Dr. Yuliya Prakopchyk - Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für

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Kompetenzorientierung in Ordnungsmitteln
HA-Empfehlung Nr. 160
„Struktur und Gestaltung von Ausbildungs-ordnungen
– Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan“
Tagung der gewerblich-technischen Ausbildungsleiter
11. / 12. November 2014, Köln
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 23. April 2008: Verabschiedung des Europäischen Qualifikationsrahmens
für lebenslanges Lernen (EQR) durch das Europäische Parlament und
den Europäischen Rat
 22. März 2011: Verabschiedung des Entwurfes für einen Deutschen
Qualifikationsrahmen (DQR) vom AK DQR
 31. Januar 2012: Verständigung der Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung, der KMK, der WMK sowie der Sozialpartner auf eine
gemeinsame Position zur Umsetzung des DQR
 1. Mai 2013: Unterzeichnung des Gemeinsamen Beschlusses zum DQR
durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), die
Kultusministerkonferenz (KMK) und die Wirtschaftsministerkonferenz
(WMK) und damit Schaffen der Grundlage für die Einführung des DQR
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Umsetzung des Deutschen Qualifikationsrahmens [2]
Kompetenzverständnis im DQR:
„Kompetenz bezeichnet im DQR die Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen,
Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische
Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial
verantwortlich zu verhalten. Kompetenz wird in diesem Sinne als umfassende
Handlungskompetenz verstanden“.
Aufgaben:
 Gestaltung kompetenzorientierter Ordnungsmittel im Rahmen des üblichen
Ordnungsverfahrens
 Einbeziehung sämtlicher Bestandteile „Ordnungsmittel aus einem Guss“,
Rahmenlehrplan, Ausbildungsrahmenplan
 einheitliche Verwendung von Begriffen
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 HA-Arbeitsgruppe zur Struktur und Gestaltung von kompetenzorientiert
formulierten Ausbildungsordnungen
• Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Bund, Länder und BIBB-Projektgruppe (Abteilung 4)
• sechs Sitzungstermine zwischen dem 20. Juli 2012 und dem 13. Mai 2014
• sechs Sitzungstermine der Redaktionsgruppe zwischen dem 20. August 2012
und dem 8. April 2014
 Ziel: Entwicklung eines Strukturvorschlags für kompetenzorientiert
formulierte Ausbildungsordnungen unter stringenten Verwendung
von Begriffen sowie Einbeziehung gültiger HA-Empfehlungen
 Diskussionsgrundlage:
• Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR, 2011)
• BIBB-Forschungsprojekt „Kompetenzstandards in der Berufsausbildung“ (20072009)
• Strukturvorschlag für kompetenzorientiert formulierte Ausbildungsordnungen
(2011)
• exemplarische Umsetzung in zwei Berufen (WM/KVF, 2011)
• Erfahrungen zur Kompetenzorientierung aus Projekten des BIBB
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 Ergebnisse:
• HA-Empfehlung Nr. 160 zur „Struktur und Gestaltung von
Ausbildungsordnungen – Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan“,
Erlassdatum 26. Juni 2014
Anwendung auf alle Neuordnungsverfahren mit Antragsgespräch 2015
• Arbeitshilfe zur Umsetzung der HA-Empfehlung Nr. 160 zur „Struktur und
Gestaltung von Ausbildungsordnungen – Ausbildungsberufsbild,
Ausbildungsrahmenplan“
 Anregung: Entwicklung eines Leitfadens für die Ordnungsarbeit
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 Erlassdatum: 26. Juni 2014
 Aufbau:
• Vorwort
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Verankerung der Kompetenzorientierung und des DQR-Kompetenzverständnisses in
Ausbildungsordnungen
zeitlicher Hinweis zur Anwendung der HA-Empfehlung
• Inhalt
1. Berufliche Handlungsfähigkeit im Sinne von Berufsbildungsgesetz (BBiG)/Handwerksordnung
(HWO) und das Kompetenzverständnis des DQR
Kompetenzdimensionen des DQR
Fachkompetenz
Wissen
Fertigkeiten
Tiefe und Breite
Personale Kompetenz
Sozialkompetenz
Selbstständigkeit
Instrumentelle und
Team-/Führungsfähigkeit,
systemische Fertigkeiten,
Mitgestaltung und
Beurteilungsfähigkeit
Kommunikation
Eigenständigkeit/
Verantwortung,
Reflexivität und
Lernkompetenz
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Berufliche Handlungsfähigkeit nach BBiG/HWO
Die berufliche Handlungsfähigkeit schließt insbesondere die Befähigung zum selbstständigen Planen,
Durchführen und Kontrollieren ein.
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2.
Muster für die Formulierung des Paragraphen 3 „Struktur der Berufsausbildung“ und des
Paragraphen 4 „Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan“ (Beispiel für einen Beruf ohne
Spezialisierung)*
Hinweis auf Zuordnung zu den DQR-Niveaus 3 und 4
Handlungsfelder statt Berufsbildpositionen
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• Anlage „Ausbildungsrahmenplan“
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Verwendung des Einleitungssatzes in jedem Handlungsfeld
Verwendung der Berufsbezeichnung nur im Einleitungssatz
Beschreibung der zusammenhängenden Kompetenzen anstelle einzelner Lernziele
Berücksichtigung aller vier Kompetenzdimensionen des DQR bei der Beschreibung der zu
erwerbenden Kompetenzen
Standardberufsbildpositionen werden nicht in die Handlungsfelder integriert!
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Handlungsfelder sind als Ausbildungseinheiten zu verstehen, welche typischerweise mehrere
Kompetenzen bündeln und sich durch einen inneren Zusammenhang auszeichnen. Sie
charakterisieren und beschreiben das Ausbildungsberufsbild und sind gleichzeitig die
Grundlage für die zeitlich-organisatorische Gliederung im Ausbildungsrahmenplan. Ein
Handlungsfeld soll in der Regel einen zeitlichen Umfang von einem (drei) bis zu sechs
Monaten haben. Dabei ist zu empfehlen, diesen nicht zu kleinschrittig zu konzipieren, damit die
Handlungsorientierung umfassend abgebildet werden kann.
Die Definition lehnt sich an die Definition der KMK an, vgl. Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der
Kultusministerkonferenz, 2011, S. 31.
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Vorstellung der Arbeitshilfe [1]
 Grundlage:
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Leitlinien zur Erarbeitung der Handlungsfelder und Kompetenzen (Vorschlag
Arbeitgeberseite)
Leitfaden für die Entwicklung von Handlungsfeldern (Vorschlag von Arbeitnehmerseite)
Leitfaden für die Entwicklung kompetenzorientiert formulierter Ausbildungsordnungen
(Vorschlag vom BIBB)
 Hauptteil:
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Beschreibung von Merkmalen der Handlungsfelder
Leitfragen zur Schneidung von Handlungsfeldern
Checkliste für die Überprüfung von Kompetenzbeschreibungen in den Handlungsfeldern
 Anhang:
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Anhang 1 – Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus 3 und 4 des DQR sowie
ausgewählte Definitionen aus dem Glossar des DQR (2011)
Anhang 2 – Verbenübersicht
Anhang 3 – Formulierungsbeispiele aus dem gewerblich-technischen, dem
kaufmännischen Bereich sowie dem Handwerk
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Vorstellung der Arbeitshilfe [2]
Merkmale von Handlungsfeldern
 Handlungsfelder sind berufstypische Aufgabenbündel, für die die zu erwerbenden
Kompetenzen beschrieben werden.
 In ihrer Summe bilden die Handlungsfelder das Ausbildungsberufsbild und charakterisieren
damit den Ausbildungsberuf.
 Handlungsfelder orientieren sich an dem Modell der vollständigen Handlung, das heißt in
jedem Handlungsfeld soll das selbständige Informieren, Planen, Entscheiden, Vorbereiten
und Ausführen, Kontrollieren und Bewerten implizit enthalten sein.
 Ein Handlungsfeld sollte einen zeitlichen Umfang von einem bis sechs Monaten haben,
wobei sich ein Handlungsfeld auch auf den Zeitraum vor der Zwischenprüfung bzw. Teil 1
der Gestreckten Abschlussprüfung und danach erstrecken kann.
 Die Summe aller Handlungsfelder ergibt die Ausbildungsdauer von zwei bis drei
(dreieinhalb) Jahren.
 Die Gesamtheit der Kompetenzen aller Handlungsfelder soll dem jeweiligen DQR-Niveau
entsprechen.
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Vorstellung der Arbeitshilfe [3]
Leitfragen zur Schneidung von Handlungsfeldern:
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Welche berufstypischen Betriebe und Branchen gibt es?
Welche berufsrelevanten Arbeits- und Geschäftsprozesse gibt es?
Welche dieser Prozesse lassen sich zu Handlungsfeldern zusammenfassen?
Was sind charakteristische Kundenaufträge, Dienstleistungen, Projekte, Produkte usw.?
Welche technischen und organisatorischen Entwicklungen sind absehbar?
Welche Regeln, Standards und rechtliche Rahmenbedingungen sind zu beachten?
Wo befinden sich die typischen Arbeitsplätze (Büro, Verkaufsraum, Fertigung, Werkstatt,
Baustelle usw.)?
 Mit wem wird gearbeitet (vorwiegend allein, mit Kollegen, mit Kunden usw.)?
 Welche Materialien, Werkzeuge und Maschinen werden benutzt?
 Welche Schnittstellen bestehen zu angrenzenden internen und externen Bereichen?
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Vorstellung der Arbeitshilfe [4]
Checkliste für die Überprüfung von Kompetenzbeschreibungen in den
Handlungsfeldern:
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Wurden die berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozesse hinreichend berücksichtigt?
Liegt der Fokus der Kompetenzbeschreibungen insgesamt auf dem Handlungsaspekt?
Sind Wissensaspekte mit Handlungen verknüpft?
Sind die Kompetenzen mit einem aktiven und konkreten Verb versehen?
Sind die Kompetenzen nicht zu detailliert/kleinteilig oder zu umfassend/abstrakt
beschrieben?
 Sind die formulierten Kompetenzen in der Praxis beobachtbar?
 Bilden die Handlungsfelder und die formulierten Kompetenzen den Beruf vollständig ab?
 Sind die Kompetenzbeschreibungen in den Handlungsfeldern verständlich und
nachvollziehbar formuliert?
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit !
Dr. Yuliya Prakopchyk
E-Mail: [email protected]; Tel.: 0228/107-1422
http://www.bibb.de
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