,5 595,0 612,5 630,0 647,5 665,0 682,5 700,0 227,27+29,32 x 0,775 = € 198,86 Die „NETTORECHNUNG“ WAS KOMMT DAZU? KINDERZURECHNUNGSBETRAG Gilt nur für LehrerInnen, die Kinder vor Aufnahme in den Öffentlichen Dienst geboren haben und zum Zeitpunkt der Pensionierung nicht auf die volle ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit (< 100%). --- Grundlage 2008: Ausgleichsrichtsatz: 2% von € 747,- Höchstens 48 Monate pro Kind Beispiele € 1,25 KZB pro Monat KZB pro Jahr € 14,94 3 Jahre und 5 Monate Kindererziehungszeiten € 44,82 + € 6,25 = € 51,07 monatlich brutto zur Pension dazu 2 Kinder im Abstand von 2 Jahren und 6 Monaten 1. Kind: 2 Jahre 6 Monate € 29,88 + € 7,5 = € 37,38 2. Kind: 4 Jahre € 59,76 = € 59,76 Ergibt insgesamt € 97,14 monatlich zur Pension dazu ERHEBUNGSBLATT Berechnungswunsch Regelpensionsalter ab Fiktive Pensionsberechnung für Max Mustermann unbedingt 2 9 24 1234567 laut Bescheid ab Musterstraße 12 31.08.2012 1234 Musterstadt anrechenbare Zeiten TT MM JJ 4 12 MM JJ Fiktiv ab nicht von anrechenbare Zeiten bis nicht von anrechenbare Zeiten bis nicht von anrechenbare Zeiten bis halb von anrechenbare Zeiten bis NEBENGEBÜHREN bis 31.12.99 40 beitragsgeckte J. Schul-Studienzeiten JJ 2 MM 9 JA/NEIN Pensionierung aus PZ Krankheitsgründen bedingt anrechenbare Zeiten Anschrift und Telefonnummer JA/NEIN Vorruhestand Schule frühestens oder ab Geburtsdatum Musterschule 2.6.1951 Mitglied der bzw. Korridorregelung JA Leiterzulage Einstufung ab 12 J = 25% ab 16 J = 40% ab Gehaltsstufe L2a2 17. + DAZ seit 1.7.2007 Betrag Leistungsgruppen NEIN Gewerkschaft JA/NEIN 08 J = 15% 01.09.1972 Tag der Pragmatisierg JA/NEIN Hacklerregelung nächste Vorrückung XXX Teilzeit ______ % 02.08.1997 Teilzeit ______ % Betrag von bis Kinderzulage für Betrag von bis 1. Dienstjubiläum Mehrstufenzulage TT ab 1.1.2000 Betrag Koordinator 01.09.1972 Eintritt - Öffentl.Dienst XXX Teilzeit ______ % (Anzahl der Kinder) Sonstiges Alleinverdiener LfWE, Slow., PÄDAK Betrag Alleinerhalter von bis JA NEIN Sabbatikal ______ % von bis 2312,351 251,217 HACKLERREGELUNG 40 beitragsgedeckte Jahre erreicht am 31.8.2012 Nachkauf von Schulzeiten: 12 Monate x € 270,- = € 3240,- (steuerlich voll absetzbar; Nettobelastung ca. € 2000,-) Lieber Herr Kollege Max Mustermann! Fiktive Pensionsberechnung für 1. September 2011 Stichtage: geb. am Regelpensionsalter 64 Jahre 6 Monat(e) Vorruhestand frühestens ab Korridorpension möglich ab 1. zur Regelpension fehlende Monate Hacklerregelung anwendbar ab erreicht am 1. 07. 2011 1. 09. 1972 110 Monate 2,15 % ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit Bemessungsgrundlage Ruhegenuss € € € € Bruttobezug € € 1951 2016 2011 2013 52 Eintritt in den öff. Dienst Zeitraum für die Durchrechnung Pensionssicherungsbeitrag ruhegenussfähige Dienstzeiten bis einschließlich 31.12.2003: + Vordienstzeiten abzüglich Karenzzeiten mit 0 % Anrechnung abzüglich Karenzzeiten mit 50 % Anrechnung ab 01. 01 2004 weitere Dienstzeiten bis 01. 09. 2011 abzüglich Karenzzeiten mit 0 % Anrechnung abzüglich Karenzzeiten mit 50 % Anrechnung Grundpension Nebengebührenzulage *) Kinderzulage Kinderzurechnungsbetrag Zuschlag aus Vergleichspensionen 2. 06. 1.01. 1. 03. 1. 07. 2.940,57 121,79 - 3.062,36 Jahre 31 2 0 0 Monate 4 13 0 0 Tage 0 36 0 0 7 0 0 8 0 0 0 0 0 42 2 6 80 % 100 % der Bemessungsgrundlage Krankenversicherung Pensionssicherungsbeitr. Lohnsteuer Gewerkschaftsbeitrag Sonstiges Summe der Abzüge NETTOPENSION Die Jubiläumszuwendung für 40 Jahre Dienstzeit gebührt ab 2. Aug. 2012 Anmerkung: Wenn bei Pensionsantritt noch keine 40, aber mind. 35 Dienstjahre erreicht sind, gebührt die Jubiläumszuwendung ebenfalls. Es zählen nur voll angerechnete Dienstzeiten ! Jubiläumszuwendung wird ausgezahlt: Netto ca. € 7800,- 4,9 % € 2,15 % € € 0,5 % € € € 144,10 65,84 808,14 9,50 1.027,58 € 2.034,80 KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG ab dem 1.1.1955 geboren PENSION „NEU“ mit Parallelrechnung Berechnungen dzt. Nur bei Pensionierung wegen Krankheit Sonst erst in ca. 10 Jahren Übergangsmodell zwischen „PENSION-ALT“ und „PENSIONSKONTO“ Für die Parallelrechnung ist der gesamte Wissensstand über die bisherige Rechtslage genauso vonnöten, wie eine rückwirkende Aufrollung des gesamten Berufslebens zur Darstellung des Pensionskontos. KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG Parallelrechnung KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG Hauptmerkmale der Pensionskontopension In jedem Monat wird aus allen beitragspflichtigen Einkommensbestandteilen (Gehalt, ruhegenussfähige Zulagen, anspruchsbegründende Nebengebühren) die “Bemessungsgrundlage” (BG) gebildet. Übersteigt die BG die monatliche Höchstbeitragsgrundlage (HBG) (= 30 mal der täglichen Höchstbeitragsgrundlage), so ist die BG = HBG. (Die HBG für 2008 ist € 3.930,-) Die “Teilgutschrift” für das Kalenderjahr beträgt dann 1,78 % der Bemessungsgrundlagen dieses Jahres. (1,78% x 45 Jahre = 80%) Die “Gesamtgutschrift” entsteht durch die aufgewertete Gesamtgutschrift des Vorjahres plus der neuen Teilgutschrift. Die Aufwertung erfolgt mit den Aufwertungsfaktoren gemäß § 108a ASVG. Durch die Einführung des Pensionskontos entfällt die Unterscheidung zwischen Versicherungszeiten und Ersatzzeiten. Für Kindererziehungszeiten werden 4 Jahre lang € 1.157,- (€ 1350 x 12:14) als monatliche Beitragsgrundlage vom Familienlastenausgleichs-fonds abgedeckt (Anlage 2 APG). Derselbe Betrag wird vom Bund für Zeiten des Zivil-, Ausbildungs- und Präsenzdienstes abgedeckt. Pensionskonto Jahr Alter jährlich 1,78% Summe: Monatsgehälter Jährl Betrag x 1,78% = + Zulagen + MDL Teilgutschrift Höchbeitragsgundlage: 1,78% mal 45 Jahre = 80% € 3930,- (2008) Vorjahr Summe monatlich Summe aus Vorjahr mal Aufwertungsfaktor Summe: 14 Für Kindererziehungszeiten werden 4 Jahre lang € 1.157,- (€ 1350 x 12:14) als monatliche Beitragsgrundlage vom Familienlastenausgleichsfonds abgedeckt. Derselbe Betrag wird vom Bund für Zeiten des Zivil-, Ausbildungs- und Präsenzdienstes abgedeckt. Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen Beispiel: Gesamtgutschrift: 19322,53 Versicherungsmonate: 331 Zurechnungsmonate: 129 Ausmaß der APG Pension: 15,57% Gesamtgutschrift : 14 Abschläge in der Höhe von 0,35% / Monat vor dem Regelpensionsalter (maximal 15%) Wenn die Zahl der Versicherungsmonate 476 Monate (40 J) nicht übersteigt, ist der um maximal 15% gekürzte Betrag mit jenem Wert zu vervielfachen, der sich aus der Summe der Versicherungsmonate und Zurechnungsmonate (Monate zwischen Pensionierung und Regelpension) geteilt durch die Zahl der Versicherungsmonate ergibt. 19322,53 : 14 = € 1380,€ 1380,- abzüglich 15% = € 1173,(331+129): 331 = 1,389 1173,- x 1,389 = 1629,- APG - Pension: 1629,- x 15,57% = € 254,- ERHEBUNGSBLATT Berechnungswunsch Regelpensionsalter ab Fiktive Pensionsberechnung für Sabine Musterfrau Hacklerregelung 40 beitragsgeckte J. Schul-Studienzeiten laut Bescheid ab MM JA/NEIN Pensionierung aus PZ 12345678 Vorruhestand frühestens oder ab Leiterzulage Anschrift und Telefonnummer ab 12 J = 25% ab 16 J = 40% ab anrechenbare Zeiten JJ MM TT JJ MM TT nicht von anrechenbare Zeiten bis Schule Musterschule nicht von Geburtsdatum 27.12.1958 anrechenbare Zeiten bis nicht von anrechenbare Zeiten bis halb von anrechenbare Zeiten bis NEBENGEBÜHREN bis 31.12.99 540,761 ab 1.1.2000 49,012 JA Einstufung 08 J = 15% 27 anrechenbare Zeiten NEIN Gewerkschaft JA/NEIN 5 1234 Musterstadt Mitglied der bzw. Korridorregelung 7 bedingt 01.04.2008 JA/NEIN unbedingt Musterstraße 26 Fiktiv ab Krankheitsgründen 01.12.1984 Tag der Pragmatisierg JA/NEIN JJ 01.09.1980 Eintritt - Öffentl.Dienst L2a2 Gehaltsstufe 15 Betrag Leistungsgruppen nächste Vorrückung 54,9 01.01.2009 Teilzeit Betrag ______ % von bis Koordinator 1. Dienstjubiläum 27.02.2004 Teilzeit ______ % von Teilzeit ______ % von Betrag bis Mehrstufenzulage Kinderzulage für Betrag 1 (Anzahl der Kinder) Sonstiges Alleinverdiener LfWE, Slow., PÄDAK Betrag Alleinerhalter Versicherungszeiten X X X vor dem 18. LJ JJ MM TT Gesamtgutschrift bis JA NEIN Sabbatikal ______ % von bis € 19.323 Schulzeiten 3 2 0 JJ MM TT Mischpension Frühpension! Amtsarzt aufsuchen ! Liebe Frau Kollegin Sabine Musterfrau! Fiktive Pensionsberechnung für 1. April 2008 Stichtage: geb. am Regelpensionsalter 65 Jahre 0 Monat(e) bei Pensionsantritt fehlende Monate Eintritt in den öff. Dienst Vorruhestand frühestens ab Korridorpension möglich ab erreicht am 189 27. 12. 1958 1. 01. 2024 1. 09. 1980 1. 03. 2019 1. 01. 2021 Für die "Pension alt" gilt: Zeitraum für die Durchrechnung Pensionssicherungsbeitrag ruhegenussfähige Dienstzeiten bis einschließlich 31.12.2003: + Vordienstzeiten abzüglich Karenzzeiten mit 0 % Anrechnung abzüglich Karenzzeiten mit 50 % Anrechnung ab 01. 01 2004 weitere Dienstzeiten bis 01. 04. 2008 abzüglich Karenzzeiten mit 0 % Anrechnung abzüglich Karenzzeiten mit 50 % Anrechnung Hinzurechnung ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit Kürzung bei Dienstunfähigkeit 72 Monate 2,53 % 18,00% 62 % 84,43 % 15,57 % Bemessungsgrundlage ALT Ruhegenuss ALT Ruhegenuss NEU Jahre 19 7 0 0 Monate 1 5 0 0 Tage 0 27 0 0 4 0 0 7 38 3 0 0 8 6 0 0 0 25 22 62 % der Bemessungsgrundlage der Kontopension Für die "Parallelrechnung" gilt: Grundpension ALT Nebengebührenzulage *) Zuschlag aus Vergleichspensionen Summe davon 84,43 % + 15,57 % Pension NEU Kinderzulage Kinderzurechnungsbetrag € € 1.940,30 21,93 € € € € € € 38,01 2.000,24 1.688,81 253,85 14,50 - Bruttobezug € 1.957,15 Krankenversicherung Pensionssicherungsbeitr. Lohnsteuer Gewerkschaftsbeitrag Sonstiges Summe der Abzüge NETTOPENSION 4,9 % € 2,53 % € € 0,5 % € € € 94,30 42,73 352,54 9,50 499,07 € 1.458,10 KOMPASS - GEBURTSJAHRGANG Allgemeines Pensionsgesetz (APG) PENSIONSKONTO Erst in Jahrzehnten im Vollausbau Alle Österreicherinnen und Österreicher, die erstmals nach dem 31.12.2004 Pensionsversicherungszeiten erwerben, werden künftig nach dieser Methode bemessen. Das “Pensionskonto” ist das Kernstück der Pensionsharmonisierung und im Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) geregelt. Ab dem Jahr 2007 sollte jeder Beamte/jede Beamtin eine entsprechende “Kontomitteilung” erhalten haben. Rechtsmittel können erst bei der Pensionsbemessung ergriffen werden. Für die Daten bis zum 31. Dezember 2004 sind von den LSR oder Schulabteilungen der Länder Erhebungen durchzuführen. Die erhobenen Daten werden den Bediensteten schriftlich mitgeteilt. Diese Daten können binnen vier Wochen unter Angabe von Gründen bestritten werden >>> danach Bescheid Fiktive Pensionsberechnungen Manfred Stranacher Telefon: 050 536 30609 Fax: 050 536 30639 Mail: [email protected] Nur für Mitglieder der Gewerkschaft!!!!!