Rechtsterminologie für das 2. Studiumjahr (4. Semester) 1. Thema: ERBRECHT ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH                   das hinterlassene Vermögen erben der Erbe gleichgültig es geht um der Erblasser, -s, hinterlassen die gesetzliche.

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Transcript Rechtsterminologie für das 2. Studiumjahr (4. Semester) 1. Thema: ERBRECHT ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH                   das hinterlassene Vermögen erben der Erbe gleichgültig es geht um der Erblasser, -s, hinterlassen die gesetzliche.

Slide 1

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


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Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 3

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 4

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 5

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 6

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 7

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 8

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 9

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 10

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 11

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 12

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 13

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 14

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 15

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 16

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 17

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 18

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 19

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 20

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 21

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 22

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 23

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 24

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 25

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)


Slide 26

Rechtsterminologie für das 2.
Studiumjahr (4. Semester)

1.
Thema: ERBRECHT
ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH



















das hinterlassene Vermögen
erben
der Erbe
gleichgültig
es geht um
der Erblasser, -s, hinterlassen
die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/
der Nachkommen, -s, sich empfehlen
ausdrücklich erklären
verwittwet
beim Ableben
die Verlassenschaft
der Gesamtrechtsnachfolger
alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören)
das Vermächtnis (Legat)
die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
























die Zuwendung
das Gemälde, -s, -n
das Pachtrecht,-s, -e
den letzten Willen (Testament) errichten
die Testierfreiheit
testieren
uneingeschränkt
die nächsten Angehörigen
bedenken
der Bruchteil
zukommen lassen
der Pflichtteil, -s, -e
die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte
den Pflichtteil entziehen
schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen)
das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
testieren = das Testament errichten
eigenhändig
alle Merkmale
gültig sein = gelten
bekannt geben
verwandt sein , verschwägert sein

Thema: EUROPARECHT I
RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS



















das Gemeinschaftsrecht
das Völkerrecht
der Gründungsvertrag
der Anhang, -s, Anhänge
das Protokol, -s, -lle
der Stahl,-s
die Geltungsdauer, -, der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)
der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
EURATOM)
die Umbenennung der EWG in EG
zum Ausdruck bringen
die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
die Unionsbürgerschaft
die Novellierung, -, -en
aufwerten
im Hinblick auf


















künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s,
zu Stande bringen
die Unterstützung erhalten
der Eingriff, -s, -e
das Handlungsinstrument
gängig sein
der Rechtsakt, -es, -e
die Verordnung
die Rechtsvereinheitlichung
verbindlich
die Richtlinie
Ziele erreichen
die Zielvorgaben
in etwas umsetzen
die Rechtsangleichung

Thema: EUROPARECHT II
DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION




















beitreten +D
ansteigen (angestiegen sind)
reibungslos
an etwas (AKK.) angepasst werden
der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat
das Entscheidungsgremium, -s
das Rechtssetzungsorgan, -s
zur Beratung zusammentreten
der Außenminister, -s, der Fachminister, -s, einstimmig
der Beschluss, -sses, -üsse
gewichten
die Presidentschaft wahrnehmen
zu einem Gipfeltreffen zusammentreten
Grundsatzentscheidungen treffen
der Maastricht-Vertrag
die Europäische Kommission
Gesetzestexte vorschlagen















Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze
der Haushalt (Haushaltsplan)
die Hüterin, -, -en
einen Kommissar benennen
die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen
das Mitspracherecht
eine beratende Funktion ausüben
die Annahme der Rechtsakte
die Verabschiedung des Haushalts
Erlassung der Rechtsakte
der Benennung (D) zustimmen
gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen

 neu festsetzen
 überschreiten
 der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(EUGH)
 Auslegung
 Fortbildung
 Der Europäische Rechnungshof
 die Ordnungsmäßigkeit
 die Wirtschaftlichkeit
 Einnahmen und Ausgaben
 die Haushaltsordnung
 über etwas wachen

Thema: EUROPARECHT III

DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES
FREIEN WARENVERKEHRS

















der freie Warenverkehr
der Binnenmarkt, -es, -märkte
die Dienstleistung, -, -en
die Voraussetzung, -, -en (zu etwas)
die Erreichung, die Grundfreiheit, -, -en
der Mitgliedstaat, -s, -en
der Staatsangehörige, -en, -en
das Diskriminierungsverbot, -s, -e
das Zoll,-, Zölle
die Wirkung,-, -en
mengenmäßig
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
fördern
die Rechtsprechung


















sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich
behindern
behandeln
die Behandlung, -, -en
der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein
Verbot/Gesetz
sachliche Gründe
verhältnismäßig
gerechtfertigt
das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier)
das Gerstenmalz, -es
der Hopfen, -s, die Hefe, - -n
das Biersteuergesetz
der Zusatzstoff,-es, -e
die Vermarktung,-,-en















untersagen = verbieten
unterschiedslos
einheimisch
der Vorwurf, -s, Vorwürfe
mit etwas vereinbar sein
rechtsmäßig
der Verbraucherschutz, -es
der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch)
erforderlich
die Grundnahrungsmittel
das Handelshemmnis, -sses, -sse
die Verhältnismäßigkeit
beeinträchtigen

5. Thema: HANDELSRECHT

DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT

















- das Gesellschaftsrecht, -s , -e
- die Kapitalgesellschaften
- die Personengesellschaften
- das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal)
- wesensgemäß
- der Gesellschafter, -s, - die Kapitalleistung, -, -en
- im Vordergrund stehen
- in den Hintergrund treten
- das Engagement (franz. /angažman/)
- das Mindesteigenkapital
- sich bemessen nach
- das Stimmrecht, -s, - der Gewinnanteil, -s, -e
- die Kapitalbeteiligung, -,- die Mitverwaltung,-,-en
















der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe
die Haftungsbegrenzung
die Verselbstständigung
die beschränkte Haftung
das Gesamtvermögen
GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG – die offene Handelsgesellschaft
KG – die Kommanditgesellschaft
EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
die Förderung
verfolgen
abwechselbar
dauerhaft


















auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch
grenzüberschreitend
die Unternehmenskooperation
Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
b) AG=Aktiengesellschaft
die Eintragung ins Handelsregister
zulässig
betragen
die Stammeinlagen
gegenüber
der Gläubiger, -s, die nicht erbrachten Leistungen
sich erweisen als ...
die Einmanngesellschaft
die Satzung
















zerlegen
erwerben
Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung)
der Anspruch audf etwas
das Vermögensrecht, -s, -e
der Inhaber, -s, das Großunternehmen; das Kleinunternehmen
zu etwas werden (von etwas zu etwas)
der Unternehmensumsatz, -es, -sätze
zulassen zu (zur Börse zulassen)
auf etwas gestreut sein
die Vielzahl, -, -en
sämtlich
übernehmen, übernahm, übernommen (h)

6. Thema: ARBEITSRECHT

DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH
ÖSTERREICHISCHEM RECHT















das Arbeitsrecht
das individual-Arbeitsrecht
das Arbeitsvertragsrecht
der Arbeitvertrag
der Arbeitnehmer
der Arbeitgeber
das Arbeitsschutzrecht
das Arbeitszeitrecht
das kollektive Arbeitsrecht
das Betriebsverfassungsgesetz
das Tarifvertragsgesetz
die Begründung des Arbeitsverhältnisses
der Abschluss des Arbeitsvertrags
















entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D)
schlüssiges Handeln
zustande kommen
begründet werden (begründen)
die Gehorsamspflicht
die Treuepflicht
das Wettbewerbsverbot
der Arbeitslohn
die Gewährung
die Beschäftigungspflicht
die Fürsorgepflicht
ausstellen
das Ruhegehalt














die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft
die Arbeiterverbände
aushandeln (Verträge)
der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag
der Manteltarifvertrag
die Urlaubsdauer
die Kündigungsfrist
der Zuschlag für Überstunden
die Festlegung
die gesetzlichen Mindestbedingungen
beachten

BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS
(Terminologie und Phraseologie)



















«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell)
die Bewerbung
mit Wirkung vom (Datum)
anstellen
nachträglich
fällig werdende Vergütung
unter dem Vorbehalt + Genitiv
der Widerruf
die Weihnachtsgratifikation
die Steuerkarte
das Sozialversicherungsnachweisheft
bei Dienstantritt
auf Probe beschäftigt werden
zum Monatsschluss
zum Quartalschluss
nach Ablauf
kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv)
die Nebenbeschäftigung















ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift
die Veröffentlichung
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
betriebliche Angelegenheiten
Stillschweigen zu bewahren
jeweilige Fassung
die Betriebsordnung
aushändigen
der Bestandteil des Arbeitsvertrages
die vorstehenden Bedingungen
die Durchschrift des Schreibens
Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme
Zusammenarbeit»

Kürzwörter (Abkürzungen)
zur Europäischen Union
 EU – Europäische Union
 EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl
 EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft
 EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft
 EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
 EG - Europäische Gemeinschaft
 EWS – Europäisches Währungssystem
 WWU – Wirtschafts- und Währungsunion
 EEA – Einheitliche Europäische Akte
 EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften
 GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik
 PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet
werden:
1) Mehrgliedrige Konjunktionen
2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während;
Sätze mit während
3) Relativsätze
• Eine Bewerbung schreiben
• Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Mehrgliedrige Konjunktionen


Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung)

z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten
Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici).



Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung)

z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle
Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva
prava, nego i sve dužnosti).



Weder...noch (Funktion: Verneinung)

z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder
verwandt noch verschwägert sein.
(Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom
niti u tazbinskom srodstvu).

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Doppelte Bedeutung des Wortes während;
Sätze mit während
 1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der
gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes
(kroatisch: dok)
z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das

Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt.

 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der
Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme)
z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...)

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Relativsätze



Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze
Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion:

a) der, die, das;
b) welcher, welche, welches



Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv)

z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt.
b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat
wichtige Mitspracherechte.
c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem
die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten.

(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)

Gebots- und Verbotssätze
(Gebot – zapovijed, naredba

Verbot – zabrana)

Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots:
1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden
2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv:
Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne
Zusatzstoffen herzustellen.

Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots:
1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV :
In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden.

2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv:
In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen.
(Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)