Bologna Prozess Dr. Heide ElSioufy - Bauer 01. März 2004 EU-Hochschulraum 1 BOLOGNA-PROZESS __ der Weg zu einem europäischen Hochschulraum EU-Hochschulraum 2 Von Bologna nach Berlin - 15 Jahre Weg.

Download Report

Transcript Bologna Prozess Dr. Heide ElSioufy - Bauer 01. März 2004 EU-Hochschulraum 1 BOLOGNA-PROZESS __ der Weg zu einem europäischen Hochschulraum EU-Hochschulraum 2 Von Bologna nach Berlin - 15 Jahre Weg.

Slide 1

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 2

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 3

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 4

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 5

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 6

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 7

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 8

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 9

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 10

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 11

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 12

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 13

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 14

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 15

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 16

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 17

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 18

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 19

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 20

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 21

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 22

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 23

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 24

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 25

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 26

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !


Slide 27

Bologna Prozess
Dr. Heide ElSioufy - Bauer
01. März 2004

EU-Hochschulraum 1

BOLOGNA-PROZESS
__

der Weg zu einem
europäischen Hochschulraum

EU-Hochschulraum 2

Von Bologna nach Berlin
- 15 Jahre Weg zum europäischen
Hochschulraum 1988 Bologna Magna Charta
Universitatum
1997 Lissabon-Erklärung
1998 Sorbonne-Erklärung
1999 Bologna-Erklärung
2001 Salamanca-Erklärung
2001 Prager Kommuniqué
2003 Berliner Kommuniqué

EU-Hochschulraum 3 a

1988 Bologna
Magna Charta Universitatum
-Resultat eines Vorschlags der Universität
von Bologna von 1986 an die ältesten
europäischen Universitäten
- 1987 Wahl einer achtköpfigen Arbeitsgruppe
bei einem Treffen von 80 Vertretern
europäischer Universitäten in Bologna
- 1988 Unterzeichnung der Charta während
der 900 Jahrfeier der Universität von Bologna

EU-HOCHSCHULRAUM 3 b

Prinzipien:
- Hochschulen sind autonome
Einrichtungen, die Kultur schaffen,
entfalten und weiterreichen
- Lehre und Forschung müssen
untrennbar verbunden sein
- die Freiheit von Forschung, Lehre und
Ausbildung ist eine Grundvoraussetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 3 c

Unterstützung:
- des Austauschs von Lehrenden und
Studierenden
- der internationalen Angleichung von
Titeln, Prüfungen und arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
- der Vergabe von Stipendien

Das Dokument hat eine universale Bedeutung
und jede europäische und außereuropäische
Hochschule kann sich den Zielen anschließen.

EU-HOCHSCHULRAUM 4

1997 Lissabon-Erklärung
eine gemeinsame Erklärung des Europäischen
Rates und der UNESCO
- Bildung ist Menschenrecht
- die Vielfältigkeit der
Ausbildungsmöglichkeiten in Europa muß
als Chance genutzt werden
- die gegenseitige Anerkennung der
Abschlüsse ist notwendig
- die praktische Umsetzung muß verbessert
werden
- die Transparenz muß erhöht werden
- Grundlagen zur Angleichung von
Studienzeiten und Anerkennung von
Studienleistungen müssen erarbeitet
werden

EU-HOCHSCHULRAUM 5

1998 Sorbonne-Erklärung
Definition der Mittel zur Schaffung eines gemeinsamen
Rahmens für die Europäischen Bildungssysteme:

- Annäherung der Rahmenbedingungen für
Studiengänge und –abschlüsse
- Schaffung eines gemeinsamen Systems von
Studienabschlüssen (Bachelor, Master und Doktor)
- Einführung eines einheitlichen Kreditpunktesystems
- Steigerung und Erleichterung der Mobilität von
Studierenden und Lehrenden
- Abbau von Mobilitätshemmnissen
- Verbesserung der Anerkennung von akademischen
Abschlüssen und Leistungen
Die Erklärung wurde unterschrieben von den
Bildungsministern Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens und Italiens

EU-HOCHSCHULRAUM 6 a

1999 Bologna-Erklärung
um europäische Kultur und Bildung als Qualitätsund Markenzeichen auf der Welt zu etablieren,
beschlossen die Bildungsminister von 29
europäischen Staaten am 1. 6. 1999 die
Umsetzung folgender Punkte:

- Schaffung eines Systems verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse (B/M)
- Einführung des Diploma Supplement
- Schaffung eines zweistufigen Systems von
Studienabschlüssen (undergrad./grad.)
- Einführung eines Leistungspunktsystems
(nach dem ECTS-Modell)

EU-HOCHSCHULRAUM 6 b

- Förderung der Mobilität durch Beseitigung
von Mobilitätshemmnissen
- Förderung der Zusammenarbeit durch
Qualitätssicherung
- Anerkennung und Anrechnung von
Auslandsaufenthalten
- Förderung der europäischen Dimension in
der Hochschulausbildung
- Umsetzung bis 2010
- Folgetreffen alle zwei Jahre, das nächste
2001 in Prag

EU-HOCHSCHULRAUM 7 a

2001 Salamanca-Erklärung
Das Treffen von über 300 Vertretern europäischer
Bildungseinrichtungen im März 2003 in Salamanca
diente der Vorbereitung des 2. Treffens der
europäischen Bildungsminister in Prag.
Es wird erklärt:
- die grundsätzliche Zustimmung zum BolognaProzess

EU-HOCHSCHULRAUM 7 b

- die Bereiterklärung zur Aufnahme des
Wettbewerbes untereinander und mit der Welt
unter den Bedingungen der Autonomie der
Hochschule, der fairen Finanzierung und der
Rücknahme von einschränkenden Regelungen
- daß Bildung öffentliche Aufgabe und
Verantwortung ist
- daß Bildung eines Europäischen
Forschungsraumes zu dem Prozess gehören
muß

EU-HOCHSCHULRAUM 8 a

2001 Prager Kommuniqué
2. Treffen der europäischen Bildungsminister
19. 5. 2001
- durch Aufnahme von Kroatien, Zypern und Türkei
33 Mitglieder
- Einbindung der European University Assocation
(EUA) und der National Unions of Students in
Europe (ESIB)
- Dank für konstruktive Mitarbeit der Europäischen
Kommission (Europäischer Forschungsraum)

EU-HOCHSCHULRAUM 8 b

- Bestätigung der in Bologna festgelegten Ziele
- Vorhebung besonders wichtiger Aspekte des
Europäischen Hochschulraums:
Lebenslanges Lernen
Einbindung der Studierenden
Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulraums

Folgekonferenz: Berlin 18./19. September 2003

EU-HOCHSCHULRAUM 9 a

2003 Berliner Kommuniqué
3. Treffen der europäischen Bildungsminister
am 18./19. September in Berlin
- Aufnahme von sieben neuen Mitgliedern (Albanien,
Andorra, Bosnien und Herzegowina, Heiliger Stuhl,
Rußland, Serbien und Montenegro, Mazedonien),
damit Erweiterung auf 40 Mitglieder
- Förderung der Mobilität (Mitnahme nationaler
Beihilfen)
- Verstärkte Einführung eines
Leistungspunktsystems
- Studierende sind gleichberechtigte Partner bei
Hochschulsteuerungsprozessen

EU-HOCHSCHULRAUM 9 b

- Förderung der europäischen Dimension im

Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität und Offenheit des
Europäischen Hochschulraums
- Lebenslanges Lernen
- Schaffung eines Europäischen Forschungsraums
- Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung,
gestufte Studienstrukturen,
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse

EU-HOCHSCHULRAUM 10 a

Berlin 2003
Prioritäten der nächsten zwei Jahre:
Qualitätssicherung:
- Hauptverantwortung bei der Hochschule
- Evaluierung der Programme durch interne und
externe Beurteilung
- Beteiligung der Studierenden
- Veröffentlichung
- Akkreditierung, Zertifizierung
- internationale Beteiligung und Vernetzung

EU-HOCHSCHULRAUM 10 b

- gestufte Studienstrukturen:
- Neuordnung hat eingesetzt
- übergreifende Rahmen auf nationaler und
europäischer Ebene sollen entwickelt werden
- Vielfalt erwünscht
verbesserte Anerkennungsverfahren für
Abschlüsse
- Einführung eines Systems leicht verständlicher
und vergleichbarer Abschlüsse
- Umsetzung des Lissabon-Abkommens

EU-HOCHSCHULRAUM 11 a

Wichtige Instrumente für den
Weg zum Europäischen
Hochschulraum
Diploma Supplement
detaillierte und genormte Beschreibung der
Schwerpunkte eines Studiums zusätzlich zu
einem nationalen Abschluß
(stellt inhaltliche und qualitative Unterschiede
eines einheitlichen Bachelor- oder
Masterzeugnisses fest)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 b

ECTS
European Credit Transfer System Transparenz durch:

- ECTS-Anrechnungspunkte (60 im Jahr, bemessen
Arbeitsleistung)
- Informationspaket (detaillierte Informationen zu
Hochschule, Studiengänge und
Lehrveranstaltungen
- Einheitliche Formulare (Bewerbungsformular für
Studierende, Studienabkommen und Abschrift der
Studiendaten)
europaweit getestet seit 1989 als Anerkennungsund Übertragungssystem für im Ausland erbrachter
Studienleistungen
Weiterentwicklung zu einem Akkumulierungssystem

EU-HOCHSCHULRAUM 11 c

Modularisierung
Einteilung des Studieninhalts in
schwerpunktorientierte und benotete
Studienabschnitte

Europäisierung, Europäische Dimension

Entwicklung von Modulen, Studiengängen
und Lehrplänen mit europäischen Bezug,
Ausrichtung oder Organisation

EU-HOCHSCHULRAUM 11 d

Qualitätssicherung
die Qualität der angebotenen Studiengänge
wird gesichert durch:



Interne Evaluation
(systematische Analyse durch das Fach) +



Externe Evaluation (Begutachtung durch
externe Fachleute)



 Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und
Änderung der Studieninhalte

• Lehrveranstaltungskritik durch Studierende

• Lehrberichte
(gesetzliche Verpflichtung in BRD zur
Veröffentlichung der Leistungen der Hochschulen
in Forschung und Lehre)

EU-HOCHSCHULRAUM 11 e

• Akkreditierung
eingebunden in ein europäisches Netzwerk
begutachten und bewerten Agenturen die
neustrukturierten Studiengänge und sichern
weltweit deren Qualität
• Forschungsevaluation
• Qualitätsmanagement in Anlehnung an die in
der Wirtschaft praktizierten Verfahren
• Europäische Zusammenarbeit in der
Qualitätssicherung

EU-HOCHSCHULRAUM 12

Aktuelle Probleme in Deutschland
Einführung Bachelor/Master, Modularisierung
Bachelor
Einführung des Diploma Supplements

Anerkennung von Modulen und Abschlüssen
Einheitliche Unterrichtssprache
Mobilitätssteigerung

ECTS Einführung
Verbesserung der Studienbedingungen

EU-HOCHSCHULRAUM 13 a

Der europäische Hochschulraum 2010
Fortschritt oder Rückkehr?
Die Universität des Mittelalters zeichnete sich
aus durch hohe Mobilität von Studenten und
Lehrenden, Ermöglicht durch folgende Faktoren:
- einheitliche, übernationale Unterrichts- und
Wissenschaftssprache
- einheitlicher Unterrichtsstoff, basierend auf
einem traditionellen System von Fakultäten:
Grundlagen waren überall gleich, individuelle
Gestaltung war erlaubt

EU-HOCHSCHULRAUM 13 b

- selbstverständliche Anerkennung aller an
einer Universität erworbenen
akademischen Grade durch alle anderen
- keine behördlichen Einschränkungen, da
der mittelalterliche europäische
Großraum keine Grenzen in unserem
Sinne kannte

Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !