Rolle des Ehrenamtes - Paul-Riebeck

Download Report

Transcript Rolle des Ehrenamtes - Paul-Riebeck

„Rolle des Ehrenamtes: Wer
kümmert sich um die Alten,
wer kümmert sich um die
Ehrenamtlichen?“
|
Dr. Ansgar Klein, Geschäftsführer,
Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches
Engagement
Aufbau
• Perspektive: Welfare Mix – vom Wohlfahrtsstaat zur Wohlfahrtsgesellschaft?
• Die Kritik: von Norbert Wohlfahrt u.a. (grundsätzliche Haltung zu Kernaufgaben des Sozialstaats)
–
•
Die Kritik von Notz/Pinl: Instrumentalisierung und Monetarisierung des Engagement
–
–
•
Befunde aus Bawü-Umfrage: Übungsleiterpauschale wird im Pflegebereich überall in den Ländern
angewendet
Zum Verhältnis von Erwerbsarbeit und Engagement: Wie kann der Eigensinn des Engagements gewahrt
werden?
Bisherige Reformschritte:
–
–
–
–
–
•
Unterausstattung der Pflegeberufe ernst nehmen
KOA-Debatte des BBE
&45d SGB 11 (Unterlagen AG 7) und bestehender Fortentwicklungsbedarf
Pflegebegleiter
Pflegestützpunkte
Ggf. ergänzen
Die Herausforderung: Gestaltung des Welfare Mix
–
–
–
–
keine Monetarisierung, aber soziale Grundsicherung
keine Instrumentalisierung , sondern Abstimmung zwischen Staat, Zivilgesellschaft und Wirtschaft –
erforderliche BE- und Plattform- Infrastruktur
Eigensinn des Engagements: Selbstwirksamkeit und Partizipation, Anerkennung
Keine Überforderung des BE
Welfare Mix
Koproduktion sozialer Leistungen in der öffentlichen
Daseinsvorsorge unter Verwendung von Ressourcen aus
Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft
Ressource der Zivilgesellschaft: Zeitspende/Engagement,
auch: Geld (Spenden, Stiftungen …) – 5% der Engagierten
finden sich konstant im Gesundheitsbereich, der die
Pflege einschließt
Engagement in der Pflege
- Demografischer Wandel: wachsende Bedarfe an Pflege
- Für das Engagement gilt: zunehmende Mobilität und Zeitverdichtung in
Ausbildung
und Erwerbstätigkeit, zum anderen Leistungen bei der
Betreuung und Pflege Familienangehöriger.40% der pflegenden Angehörigen
haben keine zeit mehr für Engagement!
- Befund aus dem Freiwilligensurvey:
Je älter die Engagierten, desto häufiger setzten sie sich auch für ältere
Menschen ein (33 % der über 65-Jährigen, 38 % der über 75-Jährigen). Es sind
bevorzugt die älteren Frauen, die sich um ältere Menschen kümmern. Im
Vergleich zu Eltern, die sich besonders im Zusammenhang mit ihren Kindern
engagieren, spielt beim Engagement für ältere Menschen Verwandtschaft
kaum eine Rolle. Es handelt sich also nicht um eine Verlagerung von Pflegeund Betreuungsleistungen aus dem familiär-privaten in den öffentlichen
Bereich. Dennoch sind häuslich pflegende Menschen oft freiwillig engagiert,
wohl auch, um sich Rat, Austausch und Unterstützung für ihre private Pflege
zu sichern.
Die Sozialstaatskritik vermerkt:
- eine Unterausstattung der Pflegeberufe und der Pflegeversicherung
- und kritisiert die wachsende Bedeutung des Engagements in der Pflege v.a. als
Entlastungsversuch des Sozialstaats bei Kernaufgaben
- Die wachsende Einbindung des Engagements in die Pflege wird als Einfallstor für
eine Schwächung des Sozialstaats kritisiert
- In den sozialen Diensten liegt das Verhältnis von Hauptamt und Ehrenamt bei 2
Personen im Hauptamt zu 1 Person im Ehrenamt, während es in den Bereichen
Kultur und Medien bei 1 zu 8 und im Sport bei 1 zu 20 liegt !!! Die
Verberuflichung sozialer Arbeit ist also stark entwickelt.
- Für viele Hauptamtlichen ist die steigende Einbindung von Engagement in die
Leistungserbringung – etwa der Pflege – eine direkte Gefährdung ihrer beruflichen
Sicherheit – da muss man nur einmal bei Ver.di einer Debatte über Engagement
folgen. D.h. auch: Wenn es nicht gelingt, diese Wahrnehmung seitens des
dominanten und weiterhin unverzichtbaren Hauptamtes zu verändern, wird es
absehbar große Probleme im Miteinander von Haupt- und Ehrenamt geben
Kritik an der Monetarisierung des Engagements
In jüngerer Zeit vorgetragen v.a. von
Gisela Notz:“Freiwilligendienste" für alle : von
der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Prekarisierung
der "freiwilligen" Arbeit, AG SPAK, Neu Ulm
2012
Claudia Pinl: Freiwillig zu Diensten? Über die
Ausbeutung von Ehrenamt und Gratisarbeit,
Nomen Verlag Frankfurt/M. 2013
Monetarisierung des Engagements:
- Die sog. Übungsleiterpauschale (derzeit
steuerfrei pro Jahr: 2.400 Euro) wird
flächendeckend überall dort von den
Bundesländern eingesetzt, wo es Engagement
in der Pflege gibt
- Es gibt Kombinationen von ÜLP und 400 EuroJobs als „legale Steuerersparnis-Modelle“
Staatliche Förderung: § 45c SGB 11
(1) Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte insbesondere für
demenzkranke Pflegebedürftige fördern die Spitzenverbände der Pflegekassen im Wege der
Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Ausgleichsfonds mit 10 Millionen Euro je Kalenderjahr den Auf- und
Ausbau von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer
Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige. Die
privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflegepflichtversicherung durchführen, beteiligen
sich an dieser Förderung mit insgesamt 10 vom Hundert des in Satz 1 genannten Fördervolumens.
(2) Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung ergänzt eine Förderung der
niedrigschwelligen Betreuungsangebote und der Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der
Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf durch das
jeweilige Land oder die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft. Der Zuschuss wird jeweils in gleicher
Höhe gewährt wie der Zuschuss, der vom Land oder von der kommunalen Gebietskörperschaft für die
einzelne Fördermaßnahme geleistet wird, so dass insgesamt ein Fördervolumen von 20 Millionen Euro
im Kalenderjahr erreicht wird. Soweit Mittel der Arbeitsförderung bei einem Projekt eingesetzt werden,
sind diese einem vom Land oder von der Kommune geleisteten Zuschuss gleichgestellt.
Unterstützungen: § 45 c SGB 11
BBE – Argumente für einen § 45 d
• Dem Ziel einer neuen Kultur des Helfens und der
mitmenschlichen Zuwendung durch Bürgerengagement zur
Stützung häuslicher Pflegearrangements dient die
Förderung von Initiativen vorwiegend im ambulanten
Bereich, deren Finanzierung bisher nicht geregelt ist, z. B.:
• Hospizgruppen, die Sterbende im Pflegeheim begleiten
• Initiativen, die pflegende Angehörige stärken und entlasten
• Initiativen, die niedrigschwellige Hilfe- und
Unterstützungsnetzwerke aufbauen
• Bürgerschaftliches Engagement in neuen Wohnformen von
Pflegebedürftigen.
& 45 d, SGB 11
•
§ 45d SGB XI Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe
•
(1) In entsprechender Anwendung des § 45c können die dort vorgesehenen Mittel des Ausgleichsfonds, die dem
Spitzenverband Bund der Pflegekassen zur Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und
Versorgungskonzepte insbesondere für demenziell Erkrankte zur Verfügung stehen, auch verwendet werden zur
Förderung und zum Auf- und Ausbau von Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen
Engagement bereiter Personen, die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von
Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum
Ziel gesetzt haben.
•
(2) Je Versicherten werden 0,10 Euro je Kalenderjahr verwendet zur Förderung und zum Auf- und Ausbau von
Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen, von
Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben.
Dabei werden die Vorgaben des § 45c und das dortige Verfahren entsprechend angewendet. Selbsthilfegruppen
sind freiwillige, neutrale, unabhängige und nicht gewinnorientierte Zusammenschlüsse von Personen, die
entweder auf Grund eigener Betroffenheit oder als Angehörige das Ziel verfolgen, durch persönliche,
wechselseitige Unterstützung, auch unter Zuhilfenahme von Angeboten ehrenamtlicher und sonstiger zum
bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen, die Lebenssituation von Pflegebedürftigen, von Personen mit
erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zu verbessern. Selbsthilfeorganisationen
sind die Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen in Verbänden. Selbsthilfekontaktstellen sind örtlich oder
regional arbeitende professionelle Beratungseinrichtungen mit hauptamtlichem Personal, die das Ziel verfolgen,
die Lebenssituation von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie
deren Angehörigen zu verbessern. Eine Förderung der Selbsthilfe nach dieser Vorschrift ist ausgeschlossen, soweit
für dieselbe Zweckbestimmung eine Förderung nach § 20c des Fünften Buches erfolgt.
•
(3) § 45c Abs. 6 Satz 4 gilt entsprechend.
Netzwerk Pflegebegleitung
•
wir sind ein Netzwerk von engagierten Initiativen. Wir setzen uns bundesweit für die Begleitung und Stärkung
sorgender und pflegender Angehöriger ein, die sich um ihre erkrankten Familienmitglieder kümmern. Die Sorge
um Verwandte, die Hilfe benötigen, geschieht vielfach im Stillen. Sie erfordert viel Kraft und Ausdauer. Diese
Leistung verdient ausdrückliche öffentliche Anerkennung. Damit die Belastbarkeit von Einzelnen aber nicht
überstrapaziert wird, brauchen wir Solidarität und Mit-Verantwortlichkeit im Sinne einer “Caring Community” – in
der alle füreinander einstehen.
•
Aus dieser Überzeugung heraus haben wir uns unter dem Motto
•
Engagement fördern
•
Familien stärken
•
Zukunft gestalten
•
als freiwillige Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter zu Gruppen zusammengeschlossen. In engem
Zusammenspiel mit den uns unterstützenden Organisationen setzen wir uns vor Ort für die Anliegen sorgender
und pflegender Angehöriger ein und bringen die Chancen und Schwierigkeiten von „Pflege in der Familie“
öffentlich ins Gespräch. Vor allem aber wollen wir ein offenes Ohr für alle haben, die sich privat um Hilfs- und
Pflegebedürftige kümmern: wir lassen sie zu Wort kommen, erörtern mit ihnen Entlastungsmöglichkeiten, knüpfen
Verbindungen zu anderen Helfern und sind einfach als Ansprechpartner da – zum Mitdenken, Trösten, Mitfühlen
und Pläne machen, wie Pflege auf mehrere Schultern verteilt werden kann. Wir wollen speziell für dieses Anliegen
“gute Nachbarn” sein.
•
Inzwischen haben sich bundesweit etwa 2.500 Freiwillige auf Pflegebegleitung intensiv vorbereitet – an mehr als
150 Standorten kann von sorgenden und pflegenden Frauen und Männern Pflegebegleitung unentgeltlich und
unverbindlich in Anspruch genommen werden.
http://www.pflegebegleiter.de/
Bestehende Gesetze zur Förderung des Engagements für Kranke und Pflegebedürftige
Quelle: AG 7 des BBE
Gesetz
Zielsetzungen
Stärken
Schwächen
Perspektive für das
Pflegeengagiertengeset
z
§ 20 SGB V
Prävention und
Selbsthilfe
Prävention oder Rehabilitation für
bestimmte Krankheiten
Das SGB V hat die Gesundheit der
Versicherten zum Ziel,
Pflegebedürftige werden nur
indirekt erreicht
Präventiver Ansatz
Selbsthilfegruppen, -organ
isationen und kontaktstellen werden
unmittelbar gefördert
Anfangs nur
Einzelmaßnahmen der
Krankenkassen, zunächst
geringe Ausschöpfung des
Förderbetrags
Koordination auf
Landes- oder regionale
Ebene trägt zur
Verbesserung der
Ausschöpfung der
Fördermittel bei.
Präventionsgesetz
(noch im
parlamentarischen
Verfahren)
Primäre Prävention und
Gesundheitsförderung
SGB V, Pflegebedürftige werden
nur indirekt erreicht
Verhinderung chronischer
Krankheiten, präventiver
und
Lebensweltorientierter
Ansatz
Bürokratischer Aufwand
(Gesetz noch im
parlamentarischen
Verfahren)
Lebensweltorientierten
Ansatz übernehmen,
bürokratischen
Aufwand vermeiden
§ 39a SGB V
Stationäre und
ambulante
Hospizleistungen
Sterbebegleitung

in stationäre Hospizen

in häuslicher Umgebung
SGB V, Pflegebedürftige werden
nur indirekt erreicht
Bürgerschaftliches
Engagement in der
Hospizbewegung wird
unmittelbar gefördert
Fördervoraussetzungen
hochschwellig (Fachkräfte
mit aufwändiger
Fortbildung, mindestens 15
Mitglieder je Gruppe)
Förderung der Begleitung
Sterbender in
Krankenhäusern und
Pflegeheimen nicht möglich
Fördervoraussetzungen
niedrigschwelliger
gestalten.
Sterbebegleitung in
Pflegeheimen
ermöglichen
§§ 45a bis 45c SGB XI
Zusätzliche
Betreuungsleistunge
n, Weiterentwicklung
der
Versorgungsstrukture
n
Niedrigschwellige Betreuung
Demenzkranker, Unterstützung
pflegender Angehöriger
Somatisch Pflegebedürftige und
Pflegebedürftige in stationären
Pflegeeinrichtungen werden nicht
erreicht
Niedrigschwelliger
Ansatz,
Weiterentwicklung der
Pflegeinfrastruktur,
Modellvorhaben sind
möglich
Bürgerschaftliches
Engagement für
Demenzkranke wird
unmittelbar gefördert
Aufwändiges
Förderverfahren für
vergleichsweise geringe
Einzelförderbeträge.
Fördervoraussetzung:
Kofinanzierung durch
Länder oder Kommunen
oder Arbeitsverwaltung
Pflegebedürftige ohne
erheblichen
allgemeinen
Betreuungsaufwand
sowie Pflegebedürftige
in Heimen einbeziehen.
Koordination auf Ebene
der Länder oder
Regionen ausdrücklich
vorsehen.
Die Reformdiskussionen in der AG „Wandel des Sozialstaats“ des
BBE:
- 45 d: Kofinanzierung als Problem, Erweiterung
der kofinanzierenden Organisationen als eine mögliche
Lösung
- Monetarisierung als Gefährdung des Eigensinns des Engagements
- Kriterien für Trennschärfe der Übergänge von Erwerbsarbeit und
Engagement
- Missbrauch des Bundesfreiwilligendienstes als „Ersatz des
Ersatzdienstes
- Rolle des Engagements in der Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungspolitik
Herausforderungen für ein gutes Miteinander von Engagement und
Pflegeberufen
- Bessere Ausstattung der Pflegeberufe
- Systematische Integration der das Engagement betreffenden Fragen in die
Ausbildung von Fachkräften der Pflege
- Stärkung eines professionellen Freiwilligenmanagement in den
Trägerstrukturen und Einrichtungen, die mit Engagement in der Pflege
arbeiten
- Stärkung engagementfördernder Infrastruktureinrichtungen
- Besondere Herausforderungen für Kooperationsformen des Welfare Mix
insbesondere im ländlichen Raum
- Entwicklung von v.a. lokalen Plattformen zur Abstimmung des Welfare Mix
in der Pflege wie auch in anderen Bereichen des Welfare Mix
- Keine Monetarisierung des Engagements! Aber: Soziale Grundsicherung,
Kostenerstattung, Fortbildung, Anerkennung
- Abkehr von Instrumentalisierungen des Engagements
Ausblick
- Die Rolle des Engagements in der Pflege ist von
wachsender Bedeutung.
- Die Wahrung des „Eigensinns“ des freiwilligen
Engagements ist bei dieser wachsenden
Beanspruchung eine zwingende Voraussetzung
- Instrumentelle Zugriffe auf das Engagement,
Monetarisierung des Engagements oder seine
„Verdienstlichung“ i.R. des Bundesfreiwilligendienstes sind Sackgassen der Entwicklung
Infrastrukturbedarfe und Einbindung der Engagementstrukturen auf
Augenhöhe
• Die engagementfördernden Infrastruktureinrichtungen sind
für die anstehenden Aufgaben ebenso zu stärken wie ein
gutes Freiwilligenmanagement in den Einrichtungen und
Trägerstrukturen
• Die Rahmenbedingungen der Engagementförderung in der
Pflege sind fortzuentwickeln
• Die Diskussion über die Bedeutung von Engagement bei der
Erstellung von Gemeingütern gewinnt an Bedeutung.
• Lokale Abstimmungsplattformen für die Koproduktion des
Welfare Mixes gewinnen an Bedeutung: Hier liegt eine
große Aufgabe auch für die Kommunen und Länder
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!!!