Die Gefahrklasse 2 nach ADR/RID

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Einsatz – Gefahrklasse 2
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Die Gefahrklasse 2 nach ADR/RID
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Herzlich willkommen zur Ausbildung!
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Einführung
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„Gas“ im physikalischen Sinn: Aggregatzustand
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Stoff liegt als Gas vor, wenn:
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Moleküle
frei beweglich
+
kein
definiertes Volumen
+
keine
definierte Form
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Gase füllen verfügbaren Raum gleichmäßig
Form abhängig von Gefäßform und physikalischen
Bedingungen
Gase können fließen
Gase sind kompressibel
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Kriterien des Gefahrgutrechts
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Gefahrklasse 2 umfasst:
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reine Gase
Gasgemische
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Gemische aus Gasen und anderen Stoffen
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Gegenstände, die die oben genannten Stoffe enthalten
mindestens eine der folgenden Eigenschaften:
Dampfdruck bei 50 °C > 300 kPa (3 bar)
bei 20 °C und 101,3 kPa vollständig gasförmig
z.B. Fluorwasserstoff, UN 1052
Ausnahmen:
Gefahrklasse 8
z.B. kohlensäurehaltige Getränke
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Unterteilung der Gase
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Bezeichnung
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Kriterium
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1 verdichtetes Gas im verpackten Zustand und unter Druck
bei T = –50 °C vollständig gasförmig ...
... oder kritische Temperatur ≦ –50 °C
2 verflüssigtes Gas bei T > –50 °C unter Druck teilweise flüssig
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Tkritisch > –50 °C, < 65 °C: unter hohem Druck verflüssigt
Tkritisch > 65 °C: unter niedrigem Druck verflüssigt
3 tiefgekühlt
teilweise flüssig aufgrund Transport/Lagerung
verflüssigtes Gas bei entsprechend niedrigen Temperaturen
unter Druck in flüssigem Lösungsmittel gelöst
4 gelöstes Gas
5 Gaspatronen und Druckgaspackungen
6 Gegenstände, die Gas unter Druck enthalten
7 Gase, die nicht unter Druck stehen, jedoch besonderen
Vorschriften unterliegen
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Gruppeneinteilung
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Substanz/Gegenstand erfüllt
Kriterien der Klasse 2
Substanz/Gegenstand wurde
einer der sieben
Unterteilungen zugeordnet
Substanz/Gegenstand wird
in eine der Gruppen
eingeordnet, welche die
gefährliche Eigenschaften
beschreibt
Zuordnung aller Güter
der Gefahrklasse 2,
ausgenommen
Druckgaspackungen
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Kennbuchstabe/Eigenschaft
A
O
F
T
TF
TC
TO
TFC
TOC
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erstickend
oxidierend
entzündbar
giftig
giftig, entzündbar
giftig, ätzend
giftig, oxidierend
giftig, entzündbar, ätzend
giftig, oxidierend, ätzend
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Eingruppierung von Druckgaspackungen
Nicht zur Beförderung zugelassene Gase
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