EFRE-Förderung des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur in Thüringen im Jahr 2012 2012. Erfurt 17. Februar 2013 Darstellung des Prozesses Projektträger z.B.

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Transcript EFRE-Förderung des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur in Thüringen im Jahr 2012 2012. Erfurt 17. Februar 2013 Darstellung des Prozesses Projektträger z.B.

EFRE-Förderung des Ausbaus der
Breitbandinfrastruktur in Thüringen
im Jahr 2012
2012.
Erfurt
17. Februar 2013
Darstellung des Prozesses
Projektträger
z.B. Gemeinde
Diagnose 1
Mangel an leistungsfähigen Breitbandangeboten
Projektträger
z.B. Gemeinde
Diagnose 1
Mangel an leistungsfähigen Breitbandangeboten
Projektträger
z.B. Gemeinde
Diagnose 2
Bedarf an leistungsfähigen Breitbandangeboten
Diagnose 1
Mangel an leistungsfähigen Breitbandangeboten
Projektträger
z.B. Gemeinde
Diagnose 2
Bedarf an leistungsfähigen Breitbandangeboten
Markterkundung:
Regelausbauabfrage
Projektträger
z.B. Gemeinde
Investor
Investor
Investor
Markterkundung:
Regelausbauabfrage
Investor
Auszug Richtlinie 4.1:
„Der Zuwendungsempfänger hat …
Projektträger
die fehlende oder unzureichende
z.B. Gemeinde
Breitbandversorgung … unter Berücksichtigung der Ausbauabsichten
der Netzbetreiber nachzuweisen;
dies setzt eine … Abfrage voraus,
ob Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze sich
ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, zu
marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte
Breitbanddienste im zu versorgenden Gebiet anzubieten
(Markterkundungsverfahren).„
Investor
Investor
Markterkundung:
Regelausbauabfrage
Auszug Richtlinie 4.1:
„Der Zuwendungsempfänger hat …
Projektträger
die fehlende oder unzureichende
z.B. Gemeinde
Breitbandversorgung … unter Berücksichtigung der Ausbauabsichten
der Netzbetreiber nachzuweisen;
dies setzt eine … Abfrage voraus,
ob Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze sich
ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, zu
marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte
Breitbanddienste im zu versorgenden Gebiet anzubieten
(Markterkundungsverfahren).“
Investor
Kein Ausbau
in den
nächsten 3
Investor
Jahren
rechtsverbindlich
zugesichert.
Investor
Auswahlverfahren:
Interessenbekundungsverfahren
Investor
Auszug Richtlinie 4.4:
„Der mögliche Netzbetreiber ist im
Wege eines offenen, transparenten
und diskriminierungsfreien
Auswahlverfahrens zu bestimmen.“
Projektträger
z.B. Gemeinde
Investor
Investor
Auswahlverfahren:
Interessenbekundungsverfahren
Investor
Auszug Richtlinie 4.4:
„Der mögliche Netzbetreiber ist im
Wege eines offenen, transparenten
und diskriminierungsfreien
Auswahlverfahrens zu bestimmen.“
Projektträger
z.B. Gemeinde
Investor
Auszug aus Text für
„Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
Es handelt sich um ein nichtförmliches
Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an §7
Abs.2 BHO, nicht um eine Vorinformation im Sinne des
Vergaberechtes im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG.„
Investor
Auswahlverfahren:
Interessenbekundungsverfahren
Projektträger
z.B. Gemeinde
Ausgeschrieben wird ausschließlich die Auslobung eines Zuschusses
(Subvention) zu einem wirtschaftlichen Investitionsprojekt eines privaten Unternehmens, welches im öffentlichen Interesse
des Projektträgers liegt (Voraussetzung für gemeindlichen
Zuschuss) sowie im öffentlichen Interesse des Freistaates
Thüringen (Voraussetzung für Förderung aus einem
Landesprogramm)
Investor
Investor
Investor
Auswahlverfahren:
Interessenbekundungsverfahren
Investor
Kein Vergabeverfahren
(z.B. VOL oder VOB)
im Sinne des Vergaberechtes.
Projektträger
z.B. Gemeinde
Ausgeschrieben wird ausschließlich die Auslobung eines Zuschusses
(Subvention) zu einem wirtschaftlichen Investitionsprojekt eines privaten Unternehmens, welches im öffentlichen Interesse
des Projektträgers liegt (Voraussetzung für gemeindlichen
Zuschuss) sowie im öffentlichen Interesse des Freistaates
Thüringen (Voraussetzung für Förderung aus einem
Landesprogramm)
Investor
Investor
Auswahlverfahren:
Interessenbekundungsverfahren
Investor
Kein Vergabeverfahren
(z.B. VOL oder VOB)
im Sinne des Vergaberechtes.
Projektträger
z.B. Gemeinde
Ausgeschrieben wird ausschließlich die Auslobung eines Zuschusses
(Subvention) zu einem wirtschaftlichen Investitionsprojekt eines privaten Unternehmens, welches im öffentlichen Interesse
des Projektträgers liegt (Voraussetzung für gemeindlichen
Zuschuss) sowie im öffentlichen Interesse des Freistaates
Thüringen (Voraussetzung für Förderung aus einem
Landesprogramm)
Maßgeblich ist hier ausschließlich das Beihilferecht.
Investor
Investor
Leistungsumfang
Auswahlverfahren: Geforderter
nicht vollständig angeboten
Interessenbekundungsverfahren
Projektträger
z.B. Gemeinde
Investor
Investor
Investor
Auswahlverfahren:
Interessenbekundungsverfahren
Projektträger
z.B. Gemeinde
Investor
Investor
Investor
Auswahlverfahren:
Interessenbekundungsverfahren
Projektträger
z.B. Gemeinde
Investor
Investor
Nicht das wirtschaftlichste
Investor
Angebot (unzureichende
Leistungsfähigkeit, Nachhaltigkeit etc.)
Auswahlverfahren:
Interessenbekundungsverfahren
Projektträger
z.B. Gemeinde
Investor
Investor
Investor
Vorbereitung der Antragstellung
gemäß Förderrichtlinie
Projektträger =
Zuwendungsempfänger
z.B. Gemeinde
+
Investor
Antragstellung gemäß Förderrichtlinie
Bewilligungsbehörde
(TAB)
Projektträger =
Zuwendungsempfänger
z.B. Gemeinde
Prüfung des Antrages gemäß Förderrichtlinie
Bewilligungsbehörde
(TAB)
Projektträger =
Zuwendungsempfänger
z.B. Gemeinde
Darstellung des Prozesses
Prüfung des Antrages gemäß Förderrichtlinie
Bewilligungsbehörde
(TAB)
Projektträger =
Zuwendungsempfänger
z.B. Gemeinde
Fachtechnische Prüfung des Antrages
Breitbandkompetenzzentrum
Fachtechnische Prüfung des Antrages

Technische Anforderungen werden quantitativ erfüllt
u.a. Vollständigkeit der Erschließung des ausgeschriebenen Projektgebietes,
Berücksichtigung der Entscheidung der Gemeinde bei Reduzierung des
Umfanges gegenüber der Ausschreibung
Fachtechnische Prüfung des Antrages

Technische Anforderungen werden quantitativ erfüllt
u.a. Vollständigkeit der Erschließung des ausgeschriebenen Projektgebietes,
Berücksichtigung der Entscheidung der Gemeinde bei Reduzierung des
Umfanges gegenüber der Ausschreibung

Technische Anforderungen gemäß Ausschreibung werden qualitativ erfüllt
u.a. Bandbreite, Verfügbarkeit, Belastbarkeit, Nachhaltigkeit
Fachtechnische Prüfung des Antrages

Technische Anforderungen werden quantitativ erfüllt
u.a. Vollständigkeit der Erschließung des ausgeschriebenen Projektgebietes,
Berücksichtigung der Entscheidung der Gemeinde bei Reduzierung des
Umfanges gegenüber der Ausschreibung

Technische Anforderungen gemäß Ausschreibung werden qualitativ erfüllt
u.a. Bandbreite, Verfügbarkeit, Belastbarkeit, Nachhaltigkeit

Anforderungen des Beihilferechts z.B. EU-Breitbandleitlinie werden erfüllt
u.a. marktadäquate Preisgestaltung, Open Access
Fachtechnische Prüfung des Antrages

Technische Anforderungen werden quantitativ erfüllt
u.a. Vollständigkeit der Erschließung des ausgeschriebenen Projektgebietes,
Berücksichtigung der Entscheidung der Gemeinde bei Reduzierung des
Umfanges gegenüber der Ausschreibung

Technische Anforderungen gemäß Ausschreibung werden qualitativ erfüllt
u.a. Bandbreite, Verfügbarkeit, Belastbarkeit, Nachhaltigkeit

Anforderungen des Beihilferechts z.B. EU-Breitbandleitlinie werden erfüllt
u.a. marktadäquate Preisgestaltung, Open Access

Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit werden erfüllt
u.a. Ausschöpfung von erschließbaren Synergien,
- Gesamtwirtschaftlichkeit erhöhende Miterschließung zusätzlicher an der Trasse liegender
Haushalte & Unternehmen
- mögliche Vergrößerung des Ausbaugebietes zur Senkung der Deckungslücke
- keine kostentreibende Erschließung nicht ausgeschriebener Gebiete
Grundsätze bei der Prüfung
 Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten
Lösung
Grundsätze bei der Prüfung
 Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten
Lösung
Dieses Primat ist auch in der Förderrichtlinie verankert, welche unter 4.1
festschreibt:
„Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist die Sach- und
Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung …
Zur Beurteilung werden die Kriterien nach Punkt 46 der Breitbandleitlinien der
EU zu Grunde gelegt“
Grundsätze bei der Prüfung
 Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten
Lösung
Dieses Primat ist auch in der Förderrichtlinie verankert, welche unter 4.1
festschreibt:
„Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist die Sach- und
Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung …
Zur Beurteilung werden die Kriterien nach Punkt 46 der Breitbandleitlinien der
EU zu Grunde gelegt“
Grundsätze bei der Prüfung
 Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten
Lösung
Dieses Primat ist auch in der Förderrichtlinie verankert, welche unter 4.1
festschreibt:
„Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist die Sach- und
Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung …
Zur Beurteilung werden die Kriterien nach Punkt 46 der Breitbandleitlinien der
EU zu Grunde gelegt“
Kriterien der Projektbeendigung
Kriterien der Projektbeendigung
Versorgungsdefizit
Zeitachse
Vorhandener
Bedarf
Kriterien der Projektbeendigung
Versorgungsdefizit
Zeitachse
Vorhandener
Bedarf
Wettbewerblicher
Ausbau
Projekt
beendet
z.B. CATV,
LTE, o.a.
Kriterien der Projektbeendigung
Versorgungsdefizit
Regelausbauabfrage
Zeitachse
Vorhandener
Bedarf
Kriterien der Projektbeendigung
Versorgungsdefizit
Regelausbauabfrage
Zeitachse
Vorhandener
Bedarf
Verbindliche
Regelausbauzusage
Projekt
beendet
Kriterien der Projektbeendigung
Versorgungsdefizit
Regelausbauabfrage
Interessenbekundungsverfahren
Zeitachse
Vorhandener
Bedarf
Kriterien der Projektbeendigung
Versorgungsdefizit
Regelausbauabfrage
Interessenbekundungsverfahren
Zeitachse
Vorhandener
Bedarf
Wettbewerblicher
Ausbau
Projekt
beendet
z.B. Angebot
ohne Deckungslücke im Rahmen
des Verfahrens
Kriterien der Projektbeendigung
Versorgungsdefizit
Regelausbauabfrage
Interessenbekundungsverfahren
FörderAntragstellung
Zeitachse
Vorhandener
Bedarf
Kriterien der Projektbeendigung
Versorgungsdefizit
Regelausbauabfrage
Interessenbekundungsverfahren
FörderAntragstellung
Zeitachse
Vorhandener
Bedarf
Wettbewerblicher
Ausbau
Projekt
beendet
z.B. Ausbau ohne
Deckungslücke auf
Grund des
Verfahrens
Kriterien der Projektbeendigung
Versorgungsdefizit
Regelausbauabfrage
Interessenbekundungsverfahren
FörderAntragstellung
FörderBescheid
Zeitachse
Vorhandener
Bedarf
Kriterien der Projektbeendigung
Versorgungsdefizit
Regelausbauabfrage
Interessenbekundungsverfahren
FörderAntragstellung
FörderBescheid
Zeitachse
Geförderter Ausbau
Vorhandener
Bedarf
Projekt
beendet
Grundsätze bei der Prüfung
 Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten
Lösung
Dieses Primat ist auch in der Förderrichtlinie verankert, welche unter 4.1
festschreibt:
„Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist die Sach- und
Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung … Zur
Beurteilung werden die Kriterien nach Punkt 46 der Breitbandleitlinien der EU
zu Grunde gelegt“
 Primat des Effizienten Einsatzes von Haushaltsmitteln;
Thüringer LHO § 7 Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit;
Grundsätze bei der Prüfung
 Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten
Lösung
Dieses Primat ist auch in der Förderrichtlinie verankert, welche unter 4.1
festschreibt:
„Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist die Sach- und
Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung … Zur
Beurteilung werden die Kriterien nach Punkt 46 der Breitbandleitlinien der EU
zu Grunde gelegt“
 Primat des Effizienten Einsatzes von Haushaltsmitteln;
Thüringer LHO § 7 Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit;
VV: Das Sparsamkeitsprinzip (Minimalprinzip) verlangt, ein bestimmtes
Ergebnis mit möglichst geringem Mitteleinsatz zu erzielen.
Bei der Ausführung des Haushaltsplans, der in der Regel die Aufgaben
(Ergebnis, Ziele) bereits formuliert, steht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
in seiner Ausprägung als Sparsamkeitsprinzip im Vordergrund.
Grundsätze bei der Prüfung
 Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten
Lösung
Dieses Primat ist auch in der Förderrichtlinie verankert, welche unter 4.1
festschreibt:
„Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist die Sach- und
Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung … Zur
Beurteilung werden die Kriterien nach Punkt 46 der Breitbandleitlinien der EU
zu Grunde gelegt“
 Primat des Effizienten Einsatzes von Haushaltsmitteln;
Thüringer LHO § 7 Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit;
VV: Das Sparsamkeitsprinzip (Minimalprinzip) verlangt, ein bestimmtes
Ergebnis mit möglichst geringem Mitteleinsatz zu erzielen.
Bei der Ausführung des Haushaltsplans, der in der Regel die Aufgaben
(Ergebnis, Ziele) bereits formuliert, steht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
in seiner Ausprägung als Sparsamkeitsprinzip im Vordergrund.
Projekt-Beispiel für
En-passant-Miterschließung*
*Diese Möglichkeit steht nur der Projekt-Gemeinde offen.
Sie ermöglicht unter bestimmten Bedingungen den Zusammenschluss mehrerer
Projektpartner zur synergetischen Abschöpfung von Kostensenkungsfaktoren einerseits
und Verbesserung der Versorgungssituation andererseits.
Auszug aus Förderrichtlinie:
4.2 Einer Förderung steht nicht entgegen, wenn sich durch die Maßnahme die
Breitbandversorgung auch in anderen als den vorrangig für die Versorgung
vorgesehenen Gebieten verbessert.
Projekt-Beispiel für En-passant-Miterschließung*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
300 HH
A
2km
D
50 HH
HVt
<3 Mbit/s
<1MBit/s
B
2km
300 HH
700 HH
<6 Mbit/s
typisches
Projektgebiet
(<2 Mbit/s)
2km
C
50 HH
Nur C - Trasse/Gde = 6km; HH = 50
120m/HH (bei 50€/m = 6.000€/HH)
unwirtschaftlich,
hoher Zuschussbedarf
*Diese Möglichkeit steht nur der Projekt-Gemeinde (hier C) offen.
Sie ermöglicht unter bestimmten Bedingungen den Zusammenschluss mehrerer
Projektpartner zur synergetischen Abschöpfung von Kostensenkungsfaktoren einerseits
und Verbesserung der Versorgungssituation andererseits.
Auszug aus Förderrichtlinie:
4.2 Einer Förderung steht nicht entgegen, wenn sich durch die Maßnahme die
Breitbandversorgung auch in anderen als den vorrangig für die Versorgung
vorgesehenen Gebieten verbessert.
„En-passant“ - Miterschließung
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
300 HH
2km
D
HVt
<1MBit/s
B
2km
300 HH
700 HH
<6 Mbit/s
50 HH
A
<3 Mbit/s
2km
C
50 HH
B+C - Trasse/Gde = 3km; HH = 350
17,1m/HH (bei 50€/m = 857€/HH)
Noch unwirtschaftlich,
mittlerer Zuschussbedarf
* Auszug aus Förderrichtlinie:
4.2 Einer Förderung steht nicht entgegen, wenn sich durch die Maßnahme die
Breitbandversorgung auch in anderen als den vorrangig für die Versorgung
vorgesehenen Gebieten verbessert.
„En-passant“ - Miterschließung
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
300 HH
D
50 HH
<1MBit/s
B
A
2km
2km
<6 Mbit/s
<3 Mbit/s
300 HH
700 HH
Projektgebiet
2km
C
50 HH
<16MBit/s
HVt
A+B+C –Trasse/Gde = 6km; HH = 1050
5,7m/HH (bei 50€/m = 286 €/HH)
Sehr geringer Zuschussbedarf
* Auszug aus Förderrichtlinie:
4.2 Einer Förderung steht nicht entgegen, wenn sich durch die Maßnahme die
Breitbandversorgung auch in anderen als den vorrangig für die Versorgung
vorgesehenen Gebieten verbessert.
„En-passant“ - Miterschließung
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
300 HH
D
50 HH
<1MBit/s
B
A
2km
2km
<6 Mbit/s
<3 Mbit/s
300 HH
700 HH
2km
C
Projektgebiet
50 HH
<16MBit/s
HVt
A+B+C –Trasse/Gde = 6km; HH = 1050
5,7m/HH (bei 50€/m = 286 €/HH)
Sehr geringer Zuschussbedarf
ggf. sogar wirtschaftlich selbsttragend,
Dann kein Zuschussbedarf
* Auszug aus Förderrichtlinie:
4.2 Einer Förderung steht nicht entgegen, wenn sich durch die Maßnahme die
Breitbandversorgung auch in anderen als den vorrangig für die Versorgung
vorgesehenen Gebieten verbessert.
Kriterien der Projektbeendigung
Versorgungsdefizit
Regelausbauabfrage
Interessenbekundungsverfahren
Zeitachse
Vorhandener
Bedarf
Wettbewerblicher
Ausbau
Projekt
beendet
z.B. Angebot im
Rahmen des
Verfahrens ohne
Deckungslücke
Abweichende Angebote
„Netz vor Insel“
Abweichende Angebote „Netz vor Insel“
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
300 HH
A
2km
<6 Mbit/s
<16MBit/s
50 HH
2km
HVt
<1MBit/s
B
2km
300 HH
700 HH
D
<3 Mbit/s
Projektgebiet
2km
C
50 HH
Abweichende Angebote „Netz vor Insel“
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
A
2km
300 HH
<6 Mbit/s
<16MBit/s
50 HH
2km
Erweitertes Angebot
HVt
<1MBit/s
B
2km
300 HH
700 HH
D
<3 Mbit/s
Projektgebiet
2km
C
50 HH
Abweichende Angebote „Netz vor Insel“
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
A
2km
300 HH
<6 Mbit/s
<16MBit/s
50 HH
2km
HVt
Erweitertes Angebot

Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-)
<1MBit/s
B
2km
300 HH
700 HH
D
<3 Mbit/s
Projektgebiet
2km
C
50 HH
Abweichende Angebote „Netz vor Insel“
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
A
2km
300 HH
<6 Mbit/s
<16MBit/s
50 HH
2km
HVt
Erweitertes Angebot

Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-)

Liegt nicht auf notwendiger Trasse des Projektes (-)
<1MBit/s
B
2km
300 HH
700 HH
D
<3 Mbit/s
Projektgebiet
2km
C
50 HH
Abweichende Angebote „Netz vor Insel“
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
A
2km
300 HH
<6 Mbit/s
<16MBit/s
50 HH
2km
HVt
Erweitertes Angebot

Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-)

Liegt nicht auf notwendiger Trasse des Projektes (-)

Erzeugt zusätzliche Ausbaukosten (-)
<1MBit/s
B
2km
300 HH
700 HH
D
<3 Mbit/s
Projektgebiet
2km
C
50 HH
Abweichende Angebote „Netz vor Insel“
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
A
2km
300 HH
<6 Mbit/s
D
<16MBit/s
HVt
Erweitertes Angebot

Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-)

Liegt nicht auf notwendiger Trasse des Projektes (-)

Erzeugt zusätzliche Ausbaukosten (-)

Kundenpotential deckt diese Kosten nicht (-)
<1MBit/s
B
2km
300 HH
700 HH
50 HH
<3 Mbit/s
Projektgebiet
2km
C
50 HH
Abweichende Angebote „Netz vor Insel“
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
A
2km
300 HH
<6 Mbit/s
D
<3 Mbit/s
2km
300 HH
700 HH
Projektgebiet
<16MBit/s
50 HH
<1MBit/s
B
HVt
Erweitertes Angebot

Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-)

Liegt nicht auf notwendiger Trasse des Projektes (-)

Erzeugt zusätzliche Ausbaukosten (-)

Kundenpotential deckt diese Kosten nicht (-)

Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes verschlechtert sich (-)
2km
C
50 HH
Abweichende Angebote „Netz vor Insel“
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
A
2km
300 HH
<6 Mbit/s
D
<3 Mbit/s
2km
300 HH
700 HH
Projektgebiet
<16MBit/s
50 HH
<1MBit/s
B
HVt
Erweitertes Angebot

Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-)

Liegt nicht auf notwendiger Trasse (-)

Erzeugt zusätzliche Ausbaukosten (-)

Kundenpotential deckt diese Kosten nicht (-)

Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes verschlechtert sich (-)
2km
C
50 HH
Abweichende Angebote „Netz vor Insel“
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
400 HH
2km
A
2km
<6 Mbit/s
D
50 HH
Erweitertes Angebot
HVt
<1MBit/s
B
2km
300 HH
700 HH
<16MBit/s
<3 Mbit/s
Projektgebiet
2km
C
50 HH
Abweichende Angebote „Netz vor Insel“
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
400 HH
2km
A
2km
<6 Mbit/s
D
<16MBit/s
HVt
Erweitertes Angebot

Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-)
<1MBit/s
B
2km
300 HH
700 HH
50 HH
<3 Mbit/s
Projektgebiet
2km
C
50 HH
Abweichende Angebote „Netz vor Insel“
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
400 HH
2km
A
2km
<6 Mbit/s
D
<3 Mbit/s
2km
300 HH
700 HH
<1MBit/s
B
2km
C
Projektgebiet
<16MBit/s
50 HH
HVt
Erweitertes Angebot

Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-)

Liegt nur teilweise auf notwendiger Trasse des Projektes (-)
teilweise „en-passant“
50 HH
Abweichende Angebote „Netz vor Insel“
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
400 HH
2km
A
2km
<6 Mbit/s
D
<3 Mbit/s
2km
300 HH
700 HH
<1MBit/s
B
2km
C
Projektgebiet
<16MBit/s
50 HH
HVt
Erweitertes Angebot

Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-)

Liegt nur teilweise auf notwendiger Trasse des Projektes (-)

Erzeugt zusätzliche Ausbaukosten (-)
teilweise „en-passant“
50 HH
Abweichende Angebote „Netz vor Insel“
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
400 HH
2km
A
2km
<6 Mbit/s
D
<3 Mbit/s
2km
300 HH
700 HH
<1MBit/s
B
2km
C
Projektgebiet
<16MBit/s
50 HH
HVt
Erweitertes Angebot

Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-)

Liegt nur teilweise auf notwendiger Trasse des Projektes (-)

Erzeugt zusätzliche Ausbaukosten (-)

Kundenpotential übersteigt die Kosten (+)
teilweise „en-passant“
50 HH
Abweichende Angebote „Netz vor Insel“
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
300 HH
2km
A
2km
<6 Mbit/s
D
<3 Mbit/s
2km
300 HH
700 HH
<1MBit/s
B
2km
C
Projektgebiet
<16MBit/s
50 HH
HVt
Erweitertes Angebot

Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-)

Liegt nur teilweise auf notwendiger Trasse des Projektes (-)

Erzeugt zusätzliche Ausbaukosten (-)

Kundenpotential übersteigt die Kosten (+)

Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes verbessert sich (+)
teilweise „en-passant“
50 HH
Abweichende Angebote „Netz vor Insel“
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
300 HH
2km
A
2km
<6 Mbit/s
D
<3 Mbit/s
2km
300 HH
700 HH
<1MBit/s
B
2km
C
Projektgebiet
<16MBit/s
50 HH
HVt
Erweitertes Angebot

Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-)

Liegt nur teilweise auf notwendiger Trasse des Projektes (-)

Erzeugt zusätzliche Ausbaukosten (-)

Kundenpotential übersteigt die Kosten (+)

Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes verbessert sich (+)
teilweise „en-passant“
50 HH
Abweichende Angebote „Netz vor Insel“
Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
<6 Mbit/s
<6 Mbit/s
E
300 HH
2km
A
2km
<6 Mbit/s
D
50 HH
<3 Mbit/s
<1MBit/s
B
2km
300 HH
700 HH
Projektgebiet
<16MBit/s
HVt
* Auszug aus Förderrichtlinie:
4.1 … Unzureichend ist ein Breitbandangebot bei Privathaushalten von
unter 2 Mbit/s …
**Auszug aus Förderrichtlinie:
4.2 Einer Förderung steht nicht entgegen, wenn sich durch die Maßnahme
die Breitbandversorgung auch in anderen als den vorrangig für die
Versorgung vorgesehenen Gebieten verbessert.
2km
C
50 HH
Nur A – nicht förderfähig !!!*
Nur B – nicht förderfähig !!!*
Nur C – förderfähig**
Nur D – nicht förderfähig !!!*
Nur E – nicht förderfähig !!!*
B+C – förderfähig**
A+B+C – förderfähig**
A+B+C+E – bedingt förderfähig**
Reduzierte & gesplittete Projekte*
*wenn mehrere konkurrierende Angebote vorliegen, welche die Möglichkeit
„en-passant“-Erschließung gemäß 4.2 der Förderrichtlinie nutzen wollen.
<1 Mbit/s
Typisches Projektgebiet
F
3 Gemeinden mit Orten <2 Mbit/s
<6 Mbit/s
<3 Mbit/s
<3 Mbit/s
E
2km
A
300 HH
D
50 HH
2km
300 HH
700 HH
<1 Mbit/s
<1MBit/s
B
2km
C
50 HH
<16MBit/s
HVt
förderfähig
bedingt förderfähig
<1 Mbit/s
Typisches Projektgebiet
F
3 Gemeinden mit Orten <2 Mbit/s
<6 Mbit/s
<3 Mbit/s
<3 Mbit/s
E
2km
A
300 HH
D
50 HH
2km
300 HH
700 HH
<1 Mbit/s
<1MBit/s
B
2km
C
50 HH
<16MBit/s
HVt
Ausbauziel gemäß Richtlinie:
Flächendeckender Ausbau >2 Mbit/s
förderfähig
bedingt förderfähig
<1 Mbit/s
Typisches Projektgebiet
F
3 Gemeinden mit Orten <2 Mbit/s
50 HH
<6 Mbit/s
<3 Mbit/s
<3 Mbit/s
E
2km
A
2km
300 HH
300 HH
700 HH
<1 Mbit/s
D
50 HH
<1MBit/s
B
2km
C
50 HH
<16MBit/s
HVt
Exklusiv nur ein Anbieter
förderfähig
bedingt förderfähig
<1 Mbit/s
Typisches Projektgebiet
F
3 Gemeinden mit Orten <2 Mbit/s
<3 Mbit/s
2km
E
<6 Mbit/s
A
300 HH
700 HH
50 HH
<1MBit/s
B
2km
300 HH
<1 Mbit/s
D
<3 Mbit/s
2km
1km
C
Selbsttragender
Ausbau
50 HH
<16MBit/s
HVt
reduziertes &
gesplittetes Projekt
Hochspannungs-Trassen
förderfähig
bedingt förderfähig
<1 Mbit/s
Hochspannungs-Trassen
F
<6 Mbit/s
<3 Mbit/s
<3 Mbit/s
E
2km
A
300 HH
D
50 HH
2km
300 HH
700 HH
<1 Mbit/s
<1MBit/s
B
2km
C
50 HH
<16MBit/s
HVt
förderfähig
gesplittetes Projekt
bedingt förderfähig
<1 Mbit/s
Hochspannungs-Trassen
F
<6 Mbit/s
<3 Mbit/s
<3 Mbit/s
E
2km
A
300 HH
D
50 HH
2km
300 HH
700 HH
<1 Mbit/s
<1MBit/s
B
2km
C
50 HH
<16MBit/s
HVt
förderfähig
gesplittetes Projekt
bedingt förderfähig
<1 Mbit/s
Typisches Projektgebiet
F
3 Gemeinden mit Orten <2 Mbit/s
<6 Mbit/s
<3 Mbit/s
<3 Mbit/s
E
2km
A
300 HH
D
50 HH
2km
300 HH
700 HH
<1 Mbit/s
<1MBit/s
B
2km
C
50 HH
<16MBit/s
HVt
reduziertes &
gesplittetes Projekt
förderfähig
bedingt förderfähig
Darstellung des Prozesses
Prüfung des Antrages gemäß Förderrichtlinie
Bewilligungsbehörde
(TAB)
Projektträger =
Zuwendungsempfänger
z.B. Gemeinde
Rückfragen zum Antrag
Investor
Rückfragen zum Angebot
Fachtechnische Prüfung des Antrages
Breitbandkompetenzzentrum
Darstellung des Prozesses
Prüfung des Antrages gemäß Förderrichtlinie
Bewilligungsbehörde
(TAB)
Fachtechnische Stellungnahme
Fachtechnische Prüfung des Antrages
Breitbandkompetenzzentrum
Darstellung des Prozesses
Bewilligungsbescheid
Bewilligungsbehörde
(TAB)
Projektträger =
Zuwendungsempfänger
z.B. Gemeinde
Darstellung des Prozesses
Subventionsvertrag mit Investor
Projektträger =
Zuwendungsempfänger
z.B. Gemeinde
Investor
Vielen
Dank
Vielen
Dank
für für
IhreIhre Aufmerksamkeit
Aufmerksamkeit
MR Andreas Kaßbohm
Leiter des Breitbandkompetenzzentrum Thüringen
Erfurt
17. Februar 2013