Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten Basis für die Kosten Grundtaxe / Hotelkosten Private Auslagen Lage des Zimmers Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten Zimmergrösse Belegungsart.

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Transcript Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten Basis für die Kosten Grundtaxe / Hotelkosten Private Auslagen Lage des Zimmers Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten Zimmergrösse Belegungsart.

Unterscheidung der Kosten
Private Auslagen
Pflegekosten
Betreuungskosten
Grundtaxe Hotelkosten
Basis für die Kosten
Grundtaxe / Hotelkosten
Private Auslagen
Lage des Zimmers
Pflegekosten
Betreuungskosten
Grundtaxe Hotelkosten
Zimmergrösse
Belegungsart
Basis für die Kosten
Betreuungskosten (nicht KVG anerkannte Kosten)
Private Auslagen
Pflegekosten
Betreuungskosten
Grundtaxe Hotelkosten
Definition im Kanton Zug / 15% der
Kosten des Pflegepersonals gelten als
Betreuungskosten und werden nicht
vom Krankenversicherer übernommen
und können als Betreuungskosten in
Rechnung gestellt werden
Basis für die Kosten
Pflegekosten
Private Auslagen
Pflegekosten
Betreuungskosten
Grundtaxe Hotelkosten
Als Pflegekosten gelten die Kosten der
Pflegeleistungen nach Krankenversicherungsgesetz
oder anders definiert „pflegerische Tätigkeiten
welcher der Bewohner aus gesundheitlichen
Gründen benötigt“. Die Pflegetätigkeiten sind in
Erfassungssystemen (BESA / RAI / Plaisier) definiert,
welche die entsprechenden Zeitfaktoren beinhalten.
Anhand
dieser
Systeme
werden
die
durchschnittlichen Pflegeminuten ermittelt und
ausgewiesen. Anhand dieser Minuten wird eine
Pflegestufe ermittelt. (1 bis 12 Stufen). Ein
Stufenwechsel erfolgt alle 20 Minuten.
Beispiel:
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
………
……….
bis 20 Minuten
21 bis 40 Minuten
41 bis 60 Minuten
61 bis 80 Minuten
Basis für die Kosten
Private Auslagen
Private Auslagen
Pflegekosten
Betreuungskosten
Grundtaxe Hotelkosten
Diese sind nicht generell zu
bestimmen da es auf die
persönlichen Bedürfnisse
ankommt. Konsumationen in der
Cafeteria , Coiffeurbesuche,
Kleider etc.
Wer bezahlt was?
Grundtaxe / Hotelkosten
Private Auslagen
Pflegekosten
Betreuungskosten
Grundtaxe Hotelkosten
Bewohner / Bewohnerin
Wer bezahlt was?
Betreuungskosten (nicht KVG anerkannte Kosten)
Private Auslagen
Pflegekosten
Betreuungskosten
Grundtaxe Hotelkosten
Bewohner / Bewohnerin
Wer bezahlt was?
Pflegekosten
Krankenkasse
(Fr. 9.-- pro Pflegestufe)
Private Auslagen
Pflegekosten
Betreuungskosten
Grundtaxe Hotelkosten
Hilflosenentschädigung*
Fr. 19.– von Stufe 5 bis 7
Fr. 31 .– von Stufe 8 bis 12
*Spezialregelung im Wartejahr
Beteiligung des Bewohners
10% vom Krankenkassenbeitrag (0.9 Fr. pro Stufe)
Wohnsitzgemeinde
Restliche Pflegekosen
Rechnungsbeispiel ohne Pflege
Grundtaxe
Kostenübernahme durch Bewohner
Betreuungstaxe
Kostenübernahme durch Bewohner
Private Auslagen
Kostenübernahme durch Bewohner
Rechnungsbeispiel mit Pflege
schwerste Pflegestufe
Grundtaxe
Kostenübernahme durch Bewohner
Betreuungstaxe
Kostenübernahme durch Bewohner
Pflegekosten brutto
Effektive Kosten der Pflege
Beitrag Krankenkasse
Wird dem Bewohner auf der Rechnung direkt abgezogen
(*MIGEL - Pauschalbeitrag an Pflegematerialen etc. gem. sep. Liste)
Gemeindebeitrag
Wird dem Bewohner auf der Rechnung direkt abgezogen
Im Bewohneranteil ist die
Hilflosenentschädigung
eingerechnet. Diese wird bei Anspruch direkt auf das Konto des
Bewohners / der Bewohnerin überwiesen (Stufe 12 /Fr. 930.--)
Private Auslagen
Kostenübernahme durch Bewohner
Rechnungsbetrag
Welcher überwiesen werden muss
Rechnungsbeispiel mit Pflege
tiefste Pflegestufe
Grundtaxe
Kostenübernahme durch Bewohner
Betreuungstaxe
Kostenübernahme durch Bewohner
Pflegekosten brutto
Effektive Kosten der Pflege
Beitrag Krankenkasse
Wird dem Bewohner auf der Rechnung direkt abgezogen
(*MIGEL - Pauschalbeitrag an Pflegematerialen etc. gem. sep. Liste)
Im Bewohneranteil ist keine
Hilflosenentschädigung
Gemeindebeitrag
Wird dem Bewohner auf der Rechnung direkt abgezogen
eingerechnet, da bei dieser Stufe kein Anspruch besteht.
Private Auslagen
Kostenübernahme durch Bewohner
Rechnungsbetrag
Welcher überwiesen werden muss
Finanzierung
der Bewohnerleistungen
Ergänzungsleistungen
Vermögensverzehr
Wenn nicht
ausreichend
AHV / Pension /
div. Einnahmen
Wenn nicht
ausreichend
Für die Beantwortung von
Fragen stehen wir Ihnen gerner
zur Verfügung.
Rufen Sie uns an
041 / 754 66 00