FAI Leistungsabzeichen

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Eine Zusammenfassung des Sporting Code Teil 3 – Segelflug Annex C Ausgabe 2000 – AL8 Fassung ist ab 1. Okt. 2007 gültig

Erstellt von Horst Baumann www.horst-baumann.at/onf/ [email protected]

FEDERATION AERONAUTIQUE INTERNATIONALE www.fai.org

, [email protected]

FEDERATION AERONAUTIQUE INTERNATIONALE

ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN

Absolute Höhe

Höhengewinn

Dauer

Distanz

Geschwindigkeit

SC 1.4.1 a. b. c. d

FAI Leistungsabzeichen

ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN

Silber C

 

Gold C Diamanten

750, 1000, 1250, 1500, 2000 km Diplom

SC 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4

FAI Leistungsabzeichen

Achtung

Alle Leistungsflüge müssen alleine geflogen werden.

Flugzeug ist egal SC 2.0.1

FAI Leistungsabzeichen

Achtung

Distanzflüge müssen vor der Flugleistung angesagt werden.

SC 4.2

FAI Leistungsabzeichen

Fluganmeldung

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Name des Piloten Flugzeug Kennzeichen Startort (Take off) Abflugpunkt Wendepunkte (maximal 3) Endpunkt (finish) Landeort SC 4.2.1

FAI Leistungsabzeichen

Achtung

Bei allen Flügen für ein Leistungsabzeichen gibt es keine freien Wendepunkte

SC 1.4.1 d

FAI Leistungsabzeichen

Wichtig

Es können alle Leistungsbedingungen in einem Flug erfüllt werden.

SC 2.0.1

FAI Leistungsabzeichen Silber C

 Dauerflug von min. 5 Stunden  Ein Streckenflug von min 50 km  Ein freier Höhengewinn von 1000 m SC 2.1.1

FAI Leistungsabzeichen Silber C Dauerflug

– – – Mindestens 5 Stunden gezählt wird erst nach dem Ausklinken bis zur Landung SC 2.1.1.b

FAI Leistungsabzeichen Silber C Dauerflug

SC 2.1.2 b.

FAI Leistungsabzeichen Silber C Streckenflug von => 50 km

– – – Gerade Strecke Ziel Rückkehrstrecke Dreieckstrecke SC 1.4.5 a., 2.1.1a

FAI Leistungsabzeichen Silber C Streckenflug von => 50 km

?

Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem vorher nicht bestimmten Landepunkt SC 1.1.7, 1.4.5 a.

FAI Leistungsabzeichen Silber C Streckenflug von => 50 km

Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.

Eine Teilstrecke muss => 50 km sein.

SC 1.1.7, 1.4.4 b., 2.1.1 a.

FAI Leistungsabzeichen Silber C Streckenflug von => 50 km

Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.

Eine Teilstrecke muss jedoch 50 km sein SC 2.1.1 a.

FAI Leistungsabzeichen

Höhenverlust a.

Bei Flügen über 100 km, in denen der Höhenverlust (1.2.8) mehr als 1.000 m beträgt, muss eine Höhenstrafe (1.2.10) von der Länge der Strecke abgezogen werden, um die offizielle Distanz zu erhalten.

b.

Bei Flügen bis einschließlich 100 km macht ein Höhenverlust von mehr als 1% der Länge der Strecke die Segelflugleistung ungültig.

c.

Bei Geschwindigkeits Höhenverlust von mehr als 1.000 m die Segelflugleistung ungültig.

und Dauerflügen macht ein SC 4.4.2a, b, c

1000 900 800 700 600 500 Schlepphöhe für SC-Strecke 500 m 400 m 300 m 200 m 100 m 0 0 Kilometer SC 1.4.4, 1.4.5, 1.4.6, 1.4.7., 1.4.2 b.

1000 900 800 700 600 500 Schlepphöhe für SC-Strecke Landeorthöhe ist gleich wie Startorthöhe 0 0 SC 1.4.4, 1.4.5, 1.4.6, 1.4.7., 1.4.2 b.

Km

FAI Leistungsabzeichen Silber C Höhengewinn von mindestens 1000 m

Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden Höhe müssen mindestens 1000 m sein.

SC 2.1.1.c, 4.4.7 a. b.

FAI Leistungsabzeichen Gold C

SC 2.1.1

FAI Leistungsabzeichen Gold C

 Ein Streckenflug von => 300 km  Ein Höhengewinn von => 3000 m  Dauerflug von => 5 Stunden SC 2.1.2 a, b, c.

FAI Leistungsabzeichen Gold C Dauerflug

– – – Mindestens 5 Stunden gezählt wird erst nach dem Ausklinken bis zur Landung Kann von der Silber C übernommen werden SC 2.1.2 b.

FAI Leistungsabzeichen Gold C Dauerflug

SC 2.1.2 b.

FAI Leistungsabzeichen Gold C Streckenflug von => 300 km

?

Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem vorher nicht bestimmten Landepunkt SC 1.1.7, 2.1.2 a

FAI Leistungsabzeichen Gold C Streckenflug von => 300 km

Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt.

Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein.

SC 1.4.1 d., 2.1.2 a.

FAI Leistungsabzeichen Gold C Streckenflug von => 300 km

Abflug 1.WP

Ziel/Endpunkt 2.WP

Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Endpunkt.

Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein SC 1.1.9, 1.1.11, 1.1.12, 1.4.1 d., 2.1.2 a.

FAI Leistungsabzeichen Gold C Streckenflug von => 300 km

Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Zielpunkt oder Ende.

Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein SC 1.1.9, 1.1.11, 1.1.12, 1.4.4 b., 2.1.2 a.

FAI Leistungsabzeichen Gold C Höhengewinn von mindestens 3000 m

Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden Höhe müssen mindestens 3000 m sein.

SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b.

FAI Leistungsabzeichen Gold C Höhengewinn von mindestens 3000 m

Zeiträume der Kalibrierung von Barographen: Vor dem Flug: 12 Monate bzw. 24 Monate für IGC zugelassene Logger oder nach dem Flug: 1 Monate bzw. 2 Monate für IGC zugelassene Logger SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b.

FAI Leistungsabzeichen Diamanten

SC 2.2.2

FAI Leistungsabzeichen Diamanten

Es gibt drei Diamanten, jeder von ihnen kann an der Silber C- und Gold-C und an den Abzeichen für Flüge von 1000 km und mehr getragen werden SC 2.2.2

FAI Leistungsabzeichen Diamanten

 Diamant Distanz  Diamant Ziel  Diamant Höhe SC 2.1.3 a., b., c.

FAI Leistungsabzeichen Diamant Distanz Streckenflug von => 500 km

Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt, einem Zielpunkt oder Landepunkt.

SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b.

FAI Leistungsabzeichen Diamant Distanz Streckenflug von => 500 km Alle Arten von angesagten Flügen sind möglich.

Gilt auch, wenn der angesagte Endpunkt nicht erreicht wurde SC 2.1.2 c.

FAI Leistungsabzeichen Diamant Ziel Zielflug von => 300 km

Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder zu einem Zielpunkt SC 2.1.3 b.

FAI Leistungsabzeichen Diamant Ziel Zielflug von => 300 km

Vom Abflugpunkt zu 2 Wendepunkten und zurück zum Abflugpunkt oder zu einem Zielpunkt SC 1.4.4 b., 2.1.3 b.

Z

FAI Leistungsabzeichen Diamant Ziel

A

Zielflug von => 300 km

Vom Abflugpunkt zu 2 Wendepunkten und zum Zielpunkt SC 1.4.4 b., 2.1.3 b.

FAI Leistungsabzeichen Diamant Ziel Zielflug von => 300 km

Gilt nicht bei einem Flug über drei Wendepunkte (JOJO) Bei 2 bzw. 3 WP muss es ein Dreieck ergeben SC 1.4.4 a. b, 2.1.3 b.

FAI Leistungsabzeichen Diamant Höhe Höhengewinn von min. 5000 m

Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden Höhe müssen mindestens 5000 m sein.

SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b.

FAI Leistungsabzeichen Diamant Höhe Höhengewinn von min. 5000 m

Zeiträume der Kalibrierung von Barographen: Vor dem Flug: 12 Monate bzw. 24 Monate für IGC zugelassene Logger oder nach dem Flug: 1 Monate bzw. 2 Monate für IGC zugelassene Logger SC 2.1.2 c., 4.4.7 a. b.

FAI Leistungsabzeichen Diplome Streckenflug von mindestens 750km, 1000km, 1250km,

usw Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder Landepunkt SC 2.2.3

FAI Leistungsabzeichen 2000 km Diplom Streckenflug von mindestens 2000 km

Vom Abflugpunkt über max. 3 Wendepunkte und zurück zum Abflugpunkt, Zielpunkt oder Ende SC 1.1.2, 1.1.12, 2.2.3,

Überblick der FAI Leistungsabzeichen Abzeichen Dauerflug Höhengewinn Strecke a) gerade b) ZR Silber-C 5 Std 1000 m =>50 km c) Dreieck Eine Teilstrecke muss => als 50 km sein !

Überblick der FAI Leistungsabzeichen Abzeichen Dauerflug Höhengewinn Strecke a) gerade b) ZR Silber-C 5 Std 1000 m =>50 km Gold-C 5 Std 3000 m =>300 km Diamanten 5000 m =>300 km =>500 km Diplom =>1000 km c) Dreieck d) JOJO JOJO nicht bei Diamant Ziel

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Für jeden Flug sind vor dem Start bestimmte Informationen zu registrieren, damit ein Nachweis für die Segelflugleistung nach dem Flug erbracht werden kann. Diese Daten einschließlich Wegpunkte (4.2.1e) sind als „Flugdeklaration" (Fluganmeldung) bekannt. Für einige Leistungen sind manche Daten nicht erforderlich, der Sportzeuge muss aber gewähr leisten, dass alle verlangten Daten registriert sind.

SC 4.2

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen FORDERUNGEN an FLUGDATEN Nachfolgende Liste enthält alle Flugdaten, die zusammengestellt oder gemessen werden müssen, um den Nachweis einer Segelflugleistung zu erbringen.

SC 4.1

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen a.

b.

c.

d.

e.

f.

g.

h.

i.

j.

k.

Fluganmeldung (1.3.2) Abflugpunkt (1.1.8) Abflugzeit (1.2.2) Abflughöhe (1.2.3) Wendepunkt (1.1.10) Endpunkt (1.1.12) Endzeit (1.2.4) Endhöhe (1.2.5) Höchste Höhe (1.4.2a) Höhengewinn (1.2.9) Kontinuität des Fluges (4.3.5) SC 4.1

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Inhalt der Fluganmeldung f.

g.

h.

a. b. c. d. e.

Datum des Fluges Name des Segelflugzeugführers Muster und Kennzeichen des Segelflugzeugs Muster und Seriennummer des Barographen bzw. des Flugdatenschreibers Wegpunkte in der zu fliegenden Reihenfolge, Abflug-, Wende-, End- und oder Zielpunkte, je nach Notwendigkeit der entsprechenden Segelflugleistung* Datum und Zeitpunkt der Anmeldung Unterschrift des Segelflugzeugführers ** Unterschrift und Name des Sportzeugen mit Datum, Uhrzeit ** Nicht erforderlich bei elektronischer Fluganmeldung *Nicht erforderlich bei Rekorden über Freie Distanz SC 1.3.2, 4.2.1

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Gültigkeit der Fluganmeldung Die letzte vor dem Start abgegebene Fluganmeldung ist allein gültig für den Flug, doch ist es erlaubt, gleichzeitig eine andere Wettbewerbsaufgabe zu fliegen. Wurde ein angemeldeter Wendepunkt nicht erreicht, kann die Anerkennung eines geschlossenen Kurses aus dem kürzeren Flug noch beantragt werden, vorausgesetzt, die Wendepunkte wurden in der angemeldeten Reihenfolge erreicht

Aus diesem Grund kann nach einem nicht erreichten Wende punkt kein weiterer mehr geltend gemacht werden. Siehe auch Annex C für Beispiele von möglichen Segelflugleistungen nach dem Abbrechen eines angemeldeten Kurses .

SC 4.2.2

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Abflugzeit Die Zeit in der die SEGELFLUGLEISTUNG beginnt.

SC 1.2.1

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Abflughöhe Die Höhe des Segelflugzeugs über NN beim ABFLUG.

SC 1.2.2

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Ausklinkpunkt Die Stelle auf dem Erdboden senkrecht unter dem Punkt, in dem sich das Segelflugzeug vom Startgerät löst oder aufhört, irgendeinen Antrieb zu nutzen.

Der Ausklingpunkt kann nachgewiesen werden: • durch den Schlepppiloten • durch die Person, die den Start des Segelflugzeuges vom Boden her überwacht • Ausreichende Daten vom Flugdatenschreiber im Segelfugzeug SC 1.1.7, 4.6.1a,b,c, 4.6.2 a

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Abflugpunkt Der WEGPUNKT, der den Beginn einer Segelflugleistung markiert.

Er muss sein entweder: a. Der AUSKLINKPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder b. Ein WEGPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder c. Der Mittelpunkt einer Abfluglinie SC 1.1.9a,b,c

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Abflug Der Beginn der SEGELFLUGLEISTUNG Der Abflug ist entweder: a. die Lösung vom Startgerät oder das Stoppen eines jeglichen Antriebs, oder b. das Verlassen der BEOBACHTUNGSZONE eines ABFLUGPUNKTES, oder c. das Überqueren einer AFLUGLINIE.

SC 1.1.8a,b,c

90 ° Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Abflugsektor Für einen Abflugpunkt symmetrisch gegenüber dem ABFLUGSCHENKEL SC 1.1.9.b

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Abfluglinie Eine horizontale Linie von 1 km Länge, etwa senkrecht zum ersten SCHENKEL angeordnet. Ihr Mittelpunkt (ABFLUGPUNKT) liegt am Boden.

SC 1.1.10

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Wegpunkt Ein präzise spezifizierter Punkt oder Umriss auf der Erdoberfläche, definiert durch Wortbeschreibung und/oder durch Koordinaten. Ein WEGPUNKT kann sein ein ABFLUGPUNKT, ein WENDEPUNKT oder ein ENDPUNKT. Er hat eine dazugehörige BEOBACHTUNGSZONE SC 1.1.10

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Abflugpunkt Der WEGPUNKT, der den Beginn einer Segelflugleistung markiert.

Er muss sein entweder: a. Der AUSKLINKPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder b. Ein WEGPUNKT, der zum ABFLUGPUNKT erklärt wurde, oder c. Der Mittelpunkt einer Abfluglinie SC 1.1.9a,b,c

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Wegpunkt Ein präzise spezifizierter Punkt oder Umriss auf der Erdoberfläche, definiert durch Wortbeschreibung und/oder durch Koordinaten. Ein WEGPUNKT kann sein ein ABFLUGPUNKT, ein WENDEPUNKT oder ein ENDPUNKT. Er hat eine dazugehörige BEOBACHTUNGSZONE SC 1.1.10

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Endpunkt Der Wegpunkt, der das Ende einer Segelflugleistung markiert. Er ist a. Der Punkt, da dem die Nase des Segelflugzeuges ohne fremde Hilfe nach der Landung zur Ruhe kommt, oder b. ein Wegpunkt, der zum Endpunkt oder Ziel erklärt wurde, oder c. der Mittelpunkt der Ziellinie d. der Punkt, an dem ein Antrieb angelassen wird. SC 1.1.13.a. b. c. d.

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Ziel Ein in der Fluganmeldung spezifizierter Endpunkt SC 1.1.14

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Beobachtungszone Der Luftraum, in den ein Segelflugzeug zur Beurkundung eines WEGPUNKTES einfliegen muss (siehe 4.6.2f). In einer SEGELFLUGLEISTUNG darf nur eine Art der BEOBACHTUNGSZONE (OZ) genutzt werden. Die Form der OZ kann sein: a. Eine SEKTOR-BEOBACHTUNGSZONE (1.2.9) oder b. eine ZYLINDRISCHE BEOBACHTUNGSZONE (1.2.10). Diese OZ darf nur genutzt werden, wenn ein FLUGDATENSCHREIBER (siehe 1.3.5) für die Beurkundung eingesetzt wird. (AL5) SC 1.1.6

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Sektor - Beobachtungszone Der Beobachtungssektor ist 90 ° Sektor auf dem Boden mit dem Scheitelpunkt im Wendepunkt.

Er liegt symmetrisch gegenüber dem Wendepunkt, in dem sich die zwei Schenkel treffen.

SC 1.1.6a,b

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Zylinder - Beobachtungszone Diese Beobachtungszone ist der Luftraum in einem senkrechten Zylinder von 0,5 km Radius, zentriert im WEGPUNKT 500 Meter SC 1.2.10

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Beobachtungszone Der Luftraum, in den ein Segelflugzeug zur Beurkundung eines WEGPUNKTES einfliegen muss (siehe 4.6.2f). In einer SEGELFLUGLEISTUNG darf nur eine Art der BEOBACHTUNGSZONE (OZ) genutzt werden. Die Form der OZ kann sein: a. Eine SEKTOR-BEOBACHTUNGSZONE (1.2.9) oder b. eine ZYLINDRISCHE BEOBACHTUNGSZONE (1.2.10). Diese OZ darf nur genutzt werden, wenn ein FLUGDATENSCHREIBER (siehe 1.3.5) für die Beurkundung eingesetzt wird. (AL5) SC 1.1.6a,b

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Beobachtungszone Es muss nachgewiesen werden, dass das Segelflugzeug sich während des Fluges innerhalb der Beobachtungszone (1.1.5) eines benutzten Wegpunktes befand. Das kann durch eine oder mehrere der folgenden drei Methoden geschehen: (i) Durch direkte Beobachtung, bei der das Segelflugzeug von einem Sportzeugen am Boden in der Nähe des Wendepunktes eindeutig in der Beobachtungszone identifiziert wurde.

Teleskope und Radar sind gestattet.

(ii) Fotografie, wenn der Segelflugzeugführer ein zufriedenstellen des, aus der Beobachtungszone heraus das die unten aufgenommenes Foto vorlegt, aufgeführten Regeln für fotografische Nach weise erfüllt.

SC 4.6.2 f

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Beobachtungszone (iii) Flugdatenschreiber (in Übereinstimmung mit den IGC-Regeln für den Gebrauch dieser Ausrüstung [siehe 4.6.4]), wenn die Datenaufzeichnung unwiderlegbar beweist, dass das Segelflugzeug in der Beobachtungszone war, entweder durch eine Positionsmarke genau auf dem Wegpunkt oder in der Beobachtungszone, oder durch eine, die Beobachtungszone schneidende, gerade Linie zwischen zwei aufeinanderfolgenden gültigen Positionsmarken (siehe Annex C, Ziffern 4.6 und 7.1.c).

SC 4.6.2 f

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Abflugzeit Der Beginn der SEGELFLUGLEISTUNG Der Abflug ist entweder: a. die Lösung vom Startgerät oder das Stoppen eines jeglichen Antriebs, oder b. das Verlassen der BEOBACHTUNGSZONE eines ABFLUGPUNKTES, oder c. das Überqueren einer AFLUGLINIE.

SC 1.1.8

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Erreichen des Zieles Der Landeort ist von einer oder mehreren der folgenden Personen zu bestätigen: a. Von einem Sportzeugen, der bald nach dem Ereignis eintrifft und keinen Zweifel an der Landeposition hegt, oder b. Von zwei Zeugen (siehe 5.2.3d), oder c. Durch Positionsdaten eines Flugdatenschreibers.

Aus diesem Grund kann nach einem nicht erreichten Wendepunkt kein weiterer mehr geltend gemacht werden. Siehe auch Annex C für Beispiele von möglichen Segelflugleistungen nach dem Abbrechen eines angemeldeten Kurses.

SC 4.2.2

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Erreichen des Zieles Wenn die Segelflugleistung das Ende des Fluges an einem angemeldeten Endpunkt verlangt, gilt das Ziel als erreicht, wenn: a. Der Landepunkt 1000 m oder weniger vom angemeldeten Zielpunkt entfernt liegt, oder b. der Endpunkt ein Flugplatz ist, in dessen Grenzen das Segelflugzeug landet, oder c. ein zufriedenstellender Nachweis vorliegt, dass sich das Segelflugzeug in der Beobachtungszone höchstens 1000 m von dem Endpunkt entfernt aufgehalten hat, oder d. eine Ziellinie am Ziel überquert wurde SC 4.3.4

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Landung Der Landeort ist von einer oder mehreren der folgenden Personen zu bestätigen: a. Von einem Sportzeugen, der bald nach dem Ereignis (Landung) eintrifft und keinen Zweifel an der Landeposition hegt, oder b. Von zwei unabhängigen Z (5.2.3d), oder c. Durch die Positionsdaten des Flugdatenschreibers.

SC 4.3.3

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Inhalt der Fluganmeldung Die Fluganmeldung muss vor dem Flug auf einem einzelnen Blatt Papier oder auf einer Tafel schriftlich festgehalten, oder im Speicher eines Flugdatenschreibers aufgezeichnet sein.

SC 4.2.1

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Gültigkeit der Fluganmeldung Die letzte vor dem Start abgegebene Fluganmeldung ist allein gültig für den Flug, doch ist es erlaubt, gleichzeitig eine andere Wettbewerbsaufgabe zu fliegen.

Wurde ein angemeldeter Wendepunkt nicht erreicht, kann die Anerkennung eines geschlossenen Kurses aus dem kürzeren Flug noch beantragt werden, vorausgesetzt, die Wendepunkte wurden in der angegebenen Reihenfolge erreicht.

SC 4.2.2a

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Gültigkeit der Fluganmeldung angemeldet geflogen Nicht erreicht SC 4.2.2a

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Beglaubigung der Flugdaten Zusammenstellung der Flugdaten Ein Barograph oder ein Gerät, das einen Barographen enthält, muss während des gesamten Fluges arbeiten. Das so gefertigte Barogramm muss eindeutig die Kontinuität des Fluges (siehe 4.3.5) und alle für die Segelflugleistung wichtige Höhen nachweisen. Das Gerät darf zusätzlich zum Luftdruck und zur Zeit noch andere Werte registrieren, wenn dies für den Zweck angebracht ist (siehe 4.4). Bei Aufzeichnung in Intervallen darf die Rate nicht langsamer als eine Positionsmarke pro Minute eingestellt sein.

SC 4.3.1

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Kontinuität des Flugdaten Es muss nachgewiesen werden, dass während der geltend gemachten Segelflugleistung das Segelflugzeug weder landete noch ein Antrieb benutzt wurde. Eine Unterbrechung der Barogrammdaten schließt nicht automatisch den Nachweis des kontinuierlichen Fluges aus, vorausgesetzt, Sportzeuge und NAC sind sicher, dass keine entscheidenden Daten fehlen und der Nachweis für die Kontinuität des Fluges unzweifelhaft bleibt.

Z.B. Stromunterbrechung beim Flugdatenschreiber und dadurch mehrere Files.

SC 4.3.5

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Kontinuität des Flugdaten Dauerflug über fünf Stunden Der Dauerflug über fünf Stunden (2.1.1 b und 2.1.2b) bedarf zum Nachweis der Kontinuität kein Barogramm, wenn der Flug unter der

ständigen Aufsicht

eines Sportzeugen durchgeführt wird.

Versagt die Aufzeichnung der Druckhöhe in einem Flugdatenschreibers, kann als Nachweis des kontinuierlichen Fluges die Zeitkurve der berechneten GNSS Höhe dienen, vorausgesetzt, die Regeln für Positionsmarken-Abstände werden beachtet (4.3.1).

SC 4.3.5 a, b

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Kontinuität der Flugdaten Höhe Absolute Höhe, Höhengewinn und Abflughöhe müssen im Normalfall durch atmosphärische Druckdaten bestätigt werden, die von einem Barographen registriert wurden. Messungen von außen (siehe 4.7.1) dürfen nur herangezogen werden, wenn die geforderte Genauigkeit nachgewiesen werden kann.

SC 4.3.5 a, b

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Nachweis der Position - allgemein a. Ausklinkpunkt b. Ausklinkhöhe c. Kreuzen einer Abfluglinie d. Kreuzen einer Ziellinie e. Wegpunkte f. Beobachtungszone SC 4.3.5 a, b

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Elektronische Flugeinreichung Sie können unter http://onf.aeroclub.at

oder www.horst-baumann.at/onf/ ihre Flüge einreichen

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Elektronische Flugeinreichung Sie befinden sich auf der Anmeldeseite Flüge einreichen

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Elektronische Flugeinreichung Sie haben sich registriert oder loggen Sie sich ein Hier muss der Originalfilename stehen, sonst gibt es eine Fehlermeldung Wenn die Anmeldung erfolgreich war bekommen Sie eine Bestätiguns-Mail vom IGC Roboterr Flüge einreichen

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Elektronische Flugeinreichung Die Datenschutzbestimmungen werden selbstverständlich eingehalten ihre Flüge einreichen

Fluganmeldung für FAI Leistungsabzeichen Elektronische Flugeinreichung Wurde der Flug ausgewertet und als FAI-Leistung anerkannt dann schicken Sie die schriftlichen Unterlagen, unterschrieben vom Sportzeugen,

nur

an den Österreichischen Aero Club Sektion Segelflug Prinz Eugen Strasse 4 A 1040 Wien ihre Flüge einreichen