Jugendschutz „Das Quiz“ Von Markus Wessel September 2007 Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht.

Download Report

Transcript Jugendschutz „Das Quiz“ Von Markus Wessel September 2007 Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht.

Slide 1

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 2

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 3

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 4

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 5

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 6

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 7

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 8

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 9

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 10

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 11

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 12

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 13

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 14

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 15

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 16

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 17

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 18

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 19

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 20

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 21

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 22

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 23

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 24

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 25

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 26

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 27

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 28

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 29

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 30

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 31

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 32

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 33

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 34

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 35

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 36

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 37

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 38

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 39

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 40

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 41

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 42

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 43

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 44

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 45

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 46

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 47

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 48

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 49

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 50

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 51

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 52

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 53

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 54

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 55

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 56

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 57

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 58

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 59

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 60

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 61

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 62

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 63

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 64

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 65

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 66

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 67

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 68

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 69

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 70

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 71

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 72

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 73

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 74

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de


Slide 75

Jugendschutz
„Das Quiz“
Von Markus Wessel
September 2007

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in deren
Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der volljährige Horst gibt sich gegenüber der
Eingangskontrolle einer Diskothek als Freund
der 15-jährigen Heike aus und ermöglicht ihr so
den Zutritt. Ist er Personensorgeberechtigter
oder Erziehungsbeauftragter?
– Er ist Personensorgeberechtigter wie jede andere erwachsene

Begleitung.
– Er ist keines von beiden, da er weder Elternteil ist, noch in
deren Auftrag oder deren Sinn handelt.
– Er ist Erziehungsbeauftragter auch ohne Auftrag.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung von jungen

Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Welches Ziel verfolgt das Jugendschutzgesetz?

– Argumentationskatalog für hilflose Eltern

– Schutz vor Gefahren für die Entwicklung und Erziehung

von jungen Menschen
– Sanktionsmöglichkeit für auffällige Kinder und Jugendliche

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer ist für die Überwachung der Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes zuständig?

– Ordnungsamt

– Gewerbeaufsichtsamt
– Ortspolizeibehörde
– Private Prüfeinrichtungen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Zuständig für die Ahndung ist die untere Verwaltungsbehörde
(Ortspolizeibehörde / Ordnungsamt). Gelegentlich wird die
Meinung vertreten, dass den Behörden durch Lockvögel zum
Beispiel bei „Testkäufen“ Hilfestellung geleistet wird. Nach § 28
Abs.4 JuSchG ist dies jedoch nicht rechtmäßig.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich sind

– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was versteht man unter Öffentlichkeit im Sinne
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Orte oder Veranstaltungen, die für jeden frei zugänglich

sind
– alles unter freiem Himmel
– Sobald ich die Wohnungstüre hinter mir lasse

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Wer kann durch das Jugendschutzgesetz
sanktioniert werden?

– Kinder und Jugendliche

– Gewerbetreibende, Veranstalter und Medienanbieter
– Erzieher und erziehungsbeauftragte Personen

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Die Verbote richten sich nicht gegen die Kinder und
Jugendlichen, sondern gegen Veranstalter, Gewerbetreibende
oder Erwachsene, die ein entsprechendes Verhalten
herbeiführen oder fördern. In der Regel sind Verstöße als
Ordnungswidrigkeiten und somit mit Bußgeld zu ahnden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Was sind Trägermedien i.S.d.
Jugendschutzgesetzes (JuSchG)?

– Notebooks

– Videokassetten
– CDs und DVDs

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher, Marc

hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Simon wurde gestern 14 Jahre alt, sein Freund
Marc feiert erst in 3 Monaten seinen 14.
Geburtstag. Wie sind sie jugendschutzrechtlich
einzuordnen?
– Sie sind im gleichen Jahr geboren und deshalb gleich einzuordnen.

– Simon ist ab seinem 14. Geburtstag als Jugendlicher,

Marc hingegen bis dahin noch als Kind anzusehen.
– Es kommt darauf an, welche Klasse sie besuchen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Heute ist Strip in der Dorf-Disko. Die
Lehrlingsgruppe von 17- und 18-Jährigen will
mal so richtig die „Sau raus lassen“. Wer darf
und wer darf nicht?
– Der Aufenthalt der unter 18-Jährigen ist zu unterbinden.

– Das ist in Ordnung, wenn die 17-Jährigen um 24.00 Uhr das

Tanzlokal verlassen.
– Die Älteren sind die Erziehungsbeauftragten und dann ist alles in
Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 17-jährige Frederic geht mit seiner
gleichaltrigen Freundin um 23:00 Uhr, in die
Lido-Bar um seine erwachsene Schwester zu
besuchen, die dort als Table-Dance-Girl
arbeitet. Wer hält sich widerrechtlich in der Bar
auf?
– Beiden Minderjährigen ist der Aufenthalt untersagt.

– Da ist alles in Ordnung, weil doch die erwachsene Schwester alles

im Griff hat.
– Nur Frederic darf, aber nicht seine Freundin.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der 16-jährige Jochen wird während einer
Freistunde im Spielcasino am Flipper
angetroffen, wo er sein Taschengeld verspielt.
Die Aufsicht schickt ihn weg. Dabei sind
Flipperautomaten doch für seine Altersgruppe
freigegeben.
– Tagsüber ist der Aufenthalt in Spielcasinos erlaubt.

– Flipper ist für 16-Jährige erlaubt.
– Der Aufenthalt in Spielcasinos ist Minderjährigen

grundsätzlich nicht zu erlauben.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.

– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Vater geht mit seinem 15-jährigen Sohn in
die Eckkneipe und bestellt für beide 2 Korn und
2 Bier. Was darf die Bedienung bringen?
– Sie bringt 1 Korn, 1 Bier und ein Glas Milch

– Sie bringt 2 Korn und 2 Bier
– Sie bringt 1 Korn und 2 Bier

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Volker (16 Jahre) geht an den Zeitungsstand
und kauft sich für den Rest seines
Taschengeldes Rubbellose.
– Alle Spiele mit Gewinnmöglichkeit sind nicht erlaubt.

– Rubbellose ja, aber Lotto nein.
– Es handelt sich um kein öffentliches Glücksspiel.

Erläuterung
Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im Stadtpark spielen in den frühen
Abendstunden Kinder. Dieser Teil des
Stadtparks hat sich bei schönem Wetter zum
Treffpunkt für alkoholisierte Stadtstreicher und
Drogen-Konsumenten entwickelt.
– Stadtstreicher und Drogenabhängige werden entfernt.

– Die Kinder werden abgeholt und den Eltern übergeben.
– Das ist sicher in Ordnung, denn die Eltern wissen ja, wo und bei

wem sich ihre Kinder aufhalten.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers

der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

In der Dorfgaststätte findet die Weihnachtsfeier
der Jugendabteilung des Schwimmvereins statt.
Der 13-jährige Paul ist ohne seine Eltern
gekommen, die auf einer anderen
Weihnachtsfeier verweilen.
– Die Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe ist in jedem Alter erlaubt.
– Der Aufenthalt von Kindern in Gaststätten ist grundsätzlich
untersagt.
– Der Aufenthalt ist nur mit einem Erwachsenen erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der Aufenthalt

für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die beiden 15-Jährigen Julia und Elly kommen
um 22:00 Uhr aus dem Kino und möchten bevor
sie nach Hause fahren in einer bekannten
Hamburgerbraterei noch einen Salat essen und
eine Cola trinken.
– Zur Einnahme einer Speise oder eines Getränkes ist der

Aufenthalt für die beiden 15-Jährigen erlaubt.
– Die Mädchen müssen unmittelbar nach dem Kino direkt nach
Hause.
– Der Gaststättenbesuch ist nur in Begleitung eines Erwachsenen
erlaubt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Auf der Klassenparty bringt der 16-jährige
Steffen eine Palette Smirnoff-Ice mit, die er an
seine gleichaltrigen Mitschüler verteilt. Wer
macht sich hier schuldig?
– Steffen macht sich strafbar, weil er die anderen verführt.

– Das sind harmlose und erlaubte Getränke, da ist alles o.k. Der

Partyveranstalter hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
– Der Gewerbetreibende, der die Getränke an Steffen verkauft hat ist
verantwortlich.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in Ordnung.

– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran

kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Gegenüber der Schule steht ein
Zigarettenautomat. Steffi (15 Jahre) zieht eine
Schachtel Marlboro und geht zum Rauchen in
die Raucherecke der Schule. Ist hier alles in
Ordnung?
– Schon der Standort des Zigarettenautomaten ist nicht in

Ordnung.
– Die Schule muss ihre Raucherecken überwachen
– Es ist alles in Ordnung, weil doch jeder an den Automaten ran
kommt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Ab 1.1.2007 dürfen Zigaretten nicht mehr aus Automaten angeboten
werden. Mit den Ausnahmen: Sie müssen durch technische Vorkehrung
den Zugriff durch unter 16-Jährige unterbinden oder dürfen nur an
Orten aufgestellt sein, die überwacht werden oder die für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren nicht zugänglich sind.
(Automatenhersteller haben sich verpflichtet, Automaten nicht in der
Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen aufzustellen.) Das
Rauchverbot ist von Gewerbetreibenden, Eltern, Lehrern und Erziehern
an öffentlichen Orten zu gewährleisten. Das Rauchen darf bei unter 18Jährigen nicht geduldet werden. Gesetzliche Grundlage: Abgabe und
Konsum von Tabakwaren (§ 10 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu den

Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Der Handballverein veranstaltet im Vereinsheim
für seine Mitglieder nach der gewonnenen
Meisterschaft eine Hardrock-Party. Auch der 14jährige Torwart Mike will mitfeiern.
– Mike muss zu Hause bleiben.

– Es ist eine vereinsinterne Veranstaltung und diese zählt zu

den Ausnahmen in den Jugendschutzbestimmungen.
– Hardrock ist für jede Altergruppe in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um eine nichtöffentliche Tanzveranstaltung,
wenn nur ein begrenzter und bekannter Personenkreis
zugelassen ist. Außerdem ist der Verein Träger der freien
Jugendhilfe. Auch Sportvereine genießen hier spezielle
Ausnahmerechte, da sonst öfters die Vereinsarbeit
beeinträchtigt würde. Tipp: Warum nicht mal eine Jugend-Disko
im Verein für alle unter 16-Jährigen und das ohne Alkohol.
Gesetzliche Grundlage: (§ 5 Abs.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches Getränk, das
von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Für die 16-jährigen Mädchen gibt es von der
„Tanke“ auch noch einen bunten, süßen
Longdrink auf Perlweinbasis mit CaiphiGeschmack.
– Der Tankwart hätte den Alkohol nicht verkaufen dürfen.

– Caiphi ist branntweinhaltig und deshalb für Minderjährige nicht

erlaubt.
– Es handelt sich um ein aromatisiertes alkoholisches
Getränk, das von Jugendlichen über 16 Jahren konsumiert
werden darf.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Erläuterung



Es handelt sich um „andere“ alkoholische Getränke, ohne Zusatz
von Spirituosen, sondern lediglich aromatisiert. Gesetzliche
Grundlage: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke (§
9 Abs.1 Nr.2 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Die 15-jährigen Freundinnen Sabine und
Verena werden nach 24 Uhr von einem Onkel
von der Disko abgeholt.
– Sie hätten schon um 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

– Der Diskobesuch ist für die Beiden nicht erlaubt.
– Bis spätestens 24 Uhr ist alles in Ordnung.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de



Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen darf bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet werden, es sei denn, sie
sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person. Jugendlichen ab 16 Jahren ist
der Aufenthalt bis 24 Uhr zu erlauben. Gesetzliche Grundlage:
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs.1 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem Automaten

erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de

Im unbeaufsichtigten Teil der Umkleideräume
des Sportheimes steht ein Getränkeautomat mit
Bier und verschiedenen Limonaden. Die 17jährigen Fußballer ziehen sich nach dem Spiel
ein Bier.
– Das Sportheim ist nicht öffentlich.

– Die jugendlichen Fußballer dürfen kein Bier aus dem

Automaten erhalten.
– Der Automat muss beaufsichtigt sein.
– Es darf kein Bier angeboten werden.

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de





Nur in öffentlichen, aber von Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglichen Räumen dürfen Automaten mit Bier oder Wein
aufgestellt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine
16- und 17-jährigen Jugendlichen an Automaten bedienen, auch
wenn ihnen das Getränk ausgeschenkt werden dürfte (Aufsicht
oder technische Vorrichtung).
Gesetzliche Grundlage: Getränkeautomaten (9 Abs.3 JuSchG)

Unter Verwendung von Daten aus www.polizei-beratung.de