Transcript - Abwasser

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TRAININGSCENTER

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HERZLICH WILLKOMMEN!
Es freut uns, dass Du den Weg ins Trainingscenter gefunden
hast.
Deine Aufgabe des Monats lautet:
„PROBENAHME AUF
ABWASSERTECHNISCHEN ANLAGEN“

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LÖSUNG

KONTROLL
FRAGEN
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AUFGABE DES MONATS
PROBENAHME AUF ABWASSERTECHNISCHEN ANLAGEN
Die Aufgabe PROBENAHME AUF ABWASSERTECHNISCHEN ANLAGEN soll Dich von der
rechtlichen Grundlage über die Probenahmeunterschiede bis hin zur Probenahmedurchführung führen.
Als Zusatz sollst Du Dich an einem praxisnahen Beispiel , einer abwassertechnischen Anlage mit
80.000 EW probieren.
Lernziel:
Rechtliche Grundlagen benennen und zuordnen können.
Probenahmearten benennen und unterscheiden können.
Notwendigkeit der Probenahme verstehen.
Probenahmefehler kennen und vermeiden können.
Aufgaben:
1.
Was hat die Selbstüberwachungsverordnung/Eigenkontrollverordnung und die
Abwasserverordnung mit der Probenahme auf abwassertechnischen Anlagen zu tun?
2.
Welche Hilfsmittel gibt es zur Probenahme und worin unterscheiden sie sich?
3.
Welche Probenahmearten kommen grundsätzlich zum Einsatz und wo liegen die Unterschiede?
4.
Welche Fehler können vor, während und nach der Probenahme gemacht werden?
5.
Die Zusatzaufgabe siehst Du auf der nächsten Folie.
Hilfestellung:
Im Trainingscenter stehen Dir ebenfalls die Abwasserverordnung eine
Selbstüberwachungsverordnung – Kommunal aus NRW und die DIN 38402-11 Teil 11: Probenahme
von Abwasser zum Download zur verfügung.

MEIN TIPP:
„ Als Einstieg in das
Modul solltest Du die
Selbstüberwachungsverordung
(SüwV-kom) oder die
Eigenkontrollverodnung
Deines Bundeslandes
ansehen!“

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Hinweis:
Die Aufgaben sollten in Absprache mit Deinem MeisterIn /AusbilderIn
durchgeführt werden. Dadurch kann die Aufgabe optimal in Deinen Ausbildungsverlauf eingepasst und
als praktische Übung in Deinem Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden.
Ausbildungsrahmenplan: Die Aufgabe orientiert sich an den Ausbildungsrahmenplan „Fachkraft für
Abwassertechnik“ § 10 Nummer 10 und 18.


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AUFGABENSTELLUNG
PROBENAHME AUF ABWASSERTECHNISCHEN ANLAGEN
Anlagenbeispiel (Zusatzaufgabe)
Da es nicht die eine Musterlösung für diese Aufgabenstellung gibt, möchten wir Dir einiges anhand
einer Beispielanlage erklären.
Die abwassertechnische Anlage hat folgende Daten:
Standort:
Einwohnerwert:
Mechanische Reinigung:
Biologische Reinigung:
Weitergehende Reinigung:
Schlammbehandlung:

NRW
ca. 80.000 E
Zulaufbauwerk – Rechen – Sandfang – Vorklärung
Vorgeschaltete Denitrifikation – Nitrifikation – Nachklärung
Filtration – Vorfluter
Voreindicker – Faulbehälter – Maschinelle Schlammentwässerung

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Aufgaben:
1.
Welchen Proben müssen und welche können vom Abwasser entnommen werden?
2.
Welchen Proben müssen und welche können vom Schlamm entnommen werden?
3.
Warum kann es sinnvoll sein, über den geforderten Bestimmungen zu beproben?
4.
Welchen Stellen eignen sich für die Platzierung automatischer Probenahmegeräte zur
Entnahme von Abwasserproben?
5.
Üblicherweise schwanken Durchflussmenge als auch Konzentrationen im Zulauf der Anlage.
Welche Probenahmeart sollte am Zulauf der Anlage eingesetzt werden. Begründe Deine
Entscheidung!


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PROBENAHME AUF ABWASSERTECHNISCHEN ANLAGEN
1.

Zusammenhang der Probenahme mit der
Selbstüberwachungsverordnung/Eigenkontrollverordnung
(SüwV-kom/EKVO) und der Abwasserverordnung (AbwV) und dem
wasserrechtlichen Bescheid
Selbstüberwachungs-/Eigenkontrollverordnung:
Die SüwV-kom oder die EKVO besagen allgemein, welche Probenahmearten auf Kläranlagen zum Einsatz
kommen können, die zur Eigenkontrolle dienen. Die Verordnung über die Häufigkeit der zu untersuchenden
Parameter wird in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich benannt. Insofern kann die
Überprüfung nach der Eigenkontrollverordnung (z.B. in Rheinland-Pfalz), oder nach der
Selbstüberwachungsverordnung kommunal (z.B. Nordrhein-Westfalen) erfolgen.
Dabei wird die Probenahme etwas konkreter beschrieben. Die Verordnungen für jedes Bundesland weichen
inhaltlich und formal etwas ab.

AbwV

Abwasserverordnung:
In der AbwV werden allgemeine Mindestanforderungen für bestimmte Parameter im Ablauf der Kläranlage
festgelegt. Dabei kann die Probenahme durch eine qualifizierte- oder 2Stunden Mischprobenahme laut
AbwV stattfinden. Eine Präzisierung der zwingend erforderlichen Probenahme auf der jeweiligen Kläranlage,
erfolgt durch den wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid.

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Wasserrechtlicher Bescheid:
Aber in einem Erlaubnisbescheid können andere, gleichartige Verfahren konkret festgesetzt werden. Das
was im Erlaubnisbescheid steht, ist rechtlich festgelegt.


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PROBENAHME AUF ABWASSERTECHNISCHEN ANLAGEN
2. Hilfsmittel bei der Probenahme (Auszug aus der DIN 38402-11 Teil 11: Probenahme von Abwasser)
Einfach Probenahme:
Die einfachste Ausrüstung zur Abwasserprobenahme besteht aus einem Eimer, Schöpfer oder einer
Weithals-Standflasche, die an einem Stiel mit geeigneter Länge befestigt werden kann. Das Volumen sollte
nicht weniger als 100 ml betragen. Werden manuelle Proben für die Vorbereitung von Mischproben
gebraucht, sollte das Volumen des Eimers, Schöpfers oder der Flasche genau definiert und auf ± 5 % bekannt
sein.
Die Ausrüstung für die manuelle Probenahme sollte aus einem inerten Material gefertigt sein, das die spätere
Analyse nicht beeinflusst.
Zur Probenahme nur gereinigte Gerätschaften einsetzen, um das Risiko einer Kontamination zu minimieren.
Die Probenahmegeräte nicht mit dem Abwasser ausspülen, da dies die spätere Analyse beeinflussen kann (z. B. bei
hohen Feststoffanteilen, Bestimmung von Ölen und Fetten oder mikrobiologischen Analysen).
Automatische Probenahmegeräte:
Automatische Probenahmegeräte werden für zeit- und durchflussabhängige Probenahmen von kontinuierlichen
Proben oder einer Reihe von Einzelproben eingesetzt.
Sie bestehen aus Förderaggregat, Steuereinrichtung, Dosiereinrichtung, Probenteiler und Probenaufbewahrungsteil.

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Die Steuereinrichtung regelt in Verbindung mit der Dosiereinrichtung die Probenahmedauer, die Probenahmeintervalle
bzw. die Probenvolumina. Zur Durchführung durchflussabhängiger Probenahmen muss ein Anschluss für eine
entsprechende Steuervorrichtung vorhanden sein.


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PROBENAHME AUF ABWASSERTECHNISCHEN ANLAGEN
3. Probenahmearten (1)
Grundsätzlich unterscheidet man bei den Probenahmearten zwischen Stichproben und
Durchschnittsproben.
Stichprobe:
Eine Stichprobe ist eine Momentaufnahme der Abwasserbeschaffenheit. Das heißt eine
sichere Aussage über die durchschnittliche Zusammensetzung ist nur schwer möglich.
Durchschnittsprobe:
Die Durchschnittsprobe ist eine Mischprobe teilt sich in die kontinuierliche und
diskontinuierliche Probenahme auf. Sie kann aus Stichproben mit Hilfe von Schöpfkellen
oder automatischen Probenahmegeräten erstellt werden.
Die Durchschnittsproben sind aussagekräftiger, sofern Sie über einen längeren Zeitraum
entnommen werden.

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Beispiel:
Häufig werden über ein Zeitraum von 24 Stunden jeweils 2 Stunden Mischproben aus dem
Abwasserstrom entnommen.


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3. Probenahmearten (2)
Stichprobe
Einzelprobe:
Ist eine Einzelprobe aus dem Abwasserstrom.
(siehe auch AbwV §2 Begriffsbestimmungen)
Qualifizierte Stichprobe:
Ist eine Mischprobe aus mindestens fünf Stichproben, die in einem Zeitraum von höchstens
zwei Stunden im Abstand von nicht weniger als zwei Minuten entnommen und gemischt
werden.

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Korrespondierende bzw. Zeitversetzte Probenahme:
Es wird ein Probe unter Berücksichtigung der Aufenthaltszeit
des Abwassers im Becken zeitverschoben entnommen
(zuerst am Zulauf und nach Ablauf der Aufenthaltszeit am Ablauf).
Beispiel: Bei einer Aufenthaltszeit von 2 Stunden muss die Probe zeitversetzt
(Aufenthaltszeit berücksichtigen) gezogen werden. Wird die Probe am Zulauf eines Beckens
um 10 Uhr gezogen, dann muss die Probe am Ablauf um 12 Uhr entnommen werden!


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PROBENAHME AUF ABWASSERTECHNISCHEN ANLAGEN
3. Probenahmearten (3)
Durchschnittsproben
Kontinuierliche Probenahme:
Unter kontinuierlicher Probenahme versteht man die ununterbrochene Probenahme eines Abwasserstroms.
Zeitkontinuierlich: Probenahme gleich großer Volumina in bestimmten Zeitabständen.
Durchflusskontinuierlich: Probenahme proportional zum Durchfluss des Abwasserstromes.
Diskontinuierliche Probenahme:
Unter diskontinuierlicher Probenahme versteht man die portionsweise Entnahme von Einzelproben aus einem
Abwasserstrom.
Zeitproportional: In gleichen Zeitabständen werden gleich große Volumina entnommen z.B. alle 5 min 20 ml.
Durchflussproportional: In gleichen Zeitabständen werden variable Volumina, entsprechend dem
Abwasserdurchfluss, entnommen z.B. alle 5 min ein Probenmenge von 10 ml bei einem Durchfluss von 25
l/s, 20 ml bei 50 l/s oder 40 ml bei 100 l/S.

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Volumenproportional: Die Probenahme erfolgt nach dem Durchfluss eines konstanten Volumens, wobei das
Probenvolumen konstant bleibt. Die Zeitabstände variieren dadurch. Z.B. werden nach einem Durchfluss von
5 m³ immer 25 ml entnommen.


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PROBENAHME AUF ABWASSERTECHNISCHEN ANLAGEN
3. Probenahmearten (4)
Hier sind die Probenahmearten nochmal in der Übersicht aufgeführt.
Einzelprobe
Stichprobe
Qualifizierte Stichprobe

Zeitkontinuierlich

Probenahme

Kontinuierliche
Probenahme
Durchflusskontinuierlich
Durchschnittsprobe
Zeitproportional
Diskontinuierliche
Probenahme

Durchflussproportional

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Volumenproportional


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PROBENAHME AUF ABWASSERTECHNISCHEN ANLAGEN
4. Fehler bei der Probenahme
Neben Fehlern während der eigentlichen Probenahme können auch schon Fehler in der Vorbereitung bzw.
im Anschluss gemacht werden.
Vor der Probenahme:
- Wahl der falschen Probenahmestelle führt dazu, dass die Probe nicht repräsentativ ist Fehler
- Verwechslung von Proben durch falsches Beschriften (oder unvollständiges Probenbegleitblatt)
Während der Probenahme:
- Feststoffanreicherung durch Spülen des Probenahmegefäßes mit Abwasser
- Verschleppen von Stoffen durch unzureichendes Spülen
- Eine zu lange Dauer der Probenahme kann zu einem ausgasen leichtflüchtiger Inhaltsstoffe führen

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Nach der Probenahme:
- Konservierungsmaßnahmen erfolgen nicht nach den Regeln der Technik
- Eindringen von Probeninhaltsstoffen in die Wand des Probenahmegefäßes
- Bildung von Niederschlägen
- Häufiges umfüllen bzw. (auf)teilen der Probe
- Veränderung durch oxidierende oder reduzierende Begleitstoffe innerhalb der Probe


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PROBENAHME AUF ABWASSERTECHNISCHEN ANLAGEN
5. Zusatzaufgabe (1)

Mechanische
Reinigungsstufe

Biologische
Reinigungsstufe
Überschussschlamm

Schlammbehandlung

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(Das Rücklaufschlammpumpwerk und Rezirkulationspumpwerk wurden zur besseren Übersicht nicht mit aufgeführt)

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Anlagenübersicht


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PROBENAHME AUF ABWASSERTECHNISCHEN ANLAGEN
5. Zusatzaufgabe (2)
Die abwassertechnische Anlage wird nach SüwV-Kom in NRW in die Ausbaugröße C 10.001 –
100.000 EW (E + EGW) eingeteilt. Das heißt es werden bestimmte Anforderungen an die
Häufigkeit und Art der Untersuchung gestellt.
In der Anlage „Selbstüberwachungsverordnung – Kommunal“ sind die zu bestimmenden Proben
und Zeiträume aufgeführt.

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Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, Proben über den vom Gesetzgeber geforderten
Bestimmungen durchzuführen (Beurteilung des Reinigungsprozesses).


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PROBENAHME AUF ABWASSERTECHNISCHEN ANLAGEN
5. Zusatzaufgabe (3)
Platzierung automatischer Probenahmegeräte zur Abwasserentnahme

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Grundsätzlich ist es sinnvoll ab einer Anlagengröße > 1000 EW automatische
Probenahmegeräte einzusetzen.


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PROBENAHME AUF ABWASSERTECHNISCHEN ANLAGEN
5. Zusatzaufgabe (4)
Die Proben des Rohwassers sollten mit Hilfe eines automatischen Probenahmegerätes
entnommen werden.
Dabei sollte entweder die durchfluss- oder volumenproportionale Probenahme erfolgen, um
Durchfluss- und Konzentrationsschwankungen zu erfassen.

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Die erfasste Probe wird dadurch aussagekräftiger. Eine zeitproportionale Probenahme
sollte vermieden werden, weil entsprechende Änderungen im Abwasserstrom durch eine
Zeitproportionale Probenahme nicht mit erfasst wird.


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KONTROLLFRAGEN
PROBENAHME AUF ABWASSERTECHNISCHEN ANLAGEN


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DEIN PERSÖNLICHER TRAINER
SVEN

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„Hast Du Fragen zu den
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Kontrollfragen?
Kein Problem!
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