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Vom Schutzgebiet zur Kolonie
Die Erschließung und Inbesitznahme des Landes
Von Zainab Faour, Ina Gempf, Matthias Polle und Alexander Wilmers
Inhaltsverzeichnis
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Südwestafrika-Namibia
Adolf Lüderitz
Schutzbriefe
Schutzgebiete
Ziele
Inbesitznahme I
Inbesitznahme II
Übersichtskarte (Namibia heute)
Rentabilität der Kolonie
Vom Schutzgebiet zur Kolonie
Deutscher Kolonialverein
Verkauf an die Deutsche Kolonialgesellschaft für
Südwesta...
• Schutzvertrag vom 28. Oktober 1884
Südwestafrika-Namibia
• Fläche: 835.100 km²
• Einwohner: 86000
(davon 12135
Deutsche)
• Bevölkerungsdichte: 1
Einwohner/10 km²
• Einnahmen und
Ausgaben : 24,180
Mio. Mark / 34,810
Mio. Mark
Adolf Lüderitz
• Geboren am 16.7.1834 in
Bremen als Sohn eines
Tabakhändlers
• Nach einer Lehre bei seinem
Vater verbringt er einige
Jahre in Nordamerika und
Mexiko, bevor er 1878 das
Geschäft seines Vaters
übernimmt.
• 1883 kauft er den Hafen
Angra Pequena mit einem
Landstück, welches später
zum deutschen Schutzgebiet
Südwestafrika wird.
• Er gilt seit 1868 als
verschollen.
Schutzbriefe
• Recht: Im früheren Recht die vom Inhaber der
Rechtgewalt (König, Landesherr) urkundlich
erteilte Zusicherung eines besonderes Schutzes für
bestimmte Institutionen, z.B. Klöster oder für
bestimmte Personen (u.a. ausländische Kaufleute)
• Offiziell bedeutete ein Schutzbrief nichts weiter,
als dass die Gebiete in Übersee zu
„Schutzgebieten“, aber nicht zu „Kolonien“ erklärt
wurden. Die neuen überseeischen Gebiete sollten
lediglich den wirtschaftlichen Zielen dienen, nicht
aber der politischen Machterweiterung.
Schutzgebiete
• Bis 1918 die amtliche Bezeichnung der deutschen
Kolonien
• Sollten finanziellen und organisatorischen
Aufwand für den Staat gering halten
• Aus ursprünglichen Handelskolonien wurden
Siedlungskolonien
• Verfügten über Schutztruppen aus deutschen
sowie einheimischen Soldaten.
Ziele
• Aus der Idee mit dem Warenhandel wird die
Vision einer Kolonie. Lüderitz will Land kaufen,
mit dem man nicht nur Handel treiben, sondern
auch Deutsche Bürger ansiedeln kann.
• Der Auftrag: Möglichst viel Land erwerben.
• Das Schiff sollte die Westküste Afrikas anlaufen,
wo Lüderitz schon erfolgreich Geschäfte gemacht
hatte. Aber Karl Timpe, der Kapitän des Schiffes,
überzeugt Lüderitz davon, dorthin zu fahren, wo
noch keine Kolonialmacht herrscht; an die kaum
bewohnte, wüstenähnliche Südwestküste des
Kontinents.
Inbesitznahme I
• Nach der Zusage des
auswärtigen Amtes in
Berlin, dass das
erworbene Land unter
dem Schutz des Reiches
stehen wird, bricht
Vogelgesang mit dem
Schiff „Tilly“ am
22.12.1882 mit Karl
Temper als Kapitän auf.
• Das erste Ziel, Kapstadt,
erreichten sie im Januar
1883
Heinrich Vogelgesang (1862 bis
1914)
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•
Sohn eines Bremer Tabakhändlers
Hatte bereits Erfahrungen in Afrika
(Togo) gesammelt
Kaufte in Lüderitz Namen Land an
der afrikanischen Küste
Inbesitznahme I
• Erkundigungen beim Missionarssohn Dr. Hahn
ergaben das Angra Pequena nicht in englischem
Besitz sei.
• Am 5. April brechen sie zum Hafen von Angra
Pequena auf.
• Der Bestimmungsort der Reise wird den
englischen Hafenbehörden verschwiegen, denn
• Die Engländer würden hohe Zölle verlangen
• Es soll keine Aufmerksamkeit erregt werden
Inbesitznahme II
• Am 9. April 1883 geht die Besatzung der Tilly an
Land, baut Zelte auf und beginnt mit dem
Häuserbau
• Am 1. Mai beginnen die Verhandlungen um das
Land
• Es nehmen daran Teil: Vogelgesang, De Jongh
und Pestalozzi sowie der Kapitän und die Richter.
Etwa 40 Einheimische sind zudem anwesend.
• Die Verhandlungssprache sowie der folgende
Vertrag sind in holländisch.
Inbesitznahme II
• Der Hafen von Angra Pequena sowie ein Umkreis von
5 Meilen werden für 100 Pfund Sterling-Gold und 200
alte Gewehre an die Firma F.A.G. Lüderitz verkauft.
• Der Meilenschwindel
• 1 engl. Meile = 1,6 km
• 1 preußische Meile = 7,5 km
Inbesitznahme II
• Nachdem Vogelgesang 1884 einen weiteren Vertrag
abschließt, in dem er die Küste von der Mündung der Oranje
bis zum 22° südlicher Breite für 500 Pfund Sterling-Gold
und 60 Gewehre kauft, reicht Lüderitz beim auswertigen
Amt ein Gesuch um Schutzgewährung ein, welches bereits
am 24. April durch Bismarck telegrafisch bestätigt wird.
• „Elisabeth“ und „Leipzig“ sind Kriegsschiffe, die nun das
Küstengebiet unter deutschen Schutz nehmen.
• Am 7. April 1848 wird von Offizieren und Mannschaft zum
ersten mal die Deutsche Flagge in Angra Pequena gehisst.
Übersichtskarte (Namibia heute)
Rentabilität der Kolonie
• Südwestafrika verfügt über Bodenschätze, die erst
später entdeckt wurden. Es wurden vor allem
Kupfer-Erz, Blei, Kohle und Marmor gefördert.
• Südwestafrika ist sehr trocken und zum größten
Teil mit Wüste und Dornstrauchsavanne bedeckt;
damit ist Landwirtschaft kaum möglich.
• 1908: Ein Eingeborener fand zufällig in der
Namibiawüste einen Diamanten. Es bricht ein
Diamantenfieber aus.
• Das Land stellte nur für wenige Deutsche ein
lohnenswertes Auswanderungsziel dar.
Vom Schutzgebiet zur Kolonie
• Bismarck war strikt gegen ein Kolonialpolitik, deshalb
wollte er die Gebiete nach britischem oder niederländischem
Vorbild den Betreffenden Handelsgesellschaften überlassen
und die Rolle des Deutschen Reiches auf die einer
international offiziellen Schutzmacht beschränken.
• Bald erwies sich diese indirekte Kolonialherrschaft aber als
nicht realistisch. Die Handelshäuser und –gesellschaften
waren nicht in der Lage, die Rolle der britischen East
Company oder der niederländischen Verenigde OostIndische Compagnie zu spielen und die kolonisierten Gebiete
selbst zu verwalten.
• Bismarck sah sich deshalb schon nach kurzer Zeit
gezwungen, die Schutzgebiete in die unmittelbare
Verwaltung des Reiches zu übernehmen und damit zu
Kronkolonien zu machen.
Deutscher Kolonialverein
• Wurde 1882 in Frankfurt a. M. unter Leitung des Fürsten
Hermann zu Hohenlohe-Langenburg gegründet, um im
deutschen Volk das Interesse an kolonialer Betätigung zu
erwecken, sowie die Regierung und den Reichstag zu kolonialen
Annexionen zu drängen
• 1887 wurde der Deutsche Kolonialverein mit der 1884 von Dr.
Karl Peters gegründeten Gesellschaft für deutsche Kolonisation
zur Deutschen Kolonialgesellschaft verschmolzen
• Gesellschaften für den Betrieb verschiedener wirtschaftlicher
Unternehmungen in Kolonien, meist als private
Kapitalgesellschaft organisiert
• Ziele/Motive: nationalistische Rivalität mit den Großmächten,
Sorge um eine Überbevölkerung, Hoffnung auf
Wirtschaftswachstum und einen innenpolitische Entspannung
im Kampf gegen die Sozialdemokratie.
Verkauf an die Deutsche
Kolonialgesellschaft für Südwestafrika
• Lüderitz ist nahezu bankrott, als er seine
Liegenschaften und Mienenrechte im Jahr 1885
an die DKGSWA verkauft.
• Die Rechte der DKGSWA sollen durch
Schutzverträge gewahrt werden.
• Ernst Heinrich Göring (1838 bis 1919) wird im
selben Jahr als kaiserlicher Kommissar nach
Angra Pequena geschickt.
• Das Kommissariat erbaut er Otjimbingwe, wo er
Schutzverträge mit Häuptlingen schließt.
Schutzvertrag vom 28. Oktober 1884
Schutzvertrag vom 28. Oktober 1884
Bethanien, den 28. Oktober 1884.
Schutz- und Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und
Bethanien.
Seine Majestät, der Deutsche Kaiser, König von Preußen usw. Wilhelm 1. im
Namen des Deutschen Reiches einerseits
und
der unabhängige Beherrscher von Bethanien im Großnamaqualand, Kapitän Josef
Fredericks für sich und seine Rechtsnachfolger,
andererseits
von dem Wunsche geleitet, ihre freundschaftlichen Beziehungen und gegenseitigen
Interessen möglichst zu fördern und zu befestigen,
haben beschlossen, einen Schutz- und Freundschaftsvertrag abzuschließen. Zu
diesem Zwecke ist der Kaiserlich deutsche Generalkonsul
Dr. G. Nachtigal, von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiserin guter und
gehöriger Form bevollmächtigt, mit dem Kapitän Josef Fredericks
und dessen Ratsversammlung über nachstehende Artikel übereingekommen:
Artikel 1
Der Kapitän Josef Fredericks von Bethanien bittet Seine Majestät den Deutschen
Kaiser, über das von ihm beherrschte Gebiet die
Schutzherrlichkeit übernehmen zu wollen. Seine Majestät der Deutsche
Kaiser genehmigt diesen Antrag und sichert dem Kapitän Seinen
Allerhöchsten Schutz zu. Als äußeres Zeichen dieses Schutzverhältnisses wird
die deutsche Flagge gehißt.
Artikel 2
Der Kapitän Josef Fredericks verpflichtet sich, sein Land oder Teile desselben nicht an
irgendeine andere Nation oder Angehörige einer
solchen ohne Zustimmung Seiner Majestät des Deutschen Kaisers abzutreten,
noch Verträge mit anderen Regierungen abzuschließen,
ohne jene Zustimmung.
Artikel 3
Seine Majestät der Deutsche Kaiser will die von anderen Nationen oder deren
Angehörigen mit den Beherrschern von Bethanien früher
abgeschlossenen und zu Recht bestehenden Handelsverträge und Kontrakte
respektieren und den Kapitän weder in der Erhebung der
ihm nach den Gesetzen und Gebräuchen des Landes zustehenden Einnahmen,
noch in der Ausführung der Gerichtsbarkeit über seine
Untertanen beeinträchtigen.
Artikel 4.
Der Kapitän hat durch Kaufverträge vom 1. Mai und 25. August 1883 das zwischen
dem 26. Grad südlicher Breite und dem Oranjeflusse
gelegene und sich zwanzig Meilen landeinwärts erstreckende Küstengebiet
seines Landes dem deutschen Reichsangehörigen F. A. E.
Lüderitz in Bremen mit allen darauf haftenden Rechten abgetreten.
Artikel 5.
Seine Majestät der Deutsche Kaiser anerkennt diese Landesabtretung, unterstellt das
betreffende Gebiet dem Schutz des Deutschen
Reiches und übernimmt die Oberhoheit über dasselbe.
Artikel 13.
Der gegenwärtige Vertrag wird vom Tage der Unterzeichnung ab in Kraft und
Gültigkeit treten, vorbehaltlich dessen, daß derselbe wieder
ungültig wird, falls die Ratifikation desselben seitens der deutschen
Regierung innerhalb der Frist von achtzehn Monaten, vom Tage der
Unterzeichnung ab, nicht erfolgt sein sollte.
Der vorstehende Vertrag ist im Hause des Kapitäns Josef Fredericks in doppelter
Ausfertigung von dem Bevollmächtigten Seiner Majestät
des Deutschen Kaisers sowie von dem Kapitän und seinen Ratsherren und
den nachstehenden Zeugen am achtundzwanzigsten Oktober
des Jahres achtzehnhundertvierundachtzig unterzeichnet worden, wie folgt:
gez. Dr. G. Nachtigal
Kaiserlicher Generalkonsul u. Kommissär für die Westküste von Afrika.
gez. Graf Spee,
Unterleutnant zur See.
gez. Heinrich Vogelsang,
Vertreter von F. A. E. Lüderitz.
gez. L.H.Bam,
zugleich als Dolmetscher für die holländische Sprache.
gez. 1. Christian Goliath,
zugleich als Dolmetscher für die Namaquasprache.
gez. Josef Fredericks,
+ Handzeichen des Kapitäns.
Ratsherren:
gez. Adam Lambert +
gez. Ruben Fredericks +
gez. Klaas Saul +
gez. Daniel Fredericks
Quellenverzeichnis
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http://kolonie.know-library.net/
http://de.wikipedia.org/wiki/Protektorat
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzgebiet
wikipedia.org/wiki/Deutsch-S%C3%BCdwestafrika
http://www.rolfs-reisen.de/bismarck.html
http://www.ub.bildarchiv-dkg.unifrankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/php/suche_db.php?suchname=Kolonialges
ellschaften
http://www.radiobremen.de/magazin/geschichte/namibia/kolonialisierung.ht
ml
http://www.bundesarchiv.de/foxpublic/C80C4EB40A06221200000000B7530
7CE/frame.jsp?detail=findmittelinfo.html&oben=findmittelinfo_oben.html
http://209.85.135.104/search?q=cache:zxBqE_iJzsAJ:www.klausdierks.com/
Geschichte/39.htm+Louis+Nels&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de
http://www.deutsche-schutzgebiete.de/deutsche-kolonien.htm
http://www.dhm.de/lemo/html/kaiserreich/aussenpolitik/suedwest/index.ht
ml
http://lexikon.meyers.de/meyers/Schutzgebiete