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IGSV-WWK e.V.
Wir begrüßen Sie herzlich im Kreis der WWK-Kolleginnen und
Kollegen


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Wer sind wir ?
Wir sind ein Zusammenschluss von Vermittlern der
WWK-Versicherungen und nennen uns kurz

WWK-Hausverein
Der Verein wurde am 14.10.1988 gegründet
Derzeit haben wir rund 200 Mitglieder, die in den
Bezirksdirektionen durch den Beirat vertreten sind

4 Vorstandsmitglieder und bis zu 4 Beisitzer
vertreten den Hausverein gegenüber der
Zentraldirektion der WWK


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Die Vorstandsmitglieder
sind in
Arbeitskreisen der bundesweiten Vertretervereinigung
(AVV)
und dem
Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK)
organisiert.

Dort findet der Austausch unter den
Vertretervereinigungen verschiedener Unternehmen
statt, so dass auch ein Blick über den „Tellerrand“
ermöglicht wird


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Die Hausvereinsarbeit
Wir betreiben eine offensive Vereinspolitik und stellen
unsere Standpunkte offiziell dar
Wir stehen im engen Dialog mit allen Führungsebenen
der WWK

Wir sind zukunftsorientiert und erarbeiten eigene
Vorstellungen
Wir wollen auf die uns betreffenden Geschäftsabläufe
und die Geschäftspolitik der WWK Einfluss nehmen
Wir vertreten unsere Mitglieder im Bemühen um einen
fairen Interessenausgleich


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Wir verschaffen unseren Mitgliedern Vorteile
durch regelmäßige Informationen und Rahmenverträge
Durch die Öffnung nach außen fördern wir die
Akzeptanz der Führungskräfte und Stabsstellen der
WWK
 Ein hoher Mitgliedsanteil macht uns dabei zu einem
starken Gesprächspartner, dessen Einfluss zunimmt


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Ihr berufliches Umfeld setzt sich zusammen aus:
Gesetzgebung

Kundenverhalten

Gesellschaft
Wirtschaftslage

Unternehmensstruktur
Marktlage
§§§

Unternehmensstrategien
Steuer

Information
persönliche Vereinbarungen

Was können Sie
beeinflussen?

Mitbewerber
Mitarbeitervertrag
Coaching


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Ich regele meine Belange selbst !
Wenn dies so einfach wäre, gäbe es nicht die hohe
Fluktuationsrate bei den Vertragspartnern !
Mit dem Abschluss des Agenturvertrages sind die
Verhandlungsspielräume ausgereizt und jeder ist auf
sich allein gestellt
Jede Änderung am Markt bringt aber auch Änderungen
für uns mit sich:
•neue Provisionssysteme
•Produktinnovationen

•Internetauftritt
u.s.w


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Unser Bestreben ist es, die wirtschaftlichen Belange
der Vermittler zu wahren, während unser Unternehmen
verständlicher Weise versuchen wird,
Einsparmöglichkeiten zu nutzen.
Daraus ergibt sich zwangsläufig ein Interessenkonflikt.

Im Gegensatz zu jedem Einzelnen hat der
Hausverein aber:
mehr Kompetenz

mehr Übersicht

mehr Einfluss


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Was haben wir erreicht ?
 Regressverzichtserklärung einschließlich grober
Fahrlässigkeit
 Möglichkeit einer Unterstützungskasse für die
selbständigen Vertragspartner
 Schadenregulierungsvollmacht
 Rabattkonzept Komposit / Provision Schutzbrief
 Verzicht auf Stornobelastung bei Umstellung in
neue Tarife


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 Aussetzung der Bestandssteigerungsklausel
je nach Bestandsgröße
 Keine Aufrechnung des Ausgleichsanspruchs aus
Sach- und Koop-Beständen gegen die Altersversorgung
 Vorbildliche Ventillösungen

 Provisionsausgleich für längere Stornohaftung
 Ausbildungskonzept in Agenturen

 Vereinbarung über die Möglichkeit des vorzeitigen
Ruhestandes für Vertragspartner ab dem 58. Lebensjahr


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Exklusiv für Hausvereinsmitglieder:
Rahmenvertrag Handelsvertreter-Rechtsschutz
mit Strafrechtsschutz-Modul über den AVV (Örag)
Rahmenvertrag zur Vermögensschadenhaftpflicht
bei Eigenregistrierung, „Schubladenerlaubnis“ und Finanzdienstleistung

paritätisch besetztes Schiedsgericht
für Probleme von Mitgliedern, die nicht auf BD- oder FD-Ebene zu
klären sind

Jahreshauptversammlungen
bei denen regelmäßig Vertreter der Zentraldirektion für persönliche
Gespräche zur Verfügung stehen


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Rahmenvertrag Handelsvertreter-RS
Versichert sind alle Mitglieder, die dem RechtsschutzRahmenvertrag - geschlossen zwischen der
Vertretervereinigung und der ÖRAG - beitreten.

Deckungssumme: 100.000 € je Rechtsschutzfall

Selbstbeteiligung: keine
Wartezeit:

6 Monate


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Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem
Bereich des Handelsvertreterrechtes gem. 84ff. HGB,
also z. B.:



Streitigkeiten über den Ausgleichsanspruch im Falle
des Ausscheidens,



Streitigkeiten über Provisionen und deren
Neuregelungen,



Streitigkeiten über Buchauszüge



Streitigkeiten aus der Haftungsfreistellung des
Versicherungsunternehmens


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Deckungserweiterung:
Anwaltliches Mediationsverfahren zur Prozessvermeidung
 Die Mediation ist nicht streitwertabhängig und kann günstiger sein.
 Mediation bietet die Möglichkeit, eine eigene passende Lösung für
die Parteien zu finden.
 Persönliches wird nicht öffentlich vor Gericht ausgetragen
 Mediation kann verhindern, dass Konflikte noch weiter eskalieren
 Schlanke und schnelle ablauforganisatorische Strukturen

Jahresbeitrag: 120,00 € - beitragsfrei im Beitrittsjahr


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Unsere Verhandlungen kommen allen Kollegen zu Gute
Je stärker unseres Lobby ist, desto größer sind die
Erfolgsaussichten

Daher muss es selbstverständlich sein, dass alle Kollegen
diese Arbeit mit ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen
Persönliches Engagement ist aber auch notwendig
und gern gesehen

Darum Mitglied im IGSV-WWK....
.... denn nur gemeinsam sind wir stark !


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Sicherlich kann der Hausverein nicht jede
Einzelproblematik auf Vorstandsebene
aufgreifen

Beiratsmitglieder in den Bezirksdirektionen können
vieles auf dezentraler Ebene bereits klären


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Herausforderungen, die uns aber alle betreffen oder
auch nur betreffen könnten, sind sicherlich
effektiver mit einer starken Lobby zu lösen als im
Einzelfall

Avanti


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Hand aufs Herz ......
o Sind Sie sicher, dass sie immer auf dem aktuellsten
Informationsstand für Ihre Beratung sind ?
o Haben Sie noch nie wichtige Terminsachen vergessen ?
o Erhält der Kunde von Ihnen immer das wirklich
bedarfsgerechte Produkt ?
o Ist ihr Beratungsprotokoll rechtssicher ?

Als selbständiger Vermittler sind sie für Vermögensschäden,
die Ihr Kunde durch unzureichende Beratung erfährt,
verantwortlich


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Die WWK stellt die Ausschließlichkeitsvermittler,
die durch das Unternehmen registriert wurden,
gegenüber dem Kunden von jeglicher Haftung frei.
Wir konnten in diesem Zusammenhang erreichen,
dass für diesen Personenkreis von dem Unternehmen
eine Regressverzichtserklärung
einschließlich
grober Fahrlässigkeit abgegeben wurde
Durch unsere Verhandlungen wurde die Umlage zur
Rückversicherung der WWK von ca. 20 € auf 9 €
monatlich reduziert.


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Vermittler, die sich selbst registrieren, benötigen jedoch
zwingend seit 12.05.2007 eine
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Allen Kollegen, die keine anerkannte IHK/BWV-Prüfung
absolviert haben bzw. die „Alte-Hasen-Regelung“ in
Anspruch nehmen empfehlen wir, eine
„Schubladenerlaubnis“ zu beantragen.*
Damit stellen Sie sicher, dass Sie bei Wechsel des
Versicherers oder des Vermittlerstatus ohne
Wartezeiten weiterarbeiten können !!!


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Im Zuge der Mifid wurde 2002 zusätzlich eine
Vermögensschadenhaftpflicht für die
Kollegen erforderlich, die Direktanlagen in
Investmentanteile vermitteln.
Hierzu ist eine eigene Registrierung bei der
IHK unter Nachweis einer eigenen
Vermögensschadenhaftpflicht erforderlich.
Eine Registrierung über die Gesellschaft ist
auch für Ausschließlichkeitsvermittler nicht
möglich


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Frage an die anwesenden Kollegen:

Ist jemand unter Ihnen, der nicht über die WWK
registriert wurde?
ja - nein


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Für diesen Personenkreis bieten wir einen
Rahmenvertrag an, der auch die Vermittlung
von Investmentanteilen deckt:

Deckungssumme*: 1.200.000 € pro Schadenfall,
max. 2.400.000 pro Jahr
*(gesetzliche Anforderung)

Marktpreis brutto:

ca. 1.500,00 €

Rahmenvertrag brutto

392,70 €

Mitgliedsbeitrag Hausverein:

138,60 €

Sie sparen bis zu 1.000 €


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Ist jemand unter Ihnen, der als „alter Hase“ gilt und
keine eigene Registrierung beantragt hat oder jemand,
der im Finanzdienstleisungsbereich tätig ist ?

ja - nein


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Warum ruhende Erlaubnis ?
Für eine ruhende Erlaubnis müssen alle Bedingungen erfüllt
werden einschließlich aktiver VSH (zum stark reduzierten
Beitrag, da durch die Regressverzichtserklärung der WWK kein
Schaden entstehen kann).

Beitrag: 119,00 € incl. VSt.
Ausscheiden des Vertragspartners bei der WWK:
• nahtloser Wechsel in eine neue Ausschließlichkeit
• Wechsel als Mehrfachagent / Makler
• bei Unterbrechung der Tätigkeit
Nach der Abmeldung des VU kann dann sofort eine eigene
Registrierung vorgenommen werden.


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Diese „ruhende“ Vermögensschadenhaftpflicht inklusive der aktiven Haftpflicht für
Finanzdienstleistungen kann zu einem
Gesamtpreis von

270,00 € incl. VersSt.

als Rahmenvertrag über den Hausverein
abgeschlossen werden und ist damit
nicht nur für „alte Hasen“ interessant


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Vermögensschadenhaftpflicht


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WWK Hausverein

....gehen wir den Weg ab heute gemeinsam

Besuchen sie uns auch im Internet
 www.wwk-hausverein.de


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Klaus
Königshofen
Vorsitzender

Robert
Stevens
stv. Vorsitzender

Thomas
Puke
Schriftführer

Karl
Holm
Schatzmeister


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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit