Rechtsterminologie für das 2. Studiumjahr (4. Semester) 1. Thema: ERBRECHT ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH das hinterlassene Vermögen erben der Erbe gleichgültig es geht um der Erblasser, -s, hinterlassen die gesetzliche.
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Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 2
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 3
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 4
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 5
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 6
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 7
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 8
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 9
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 10
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 11
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 12
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 13
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 14
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 15
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 16
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 17
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 18
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 19
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 20
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 21
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 22
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 23
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 24
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 25
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 26
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 2
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 3
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 4
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 5
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 6
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 7
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 8
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 9
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 10
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 11
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 12
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 13
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 14
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 15
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 16
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 17
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 18
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 19
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 20
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 21
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 22
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 23
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 24
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 25
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Slide 26
Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)
1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein
Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf
künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung
Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen
Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
neu festsetzen
überschreiten
der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
Auslegung
Fortbildung
Der Europäische Rechnungshof
die Ordnungsmäßigkeit
die Wirtschaftlichkeit
Einnahmen und Ausgaben
die Haushaltsordnung
über etwas wachen
Thema: EUROPARECHT III
DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung
sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en
untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen
5. Thema: HANDELSRECHT
DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft
auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)
6. Thema: ARBEITSRECHT
DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT
das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt
die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten
BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung
ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»
Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
EU – Europäische Union
EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EG - Europäische Gemeinschaft
EWS – Europäisches Währungssystem
WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
EEA – Einheitliche Europäische Akte
EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)
z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).
Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)
z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).
Weder...noch (Funktion: Verneinung)
z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das
Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.
2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Relativsätze
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:
a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches
Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)
z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba
Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.
Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.
2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)