Recht und Justiz in der DDR Demokratie Volksherrschaft Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative) Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle.
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Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
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Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 3
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 4
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 5
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 6
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 7
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 8
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 9
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 10
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 11
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 12
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 13
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 14
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 15
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 16
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 17
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 2
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 3
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 4
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 5
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 6
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 7
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 8
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 9
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 10
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 11
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 12
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 13
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
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Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 15
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 16
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen
Slide 17
Recht und Justiz in der DDR
Demokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz
Organe der Rechtssprechung
SED
STASI
Gerichte
Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
Oberster Gerichtshof
Bezirksgericht
Kreisgericht
Gesellschaftliche
Gerichte
Generalstaatsanwaltschaft
Bezirksstaatsanwaltschaft
Kreisstaatsanwaltschaft
Oberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen