Recht und Justiz in der DDR Demokratie Volksherrschaft Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)  Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle.

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Transcript Recht und Justiz in der DDR Demokratie Volksherrschaft Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)  Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle.

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Recht und Justiz in der DDR

Demokratie

Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)

 Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
 Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
 Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates

Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung

 Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“

Recht als Herrschaftsinstrument
 Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
 Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts

 Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
 Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat

„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“

DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht

Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945  Grundlage des Justizsystems der DDR
 Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
 Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten

Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz

Organe der Rechtssprechung

SED

STASI
Gerichte

Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung

Oberster Gerichtshof

Bezirksgericht

Kreisgericht

Gesellschaftliche
Gerichte

Generalstaatsanwaltschaft

Bezirksstaatsanwaltschaft

Kreisstaatsanwaltschaft

Oberster Gerichtshof

Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR

Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht  Vorsitz nicht studierte „Richter“

Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten

„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“

Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters

Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats

Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt  Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten

Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“

Falco Werkentin

Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz

Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.

Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe  50% der politschen Urteile

Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung  Exempel

DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt

Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
 Schwammige Beschreibung der Gesetze
 Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
 Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
 „Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
 Macht des Systems über Familie und Leben

Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen


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Recht und Justiz in der DDR

Demokratie

Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)

 Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
 Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
 Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates

Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung

 Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“

Recht als Herrschaftsinstrument
 Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
 Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts

 Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
 Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat

„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“

DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht

Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945  Grundlage des Justizsystems der DDR
 Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
 Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten

Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz

Organe der Rechtssprechung

SED

STASI
Gerichte

Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung

Oberster Gerichtshof

Bezirksgericht

Kreisgericht

Gesellschaftliche
Gerichte

Generalstaatsanwaltschaft

Bezirksstaatsanwaltschaft

Kreisstaatsanwaltschaft

Oberster Gerichtshof

Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR

Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht  Vorsitz nicht studierte „Richter“

Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten

„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“

Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters

Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats

Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt  Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten

Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“

Falco Werkentin

Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz

Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.

Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe  50% der politschen Urteile

Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung  Exempel

DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt

Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
 Schwammige Beschreibung der Gesetze
 Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
 Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
 „Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
 Macht des Systems über Familie und Leben

Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen


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Recht und Justiz in der DDR

Demokratie

Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)

 Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
 Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
 Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates

Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung

 Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“

Recht als Herrschaftsinstrument
 Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
 Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts

 Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
 Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat

„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“

DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht

Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945  Grundlage des Justizsystems der DDR
 Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
 Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten

Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz

Organe der Rechtssprechung

SED

STASI
Gerichte

Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung

Oberster Gerichtshof

Bezirksgericht

Kreisgericht

Gesellschaftliche
Gerichte

Generalstaatsanwaltschaft

Bezirksstaatsanwaltschaft

Kreisstaatsanwaltschaft

Oberster Gerichtshof

Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR

Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht  Vorsitz nicht studierte „Richter“

Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten

„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“

Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters

Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats

Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt  Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten

Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“

Falco Werkentin

Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz

Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.

Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe  50% der politschen Urteile

Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung  Exempel

DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt

Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
 Schwammige Beschreibung der Gesetze
 Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
 Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
 „Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
 Macht des Systems über Familie und Leben

Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen


Slide 4

Recht und Justiz in der DDR

Demokratie

Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)

 Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
 Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
 Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates

Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung

 Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“

Recht als Herrschaftsinstrument
 Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
 Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts

 Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
 Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat

„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“

DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht

Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945  Grundlage des Justizsystems der DDR
 Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
 Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten

Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz

Organe der Rechtssprechung

SED

STASI
Gerichte

Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung

Oberster Gerichtshof

Bezirksgericht

Kreisgericht

Gesellschaftliche
Gerichte

Generalstaatsanwaltschaft

Bezirksstaatsanwaltschaft

Kreisstaatsanwaltschaft

Oberster Gerichtshof

Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR

Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht  Vorsitz nicht studierte „Richter“

Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten

„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“

Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters

Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats

Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt  Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten

Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“

Falco Werkentin

Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz

Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.

Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe  50% der politschen Urteile

Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung  Exempel

DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt

Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
 Schwammige Beschreibung der Gesetze
 Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
 Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
 „Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
 Macht des Systems über Familie und Leben

Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen


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Recht und Justiz in der DDR

Demokratie

Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)

 Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
 Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
 Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates

Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung

 Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“

Recht als Herrschaftsinstrument
 Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
 Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts

 Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
 Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat

„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“

DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht

Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945  Grundlage des Justizsystems der DDR
 Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
 Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten

Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz

Organe der Rechtssprechung

SED

STASI
Gerichte

Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung

Oberster Gerichtshof

Bezirksgericht

Kreisgericht

Gesellschaftliche
Gerichte

Generalstaatsanwaltschaft

Bezirksstaatsanwaltschaft

Kreisstaatsanwaltschaft

Oberster Gerichtshof

Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR

Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht  Vorsitz nicht studierte „Richter“

Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten

„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“

Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters

Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats

Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt  Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten

Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“

Falco Werkentin

Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz

Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.

Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe  50% der politschen Urteile

Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung  Exempel

DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt

Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
 Schwammige Beschreibung der Gesetze
 Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
 Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
 „Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
 Macht des Systems über Familie und Leben

Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen


Slide 6

Recht und Justiz in der DDR

Demokratie

Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)

 Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
 Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
 Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates

Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung

 Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“

Recht als Herrschaftsinstrument
 Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
 Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts

 Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
 Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat

„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“

DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht

Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945  Grundlage des Justizsystems der DDR
 Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
 Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten

Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz

Organe der Rechtssprechung

SED

STASI
Gerichte

Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung

Oberster Gerichtshof

Bezirksgericht

Kreisgericht

Gesellschaftliche
Gerichte

Generalstaatsanwaltschaft

Bezirksstaatsanwaltschaft

Kreisstaatsanwaltschaft

Oberster Gerichtshof

Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR

Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht  Vorsitz nicht studierte „Richter“

Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten

„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“

Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters

Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats

Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt  Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten

Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“

Falco Werkentin

Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz

Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.

Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe  50% der politschen Urteile

Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung  Exempel

DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt

Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
 Schwammige Beschreibung der Gesetze
 Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
 Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
 „Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
 Macht des Systems über Familie und Leben

Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen


Slide 7

Recht und Justiz in der DDR

Demokratie

Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)

 Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
 Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
 Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates

Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung

 Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“

Recht als Herrschaftsinstrument
 Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
 Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts

 Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
 Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat

„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“

DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht

Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945  Grundlage des Justizsystems der DDR
 Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
 Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten

Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz

Organe der Rechtssprechung

SED

STASI
Gerichte

Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung

Oberster Gerichtshof

Bezirksgericht

Kreisgericht

Gesellschaftliche
Gerichte

Generalstaatsanwaltschaft

Bezirksstaatsanwaltschaft

Kreisstaatsanwaltschaft

Oberster Gerichtshof

Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR

Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht  Vorsitz nicht studierte „Richter“

Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten

„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“

Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters

Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats

Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt  Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten

Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“

Falco Werkentin

Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz

Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.

Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe  50% der politschen Urteile

Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung  Exempel

DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt

Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
 Schwammige Beschreibung der Gesetze
 Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
 Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
 „Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
 Macht des Systems über Familie und Leben

Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen


Slide 8

Recht und Justiz in der DDR

Demokratie

Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)

 Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
 Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
 Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates

Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung

 Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“

Recht als Herrschaftsinstrument
 Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
 Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts

 Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
 Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat

„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“

DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht

Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945  Grundlage des Justizsystems der DDR
 Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
 Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten

Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz

Organe der Rechtssprechung

SED

STASI
Gerichte

Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung

Oberster Gerichtshof

Bezirksgericht

Kreisgericht

Gesellschaftliche
Gerichte

Generalstaatsanwaltschaft

Bezirksstaatsanwaltschaft

Kreisstaatsanwaltschaft

Oberster Gerichtshof

Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR

Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht  Vorsitz nicht studierte „Richter“

Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten

„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“

Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters

Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats

Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt  Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten

Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“

Falco Werkentin

Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz

Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.

Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe  50% der politschen Urteile

Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung  Exempel

DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt

Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
 Schwammige Beschreibung der Gesetze
 Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
 Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
 „Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
 Macht des Systems über Familie und Leben

Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen


Slide 9

Recht und Justiz in der DDR

Demokratie

Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)

 Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
 Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
 Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates

Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung

 Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“

Recht als Herrschaftsinstrument
 Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
 Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts

 Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
 Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat

„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“

DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht

Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945  Grundlage des Justizsystems der DDR
 Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
 Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten

Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz

Organe der Rechtssprechung

SED

STASI
Gerichte

Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung

Oberster Gerichtshof

Bezirksgericht

Kreisgericht

Gesellschaftliche
Gerichte

Generalstaatsanwaltschaft

Bezirksstaatsanwaltschaft

Kreisstaatsanwaltschaft

Oberster Gerichtshof

Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR

Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht  Vorsitz nicht studierte „Richter“

Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten

„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“

Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters

Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats

Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt  Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten

Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“

Falco Werkentin

Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz

Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.

Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe  50% der politschen Urteile

Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung  Exempel

DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt

Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
 Schwammige Beschreibung der Gesetze
 Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
 Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
 „Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
 Macht des Systems über Familie und Leben

Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen


Slide 10

Recht und Justiz in der DDR

Demokratie

Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)

 Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
 Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
 Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates

Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung

 Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“

Recht als Herrschaftsinstrument
 Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
 Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts

 Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
 Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat

„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“

DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht

Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945  Grundlage des Justizsystems der DDR
 Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
 Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten

Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz

Organe der Rechtssprechung

SED

STASI
Gerichte

Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung

Oberster Gerichtshof

Bezirksgericht

Kreisgericht

Gesellschaftliche
Gerichte

Generalstaatsanwaltschaft

Bezirksstaatsanwaltschaft

Kreisstaatsanwaltschaft

Oberster Gerichtshof

Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR

Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht  Vorsitz nicht studierte „Richter“

Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten

„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“

Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters

Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats

Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt  Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten

Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“

Falco Werkentin

Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz

Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.

Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe  50% der politschen Urteile

Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung  Exempel

DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt

Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
 Schwammige Beschreibung der Gesetze
 Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
 Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
 „Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
 Macht des Systems über Familie und Leben

Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen


Slide 11

Recht und Justiz in der DDR

Demokratie

Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)

 Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
 Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
 Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates

Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung

 Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“

Recht als Herrschaftsinstrument
 Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
 Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts

 Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
 Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat

„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“

DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht

Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945  Grundlage des Justizsystems der DDR
 Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
 Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten

Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz

Organe der Rechtssprechung

SED

STASI
Gerichte

Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung

Oberster Gerichtshof

Bezirksgericht

Kreisgericht

Gesellschaftliche
Gerichte

Generalstaatsanwaltschaft

Bezirksstaatsanwaltschaft

Kreisstaatsanwaltschaft

Oberster Gerichtshof

Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR

Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht  Vorsitz nicht studierte „Richter“

Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten

„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“

Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters

Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats

Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt  Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten

Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“

Falco Werkentin

Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz

Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.

Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe  50% der politschen Urteile

Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung  Exempel

DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt

Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
 Schwammige Beschreibung der Gesetze
 Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
 Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
 „Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
 Macht des Systems über Familie und Leben

Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen


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Recht und Justiz in der DDR

Demokratie

Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)

 Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
 Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
 Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates

Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung

 Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“

Recht als Herrschaftsinstrument
 Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
 Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts

 Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
 Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat

„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“

DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht

Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945  Grundlage des Justizsystems der DDR
 Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
 Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten

Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz

Organe der Rechtssprechung

SED

STASI
Gerichte

Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung

Oberster Gerichtshof

Bezirksgericht

Kreisgericht

Gesellschaftliche
Gerichte

Generalstaatsanwaltschaft

Bezirksstaatsanwaltschaft

Kreisstaatsanwaltschaft

Oberster Gerichtshof

Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR

Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht  Vorsitz nicht studierte „Richter“

Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten

„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“

Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters

Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats

Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt  Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten

Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“

Falco Werkentin

Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz

Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.

Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe  50% der politschen Urteile

Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung  Exempel

DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt

Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
 Schwammige Beschreibung der Gesetze
 Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
 Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
 „Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
 Macht des Systems über Familie und Leben

Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen


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Recht und Justiz in der DDR

Demokratie

Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)

 Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
 Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
 Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates

Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung

 Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“

Recht als Herrschaftsinstrument
 Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
 Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts

 Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
 Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat

„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“

DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht

Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945  Grundlage des Justizsystems der DDR
 Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
 Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten

Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz

Organe der Rechtssprechung

SED

STASI
Gerichte

Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung

Oberster Gerichtshof

Bezirksgericht

Kreisgericht

Gesellschaftliche
Gerichte

Generalstaatsanwaltschaft

Bezirksstaatsanwaltschaft

Kreisstaatsanwaltschaft

Oberster Gerichtshof

Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR

Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht  Vorsitz nicht studierte „Richter“

Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten

„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“

Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters

Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats

Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt  Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten

Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“

Falco Werkentin

Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz

Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.

Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe  50% der politschen Urteile

Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung  Exempel

DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt

Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
 Schwammige Beschreibung der Gesetze
 Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
 Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
 „Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
 Macht des Systems über Familie und Leben

Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen


Slide 14

Recht und Justiz in der DDR

Demokratie

Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)

 Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
 Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
 Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates

Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung

 Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“

Recht als Herrschaftsinstrument
 Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
 Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts

 Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
 Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat

„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“

DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht

Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945  Grundlage des Justizsystems der DDR
 Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
 Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten

Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz

Organe der Rechtssprechung

SED

STASI
Gerichte

Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung

Oberster Gerichtshof

Bezirksgericht

Kreisgericht

Gesellschaftliche
Gerichte

Generalstaatsanwaltschaft

Bezirksstaatsanwaltschaft

Kreisstaatsanwaltschaft

Oberster Gerichtshof

Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR

Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht  Vorsitz nicht studierte „Richter“

Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten

„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“

Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters

Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats

Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt  Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten

Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“

Falco Werkentin

Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz

Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.

Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe  50% der politschen Urteile

Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung  Exempel

DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt

Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
 Schwammige Beschreibung der Gesetze
 Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
 Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
 „Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
 Macht des Systems über Familie und Leben

Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen


Slide 15

Recht und Justiz in der DDR

Demokratie

Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)

 Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
 Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
 Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates

Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung

 Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“

Recht als Herrschaftsinstrument
 Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
 Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts

 Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
 Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat

„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“

DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht

Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945  Grundlage des Justizsystems der DDR
 Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
 Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten

Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz

Organe der Rechtssprechung

SED

STASI
Gerichte

Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung

Oberster Gerichtshof

Bezirksgericht

Kreisgericht

Gesellschaftliche
Gerichte

Generalstaatsanwaltschaft

Bezirksstaatsanwaltschaft

Kreisstaatsanwaltschaft

Oberster Gerichtshof

Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR

Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht  Vorsitz nicht studierte „Richter“

Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten

„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“

Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters

Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats

Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt  Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten

Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“

Falco Werkentin

Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz

Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.

Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe  50% der politschen Urteile

Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung  Exempel

DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt

Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
 Schwammige Beschreibung der Gesetze
 Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
 Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
 „Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
 Macht des Systems über Familie und Leben

Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen


Slide 16

Recht und Justiz in der DDR

Demokratie

Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)

 Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
 Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
 Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates

Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung

 Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“

Recht als Herrschaftsinstrument
 Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
 Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts

 Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
 Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat

„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“

DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht

Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945  Grundlage des Justizsystems der DDR
 Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
 Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten

Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz

Organe der Rechtssprechung

SED

STASI
Gerichte

Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung

Oberster Gerichtshof

Bezirksgericht

Kreisgericht

Gesellschaftliche
Gerichte

Generalstaatsanwaltschaft

Bezirksstaatsanwaltschaft

Kreisstaatsanwaltschaft

Oberster Gerichtshof

Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR

Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht  Vorsitz nicht studierte „Richter“

Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten

„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“

Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters

Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats

Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt  Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten

Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“

Falco Werkentin

Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz

Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.

Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe  50% der politschen Urteile

Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung  Exempel

DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt

Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
 Schwammige Beschreibung der Gesetze
 Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
 Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
 „Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
 Macht des Systems über Familie und Leben

Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen


Slide 17

Recht und Justiz in der DDR

Demokratie

Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)

 Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance)
 Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen
 Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates

Justiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung

 Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse
„Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der
Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel
der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“

Recht als Herrschaftsinstrument
 Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung
 Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts

 Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient
dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen
 Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat

„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung
des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der
Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des
Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu
sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische
Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur
Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und
Schichten.“

DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht

Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am
04. Sep. 1945  Grundlage des Justizsystems der DDR
 Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
 Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der
Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik
während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der
„bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten

Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol.
Justiz

Organe der Rechtssprechung

SED

STASI
Gerichte

Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung

Oberster Gerichtshof

Bezirksgericht

Kreisgericht

Gesellschaftliche
Gerichte

Generalstaatsanwaltschaft

Bezirksstaatsanwaltschaft

Kreisstaatsanwaltschaft

Oberster Gerichtshof

Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle Gerichte
Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR

Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht  Vorsitz nicht studierte „Richter“

Entschieden 1/3 aller Strafsachen
Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten
selten über zivilrechtliche Streitigkeiten

„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe
„moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“

Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen
(z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters

Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats

Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen
Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung
Keine Immunität
WIEDERSPRUCH
Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein
Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt  Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der
Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)
WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft
untergeordnet“
Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber
verantworten

Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR
inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen
Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung
konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.
Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR
Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen
Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione
Exekutive NICHT Judikative zugehörig
Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen
Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der
Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben.
wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben.
Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht
Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne
Gerichtsurteil.“
Erich Mielke

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der
SED zu sein
Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich
verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen
Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw.
Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied].
Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die
Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des
Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über
die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen
Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“

Falco Werkentin

Rechtssprechung
Waldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur
Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht
der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf
öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht).
Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz

Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,
die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,
Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil,
dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien,
Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten
die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von
Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders
privilegierten Richter,
der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission,
um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,
der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das
Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.

Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe  50% der politschen Urteile

Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre
Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze
und Rechtsbeugung  Exempel

DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt

Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
 Schwammige Beschreibung der Gesetze
 Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
 Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
 „Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
 Macht des Systems über Familie und Leben

Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen