SVS - Kampfrichter alpin Herzlich Willkommen zur Ausbildung für Veranstalter und Funktionäre SVS - Kampfrichter alpin Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe Startrichter • Er hat sich zu vergewissern,

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SVS - Kampfrichter alpin

Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

2

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

4

806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

5

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

7

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

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15
15
10
10

m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

13

-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

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611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

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SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

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Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

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Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

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Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

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Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

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Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

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Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

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Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

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Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


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Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

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„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

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806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

6

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

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-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

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611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

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Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

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Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

19

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

20

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

21

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

22

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

23

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

24

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

25

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

26

Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


Slide 3

SVS - Kampfrichter alpin

Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

2

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

4

806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

5

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

6

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

7

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

8

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

9

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

10

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

11

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

12

15
15
10
10

m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

13

-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

14

611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

15

SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

16

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

17

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

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Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

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Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

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Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


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Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

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„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

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806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

5

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

10

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

11

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

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15
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m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

13

-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

14

611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

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SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

16

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

17

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

18

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

21

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

22

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

23

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

24

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

25

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

26

Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


Slide 5

SVS - Kampfrichter alpin

Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

2

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

4

806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

5

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

6

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

7

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

8

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

9

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

10

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

11

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

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m
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m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

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-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

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611.3.1

D 611.3.3

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Handzeitzettel

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Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

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Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

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Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

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Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

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Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

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Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

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Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

2

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

4

806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

5

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

6

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

7

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

8

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

9

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

10

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

11

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

12

15
15
10
10

m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

13

-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

14

611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

15

SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

16

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

17

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

18

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

24

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

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Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


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SVS - Kampfrichter alpin

Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

2

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

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„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

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806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

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m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

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-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

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611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

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SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

19

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

20

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

21

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

22

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

23

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

24

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

25

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

26

Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


Slide 8

SVS - Kampfrichter alpin

Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

2

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

4

806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

5

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

6

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

7

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

8

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

9

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

10

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

11

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

12

15
15
10
10

m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

13

-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

14

611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

15

SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

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Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

17

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

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Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

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Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

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Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

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Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


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Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

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„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

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806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

11

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

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m
m
m
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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

13

-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

14

611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

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SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

16

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

17

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

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Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


Slide 10

SVS - Kampfrichter alpin

Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

2

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

4

806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

5

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

6

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

7

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

8

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

9

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

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-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

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611.3.1

D 611.3.3

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Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

18

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

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Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

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Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

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Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

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Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

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Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

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Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

2

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

4

806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

5

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

6

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

7

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

8

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

9

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

10

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

11

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

12

15
15
10
10

m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

13

-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

14

611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

15

SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

16

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

17

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

18

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

22

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

24

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

25

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

26

Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


Slide 12

SVS - Kampfrichter alpin

Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

2

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

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806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

8

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

11

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

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15
15
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10

m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

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-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

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611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

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SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

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Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

17

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

18

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

20

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

21

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

22

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

23

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

24

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

25

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

26

Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


Slide 13

SVS - Kampfrichter alpin

Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

2

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

4

806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

5

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

6

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

7

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

8

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

9

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

10

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

11

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

12

15
15
10
10

m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

13

-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

14

611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

15

SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

16

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

17

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

18

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

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Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

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Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

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Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

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„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

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806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

5

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

11

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

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15
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m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

13

-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

14

611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

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SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

17

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

22

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

23

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

24

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

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Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


Slide 15

SVS - Kampfrichter alpin

Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

2

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

4

806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

5

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

6

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

7

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

8

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

9

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

10

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

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-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

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611.3.1

D 611.3.3

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Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

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Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

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Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

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Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

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Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

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Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

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Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

4

806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

5

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

6

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

7

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

8

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

9

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

10

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

11

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

12

15
15
10
10

m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

13

-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

14

611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

15

SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

16

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

17

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

18

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

22

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

24

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

25

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

26

Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


Slide 17

SVS - Kampfrichter alpin

Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

2

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

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„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

4

806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

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15
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10

m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

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-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

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611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

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SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

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Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

21

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

22

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

23

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

24

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

25

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

26

Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


Slide 18

SVS - Kampfrichter alpin

Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

2

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

4

806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

5

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

6

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

7

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

8

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

9

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

10

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

11

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

12

15
15
10
10

m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

13

-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

14

611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

15

SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

17

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

18

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

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Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

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Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

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Schüler


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Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

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806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

6

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

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15
15
10
10

m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

13

-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

14

611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

15

SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

16

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

17

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

19

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

20

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

22

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

23

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

24

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

25

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

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Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


Slide 20

SVS - Kampfrichter alpin

Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

2

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

4

806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

5

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

6

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

7

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

8

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

9

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

10

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

11

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

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-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

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611.3.1

D 611.3.3

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Handzeitzettel

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Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

18

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

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Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

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Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

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Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

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Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

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Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

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Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

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„Starter“

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Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

4

806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

5

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

6

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

7

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

8

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

9

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

10

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

11

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

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15
15
10
10

m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

13

-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

14

611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

15

SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

16

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

17

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

18

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

24

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

26

Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


Slide 22

SVS - Kampfrichter alpin

Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

2

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

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806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

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15
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m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

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-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

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611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

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Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

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Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

22

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

23

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

24

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

25

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

26

Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


Slide 23

SVS - Kampfrichter alpin

Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

2

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

4

806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

5

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

6

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

7

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

8

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

9

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

10

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

11

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

12

15
15
10
10

m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

13

-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

14

611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

15

SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

16

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

17

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

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Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

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Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


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Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

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806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

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Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

13

-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

14

611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

15

SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

16

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

17

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

18

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

19

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

20

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

21

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

22

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

23

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

24

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

25

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

26

Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


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SVS - Kampfrichter alpin

Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

2

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

4

806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

5

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

6

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

7

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

8

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

9

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

10

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

11

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

12

15
15
10
10

m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

13

-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

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611.3.1

D 611.3.3

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Handzeitzettel

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Internet

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Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

18

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

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Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

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Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

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Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

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Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

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Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


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Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

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Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

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806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

5

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

6

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

7

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

8

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

9

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

10

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

11

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

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15
15
10
10

m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

13

-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

14

611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

15

SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

16

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

17

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

18

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

24

SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

26

Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler


Slide 27

SVS - Kampfrichter alpin

Herzlich Willkommen
zur

Ausbildung für
Veranstalter und Funktionäre

1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Startrichter
• Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden.
• Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest.
• Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement
vorhergesehenen Maßnahmen.
• Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am
Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und
Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters.
Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem
lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält,
auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch
nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts,
Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start.
Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens
Fehlstarts dem Schiedsrichter melden.
“ohne Vorstart“

2

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Starter
Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände
verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer.
Der Hilfsstarter (Art. 612.2)
Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge
am Start verantwortlich.
Der Startbefehl (Art. 613.4)
10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom
Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem
Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den
Startbefehl „Los, Go, Partez“
In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr
einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die
anstelle des Zählens vom Starter stehen.
Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“
(Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden.

3

„Starter“

SVS - Kampfrichter alpin

Alpine Wettbewerbe - Slalom
Start

Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet

805.1

Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten

805.3

Durchführung

Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt
Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden

4

806.1

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Startraum (Art. 613.1)
Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der
Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden.

Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige
Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein
Starthaus.
Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer,
Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum
ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert
vom Publikum aufhalten können.
Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Ausführung des Starts (Art. 613.3)
Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den
Start begünstigen oder behindern könnte.
Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren.
Verspätung am Start (Art.613.6)
Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert.
Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe

Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7)
Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu
starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt:
5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht
innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert.
Start Stop
Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start
unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in
Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Startrichter
Handzeitmessung
• eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
• Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Starnummern
- ausreichend Ersatznummern
Starttor
- Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse.
- Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter
- Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt
- Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert
- Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden
- Sind die Starttorpfosten solide befestigt.
Startbereich
- Richtig Abgesperrt
- einschließlich Vorstart

8

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Zielrichter
Der Zielrichter überwacht die
- Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation
- Kontrollposten am Ziel
- Zeitmessung und den Absperrdienst
Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk)

601.3.4

Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben,
protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel
gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Durchfahren des Zieles
Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des
Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht.
Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die
Linie zwischen den Zielstangen passiert haben.
Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der
Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher
mit oder ohne Ski kreuzen.
Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein
Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der
Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt
fest.
Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke
ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit
Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht
erlaubt.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange,
sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen.
Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein,
damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen
der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wettkämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel
geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den
das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre
und für die Zeitmessanlage.
Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in
Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der
Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den
Wettkämpfer auszuschließen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Der Zielraum (Art.615.1)
Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu
achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen.
Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen,
der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren).
Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B.
Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann.
Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band
mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren –
Umweltschutz beachten!
Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des
Zieles eingehalten wird.
Abfahrt:
Super G:
Riesenslalom:
Slalom:

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15
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m
m
m
m

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Checkliste für Zielrichter:
Handzeitmessung
- eingerichtet, synchronisiert und funktioniert.
- Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden
Lichtschranke
- Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden
- Sind sie an vier Pfosten befestigt
- Sind die 20cm Abstand nicht überschritten
- Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht
- Sind die Pfosten richtig angesägt
- Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das
Verletzungsrisiko gering ist.
- Ziellinie markiert
Zielraum

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-

ausreichend und plan
„Handzeitnehmer“
komplett abgesperrt
Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes
bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert

SVS - Kampfrichter alpin

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe
Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II)

Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird;
bei einem Sturz auch durch einen Ski.
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen,
egal ob mit oder ohne Ski!

Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A
gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer
Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte)
Nettohandzeiten für gültig erklärt

611.3.2

Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD
überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt

611.3.3

Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD
zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen
aufzubewahren

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611.3.1

D 611.3.3

SVS - Kampfrichter alpin

Handzeitzettel

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SVS - Kampfrichter alpin

Internet

Aktuelle Formulare und Infos bei

www.deutscherskiverband.de

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
660 Weisungen für die Torrichter

661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung)
Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor
661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte
mit folgenden Angaben:

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.1 Name des Torrichters,

Nummer des Tores (oder Nummern der Tore),
Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf).
661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend
Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken:
Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist
661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
661.4 Korrekte Durchfahrt
661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers
die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch
Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie
passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen.

661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei
Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die
gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor
auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A).
661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen
Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C).

661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt,
bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung
der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des
Tores massgebend (Markierung im Schnee).

661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der
Drehstange passieren (Art. 661 B).

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter
662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen.

662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch
sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist,
dass ein Fehler begangen wurde.
662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter
Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten.
Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf
kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen.
662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller
Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des
entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen
interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen
Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer
663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn
befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er
einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht.
663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines
Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf
der Kontrollkarte aufführen.
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen
Auskünfte zu erteilen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem
Schiedsrichter im Ziel.
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury
gestandenen Torrichter zu entlassen.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch
Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise
entfernen
667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur
Verfügung der Jury halten.

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SVS - Kampfrichter alpin

Torrichter
668 Standort des Torrichters

668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die
Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe
genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die
Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein.
668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um
Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder
Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die
Torflagge.

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Torrichter
669 Anzahl Torrichter

669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl
kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre
Aufgaben zu erfüllen.
669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den
Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben.
669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die
Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

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Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10
Einstangen – SL

• Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level

möglich
• Neuer Artikel 804 und Anpassungen
Art. 614 und 661
• natürliche Rennlinie = Verbindung
von Drehstange zu Drehstange
• !!! Zurücksteigen!!!
Rennläufer muss um die Drehstange
herumlaufen (egal in welcher
Richtung)
SCHÜLER national: Zurücksteigen
nur bis Höhe der Drehstange auf
der Seite der natürlichen Linie!

FIS

FIS

Schüler