1. Das Recht als System von Rechtsnormen

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1. Das Recht als System von
Rechtsnormen
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die Gemeinschaft (-, -en)
das Recht (-s, -e)
das Jura (-s, -)
der Jurist (-en, -en)
die Juristin (-, -en)
die Regelung (-, -en)
das Gewohnheitsrecht
der Lebensvorgang (-s, -vorgänge)
geschriebenes Recht
gesetztes Recht
das Gesetz (-es, -e)
die Rechtsquelle (-, -n) /Hauptrechtsquelle/
die Rechtsordnung (-, -en)
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das Gebiet (-s, -e)
der Einzelne (-en, -e)
der Staat (-es, -en)
der Verband (-es, -Verbände)
die natürliche Person
die juristische Person
die Gleichberechtigung (-, -en)
(öffentliches Recht = Beziehungen: der Einzelne –
der Staat – die öffentlichen Verbände)
Adjektive, Adverbien, Verben
Adjektive und Adverbien:
Verben
innerhalb
- regeln
gegenüber
- erlassen
allgemeinverbindlich (allgemein + verbindlich)
- bilden
demgegenüber
- einteilen in
grundsätzlich
- zählen zu
öffentlich
- umfassen
abhängig
- betreffen
herkömmlicherweise
Einteilung der Rechtsgebiete:
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Das öffentliche Recht
Das Privatrecht
Völkerrecht
- Zivilrecht (bürgerliches Recht)
Europarecht
- Handels- und Wirtschaftsrecht
Staats- und Verfassungsrecht
- Arbeitsrecht
Verwaltungsrecht
Strafrecht
Gerichtsverfassungs- und Verfahrenrecht
Abgaben- und Steuerrecht
Sozialrecht
Arbeitsrecht
(Arbeitsschutz, kollektives Arbeitsrecht)
Hauptgebiete des Privatrechts werden in
weitere Gebiete eingeteilt:
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Zivilrecht (bürgerliches Recht):
Schuldrecht
Sachenrecht
Familienrecht
Erbrecht
Handels- und Wirtschaftsrecht:
Gesellschaftsrecht
Wertpapierrecht
Bank- und Börsenrechtt
Urheberrecht
Wettbewerbsrecht
Arbeitsrecht: nur der Teil, der das
Arbeitsverhältnis der abhängigen Beschäftigten
betrifft
2 . Juristenausbildung und juristische
Berufe in Deutschland
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-
die Ausbildung (-,-en)
die Rechtswissenschaft (-, -en)
der Referendar (-s, -e)
das Referendarexamen (-s, -)
der Vorbereitungsdienst (-es, -e)
das Gericht (-s, -e)
die Verwaltung (-, -en)
der Rechtsanwalt (-s, -anwälte)
die Rechtsanwendung (-, -en)
das Assessorenexamen (-s, -)
das Bestehen (der Prüfung) (-s, -)
der Assessor (-s, -en)
die Befähigung (-,-en)
das Richteramt (-es, -ämte)
der Volljurist (-en, -en)
der Richter (-s, -)
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der Staatsanwalt (-s, -anwälte)
der Notar (-s, -e)
der Amtsnotar
der Mandant (-en, -en)
die Zulassung (-, -en)
das Amtsgericht (I)
das Landgericht (II)
das Oberlandsgericht (III)
der Bundesgerichtshof (IV)
die Rechtspflege (-, -en)
die Beurkundung (-, -en)
die Gestaltung (-, -en)
das Grundstücksgeschäft (-s, -e) /Grundstück + Geschäft/
der Gesellschaftsvertrag (-s, -verträge) /Gesellschaft + Vertrag/
der Ehevertrag
der Erbvertrag
der Beamte (-n, -n) // der Angestellte (-n, -n)
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- der Richterberuf (-s,-e)
- die Laufbahn (-, -en)
- die Einstellung (-, -en)
- das Ergebnis (-ses, -se) /Examenergebnis/
- die Unabhängigkeit (-, -en)
- die Strafverfolgung (-, -en)
- die Anweisung (-, -en)
- der Vorgesetzte (-n, -n)
- die Behörde (-, -n)
- die Gemeinde (-, -n)
- die Rechtsabteilung (-, -en)
- der Rechtsberater (-s, -)
die Vereinte Nationen
die Europäische Union
Adjektive und Adverbien;
Verben und Phrasen
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jeweils
sog. = so genannt (-er, -e, -es)
befugt
erforderlich
tätig
regelmäßig
zumeist
eng
zuständig
erheblich
- sich an etwas anschließen
- sich mit etw. vertraut machen
- erwerben
- werden (als Hauptverb)
- beraten
- vertreten
- zulassen
- etwas ausüben
- eintreten
- prägen(durch etw. geprägt sein)
- zuständig für etwas sein
- etwas zu + Inf. + haben =
= etwas + Inf.+ müssen
(z.B. Anweisungen zu folgen haben
= Anweisungen folgen müssen)
- einschlagen = beginnen
- Aufgaben erfüllen
Adjektive und Partizipien
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können prädikativ und attributiv
gebraucht werden:
Prädikativer Gebrauch von Adjektiven:
Er ist im allgemeinen Firmenmanagement tätig.
Attributiver Gebrauch von Adjektiven:
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Eine im Management tätige Person muss
erfolgreich sein.
Prädikativer Gebrauch von Partizipien:
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Er ist in einer Privatfirma beschäftigt.
Attributiver Gebrauch von Partizipien:
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Eine in einer Privatfirma beschäftigte Person
ist oft weniger bezahlt als in einer staatlichen
Firma.
3. Verfassungsrechtliche Grundlagen der
Republik Kroatien
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die Verfassung (-, -en)
die Verfassungsordnung (-,-en)
die Grundlage (-, -n)
der Grundwert (-es,-e)
die Freiheit (-,-en)
der Frieden (-s)
das Geschlecht (-s, -er)
die Gleichheit
die Gleichberechtigung
die Gerechtigkeit
die Achtung
die Menschrechte (Pl.)
die Unverletzlbarkeit
die Rechtsstaatlichkeit
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das Eigentum (-s)
der Umweltschutz (-es)
das Mehrparteiensystem (-s, -e)
die Auslegung der Verfassung
das Referendum (-s, -en)
die Gründung (-, -en)
das Wahlrecht (-s,)
die Herkunft (-, )
der Angehörige (-n,-n)
die Minderheit (-, -en)
der Rechtsstaat (-es, -en)
die Gewaltenteilung (-)
das Legalitätsprinzip (-s, -ien)
der gerichtliche Schutz (-es)
der Aufbau (-s)
die Verfassungsänderung (-, -en)
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das Befugnis (-ses, -se)
der Präsident (-en, -en)
das Parlament (-s, -e)
die Regierung (-, -en)
die Abschaffung (-)
der Kroatische Sabor (-s,)
die Gespanschaftskammer (-s, -)
das Einkammerparlament
die Verantwortlichkeit (-)
regionale Selbstverwaltung
das Bestreben (-s, -)
die rechtsprechende Gewalt
die Gewalt (-,-en) (gesetzgebende, vollziehende/ausführende,
rechtsprechende Gewalt)
der Verfassungsgrundsatz (-es, -grundsätze)
der Grundsatz = das Prinzip
Adjektive und Adverbien;
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ranghöchst
einheitlich
geheim
gemäß
umfassend
beschlossen
gerichtlich
weit gehend
entscheidend
semipräsidenziell
festgelegt
Verben und Phrasen
Verfassung verabschieden
beruhen auf
sich gründen auf
vollenden
bieten
enthalten
gewährleisten
umgestalten
umwandeln
erfolgen
erzielen
unterziehen (Dativ)
durch Gesetz einschränken
4. Die Bundesrepublik Deutschland als
Föderativer Staat
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das Grundgesetz (-es)
die Bundesebene (-, -n)
die Ewigkeitsklausel (-, -n)
die Gliederung
der Föderalismus
die Eigenstaatlichkeit
das Homogenitätsgebot
die Angelegenheit (-, -en)
der Einfluss (-es, - flüsse)
die Zustimmungskompetenz (-, en)
die Gerichtsbarkeit
der Bundesrat (-s)
der Bundestag (-s) (vs. Landtag)
der Abgeordnete (-n, -n)
die Bevölkerung
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das Schwergewicht (-s, -e)
die Gesetgebung
der Einzelfall (-es, -fälle)
die Bundesversammlung
das Mitglied (-s, -er)
die Richtlinie
der Bundespräsident (-en,-en)
die Bundesregierung (vs. Landesregierung)
der Bundeskanzler (-s, -)
das Bundesverfassungsgericht (-s, -e)
die Verfassungsmäßigkeit
die Gesetzmäßigkeit
Adjektive und Adverbien; Verben und Phrasen
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unantastbar / unverletzlich
unzulässig
jeglich
kennzeichend
eigen
zahlreich
niedergelegt
übrig
erheblich
gesammt
jeweilig
hauptsächlich
unzulässig
Unantastbar
- Entscheidung treffen
- in Einklang mit etw. sein/stehen
- bestellt und abberufen werden
- sich aus etw. zusammensetzen
- durch etw. berührt werden
- obliegen
- überweisen (Dativ)
- verpflichten
- zu etw. entsprechen
- Einfluss auf etw. ausüben
- Was (Subst. in Akk.) betrifft...
- mitwirken an etw.
- zustimmen (Dativ)
- ernannt und entlassen werden
- bestehen aus
- entscheiden über
5. Die Grundrechte im Deutschen Grundgesetz
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das Grundrecht (-s, -e)
der Abschnitt (-s, -e)
der Kern (-s, -e)
die Entwicklung
der Eingriff (-s, -e)
die öffentliche Gewalt (aber: die staatliche Verwaltung)
das Abwehrrecht (-s, -e)
das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
die Glaubens- und Gewissensfreiheit
die Meinungsfreieheit
die Versammlungsfreiheit
die Berufsfreiheit
die Friezügigkeit
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das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (das Recht auf
Datenschutz)
das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
das Briefgeheimnis
das Grundrechtsverständnis (-ses, -se)
die Leistungsfunktion
der Angriff (-s, -e)
die Gefahrquelle (-, -n)
die Maßnahme (-, -n)
die Umwelt (-)
im Rahmen
die grundrechtlicchen Schutzpflichten des Staates
die Presse (-)
die Wissenschaft (-, -en)
der Umfang (-s, -fänge)
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die Leistungsrechte
die Teilhaberechte
die Rechtsprechung
der Gleichheitssatz (= Gleichheitsgrundsatz)
die neue Fassung
das Diskriminierungsverbot (-s, -e)
das Gleichberechtigungsgebot (-s, -e)
die Durchsetzung
die Beseitigung
der Nachteil (-s, -e)
die Deutschen- oder Bürgerrechte
die Ausbildungsstätte (-, -n)
die Geltung von (Deutschrechten)
im Zusammenhang (in bestimmten Zusammenhängen)
das Gemeinschaftsrecht (das Recht der Europ. Gemeinschaft)
Adjektive und Adverbien; Verben und Phrasen
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bedeutsam
sonstig
gesund
ebenfalls
umstritten
gewisser (-e,-es)
allgemien / gesamt
darüber hinaus
tatsächlich
keineswegs
schutzlos
allerdings
- bestehen in/aus
- schützen vor
- gelten als / gelten für
- ausgehen(d) von
- ableiten aus / von
- etwas erfahren (Akk)
- führen zu etw.
- anerkennen
- verpflichten zu /auf etw.
- ergreifen
- sich erstrecken auf
- (hin)wirken auf
- auslegen
- fördern vs. fordern
- äußern
- sich berufen auf
- sich ausdehnen auf
- abhängen von
6. Die Europäische
Menschenrechtskonvention
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die EMRK
in Kraft treten
das Vertragswerk (völkerrechtliches Vertragswerk)
das gerechte Urteil (-s, -e)
freie Meinungsäußerung
das Folter (-s,-)
unmenschliche und erniedrigende Behandlung
unmenschliche und erniedrigende Bestrafung
die Wahrnehmung der Rechte
die Ausweisung
die Abschiebung
der Staatsbürger
der Europarat (-s)
das Verfahren (-s,-)
die Beschwerde (-,-n)
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die Staatenbeschwerde
die Individualbeschwerde
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
der Vertragsstaat (-es, -en)
die Rechtssache
der ständige Gerichtshof (-s, -höfe)
die Kammer (-, -n)
der Ausschuss (-es, -schüsse)
der (einstimmige) Beschluss (-es, -üsse)
die Zulässigkeit
der Beschwerdeführer (-s, -)
die Rechtsbehelfe
die Zulässigkeitserklärung
die Ermittlung ( Ermittlung vornehmen)
die Verfügung (sich zur Verfügung stellen)
 die (gütliche) Einigung
 die (öffentliche) Verhandlung
 die Feststellung
 die Verletzung
 die (gerechte) Entschädigung
(jemandem eine gerechte Entschädigung zusprechen)
 die Verweisung der Rechtssache
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Adjektive und Adverbien
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völkerrechtlich
höchstentwickelt
wirksam
gerecht
einschließlich vs. ausschließlich
anhängig gemacht (anhängig gemachte Rechtssachen)
einstimmig
behauptet (behauptete Beschwerde)
innerstaatlich vs. außerstaatlich
schwer wiegend
endgültig
Verben und Phrasen
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entstehen, entstand, entstanden
verbieten, verbot, verboten
sich einsetzen gegen/für
gegen jemanden ein Verfahren anstrengen
Beschwerden erheben
eine Rechtssache anhängig machen
etwas für unzulässig erklären
die Prüfung fortsetzen
Ermittlungen vornehmen
gütliche Einigung erreichen
Entschädigung zusprechen
Verweisung der Rechtssache beantragen
Bilden Sie Sätze!
a) 1. ist, der Rechtscharakter der Rechtsnormen, verschieden
2. beruht, das Recht eines Staates, auf einheitlichen Prinzipien
3. so, bildet, eine Systemeinheit des Rechtssystems, das
Familienrecht
4. nach diesem Kriterium, Rechtsnormen, bei uns, man, hat
eingeteilt
5. ein einheitliches Kriterium, mussten, aufstellen,
Rechtstheoretiker
6. das Recht, kein einheitliches System, in diesem Sinn, stellt, dar
7. gesellschaftliche Verhältnisse, können, aus sehr
unterschiedlichen Bereichen,
regeln, Rechtsnormen
8. eine andere Einteilung, man, hat vorgenommen, in der BRD
b) 1. Es gibt verschiedene Kriterien für die Einteilung von
Rechtsnormen.
Es ist bekannt, dass ..........
2. Jurastudenten müssen die wichtigsten Gebiete des
Rechtssystems kennen.
Es ist selbstverständlich, dass ..........
3. Das Recht eines Staates beruht auf einheitlichen Kriterien.
Das Recht eines Staates beruht auf Kriterien, die ..........
4. Es gibt mehrere Kategorien von Rechtsnormen. Sie umfassen
verwandte
Rechtsnormen.
Es gibt mehrere Kategorien von Rechtsnormen, die .........
5. Das sind Normen des Verfassungsrechts. Sie regeln die
gesellschaftlichen
und politischen Grundlagen eines Staates.
Das sind Normen, die ..........
Eingeleitete und uneingeleitete
Konditionalsätze
1. Schreiben Sie die Artikel aus dem Kodex Hammurabis als
eingeleitete Konditionalsätze mit "wenn“.
2. Schreiben sie dieselben Sätze als uneingeleitete
Konditionalsätze.
§ 22 Gesetzt, ein Mann hat geraubt und ist dabei gefasst
worden, so wird selbiger Mann getötet.
§ 53 Gesetzt, ein Mann hat vernachlässigt, den Deich
seines Feldes zu befestigen und hat seinen Deich nicht
befestigt, und an seinem Deich ist eine Öffnung
entstanden und er hat verursacht, dass das Wasser die
Flur wegriss, so wird der Mann, an dessen Deich eine
Öffnung entstanden ist, das Getreide, das er vernichtet
hat, ersetzen.
§ 195 Gesetzt, ein Kind hat seinen Vater geschlagen, so
wird man ihm die Hände abschneiden.
§ 196 Gesetzt, ein Mann hat das Auge eines Freigelassenen
zerstört, so wird man sein Auge zerstören.
§ 197 Gesetzt, er hat einem anderen einen Knochen
zerbrochen, so wird man seinen Knochen zerbrechen.
§ 233 Gesetzt, ein Baumeister hat für einen Mann ein
Haus gebaut, sein Werk aber nicht haltbar gemacht und
eine Wand ist eingefallen, so wird selbiger Baumeister
von seinem eigenen Gelde selbige Wand befestigen.
Erweiterte Partizipien im
Juristendeutsch
Partizipien:
1.
2.
Partizip I (Partizip Präsens): Infinitiv des Verbs
+ d (weinend, singend, sprechend)
Partizip II (Partizip Perfekts): ge + Verbstamm
+ t/en (gebrochen, gekauft, abgeschafft,
vergessen, verhaftet, beschlossen, garantiert)
Merken Sie sich: Partizip I trägt immer eine
aktivische und Partizip II eine passivische
Bedeutung.
Gebrauch von Partizipien I und II:
a)
Als Substantiv (deklinierbar nach den
Adjektivdeklinationen)
- Partizip I: der Vorsitzende, ein Vorsitzender, Vorsitzender
(die Vorsitzende, eine Vorsitzende, Vorsitzende)
der Vortragende, ein Vortragender, Vortragender
(die Vortragende, eine Vortragende, Vortragende)
- Partizip II: der Abgeordnete, ein Abgeordneter, Abgeordneter
(die Abgeordnete, eine Abgeordnete, Abgeordnete)
der Versicherte, ein Versicherter, Versicherter
(die Versicherte, eine Versicherte, Versicherte)
Aufgabe 1: Wie lauten die Pluralformen dieser substantivierten Partizipien?
Bilden Sie einen Satz mit einem substantivierten Partizip I, und dann mit
einem Partizip II.
b) Als Teil des Prädikats und Adverb
(unflektierbar/undeklinierbar)
- Partizip I: Sie berichtete über den
Verkehrsunfall weinend. (wie? –
Adverb)
- Partizip II: Das alte Strafgesetz ist
abgeschafft. (Teil des Prädikats)
c) Als Attribut vor einem Substantiv
(flektierbar/deklinierbar)
- Partizip I:
Die aus drei Zimmern bestehende Wohnung wird
vermietet.
Die zwei Stunden dauernde Verlesung der Strafanklage
war
langweilig.
- Partizip II:
Das vor zwei Monaten beschlossene Gesetz gefällt uns
nicht.
Der gestern im Stadtzentrum verhaftete Verbrecher ist
heute
freigelassen
Aufgabe 2:
1) Welche Wörter in den Beispielen unter C) bilden
Erweiterungen
der attributiven Partizipien bestehende, dauernde,
beschlossene,
verhaftete?
2) Sind alle Erweiterungen stilistisch und grammatisch
notwendig,
oder können einige ausgelassen werden, ohne den Satz zu
"schädigen"?
3) Wie lauten kroatische Übersetzungen der erweiterten
Partizipien?
Gibt es Unterschiede in der Übersetzung zwischen dem
erweiterten Partizip I und Partizip II?
BILDEN SIE REGELN AUF GRUND DER GEZOGENEN
SCHLÜSSE!
Allgemeine Regeln zu
erweiterten Partizipien als Attribute
a)
Das
Kind
konnte rasch gerettet werden.
Erweiterung: Das
laut schreiende Kind konnte
rasch gerettet werden.
Erweiterung: Das laut um Hilfe schreiende Kind konnte
rasch gerettet werden.
b)
Die
zerstörte
Stadt war ein schrecklicher Anblick.
Erweiterung: Die
durch Bomben zerstörte
Stadt war ein schrecklicher Anblick.
Erweiterung: Die im Krieg durch Bomben zerstörte Stadt
war ein schrecklicher Anblick.
a) Das __ schreiende Kind konnte rasch gerettet werden.
Erweiterung: Das
laut schreiende Kind konnte
rasch gerettet werden.
Erweiterung: Das laut um Hilfe schreiende Kind konnte
rasch gerettet werden.
b) Die __ __ zerstörte Stadt war ein schrecklicher Anblick.
Erweiterung: Die
durch Bomben zerstörte
Stadt war ein schrecklicher Anblick.
Erweiterung: Die im Krieg durch Bomben zerstörte Stadt
war ein schrecklicher Anblick.
Die Partizipialkonstruktion mit
transitiven Verben
Partizipialkonstruktion
* Der meinen Antrag bearbeitende Beamte nimmt sich
viel Zeit.
Partizipialkonstruktion kann immer ine einen Relativsatz
umgeformt werden:
Relativsätze
Der Beamte, der meinen Antrag bearbeitet, nimmt sich
viel Zeit.
Anmerkung: ins Kroatische wird die Erweiterung eines
Partizips I in der Regel mit einem Relativsatz, und die
des Partizips II mit einem Attribut übersetzt.
Infinitivgruppe mit “zu
a)
b)
Als Objektsatz
Als Ausdruck der Notwendigkeit
a) Die Funktion des Objektsatzes üben die Infinitivgruppen
mit "zu" aus:
1. Nach der Nominalphrase mit "HABEN" (Aufgabe haben,
Verpflichtung haben,
Anspruch haben, Befugnis haben, Recht haben, Ehre haben...)
Der Anwalt hat die Aufgabe (Verpflichtung), seinem Mandanten zu
helfen.
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und
Ausbildungsstätte zu wählen.
2. Nach der Verbalphase mit "SEIN" ("sein" + Adjektiv oder Partizip:
verpflichtet sein, befugt sein, berechtigt sein, entschlossen sein):
Der Anwalt ist entschlossen, seinem Mandanten zu helfen.
Der Staat ist verpflichtet, die Grundrechte der Bürger zu schützen.
Statt Objektsätze nach transitiven Verben
3. Nach transitiven Verben, wenn Subjekte im Haupt- und Nebensatz
identisch sind, oder wenn Objekt des Hauptsatzes und Subjekt des
Nebensatzes identisch sind:
z.B.
Der Richter verpflichtet den Verteidiger, sein Schlusswort auch
schriftlich zu übergeben.
Der Beschuldigte hat versprochen, nur Wahrheit vor dem Gericht zu
sprechen.
Als Ausdruck der Notwendigkeit
b) Die Notwendigkeit drücken die Infinitivgruppen mit "zu"
aus, wenn sie nach dem Verb "SEIN" als Hauptverb folgen:
z.B.
Das Problem der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist in
unserem Land noch zu lösen.
(Das Problem der Gleichberechtigung von Mann und Frau muss/soll in
unserem Land noch gelöst werden.)
Verfassungswidrige Handlungen sind streng zu bestrafen.
(Verfassungswidrige Handlungen müssen...)
PASSIV
a) Präsens Passiv
1. Der Staatspräsident wird auf fünf Jahre gewählt.
2. Die Abgeordneten für den Sabor werden auf vier Jahre
gewählt.
b) Präteritum Passiv
1. Der Staatspräsident wurde auf fünf Jahre gewählt.
2. Die Abgeordneten für den Sabor wurden auf vier Jahre
gewählt.
c) Futur Passiv
1. Der Staatspräsident wird auf fünf Jahre gewählt werden.
2. Die Abgeordneten für den Sabor werden auf vier Jahre
gewählt werden.
d) Perfekt Passiv
1. Der Staatspräsident ist auf fünf Jahre gewählt
worden.
2. Die Abgeordneten für den Sabor sind auf vier
Jahre gewählt worden.
e) Plusquamperfekt Passiv
1. Der Staatspräsident war auf fünf Jahre gewählt
worden.
2. Die Abgeordneten für den Sabor waren auf vier
Jahre gewählt worden
Modalverben in Passivsätzen
1. Der neue Richter muss ernannt werden.
2. Eine neue Verfassung sollte verabschiedet
werden.
3. Außerordentliche Maßnahmen müssten
getroffen werden.
4. Der Haushaltsplan sollte von der Regierung
vorgeschlagen werden.
Umformung von Aktivsätzen ins
Passiv
A: Man unterzeichnet einen Vertrag.
P: Ein Vertrag wird unterzeichnet.
A: Das Volk wählt den Präsidenten.
P: Der Präsident wird (vom Volk) gewählt.
Übersetzung ins Kroatische
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Wenn es möglich ist, sollen deutsche Passivsätze durchs kroatische
AKTIV übersetzt werden.
P: 1. Die rechtsprechende Gewalt in der Republik Kroatien wird von
den Gerichten
ausgeübt.
Kr. (A): Pravosudnu vlast u Republici Hrvatskoj vrše sudovi. (ili: Sudovi
vrše…)
2. Die Richter und Staatsanwälte werden vom Gerichtsrat der Republik
ernannt und
entlassen.
Kr.: Sudbeno vijeće Republike imenuje i opoziva suce i državne
odvjetnike.
aber: 3. Die Verfassung der Republik Kroatien wurde am 22.
Dezember 1990
verabschiedet.
Passiv der Voll- und
Modalverben
Passiv oder nicht?
1. Sie wird von Tag zu Tag hübscher.
2. Meine Wohnung wird jede Woche saubergemacht.
3. Gestern wurden die Blumen nicht gegossen.
4. Wer wird sie morgen gießen?
5. Wir dieser Fehler oft gemacht?
6. Ich werde diesen Fehler nicht mehr machen.
7. Er wurde geprüft.
8. Wird der Lehrer auch morgen prüfen?
9. Sein Bruder ist Tänzer geworden.
10. Der neue Richter wird sicher Erfolg haben.
Setzen Sie folgende Sätze ins Passiv:
1. Ein sehr talentierter Junge leitet die
Theatergruppe.
2. Die Haustiere muss man regelmäßig füttern.
3. Die Jugendlichen haben das Programm kritisiert.
4. Die Bewohner halten meistens die
Hausordnung.
5. Alle zusammen organisierten das Fest.
6. Die Stadtregierung hat das neue Theater
gebaut.
Setzen Sie folgende Sätze ins
Aktiv!
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Die Blumen wurden geschnitten.
Die Waschmaschine wurde repariert.
Die Schüler werden bestraft.
Der Scheck muss ausgefüllt werden.
Die ´Rechnung ist gleich gebracht worden.
Meine Haare wurden geschnitten.
Unser Auto ist gestohlen worden.
Der Verbrecher soll von der Polizei verhört
werden.
Zustandspassiv
BILDUNG: SEIN + PARTIZIP PERFEKT
Im Zustandspassiv hat das Partizip Perfekt eine adverbiale
oder attributive Funktion. Es drückt Zustand aus nach
einem vorangegangenen Vorgang. Eine handelnde
Person gibt es nicht mehr. Man fragt: Wie ist der
Zustand?
adverbial:
Der Teller ist zerbrochen.
Das Tor war verschlossen.
attributiv:
der zerbrochene Teller
das verschlossene Tor
2. Im Zustandspassiv sind nur zwei Zeiten gebräuchlich,
Präsens und Präteritum von sein:
Heute sind die Kriegsschäden in Frankfurt fast völlig
beseitigt.
1945 war die Altstadt Frankfurts gänzlich zerstört.
Aufgabe:
1 Frau Luther kommt spät nach Hause; ihr Mann war schon früher da.
Wäsche waschen
Lösung: Ich wollte die Wäsche waschen, aber sie war schon
gewaschen.
1.
2.
3.
4.
5.
Teller (Pl.) spülen
Geschirr (n) wegräumen
die Schuhe putzen
die Betten machen
die Hemden bügeln
6. Blumen kaufen
7. den Teppich saugen
8. die Blumen gießen
9. die Treppe wischen
10. das Abendessen kochen