Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten Basis für die Kosten Grundtaxe / Hotelkosten Private Auslagen Lage des Zimmers Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten Zimmergrösse Belegungsart.
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Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten Basis für die Kosten Grundtaxe / Hotelkosten Private Auslagen Lage des Zimmers Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten Zimmergrösse Belegungsart Basis für die Kosten Betreuungskosten (nicht KVG anerkannte Kosten) Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten Definition im Kanton Zug / 15% der Kosten des Pflegepersonals gelten als Betreuungskosten und werden nicht vom Krankenversicherer übernommen und können als Betreuungskosten in Rechnung gestellt werden Basis für die Kosten Pflegekosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten Als Pflegekosten gelten die Kosten der Pflegeleistungen nach Krankenversicherungsgesetz oder anders definiert „pflegerische Tätigkeiten welcher der Bewohner aus gesundheitlichen Gründen benötigt“. Die Pflegetätigkeiten sind in Erfassungssystemen (BESA / RAI / Plaisier) definiert, welche die entsprechenden Zeitfaktoren beinhalten. Anhand dieser Systeme werden die durchschnittlichen Pflegeminuten ermittelt und ausgewiesen. Anhand dieser Minuten wird eine Pflegestufe ermittelt. (1 bis 12 Stufen). Ein Stufenwechsel erfolgt alle 20 Minuten. Beispiel: Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 ……… ………. bis 20 Minuten 21 bis 40 Minuten 41 bis 60 Minuten 61 bis 80 Minuten Basis für die Kosten Private Auslagen Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten Diese sind nicht generell zu bestimmen da es auf die persönlichen Bedürfnisse ankommt. Konsumationen in der Cafeteria , Coiffeurbesuche, Kleider etc. Wer bezahlt was? Grundtaxe / Hotelkosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten Bewohner / Bewohnerin Wer bezahlt was? Betreuungskosten (nicht KVG anerkannte Kosten) Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten Bewohner / Bewohnerin Wer bezahlt was? Pflegekosten Krankenkasse (Fr. 9.-- pro Pflegestufe) Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe Hotelkosten Hilflosenentschädigung* Fr. 19.– von Stufe 5 bis 7 Fr. 31 .– von Stufe 8 bis 12 *Spezialregelung im Wartejahr Beteiligung des Bewohners 10% vom Krankenkassenbeitrag (0.9 Fr. pro Stufe) Wohnsitzgemeinde Restliche Pflegekosen Rechnungsbeispiel ohne Pflege Grundtaxe Kostenübernahme durch Bewohner Betreuungstaxe Kostenübernahme durch Bewohner Private Auslagen Kostenübernahme durch Bewohner Rechnungsbeispiel mit Pflege schwerste Pflegestufe Grundtaxe Kostenübernahme durch Bewohner Betreuungstaxe Kostenübernahme durch Bewohner Pflegekosten brutto Effektive Kosten der Pflege Beitrag Krankenkasse Wird dem Bewohner auf der Rechnung direkt abgezogen (*MIGEL - Pauschalbeitrag an Pflegematerialen etc. gem. sep. Liste) Gemeindebeitrag Wird dem Bewohner auf der Rechnung direkt abgezogen Im Bewohneranteil ist die Hilflosenentschädigung eingerechnet. Diese wird bei Anspruch direkt auf das Konto des Bewohners / der Bewohnerin überwiesen (Stufe 12 /Fr. 930.--) Private Auslagen Kostenübernahme durch Bewohner Rechnungsbetrag Welcher überwiesen werden muss Rechnungsbeispiel mit Pflege tiefste Pflegestufe Grundtaxe Kostenübernahme durch Bewohner Betreuungstaxe Kostenübernahme durch Bewohner Pflegekosten brutto Effektive Kosten der Pflege Beitrag Krankenkasse Wird dem Bewohner auf der Rechnung direkt abgezogen (*MIGEL - Pauschalbeitrag an Pflegematerialen etc. gem. sep. Liste) Im Bewohneranteil ist keine Hilflosenentschädigung Gemeindebeitrag Wird dem Bewohner auf der Rechnung direkt abgezogen eingerechnet, da bei dieser Stufe kein Anspruch besteht. Private Auslagen Kostenübernahme durch Bewohner Rechnungsbetrag Welcher überwiesen werden muss Finanzierung der Bewohnerleistungen Ergänzungsleistungen Vermögensverzehr Wenn nicht ausreichend AHV / Pension / div. Einnahmen Wenn nicht ausreichend Für die Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen gerner zur Verfügung. Rufen Sie uns an 041 / 754 66 00