Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Vertragsbedingungen Vertragsbedingungen für Pflasterdecken und Plattenbeläge in gebundener Ausführung © www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH.

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öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk
Vertragsbedingungen
Vertragsbedingungen
für Pflasterdecken und
Plattenbeläge in
gebundener Ausführung
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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk

ATV DIN 18 318 : 2006

„Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener
Ausführung, Einfassungen“

ZTV Pflaster-StB 06
„Das Verlegen von Pflastersteinen oder Platten in Mörtel als
Bettungsmaterial sowie das Verfugen mit Mörtel sind nicht
Bestandteil dieser ZTV Pflaster-StB.“

TL Pflaster-StB 06
„Die TL Pflaster-StB gelten für die Lieferung von
Bauprodukten entsprechend den genannten Normen zur
Herstellung von Pflasterdecken und Plattenbelägen in
ungebundener Ausführung auf Verkehrsflächen ...“
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

FGSV Arbeitspapier Nr. 618/2
Pflasterdecken und Plattenbeläge in gebundener Bauweise
( 9/2007 ):
„Es fehlen im Teil C der Vertrags- und Vergabeverordnung für
Bauleistungen (VOB)

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen zu Pflasterdecken
und Plattenbelägen in gebundener Ausführung.“

„Es wird daher für bauvertragliche Vereinbarungen zu dieser Art
der Ausführung empfohlen, die Inhalte der DIN 18318 insoweit
einzubeziehen, wie sie nicht ausschließlich für die Regelbauweise
herangezogen werden können.“
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Gebundene Bauweise - ?
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Vertragsbedingungen
 Die Einschränkung der Gültigkeit der VOB/C DIN 18318:
2006 und der ZTV Pflaster-StB 06 auf die ungebundene
Bauweise erfordert
 Vertragsbedingungen für die gebundene Bauweise im
Bauvertrag.


Diese können sich an den, in der gültigen Ausgabe der

DIN 18318

genannten Festlegungen orientieren,
aber müssen auch

Regelungen der ZTV Pflaster-StB und der TL Pflaster-StB
einbeziehen !
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Vertragsbedingungen
 Diese können sich an der DIN 18318:2006 orientieren.
 z.B.:
 Der unter Nr. 1 DIN 18318:2006 genannte
Geltungsbereich wird auch auf die auszuführende
gebundene Pflasterdecke erweitert.
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 1 Geltungsbereich


1.1
Die ATV „Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken
und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung,
Einfassungen“ - DIN 18318 - gilt für das Befestigen von Straßen
und Wegen aller Art, Plätzen, Höfen, .... Sie gilt auch für das
Befestigen solcher Flächen mit Naturwerkstein, Betonwerkstein,
Klinker und Ziegel.
1.2
Ergänzend gilt die ATV DIN 18 299 „Allgemeine
Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“, Abschnitte 1 bis 5. Bei
Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV DIN 18 318 vor.
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Vertragsbedingungen
 Diese können sich an der DIN 18318:2006 orientieren.
 z.B.:
 Es gelten die unter Nr. 2 der DIN 18318:2006 genannten
Festlegungen für Stoffe und Bauteile, soweit sie für die
auszuführende gebundene Pflasterdecke zutreffen.
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
2 Stoffe, Bauteile

Ergänzend zur ATV DIN 18 299, Abschnitt 2, gilt:

Für die gebräuchlichsten genormten Stoffe und Bauteile sind die
Anforderungen in den nachstehend genannten Regelwerken aufgeführt.

....

Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung
von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (TL
Pflaster-StB) *)
*) Zu beziehen durch den Verlag der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
e. V., Wesselinger Straße 17, 50999 Köln
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Vertragsbedingungen
 Diese können sich an der DIN 18318:2006 orientieren.
 z.B.:
 Es gelten die unter Nr. 3 der DIN 18318:2006 genannten
Festlegungen für die Ausführung, soweit sie für die
auszuführende gebundene Pflasterdecke zutreffen.
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
3

Ergänzend zur ATV DIN 18 299, Abschnitt 3, gilt:

3.1

3.1.1 Bauverfahren und -ablauf sind Sache des Auftragnehmers.



Ausführung
Allgemeines
3.1.2 In der Nähe von Bauwerken, Leitungen, Kabeln, ...
müssen die Arbeiten mit Vorsicht ausgeführt
werden.
3.1.3 Gefährdete bauliche Anlagen sind zu sichern.
3.1.4 Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle,
Vermarkungen, Hindernisse .... sind zu erkunden
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
3

...




Ausführung
3.1.5 Werden unvermutete Hindernisse, z. B. nicht angegebene
Leitungen, Kabel, ... , Bauwerksreste angetroffen, ist der
Auftraggeber zu unterrichten.
3.1.6 In der Nähe von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen müssen die Arbeiten mit der gebotenen
Sorgfalt ausgeführt werden.
3.1.7 Gefährdete Bäume, Pflanzenbestände und Vegetationsflächen
sind zu schützen;
3.1.8 Zusammenhängende Flächen sind mit Pflastersteinen gleicher
Dicke auszuführen. Gleiches gilt für Platten und Kombinationen
aus Pflastersteinen und Platten.
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

3.2
Unterlage
Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung der Unterlage
Bedenken
(siehe § 4 Nr. 3 VOB/B) insbesondere geltend zu machen bei

-
offensichtlich unzureichender Tragfähigkeit,

-
offensichtlich unzureichender Wasserdurchlässigkeit,

-
schädlichen Verschmutzungen,

-
Fehlen notwendiger Entwässerungseinrichtungen,

Abweichungen von der planmäßigen Höhenlage,
Neigung oder Ebenheit.
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




3.3
Profilgerechte Lage, Toleranzen
3.3.1 Pflasterdecken und Plattenbeläge sind höhengerecht und im
vereinbarten Längs- und Querprofil herzustellen.
3.3.2 Unebenheiten der Oberfläche ...
3.3.3 Pflasterdecken und Plattenbeläge sind an den Fugen höhengleich
herzustellen. Die zulässige Abweichung ....
3.3.4 Die abflusswirksame (resultierende) Neigung der Pflasterdecke
und des Plattenbelages darf folgende Werte nicht unterschreiten :
 bei Naturstein mit gespaltener / grob bearbeiteter Oberfläche
auf Fahrbahnen:
3,5 %,
 sonstige Flächen:
3,0 %,
 in allen anderen Fällen:
2,5 %.
 Ausführungsbedingte Abweichungen von der planmäßigen Neigung
dürfen nicht mehr als 0,4 Prozentpunkte betragen.
 Entwässerungsrinnen sind mit einem Längsgefälle von mindestens
0,5 % auszuführen.
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Vertragsbedingungen
 Diese können sich an der DIN 18318:2006 orientieren.
 z.B.:
 Es gelten die unter Nr. 3.6 der DIN 18318:2006
genannten Festlegungen für Decken aus
Natursteinpflaster, soweit sie für die auszuführende
gebundene Pflasterdecke zutreffen.
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





3.6
Decken aus Natursteinpflaster
3.6.1
Bettung
Die Dicke der Bettung muss im verdichteten Zustand 3 cm bis 5 cm betragen. Bei
Steinen mit einer Nenndicke ab 120 mm muss sie 4 cm bis 6 cm betragen.
3.6.2
Versetzen und Verlegen
Das Pflaster ist in der Bettung möglichst engfugig mit versetzten Fugen
hammerfest zu versetzen oder auf die Bettung zu verlegen.
Abhängig von der Nenndicke der Steine sind folgende Fugenbreiten, gemessen
am oberen Rand der Steine auszuführen:





unter 60 mm Nenndicke
max. 6 mm,
ab 60 mm bis unter 120 mm Nenndicke
max. 10 mm,
ab 120 mm Nenndicke
max. 15 mm,
bei bearbeiteten Pflastersteinen
min. 10 mm.
Pressfugen sind unzulässig, Kreuzfugen sind zu vermeiden. Fugen müssen einen
gleichmäßigen Verlauf aufweisen. Werden die Pflastersteine in Reihe versetzt oder
verlegt, müssen die Fugenachsen einen gleichmäßigen Verlauf aufweisen.
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Vertragsbedingungen
 Die Einschränkung der Gültigkeit der VOB/C DIN 18318:
2006 und der ZTV Pflaster-StB 06 auf die ungebundene
Bauweise erfordert
 Vertragsbedingungen für die gebundene Bauweise im
Bauvertrag.


Diese können sich an den, in der gültigen Ausgabe der

DIN 18318

genannten Festlegungen orientieren,
aber müssen auch

Regelungen der ZTV Pflaster-StB und der TL Pflaster-StB
einbeziehen !
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Anforderungen an die Ausführung :

Pflaster für das Versetzen nach Breite sortieren


Fugenbreiten festlegen,
z.B. min 6 mm, max. 15 mm


-> DIN 18 318:2006 Nr. 3.3
Anforderung an die Bauprodukte


-> DIN 18 318:2006 Nr.3.6.2
Anforderung an die profilgerechte Lage und Toleranzen


-> AP Gebundene Ausführung, Nr. 4.3
Hammerfestes Versetzen


-> ZTV Pflaster-StB Nr. 2.3, 4. Absatz
-> TL Pflaster-StB, Abschnitte 4 und 5
Anforderung an die Eigenschaften von Bettungs- und Fugenmörtel

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-> AP Gebundene Ausführung, Nr. 3.2, 3.3
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
Vertragsbedingungen

Anforderung an das Material der Pflaster und Platten :

Für die Lieferung
der Pflastersteine und der Platten gelten die Festlegungen
folgender Abschnitte der TL Pflaster - StB 06 :

4.1 und 5.1
für Pflastersteine und Platten aus Beton,

4.2 und 5.2
für Pflasterziegel, Pflasterklinker und
Klinkerplatten,

4.3 und 5.3
für Pflastersteine und Platten aus Naturstein
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


Vertragsbedingungen
Das heißt :
Die dort genannten Anforderungen Pflaster und Platten aus
Naturstein werden für die gebundene Ausführung vereinbart.
 z.B. für Großpflaster aus Naturstein nach DIN EN 1342 und TL
Pflaster:

Lieferung von 10 % Bindersteinen ( bis zu 300 mm Länge )

Maßtoleranz für Nennflächenmaße
= +/- 5 mm

Maßtoleranz für die Nenndicke
= Klasse 2 / T 2

Widerstand gegen Frost-Tau-Wechsel
= Klasse 1 / F1


Nachweis der Mindestdruckfestigkeit
nach Prüfung auf FrostTausalz-Widerstand = z.B. Granit 120 N/mm²
Nachweis des Widerstandes gegen Frost-Tausalz-Wechsel
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Vertragsbedingungen

Anforderung an Pflaster und Platten :


Bei der Bestellung von Betonprodukten muss darauf
hingewiesen werden, dass die Pflastersteine / Platten für
eine gebundene Verlegung geeignet sein müssen.
Die Pflastersteine / Platten müssen frei von trennenden,
die Haftung an Bettung und Fugenfüllung einschränkenden
Bestandteilen sein, z.B. Verschmutzungen, wie z.B.
Schneidschlamm, Staub, Sand, Schalöl oder sonstige
Trennmitteln aus der Herstellform.
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
Vertragsbedingungen

Anforderung an gebundenes Bettungs- und Fugenmaterial :

Es wird ein hydraulisch bindender Werktrockenmörtel mit
besonderen Zusätzen verwendet, der als Silotrockenmörtel
oder als Sackware geliefert wird.
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
Vertragsbedingungen

Anforderung an gebundenes Bettungsmaterial :

Für den zur Verwendung vorgesehenen Bettungsmörtel sind
folgende Eigenschaften nachzuweisen :

Druckfestigkeit nach 7 Tagen ( Labor )
≥ 20 N/mm²

Druckfestigkeit nach 28 Tagen (Labor)
≥ 30 N/mm²

Wasserdurchlässigkeit
Kf ≥ 10-6 m/sec
Haftzugfestigkeit ( Labor )
Mittelwert, kein Einzelwert
≥ 1,5 N/mm² als
< 1,2 N/mm²

Haftzugfestigkeit (Baustelle)
≥ 0,8 N/mm²

Frost-Tauwechsel-Widerstand
nachgewiesen

Elastizitätsmodul
≤ 18.000 N/mm²

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


Vertragsbedingungen
Anforderung an gebundenes Fugenmaterial :
Für den zur Verwendung vorgesehenen Bettungsmörtel sind
folgende Eigenschaften nachzuweisen :

Druckfestigkeit, 7 Tage (Baustelle)
≥ 20 N/mm²

Druckfestigkeit, 28 Tage (Baustelle)
≥ 30 < 55 N/mm²

Biegezugfestigkeit, 28 Tage (Labor)
≥ 6 N/mm²
Haftzugfestigkeit ( Labor )
Mittelwert, kein Einzelwert < 1,2 N/mm²
≥ 1,5 N/mm² als

Haftzugfestigkeit (Baustelle)
≥ 0,8 N/mm²

Frost-Tausalzwechsel-Widerstand
CDF - Verfahren

mit Messung der Schalllaufzeit, zulässige Absenkung nach
der Prüfung max. 10 %.

Alternativ :

Elastizitätsmodul
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Prüfung nach DIN EN 1338, Anhang D
Zulässige Abwitterung max. 0,5 kg/m²
≤ 25.000 N/mm²
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


Vertragsbedingungen
Anforderung an gebundenes Fugenmaterial :
Elastizitätsmodul
≤ 25.000 N/mm²
Warum ?




Der E-Modul ist eine Materialkonstante als Maßeinheit für die
Verformungsfähigkeit eines Materials bei Einwirken einer Kraft.
Pflastersteine und Platten haben, ebenso wie die verwendeten gebundenen
Materialien unterschiedliche Elastizitätsmodule.
Die daraus entstehenden Spannungen müssen über den Haftverbund
Stein/Fuge, Stein/Bettung, Bettung/Tragschicht abgeleitet werden.
Bettungsmörtel sollten mit einem E-Modul < 18.000 N/mm² und
Fugenmörtel mit einem E-Modul von ca. 20.000 bis 25.000 N/mm
gefordert werden
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
Vertragsbedingungen

Ausführung der Bettung



Es ist durch den Hersteller des Mörtels eine Einweisung des
Personals hinsichtlich Mischvorgang, Wasserzugabe und zu
erreichender Konsistenz vorzunehmen, die Einweisung ist zu
dokumentieren.
Beim Einbau muss zwingend auf gleichmäßige Konsistenz des
Mörtels geachtet werden.
Die Verarbeitung muss Zug um Zug erfolgen, eine
Zwischenlagerung fertigen Mörtels ist nicht zulässig.
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
Vertragsbedingungen

Haftschicht ( bei Bedarf )

Bei allen Belagselementen aus Beton, bei Pflaster und Platten aus
Naturstein mit gesägten und bearbeiteten Unterseiten ist eine Frostund Tauwechsel widerstandsfähige Haftschicht zu verwenden.

Die Haftschicht muss dem angebotenen System aus Bettungs- und
Fugenmörtel entsprechen und von dem Hersteller in dieser
Kombination zugelassen sein.
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
Haftschicht ( bei Bedarf )
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
Vertragsbedingungen

Ausführung für gebundenes Fugenmaterial :



Die Ausführung erfolgt mit hydraulisch bindendem Werkmörtel mit
besonderen Zusätzen, der als Silotrockenmörtel oder als Sackware
geliefert wird. Durch seine Zusammensetzung muss der Mörtel
hochfließfähig und uneingeschränkt frost-tausalzwiderstandsfähig sein.
Fugenmörtel für Pflasterdecken und Plattenbeläge müssen
grundsätzlich in voller freier Fugenhöhe (mindestens 2/3 der
Elementhöhe) in einem Arbeitsgang gefüllt (eingeschlämmt)
werden.
Das anschließende Reinigen der Pflasterdecke /des Plattenbelages
darf die Qualität des Fugenmörtels nicht herabsetzen.
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
Vertragsbedingungen

gebundenes Fugenmaterial :
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
Es gibt auch Kunstharzmörtel ...

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
Es geht auch anders mit Kunstharzmörtel ...

FGSV Arbeitspapier 618/2 :
„Bei kunstharzgebunden Fugenmörteln ist die Ausführung
von einer Reihe von Faktoren Abhängig, so dass allgemein
gültige Empfehlungen nicht gegeben werden können.“
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
Vertragsbedingungen

Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in
gebundener Ausführung / Versetzen der Belagselemente




Pflastersteine/Platten mit Maßen außerhalb der zulässigen
Toleranz oder mit Beschädigungen sind auszusortieren; für die
Herstellung in Reihen ist das Pflaster / die Platten hinsichtlich
der Breite zu sortieren.
Eine vereinbarte Haftbrücke ist zur Verbesserung des Verbundes
auf der Unterseite der Belagselemente aufzutragen.
Entstehen an der Oberseite der Pflastersteine/Platten
Verschmutzungen durch abtropfen der Haftbrücke, können diese
Steine nicht mehr verwendet werden.
Die Pflastersteine bzw. Platten sind sofort in richtiger Höhenlage
und Flucht mit geplantem Fugenabstand hammerfest und
endgültig zu versetzen.
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
Vertragsbedingungen

Festlegung der zulässigen Fugenbreiten :

Fugenbreiten werden in Abhängigkeit von der Größe der
Belagselemente vereinbart für






- Natursteinpflaster
mit einer Nenndicke ab 120 mm
mit einer Nenndicke ab 60 < 120 mm
mit einer Nenndicke bis 60 mm
- Natursteinplatten,
 mit gesägten Kanten
 mit bruchrauen Kanten
6 bis unter 20 mm
6 bis unter 15 mm
6 bis unter 10 mm
6 bis unter 10 mm
8 bis unter 20 mm
- Betonsteinpflaster / Platten aus Beton / Klinker
6 bis unter 10 mm
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


Vertragsbedingungen
Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in
gebundener Ausführung :
Versetzen der Belagselemente



Der Fugenabstand ist zu überwachen, es sind Pflastersteine
aus verschiedenen Paletten/Kisten gleichzeitig zu verwenden
um evtl. Farbabweichungen auszugleichen.
Evtl. erforderliche Arbeiten zum Nachrichten nicht
vertragsgerecht gesetzter Pflastersteine sind umgehend nach
dem Einbau vorzunehmen.
Das Betreten der Fläche durch Mitarbeiter des Baubetriebes ist
auf das absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken und
nur unter Beachtung zusätzlicher Schutzmaßnahmen
( z.B. aufgelegte Bohlen oder Schaltafeln ).
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

Vertragsbedingungen
Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in
gebundener Ausführung :



Im Abstand von ca. 1,0 bis 1,5 m ist die Fugenrichtung in Längs
und Querrichtung zu kontrollieren.
Die Ebenheit und das Gefälle sind kontinuierlich mit einer
4-m-Richtlatte zu kontrollieren.
Die Nachbehandlung der offenen Fugenkammern der nicht
sofort mit Fugenmörtel verfüllten gepflasterten Fläche muss
durchgeführt werden,
wenn die Art des verwendeten Mörtels nach der Herstellervorgabe dies erfordert, z.B. Nässen, feucht halten, abdecken ...
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
Vertragsbedingungen

Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in
gebundener Ausführung :

Einschlämmen




Es ist durch den Hersteller des Mörtels eine Einweisung des
Personals hinsichtlich Mischvorgang, Wasserzugabe und zu
erreichender Konsistenz, Reinigung und erforderliche
Nachbehandlung durchzuführen.
Die Einweisung ist zu dokumentieren.
Die Fugenfüllung muss zeitnah mit der Verlegung, spätestens
nach 2 Tagen erfolgen.
Die Steine und der restliche Fugenraum sind vor der Fugenfüllung zu reinigen, Nässen allein reicht nicht aus.
Ein Ausblasen mit Druckluft ist nur bei nachgewiesener nicht
ölhaltiger Druckluft zulässig.
Gelöste oder gekippte Steine, z.B. durch Betreten, sind
aufzunehmen und neu einzusetzen.
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







Vertragsbedingungen
Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in gebundener
Ausführung :
Einschlämmen
Die Pflasterfläche ist vor dem Einschlämmen gut zu wässern,
stehendes Wasser muss vermieden werden.
Freie Fugen sind zu verschließen, um ein Auslaufen des Mörtels zu
vermeiden.
Arbeitsabschnitte sind mindestens 1, 0 bis 1,5 m zu verzahnen.
Wenn teilverfüllte Fugen am Ende der zu schlämmenden
Baustrecke entstehen, sind die umgebenden Pflastersteine nach
Erhärtung des Mörtels auszubauen.
Ein späteres Überschlämmen der abgebundenen teilgefüllten Fuge
zur vollständigen Fugenfüllung ist nicht zulässig
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Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in gebundener
Ausführung :

Einschlämmen


Die Pflasterfläche ist vor dem Einschlämmen gut zu wässern,
stehendes Wasser muss vermieden werden.
Freie Fugen sind zu verschließen, um ein Auslaufen des Mörtels zu
vermeiden.
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Vertragsbedingungen

Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in
gebundener Ausführung :

Einschlämmen

Freie Fugen
sind zu
verschließen,
um ein Auslaufen
des Mörtels
zu vermeiden!
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





Vertragsbedingungen
Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in gebundener
Ausführung :
Einschlämmen
An Straßenabläufen sind die Notentwässerungsöffnungen zu
schließen.
Es ist durch Schutzmaßnahmen sicher zu stellen, dass keine
Schlämme in die Straßenabläufe und somit in die Kanalisation
eintritt.
Die hergestellte Fläche ist während der Abbindezeit des Mörtels
gegen jegliches Betreten oder Befahren zu schützen.
Erforderliche Reinigungsarbeiten der frisch verfugten Fläche sind
unter großer Vorsicht, evtl. mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen
auszuführen.
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Einschlämmen
Es ist durch Schutzmaßnahmen
sicher zu stellen, dass keine Schlämme
in die Straßenabläufe und somit
in die Kanalisation eintritt
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
Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in gebundener
Ausführung :

Einschlämmen
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
Vertragsbedingungen

Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in gebundener
Ausführung :

Einschlämmen


Je nach dem Reinigungsverfahren und der Ebenheit der
Oberfläche der Belagselemente entsteht eine zurückliegende Fuge,
deren Tiefe in der Regel 3 bis 4 mm nicht überschreiten darf.
Durch diese zurückliegende Fuge wird der Kantendruck auf
scharfkantige Belagselemente gemindert.
Bei gefasten Belagselementen darf die Verfugung nicht im Bereich
der Fase auslaufen.
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
Vertragsbedingungen

Herstellung von Pflasterdecken / Plattenbelägen in
gebundener Ausführung :

Nachbehandlung

Die Nachbehandlung richtet sich nach den zu erwartenden
Witterungsbedingungen, eine gründliche wiederholte
Nachbehandlung, z.B. Nässen, feucht halten, abdecken o.ä.,
vermindert die Bildung von Spannungsrissen.
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
Vertragsbedingungen

Keine ausreichende Nachbehandlung
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
Vertragsbedingungen

Anforderungen an die fertige Pflasterdecke / Plattenbelag:


Festigkeiten im fertigen Bauwerk :
Für den verwendeten Bettungsmörtel sind folgende
Eigenschaften im fertigen Bauwerk nachzuweisen :



Druckfestigkeit an Prüfkörpern aus Bohrkernen :
 ≥ 25 N/mm² im Mittel,
 jeder Einzelwert > 20 N/mm²
Wasserdurchlässigkeit an Prüfkörpern aus Bohrkernen :
 Kf ≥ 10-6 m/sec
Haftzugfestigkeit Pflasterstein/Platte :
 Bettung
≥ 0,8 N/mm²
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
Vertragsbedingungen

Festlegungen der Anforderungen an die fertige Pflasterdecke /
Plattenbelag:

Festigkeiten im fertigen Bauwerk :

Für den verwendeten Fugenmörtel sind folgende Eigenschaften im
fertigen Bauwerk nachzuweisen :

Haftzugfestigkeit Pflasterstein/Platte : Fuge
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≥ 0,8 N/mm²
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
Vertragsbedingungen

Festlegungen der Anforderungen an die fertige Pflasterdecke /
Plattenbelag:

Festigkeiten im fertigen Bauwerk :

Haftzugfestigkeit Pflasterstein/ Bettung/Fuge
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≥ 0,8 N/mm²
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
Vertragsbedingungen

Anforderungen an die fertige Pflasterdecke / Plattenbelag:

An die fertige Pflasterdecke werden folgende Anforderungen
gestellt:

Zulässige Unebenheiten der Oberfläche :

2 cm bezogen auf eine 4 m lange Messstrecke :


1 cm bezogen auf eine 4 m lange Messstrecke :


Großpflaster aus Naturstein mit gespaltener Oberfläche
Mosaik- und Kleinpflaster oder Platten mit gespaltener oder
bearbeiteter Oberfläche und Großpflaster aus Naturstein mit
bearbeiteter Oberfläche
Bei einer Messlänge von nur 2,0 m dürfen die Unebenheiten die
Hälfte der vorstehenden zulässigen Werte nicht überschreiten.
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Vertragsbedingungen

Zulässige Unebenheiten der Oberfläche :
Quelle: Siegfried Vogel
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
Vertragsbedingungen

Zulässige Unebenheiten der Oberfläche / Änderung der ATV DIN
18318:2008 ?
Plattenbeläge und
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


Vertragsbedingungen
Anforderungen an die fertige Pflasterdecke / Plattenbelag:
An die fertige Pflasterdecke sind folgende Anforderungen zu
stellen:

Höhengleiche Anschlüsse sind an den Fugen benachbarter
Pflastersteine oder Platten allseits herzustellen.

Die zulässigen Abweichungen dieser Anschlüsse betragen
2 mm für Baustoffe mit ebener Oberfläche und 5 mm für
Baustoffe mit grobrauer Oberfläche.
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
Vertragsbedingungen

Anforderungen an die fertige Pflasterdecke / Plattenbelag:

An die fertige Pflasterdecke sind folgende Anforderungen zu stellen:

Abweichend von DIN EN 1341 und DIN EN 1342 werden zugeordnet :



„Ebenen Oberflächen“:
Bearbeitungen der Oberflächen
„gesägt, sandgestrahlt, geflammt“;
„grobraue Oberflächen“: Bearbeitungen der Oberflächen
„gebrochen, gespitzt, geflächt, gestockt“.
Achtung : die Bezeichnung „ebene Oberfläche“ weicht von
den Bezeichnungen in den DIN EN ab.
Dort werden Oberflächen unterschieden in „fein
bearbeitet“, „grob bearbeitet“ oder „gespalten“
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
Vertragsbedingungen

Anforderungen an die fertige Pflasterdecke / Plattenbelag:

An die fertige Pflasterdecke sind folgende Anforderungen zu
stellen:



Anschlüsse an Einbauten in der Pflasterdecke / dem
Plattenbelag, wie Schachtabdeckungen, Schieber- und
Hydrantenkappen und ähnliches, müssen 3 bis 5 mm tiefer
liegen als die umgebende Befestigung.
Anschlüsse an wasserführende Rinnen müssen gleichmäßig
5 bis 10 mm tiefer liegen als die umgebende Pflasterdecke / der
Plattenbelag.
Anschlüsse an Einfassungen müssen gleichmäßig 3 bis 5 mm
höher liegen als die Einfassung, wenn die Art der Einfassung dies
fordert.
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Vertragsbedingungen

Anforderungen an die fertige Pflasterdecke / Plattenbelag:

Bei Überschreitung der vereinbarten Ebenheitstoleranz kann
eine Vereinbarung über die Minderung des EP getroffen werden.

Zu beachten ist jedoch, dass der Auftragnehmerin das Recht auf
Nachbesserung der Mängel nicht eingeschränkt werden darf.
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
Vertragsbedingungen

Anforderungen an die fertige Pflasterdecke / Plattenbelag:

Wenn bei Überschreitung der Ebenheitstoleranz unter Bezug auf
DIN 18318 oder einer anderen vertraglichen Vereinbarung, ein
Abzug für die mangelhaft ausgeführte Leistung vorzunehmen wäre,
muss jedoch die Entscheidung darüber dem Auftraggeber
vorbehalten bleiben.

Flächen, die auf Grund einer Unebenheit eine Nutzungseinschränkung erfahren, sind nicht mit einem Abzug zu belegen,
sondern nachzubessern.
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


Vertragsbedingungen
Bei Überschreitung der vereinbarten Ebenheitstoleranz
kann eine Vereinbarung über die Minderung des EP
getroffen werden.
Der mögliche Abzug berechnet sich aus

dem Einheitspreis der Leistung ( EP ),

multipliziert mit dem Schadenfaktor ( SF ),


der zugehörigen mangelbehafteten Teilfläche im
Verhältnis zur Gesamtfläche
und der Summe aller gemessenen Überschreitungen
über die zulässige Toleranz hinaus.
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

Vertragsbedingungen
Bei Überschreitung der vereinbarten Ebenheitstoleranz kann eine
Vereinbarung über die Minderung des EP getroffen werden.
Der mögliche Abzug berechnet sich aus

A = EP x SF x f/F x Summe p



A
EP
SF
= Abzug ( € )
= Einheitspreis, Material und Lohn ( €/m² )
= Schadenfaktor
Gesamtfläche
Gesamtfläche ./. Schadenfläche )



f
= zuzuordnende Mangelflächen ( m² )
F
= abgenommene Gesamtfläche ( m² )
Summe p = Summe aller gemessenen Überschreitungen ( mm )
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

Vertragsbedingungen
Bei Überschreitung der vereinbarten Ebenheitstoleranz
kann eine Vereinbarung über die Minderung des EP
getroffen werden.

Beispiel :

Einheitspreis ( Lohn + Material)

Hergestellte / abgenommene Pflasterdecke / Plattendecke
=

Schadenfläche

( Summe der Flächen, bei denen die vereinbarte Ebenheitstoleranz
überschritten wurde)

=
=
160,00 €/m²
1500 m²
200 m²

Summe aller gemessenen Überschreitungen des Toleranzmaßes
=

A = 160,00 €/m² x 1500 m²/( 1500 m²–200 m²) x 200 m²/1500 m² x 120 mm =

Abzug = 160,00 x 1,154 x 0,133 x 120= 2.946,85 €
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120 mm
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