Wie funktionieren Kreditkarten - Swisscard AECS AG

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„Wie funktionieren Kreditkarten?“
Inhalt
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3– 5
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8– 9
9 – 14
15 – 16
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Editorial
Was ist eine Kreditkarte?
Vorteile der Kreditkarte
Wer zahlt was?
Wie funktioniert eine Kreditkarte?
Was Sie schon immer wissen wollten
9 - 10 Ausgabenlimite - Bonitätsprüfung – Datenschutz - Dynamic
Currency Conversion
11 – 12 Dynamische Ausgabenkontrolle – Fehlbelastungen –
Fremdwährungen – Kündigungsfristen – Nachbelastungen – PIN-Code 13 – 14 Restschuldversicherung – Bei wem reklamieren – Verschuldung
– Zahlungsverzug - Zahlung/Teilzahlungsoption - Zusatzdienstleistungen
Sicherheit
Swisscard
Ablauf Kreditkartentransaktion
Impressum
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Editorial
Die Lücke schliessen
Komfort und Sicherheit, finanzielle Flexibilität und Service – all dies und noch viel
mehr bringen moderne Kreditkarten-Systeme. Der Schweizer Kreditkartenmarkt ist in
Bewegung. Die Produktauswahl wird laufend erweitert und die verschiedenen
Kreditkartentypen sind immer stärker auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der
Karteninhaber zugeschnitten. Die Herausforderung für Konsumentinnen und
Konsumenten besteht heute darin, das für sie ideale Kreditkartenprodukt zu finden.
Hierbei möchten wir Sie mit dieser Publikation unterstützen.
Swisscard betreut als einziges Unternehmen in der Schweiz Produkte der drei
relevanten Kreditkartenmarken American Express, MasterCard und Visa. Insgesamt
beinhaltet das Kreditkartenangebot von Swisscard über 30 verschiedene Produkte. Es
reicht von der einfachen Kreditkarte ohne Jahresgebühr bis zur Kreditkarte für
anspruchsvolle Kunden mit umfangreichen Zusatzleistungen. Dies ermöglicht uns über
Funktionen und Einsatzmöglichkeiten moderner Kreditkarten umfassend Auskunft zu
geben.
„Wie funktionieren Kreditkarten?“ erläutert die Mechanik des bargeldlosen Zahlens,
stellt Abläufe und Dienstleistungen dar und erklärt Fachwörter. Wenn diese Publikation
dazu beiträgt, dass Schweizerinnen und Schweizer selbstbewusst mit Kreditkarten
umgehen können, haben wir unser Ziel erreicht.
Marcel Bührer
CEO Swisscard AECS AG
Medienstelle Swisscard AECS AG, Neugasse 18, CH-8810 Horgen
Tel. (+41)-044 266 67 67, Fax (+41)-044 266 67 00
E-Mail: [email protected]
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Was ist eine Kreditkarte?
Mit Kreditkarten werden Waren und Dienstleistungen ohne Bargeldzahlung bezogen
und zu einem späteren Zeitpunkt, eventuell in Raten, über eine Sammelrechnung
bezahlt. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer einem Kreditkartensystem
angeschlossen ist (z.B. American Express, MasterCard oder Visa). Die Karte dient
dazu, den Karteninhaber zu identifizieren (per Name und Unterschrift oder per PINCode) und ihm die entsprechenden Forderungen innerhalb der Kartenorganisation
zuzuordnen (durch eine Kreditkartennummer).
Vielfältige Kundenbedürfnisse erfordern unterschiedliche Kartenprodukte. Auf dem
Kartenmarkt werden deshalb verschiedene Produkte angeboten, die sich wesentlich
voneinander unterscheiden und je nach Kundenwunsch andere Vorteile mit sich
bringen:
Kreditkarten und Charge Cards
Der Inhaber einer Kreditkarte (Revolve Karte) kann bei allen Vertragspartnern des
Kartenherausgebers im Rahmen einer definierten Ausgabenlimite jederzeit weltweit
bargeldlos bezahlen und Bargeld beziehen. Die Bezahlung erfolgt erst zu einem
späteren Zeitpunkt und eventuell in Raten – womit dem Karteninhaber ein Kredit
gewährt wird. Die grössten Kreditkartensysteme sind MasterCard und Visa.
Die Charge Card enthält weder eine Kredit- oder Abrechnungsoption noch gewährt
sie eine solche über ein verbundenes Bankkonto. Charge Cards sind PremiumProdukte und kommen ohne festgelegte Ausgabenlimite aus. Umgangssprachlich
spricht man dennoch von einer „Kreditkarte“, weil im Gegensatz zur Barzahlung zumindest bis zur Fälligkeit ein Kredit gegeben ist. Die bekanntesten Charge Card
Systeme sind American Express und Diners Club.
Zwischen No-Frills und Premium
No-Frills-Karten beinhalten keine oder ganz wenige zusätzliche Funktionen und
werden preislich besonders günstig oder sogar ohne Jahresgebühr angeboten.
Bedeutende No-Frills-Karten sind die Coop SUPERCARDplus und die M-Budget
MasterCard. Im Gegensatz dazu stehen Premium-Produkte: Sie bieten über die
reine Funktion als Zahlungsmittel hinaus zahlreiche zusätzliche Vorteile wie LifestyleAngebote, Versicherungen, Service-Dienstleistungen und Bonusprogramme. Vorreiter
auf diesem Gebiet ist American Express mit den Centurion und Platinum Karten.
Preise, Produkteigenschaften und Zusatzleistungen werden jeweils von Swisscard und
den anderen Kartenherausgebern definiert. Deshalb haben Karten derselben Marke je
nach Herausgeber in einem Land und erst recht international ganz unterschiedliche
Profile: Visa ist also nicht automatisch gleich Visa!
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Privat- und Firmenkarten
Privatkarten richten sich an Personen, welche die Karte zur Bezahlung ihrer privaten
Ausgaben einsetzen. Für die einzelnen Kundenbedürfnisse werden verschiedene
Kreditkarten angeboten, die unterschiedliche Dienstleistungspakete beinhalten.
Firmenkarten sind spezielle Produkte für Unternehmen, die ihre Geschäftsreisenden
damit ausrüsten. Sie haben spezifische Zusatzfunktionen, insbesondere im Bereich
Management Information und für die Spesen-Kontrolle. Firmenkarten lassen sich
unterteilen in Business und Corporate Cards. Während Business Cards eher für Kleinund Mittelunternehmen (KMU) konzipiert sind, sind Corporate Cards auf international
und grössere national tätige Unternehmen ausgerichtet und als SpesenmanagementSysteme ausgestaltet.
Haupt- oder Zusatzkarten
Hauptkarteninhaber haben die Möglichkeit, Zusatzkarten zu beantragen – je nach
Kartenprodukt können eine oder mehrere Personen davon profitieren. Zusatzkarten
bieten die gleichen Leistungen wie die Hauptkarte: beispielsweise können auch mit der
Zusatzkarte Punkte für Bonusprogramme gesammelt werden und jede Karte verfügt
über eine eigene Kartennummer (für Bargeldbezug mit eigenem PIN-Code).
Zusatzkarten werden entweder zu einem speziell günstigen Preis oder ohne
Zusatzkosten angeboten. In der Regel werden die Ausgaben der Haupt- und der
Zusatzkarte mit nur einer Rechnung abgerechnet, die sich an den Hauptkartenhalter
richtet. Für die Zahlung haftbar ist grundsätzlich der Inhaber der Hauptkarte.
Members only
Co-Branding-Karten werden vom Kartenherausgeber in Zusammenarbeit mit einer
weiteren Firma oder einem Verband herausgegeben und tragen deshalb auch deren
Logo. Meistens bieten sie zusätzliche Dienstleistungen und Vergünstigungen, sind aber
im Gegenzug an spezielle Bedingungen wie Kundenbeziehung oder
Verbandsmitgliedschaft (z.B. Miles & More) geknüpft.
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Keine Kreditkarten
Obwohl oft mit ihr verwechselt ist eine Debitkarte keine Kreditkarte. Sie ist eine
Zahlungskarte, bei der jeder getätigte Umsatz sofort beim betreffenden Bankkonto
abgebucht wird. Hierzu ist die Karte direkt an das Konto des Karteninhabers
gebunden. Zu den gebräuchlichsten Debitkarten zählen Maestro-Karten und die
PostCard.
Eine weitere Zahlungsmöglichkeit bietet die Wertkarte. Sie enthält einen Chip, der
vor der Bezahlung mit einem Geldbetrag geladen werden kann. Diese Funktion
ermöglicht das bargeldlose Bezahlen von kleineren Geldbeträgen. In der Schweiz
bekannt ist CASH (Zusatzfunktion auf Debitkarte). Firmenspezifische Wertkarten
dienen dazu, um beispielsweise die Parkhausgebühren im firmeneigenen Parkhaus zu
bezahlen.
Als Kundenbindungsinstrument bieten Unternehmen immer häufiger Bonusprogramme
an. Teilnehmer sammeln bei den jeweiligen Programm-Partnern über ihre
Bonuskarte Punkte, indem sie Waren oder Dienstleistungen beziehen. Die Punkte
können zu einem späteren Zeitpunkt beim Anbieter des Programms gegen eine
Leistung eingetauscht werden. Diese Karten dienen nicht als Zahlungsmittel.
Einzelne Unternehmen geben eine Kundenkarte heraus. Sie ist als Zahlungsmittel
nur gerade bei diesem Unternehmen und allenfalls noch bei wenigen Partnern
einsetzbar und bietet zum Teil Bonusfunktionen. Bekannte Kundenkarten sind
AVIAmat (Tankkarte) und die Media Markt Shopping Card.
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Vorteile der Kreditkarte
für Karteninhaber:
-
Weltweit bargeldlos bezahlen und Bargeld beziehen
Fremdwährungen auf Abruf und ohne Zurückwechseln
Zinsvorteil durch verzögerte Rechnungsstellung
Teilzahlungsoption möglich (ausgenommen Charge Cards)
Übersicht und Kontrolle dank Monatsrechnung
Garantierte Reservationen und je nach Produkt Spezialkonditionen (Mietwagen,
Hotels, etc.)
Versicherungsschutz und Assistance auf Reisen (ausgenommen No-Frills-Karten)
Keine oder beschränkte persönliche Haftung bei Diebstahl oder Missbrauch, wenn
die Sorgfaltspflichten eingehalten werden
Ersatz bei Verlust in der Regel innerhalb von 48 Stunden
Vergünstigungen durch Bonusprogramme
Unterstützung durch 24h Kundenservice und Bereitstellung von Notbargeld
für Händler:
-
Zahlungsgarantie
Aufwand und Zinskosten beim Rechnungsinkasso fallen weg
Weniger Bargeld in der Kasse = weniger Unkosten + geringere Sicherheitsrisiken
Erhöhte Kundenzufriedenheit dank Zahlungskomfort und Sicherheit
Erschliessung zusätzlicher Kundensegmente
Mehr Spontan- und Zusatzverkäufe
Sichere und komfortable Lösung für den Distanzverkauf (Versandhandel, Internet)
Teilnahme an regionalen oder internationalen Aktionen und Marketingprogrammen
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Wer zahlt was?
Die Jahresgebühr wird vom Karteninhaber für ein Jahr im Voraus bezahlt. Sie dient
unter anderem der Deckung der administrativen und IT-Kosten, der ServiceLeistungen, des Versicherungsrisikos und der Finanzierung der Bonusprogramme.
Kunden mit hohen Umsätzen erhalten als Anerkennung oft einen (teilweisen) Erlass
der Kartengebühren (automatisch oder über Bonuspunkte). Keine Jahresgebühr wird
für Kreditkartentypen, die praktisch keine Zusatzleistungen enthalten, erhoben und für
die Kartenherausgeber und Co-Branding-Unternehmen spezielle Partnerschaften
vereinbaren. Als Zusatzfunktion ermöglichen Kreditkarten auch den Bargeldbezug an
Automaten. Aufgrund der in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten wird für
Bargeldbezüge in der Regel eine zusätzliche Kommission in Rechnung gestellt.
Die Händler entrichten dem Acquirer auf sämtlichen Kreditkarten-Transaktionen eine
Kommission. Diese deckt unter anderem die administrativen und IT-Kosten sowie den
Aufwand für Autorisierung, Cash Management, Vergütung und Zahlungsgarantie.
Insbesondere tragen die Acquirer bzw. die Kartenherausgeber das Risiko im Falle von
Kreditkartenbetrug oder Insolvenz bzw. Zahlungsunwilligkeit des
Kreditkarteninhabers. Die Kommissionen sind in der Regel umsatzabhängig und
variieren je nach Jahresumsatz und Branchenprofil.
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Wie funktioniert eine Kreditkarte?
2. Händler übermittelt
5. Kartenherausgeber
Karteninhabe
Händler
1. Transaktion
Transaktion physisch oder
stellt Inhaber Rechnung
elektronisch an
für Transaktion
6. Karteninhaber bezahlt
8. Acquirer entschädigt Merchant
Gesamtbetrag
abzüglich Kommission
Acquirer
KartenAcquirer
herausgeber
7. Kartenherausgeber entschädigt
(Issuer)
Transaktion
autorisiert
Acquirer abzüglich Interchange
Autorisation
4. Netzwerk
Kreditkarten-
übermittelt
netzwerk
3. Acquirer übermittelt
Transaktion ins Netzwerk
Transaktion an Issuer
Informationsfluss
Finanzfluss
Karteninhaber
Karteninhaber sind diejenigen Personen, die mit dem Kartenherausgeber (auch als
Issuer bezeichnet) einen Vertrag abgeschlossen und eine auf ihren Namen lautende
Karte erhalten haben.
Händler
Händler (auch Merchants, Akzeptanzstellen oder Geschäftspartner genannt) sind
Unternehmen, die mit einem Acquirer (siehe unten) einen Vertrag abgeschlossen
haben und an ihren Verkaufsstellen die Karten der entsprechenden Marke als
Zahlungsmittel akzeptieren. Dies signalisieren sie den Karteninhabern mit einem Logo
an der Kasse oder am Eingang.
Acquirer
Acquirer schliessen als Vertragsbank des Händlers diesen mittels Vertrag an ein
internationales Kartennetz an und sind für die Betreuung der Händler zuständig. Die
wichtigsten Acquirer in der Schweiz sind Swisscard AECS AG (American Express),
Aduno (Visa, MasterCard), und Telekurs Multipay (MasterCard, Visa).
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Kartenherausgeber
Kartenherausgeber sind Herausgeber der Kreditkarten einer bestimmten Marke.
Normalerweise verfügen Kartenherausgeber über eine nationale Lizenz zur
Herausgabe von Karten einer Marke. Wichtige Kartenherausgeber in der Schweiz:
Credit Suisse AG/Swisscard AECS AG, Cornèr Bank, UBS, Viseca.
Kreditkartennetzwerk
Weltweit tätige Kreditkartennetzwerke sorgen dafür, dass Transaktionen vom Acquirer
an die zuständigen Kartenherausgeber übermittelt werden. Die Vergütung der
Transaktion vom Kartenherausgeber an den Acquirer erfolgt ebenfalls über das
Kreditkartennetzwerk.
Was Sie schon immer wissen wollten
Ausgabenlimite
Der Kartenherausgeber legt aufgrund der Bedürfnisse und der Risikofähigkeit des
Karteninhabers den Betrag fest, der monatlich für Kartentransaktionen zur Verfügung
steht. Achtung: Abgebucht (nicht belastet) werden teilweise auch Beträge, die nicht
effektiv ausgegeben, aber dennoch von einer Akzeptanzstelle „reserviert“ werden (z.B.
beim Hotel-Check-in oder bei der Mietwagen-Ausgabe). Sofern alle offenen
Rechnungen bezahlt worden sind, wird die Ausgabenlimite jeden Monat wieder „auf
Null gestellt“. Als Ausnahme kennen Charge Cards grundsätzlich keine im Voraus
festgelegte Ausgabenlimite.
Bonitätsprüfung
Vor Ausgabe einer Karte prüft der Kartenherausgeber die Zahlungsfähigkeit des
Antragstellers, um auch im Interesse des Konsumentenschutzes, der übrigen
Karteninhaber und des Unternehmens Kreditrisiken zu vermeiden, die zur untragbaren
Verschuldung führen können. Auf dem Kartenantrag gibt der Antragsteller die
erforderlichen Informationen bekannt und erlaubt zusätzliche Nachforschungen (z.B.
bei der Zentralstelle für Kreditkarteninformationen ZEK). Durchschnittlich werden 20
bis 30 Prozent der Kartenanträge abgelehnt.
Seit 2003 sind die Kartenorganisationen bei Kreditkartenanträgen mit
Teilzahlungsoption gesetzlich dazu verpflichtet, die Kreditfähigkeit des Antragsstellers
durch eine Anfrage bei der IKO (Informationsstelle für Konsumkredite) zu überprüfen.
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Datenschutz
Für die Behandlung der persönlichen Daten von Kreditkarteninhabern ist das
Datenschutzgesetz massgeblich. Dieses besagt insbesondere, dass persönliche Daten
nur genutzt werden dürfen, soweit es für die jeweilige Dienstleistung notwendig ist
oder eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Aufgrund der
Buchhaltungsvorschriften des Obligationenrechts müssen sämtliche Transaktionsdaten
während mindestens zehn Jahren archiviert werden. Karteninhaber sollten sich auch
bewusst sein, dass jede Zahlung zwingend eine „Datenspur“ hinterlässt.
Dynamic Currency Conversion
Seit geraumer Zeit bieten Geschäfte (Merchants) Schweizer Kreditkartenkunden an,
die im Ausland getätigten Transaktionen direkt in Schweizer Franken zu bezahlen.
Dieses Verfahren nennt sich „Dynamic Currency Conversion“ (DCC) und wird für die
Kartenbrands MasterCard und Visa angeboten. American Express bietet auf Seitens
Merchant bis auf weiteres keine solche Lösung an.
Bei DCC rechnet der Merchant am Terminal jeden Kaufbetrag automatisch in die
entsprechende Kreditkartenkontowährung des Kunden um. In der Regel weist die
Quittung (Sales-Slip) neben dem Kaufpreis (in Lokal- und Schweizer-Währung) auch
den zur Anwendung kommenden Wechselkurs aus.
DCC ist eine optionale Dienstleistung des Händlers. Der Kunde kann deshalb jederzeit
selbst entscheiden, ob er von dieser Dienstleistung gebrauchen machen will oder
nicht. Kundenreaktionen bei Schweizer Kartenherausgebern zeigen, dass die
Umrechnung vor Ort (DCC) in den meisten Fällen teurer als das Bezahlen in
Landeswährung ist.
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Dynamische Ausgabenkontrolle
Einzelne Kartenherausgeber bieten ihren Kunden die Möglichkeit, den Stand ihrer
Ausgaben und der erworbenen Bonuspunkte via Internet einzusehen. Mit dem Zugriff
per Internet kann der Karteninhaber direkt den aktuellen Kontostand seiner Karte
einsehen und die einzelnen Kreditkartentransaktionen mit den Abrechnungsdetails
überprüfen. Diese Online-Dienstleistung verschafft dem Karteninhaber Transparenz
und ermöglicht zusätzliche Flexibilität bei der Ausgabenkontrolle. Geschützt wird der
elektronische Kontozugriff durch ein persönliches Passwort, das beim
Kartenherausgeber angefordert werden kann.
Fehlbelastungen (Chargeback)
Bei Fehlbelastungen sind Reklamationen generell innert 30 Tagen nach
Rechnungsdatum dem Kartenherausgeber mitzuteilen. Je nach Abklärungsablauf
erfolgt bereits nach Eingang der Reklamation eine provisorische Gutschrift oder es
wird bis nach Abschluss der Abklärungen mit einer allfälligen Rückvergütung
zugewartet.
Fremdwährungen
Für die Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen kommen bei den
verschiedenen Kartenherausgebern unterschiedliche Konzepte zum Einsatz: Entweder
wird ein eigener Kartenkurs definiert, oder es werden auf von Finanzdienstleistern
gestellte Kurse (z.B. Devisenverkaufskurs einer Bank, Kurs des internationalen
Kreditkartennetzwerks) prozentuale Bearbeitungszuschläge erhoben. In der Regel
liegen die Kreditkartenkurse zwischen dem Devisenverkaufskurs (der nur für
Grosstransaktionen im Bankbereich gedacht ist und mehrmals täglich angepasst wird)
und dem Notenkurs (für Bargeldbezug am Bankschalter).
Für die Umrechnung ist zu beachten, dass nicht das Kaufdatum massgebend ist,
sondern der Tag, an dem der Transaktionsbeleg des Händlers beim Acquirer eintrifft.
Bei nicht-elektronischen Abbuchungen von Kreditkartentransaktionen (mit einem so
genannten „Ritsch-ratsch“) können sich zwischen tatsächlich getätigter Transaktion
und Eintreffen des Belegs beim Kartenherausgeber Differenzen von einigen Tagen, in
ganz seltenen Fällen sogar von Wochen, ergeben. Dies hängt davon ab, wie schnell
der Händler diese Transaktionen zur Verarbeitung weiterreicht.
Wer regelmässig besonders hohe Umsätze in einer Fremdwährung tätigt und über ein
entsprechendes Währungskonto verfügt, vermeidet das Wechselkursrisiko und die
Umrechnungskosten mit einer Kreditkarte, die auf die entsprechende Währung lautet.
Solche Produkte werden auch von Schweizer Kreditkartenherausgebern angeboten
(z.B. für Euro, US$).
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Kündigungsfrist
Karteninhaber können ihre Karte jederzeit kündigen, wobei die im Voraus bezahlte
Jahresgebühr verfällt. Die Kartenorganisationen können ebenfalls ohne Angabe von
Gründen jederzeit den Vertrag kündigen, die Karte sperren und ihre Rücksendung
verlangen. Sie sind dann allerdings verpflichtet, die Jahresgebühr anteilmässig zurück
zu erstatten.
Nachbelastungen
Zur Zahlung verpflichtet ist ein Karteninhaber grundsätzlich nur, wenn er den
entsprechenden Belastungsbeleg persönlich unterschrieben hat oder die Transaktion
mit PIN autorisiert hat. Ausnahmen gelten bei Distanzverkäufen wie Versandhandel
und Internet. In einigen Branchen, beispielsweise Hotellerie oder Autovermietung,
behalten sich Händler allerdings vor, wenn nötig nachträglich Zusatzbelastungen ohne
neue Unterschrift vorzunehmen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn vergessen wurde
die Minibar abzurechnen oder der Mietwagen mit leerem Tank retourniert wurde.
Mietverträge für Autos enthalten diesen Zusatz standardmässig. Indem der Automieter
den Mietwagenvertrag unterschreibt, gibt er sein Einverständnis für diese
Handhabung.
PIN-Code
Mit einem PIN-Code (Persönliche Identifikations-Nummer) können
Kreditkarteninhaber an Geldautomaten weltweit und rund um die Uhr Bargeld
beziehen. In gewissen Fällen ersetzt die Eingabe des PIN-Codes das Unterschreiben
eines Belastungsbelegs (z.B. bei Tankstellen). Die persönliche Geheimnummer kann
beim Kartenherausgeber beantragt werden. Es wird empfohlen, diese sofort zu
ändern. Der Geheimcode sollte aus Sicherheitsgründen keine leicht nachvollziehbaren
Zahlenkombinationen wie z.B. Geburtstage enthalten.
Prävention
Im Rahmen der Betrugsbekämpfung nehmen Kartenherausgeber bei atypischen
Transaktionen teilweise mit dem Karteninhaber Kontakt auf. Diese Anrufe haben
keinen Zusammenhang mit der Bonität des Kunden, vielmehr geht es darum
sicherzustellen, dass die Karte immer noch in seinem Besitz ist. Wer sicher gehen
möchte, dass er bei einem solchen Kontrollanruf wirklich mit der Kartenorganisation
verbunden ist, kann über das Call Center zurückrufen (kostenfreie Hotline-Nummer
auf der Kartenrückseite) und sich wieder mit der zuständigen Person verbinden lassen.
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Wird der Kunde nicht persönlich erreicht, kann die Kartenorganisation einen
Sicherheitscode im System anbringen. Dies hat zur Folge, dass beim nächsten Einkauf
der Ausdruck „Referral“, „Call Issuer“ oder ähnlich auf dem Kartenterminal des
Händlers erscheint. Dieser wird den Kunden mit seiner Kartenorganisation verbinden.
Dabei geraten manchmal vor allem im Ausland uninformierte oder ungeduldige
Verkäufer in Versuchung, die Karte zu verweigern und einfach zu behaupten, sie
funktioniere nicht oder sei ungültig!
Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung sichert Karteninhaber ab, welche die Teilzahlungsoption
nutzen. In finanziellen Notlagen hilft die Versicherung, den monatlichen
Verpflichtungen trotzdem nachzukommen und sichert die Kreditkartenausstände ab.
Rückfragen und Reklamationen
Rückfragen oder Reklamationen im Zusammenhang mit einer Kreditkartenrechnung
sind grundsätzlich an den Kartenherausgeber zu richten, dessen Adresse üblicherweise
auf der Rechnung oder auf der Website vermerkt ist.
Beanstandungen bezüglich Waren oder Dienstleistungen (Qualitätsmängel,
Lieferverzug, etc.) sind grundsätzlich auch bei Kartenzahlung direkt an den Händler
bzw. Dienstleister zu richten. Um nicht in Zahlungsverzug zu gelangen, muss die
Kartenrechnung dennoch fristgerecht bezahlt werden. Der Kartenherausgeber hat
keine Möglichkeit, das Grundgeschäft zu überprüfen und zu beurteilen. Hingegen sind
betrügerische Machenschaften oder unseriöse Praktiken zu melden, da bei gehäuften
Klagen die Acquirer den Kontakt mit Händlern aufnehmen oder sogar die
Geschäftsbeziehung beenden können.
Verschuldung
Einerseits schützt das Konsumkreditgesetz (KKG), welchem das Kreditkartengeschäft
unterstellt ist, Karteninhaber vor einer übermässigen Verschuldung. Andererseits ist
das Kreditkartengeschäft ein Volumengeschäft. Die durchschnittlichen Kosten eines
Kreditverlusts sind gleich hoch wie die jährlichen Erträge von 200 Kunden. Deshalb
haben Kartenherausgeber kein Interesse an der untragbaren Verschuldung ihrer
Kunden und überwachen Kreditrisiken auch während Kundenbeziehungen regelmässig.
Zahlungsverzug
Begleicht der Karteninhaber seine offene Kreditkartenrechnung nicht innerhalb der
Zahlungsfrist, gerät er in Zahlungsverzug. Bis die Rechnung beglichen wird, werden
ihm auf dem ausstehenden Betrag Verzugszinsen und eine Bearbeitungsgebühr
belastet.
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Zahlung/Teilzahlungsoption
Kreditkartenrechnungen werden monatlich per Post zugestellt und sind innert der
üblichen Zahlungsfrist mittels Einzahlungsschein oder per Lastschriftverfahren (LSV)
zu begleichen.
Mit der Unterzeichung eines speziellen Kreditvertrags können Inhaber von Kreditkarten
von der Teilzahlungsoption Gebrauch machen und profitieren so von einer höheren
finanziellen Flexibilität. Bei Nutzung der Teilzahlungsoption ist per Rechnungsdatum
nur eine Mindestzahlung von 5 bis 10 Prozent bzw. CHF 50.- des jeweiligen
Rechnungsbetrags zu bezahlen. Für den offenen Betrag wird ein Zins belastet. Die
Teilzahlungsfunktionalität ist für Kunden attraktiver als ein Konsumkredit (flexible
Rückzahlung, teilweise tieferes Zinsniveau).
Zu beachten: Ausgangspunkt für die Berechnung von Zahlungsfristen,
Ausgabenlimiten, Kreditzinsen, etc. ist in der Regel das auf der Rechnung
aufgedruckte Rechnungsdatum, das nicht unbedingt dem Ende des Kalendermonats
entsprechen muss.
Zusatzdienstleistungen
Karteninhaber kommen in den Genuss von verschiedenen Zusatzdienstleistungen wie
Lifestyle-Service, Reise- und Shoppingversicherungen, Bonusprogrammen oder
attraktiven Angeboten für Hotelübernachtungen und Automiete. Die einzelnen
Kreditkarten beinhalten unterschiedliche Angebote, die auf die jeweiligen Bedürfnisse
der Karteninhaber zugeschnitten sind. Massgeblich sind immer die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sowie allfällige Versicherungspolicen und Reglemente.
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Sicherheit
Kreditkarten sind ausserordentlich sichere Zahlungsmittel. Heute könnte sich niemand
mehr vorstellen, mit den Taschen voller Geld auf Reisen zu gehen, ständig in Angst,
im Ausland mittellos zu stranden. Bei Kreditkarten gilt: Wer die Sorgfaltspflichten
einhält, haftet nicht für allfällige Schäden. Massgeblich sind immer die aktuellen AGB,
welche je nach Kartenherausgeber variieren können.
Sorgfaltspflichten
-
Die Karte soweit möglich nicht für längere Zeit aus den Augen lassen
Bei Verlust oder Diebstahl unverzüglich Sperrung veranlassen
Den PIN-Code niemals in schriftlicher Form auf sich tragen, unverschlossen
herumliegen lassen oder einer Drittperson mitteilen
Monatsrechnungen konsequent prüfen und Unstimmigkeiten sofort melden
Bei Erhalt einer neuen Karte diese sofort unterschreiben und die abgelaufene Karte
entzweischneiden
Kurz: Eine Karte sollte man grundsätzlich so sorgfältig behandeln wie Bargeld!
Haftung
Sofern der Karteninhaber die Sorgfaltspflichten eingehalten hat, haftet er nicht für den
Schaden, der durch einen allfälligen Missbrauch entstanden ist. Den
Kartenherausgeber trifft grundsätzlich die Pflicht zu beweisen oder zumindest
glaubhaft zu machen, dass eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt. Auch im
Zweifelsfall trägt der Karteninhaber den Schaden also nicht. Je nach
Kartenherausgeber wird einzig ein Selbstbehalt erhoben. Bei einer Häufung von
Schadenfällen beim gleichen Kunden wird sich der Kartenherausgeber möglicherweise
überlegen, ob er diese Kundenbeziehung fortsetzen will.
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Ist das Internet sicher?
Unter Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflichten ist der Einsatz der Kreditkarte im
Internet grundsätzlich nicht mit mehr Risiko verbunden als in der „realen Welt“.
Sieben Tipps für sicheres Online Shopping:
1. Zuverlässige Händler: Einkaufen sollte man nur bei Lieferanten, die einem
bekannt sind und welche einen geschlossenen Datenkreislauf anbieten (Symbol
eines Schlosses auf der Homepage). Seriöse Händler veröffentlichen im Netz
immer eine Kontaktadresse.
2. Lieferbedingungen studieren: Lieferfristen, Umtauschrechte oder allfällige
monatliche Gebühren prüfen.
3. Verschlüsselung nutzen: Soweit im Internet Verschlüsselungsverfahren wie VbV
(Verified by Visa) angeboten werden, sollten diese auch benützt werden.
4. Nicht zu viel Information herausgeben: Weder zur Kreditkarte noch zur
eigenen Person sollten unnötig Daten bekannt gegeben werden. Geben Sie Ihren
PIN-Code nie im Internet und Ihre Kartennummer nie nur zu Informationszwecken
bekannt.
5. Sonderangebote meiden: Vorsicht geboten ist bei im Internet angebotenen
„Schnäppchen“, die zu günstig sind, um wahr zu sein.
6. Transaktionen aufzeichnen: Homepage-Adresse, Allgemeine
Geschäftsbedingungen sowie Bestellformular bzw. -bestätigung des Anbieters sind
auszudrucken und für circa drei Monate aufzubewahren. Notieren Sie Datum und
Zeit der Bestellung auf den Ausdrucken.
7. Abrechnung prüfen: Kartenrechnungen sind immer konsequent zu kontrollieren.
Bei Unklarheiten sollte man sich unverzüglich mit der Kartenorganisation in
Verbindung setzen.
Was Kartenherausgeber für die Kreditkartensicherheit unternehmen
Kartenherausgeber gehen präventiv gegen den Kartenmissbrauch vor und tätigen
laufend Investitionen, um Betrugsfälle zu minimieren. Dazu zählen unter anderem die
Schulung der Händler und des Personals, Frühwarnsysteme der internationalen
Kreditkartengesellschaften oder die Ausstattung der Karten mit zusätzlichen
Sicherheitsmerkmalen wie Hologram oder Chip.
Mit den verschiedenen Sicherheitsmassnahmen stellen Kartenherausgeber sicher, dass
Kreditkarten das sicherste Zahlungsmittel sind und bleiben.
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Swisscard
1998 wurde Swisscard als Joint Venture von American Express und Credit Suisse AG
gegründet. Swisscard bietet im Auftrag und Namen der Credit Suisse AG als einziger
Finanzdienstleister in der Schweiz die drei weltweit führenden Kreditkartenmarken aus
einer Hand an: American Express, MasterCard und Visa. Swisscard ist in der Schweiz
verantwortlich für Produktmanagement, Marketing und Vertrieb, Kundendienst,
Akquisition, Kartenverarbeitung sowie für Entwicklung und Betreuung der
Kundenbindungsprogramme von Kreditkarten. Im Premium-Bereich und bei den CoBranding-Karten ist Swisscard Marktführer.
Ablauf Kreditkartentransaktion
Ablauf Kreditkartentransaktion
Beispiel einer elektronischen Transaktion eines Schweizer Mitglieds mit der American
Express Karte in New York und Membership Rewards Bonusprogramm.
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Impressum
Die Dokumentation kann in elektronischer Form über die Website www.swisscard.ch
bezogen werden.
Herausgeber: Swisscard AECS AG, Horgen
Konzept/Redaktion: Farner Consulting AG
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