meier_praesentation_21_11_2012

Download Report

Transcript meier_praesentation_21_11_2012

ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Rückfallverhütung im Bereich der Jugendkriminalität
mit besonderem Blick auf jugendliche und
heranwachsende Mehrfach- und Intensivtäter
Prof. Dr. B.-D. Meier
Leibniz Universität Hannover
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Überblick
1. Präzisierung und Eingrenzung des Themas
2. Allgemeine Erkenntnisse aus der Sanktions- und
Behandlungsforschung
- Wirken Strafen abschreckend?
- Können Strafen der Verurteilten „bessern“?
3. Mehrfach- und Intensivtäterprogramme
- Überblick über den Forschungsstand
- Schwerpunkt: Evaluation von 4 MIT-Programmen in NRW
4. Kurzes Fazit in drei Thesen
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 2
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Präzisierung und Eingrenzung des Themas
Rückfallverhütung
- Reduzierung der Wahrscheinlichkeit weiterer Straffälligkeit
- durch die Reaktion auf bekannt gewordene Straffälligkeit
mit besonderem Blick auf jugendliche und heranwachsende
Mehrfach- und Intensivtäter
- Notwendigkeit möglichst klarer Definition und Abgrenzung
- Dominanz der polizeilichen, nicht der justiziellen Perspektive
- rechtliche Grundlagen: repressiv und präventiv
Beurteilungsmaßstab
- Dominanz der Legalbewährung
- wissenschaftliche Forschungsbefunde („evidenz-basiert“)
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 3
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Allgemeine Erkenntnisse aus der Sanktions- und
Behandlungsforschung
Rechtlicher Ausgangspunkt: § 2 I JGG
„(1) Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines
Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen,
sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das
Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten.“
Bei der „Erziehung“ i.S. des JGG geht es um den Prozess des
Normlernens.
Dabei stehen zwei Wirkmechanismen im Vordergrund:
- die Verdeutlichung der gesellschaftlichen Verhaltenserwartungen
(strafrechtliche Komponente; Integrationsprävention)
- die Unterstützung und Förderung des Jgdl. / Heranw. bei einem
Leben ohne Straftaten (sozialpädagogische Komponente;
Spezialprävention).
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 4
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Allgemeine Erkenntnisse aus der Sanktions- und
Behandlungsforschung
Erreichen die jugendstrafrechtlichen Sanktionen ihr Ziel?
Rückfallraten nach drei Jahren (Bezugsjahr 2004) bzw. vier Jahren (1994)
(Personen mit erneuter Registereintragung innerhalb des Beobachtungszeitraums)
3 Jahre (2004)
4 Jahre (1994)
§§ 45, 47 JGG
36,0
40,1
§§ 9, 13, 27 JGG
50,8
55,2
Jugendarrest
64,1
70,0
JS mit Bewährung
62,1
59,6
JS ohne Bewährung
68,6
77,8
Jehle/H.-J. Albrecht/Hohmann-Fricke/Tetal, 2010, Tab. 4.4., S. 61;
Jehle/Heinz/Sutterer, 2003, Tab. 4.3, S. 57.
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 5
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Allgemeine Erkenntnisse aus der Sanktions- und
Behandlungsforschung
Wirken Strafen abschreckend?
Strafhärte
-
objektive Strafschwere: nein (nur in kriminalstatist. Untersuchungen: Inhaftierungsquote)
subjektiv empfundene Strafschwere: gering
Strafwahrscheinlichkeit
-
Entdeckungswahrscheinlichkeit: ja
Verurteilungswahrscheinlichkeit: teilw.
(nur in kriminalstatist.. Untersuchungen)
Strafgeschwindigkeit
-
Abstand zwischen Tat und Urteil: nein
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 6
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Allgemeine Erkenntnisse aus der Sanktions- und
Behandlungsforschung
Die Abschreckungswirkung ist vor allem nachweisbar
- bei leichten Delikten
- bei Personen mit schwacher Normbindung bzw. geringer
Fähigkeit zur Selbstkontrolle
- im Bevölkerungsquerschnitt eher als bei jungen Menschen
Dölling/Hermann, in: DVJJ (Hrsg.), Achtung (für) Jugend!, 2010, 436
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 7
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Allgemeine Erkenntnisse aus der Sanktions- und
Behandlungsforschung
Eine größere Bedeutung als Strafvariablen hat die erwartete
Wahrscheinlichkeit einer informellen Sanktionierung durch
Freunde/Familie.
Dölling et al., Soziale
Probleme 2006, 201
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 8
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Allgemeine Erkenntnisse aus der Sanktions- und
Behandlungsforschung
Bewertung der Ergebnisse
- Das Tätigwerden der Strafverfolgungsorgane, insbesondere die
Aufklärung der Tat, hat eine verhaltenssteuernde Wirkung; das
Strafrecht leistet zur „Erziehung“ junger Straftäter einen Beitrag.
- Die Bedeutung des Strafrechts für die Verhaltenssteuerung darf
nicht überschätzt werden.
- Für die Reduzierung der Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten
sind keine harten Sanktionen erforderlich; „viel“ hilft nicht „viel“.
- Die Entscheidung für die Begehung einer Straftat folgt nur
bedingt rationalen Erwägungen.
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 9
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Allgemeine Erkenntnisse aus der Sanktions- und
Behandlungsforschung
Können Strafen den Verurteilten sozialpädagogisch beeinflussen,
„bessern“?
Sanktions- und Behandlungsmaßnahmen führen dann zu einer
nachweisbaren Absenkung der Rückfallquote, wenn drei Umständen
Rechnung getragen wird
- der unterschiedlichen Gefährlichkeit (Rückfallwahrscheinlichkeit)
der Täter
- den individuellen Ursachen der Tat
- der unterschiedlichen Ansprechbarkeit der Täter auf einzelne
Programme.
(RNR-Prinzipien [risk, need, responsivity])
Andrews/Bonta, Psychology
of Criminal Conduct, 5th ed.,
2010, 345 ff.
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 10
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Allgemeine Erkenntnisse aus der Sanktions- und
Behandlungsforschung
1. Die Interventionstiefe einer Behandlungsmaßnahme sollte sich
an der Gefährlichkeit der Pbn. orientieren; Pbn. mit hoher Rückfallwahrscheinlichkeit sollten intensiver behandelt werden als Pbn. mit
geringer Rückfallwahrscheinlichkeit.
Die Rückfallwahrscheinlichkeit wird über empirisch validierte
Prognoseinstrumente erfasst (risk assessment).
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 11
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Kumulatives Risikomodell der Jugenddelinquenz
(Bliesener, in: Handbuch der Rechtspsychologie, 2008, 51)
Weitergabe an die folgende Generation
Familiäre
Disharmonie,
Erziehungsdefizite
Bindungsdefizit
e
Multiproblemmilieu, untere
soziale Schicht
Schwieriges
Temperament,
Impulsivität
Genetische und
biologische
Faktoren
Kognitive
Defizite,
Aufmerksamkeitsprobleme
Kindheit
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Ablehnung
durch
Gleichaltrige
Anschluss an
deviante Peergruppen
Verzerrte
Verarbeitung
sozialer
Informationen
Problemat.
Selbstbild
deviante
Einstellungen
Persistent
antisozialer
Lebensstil
Probleme in der
Schule
Konsum
gewalthaltiger
Medien
Probleme in
Arbeit und Beruf
Jugend
Problematische
Partnerbeziehungen
Junges
Erwachsenenalter
Seite 12
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Allgemeine Erkenntnisse aus der Sanktions- und
Behandlungsforschung
Risikobereiche des LSI-R
Bereich
Beschreibung
Strafrechtliche Vorgeschichte
Umfang und Art früherer Delikte; Verhalten im Vollzug
Ausbildung/Beruf/Arbeit
Schulbildung, Arbeitssozialisation, Motivationsfaktoren
Finanzielle Situation
Finanz. Probleme; Angewiesensein auf Unterstützung
Familie und Partnerschaft
Bindungen und kriminogene Einflüsse
Wohnsituation
Stetigkeit, Qualität, etwaige kriminogene Einflüsse
Freizeitbereich
Strukturierung; etwaige Aktivitäten mit Schutzfunktion?
Freundschaften/Bekanntschaften
Vorhandensein und Qualität sozialer Beziehungen
Alkohol/Drogen
Qualität und Umfang des Suchtmittelgebrauchs
Emotionale/psychische Probleme
Psychopathologische Auffälligkeiten
Orientierung
Kriminogene Einstellungen und Werthaltungen
Dahle, in: Hdb. der forens. Psychiatrie, Bd., 3, 2006, S. 37.
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 13
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Allgemeine Erkenntnisse aus der Sanktions- und
Behandlungsforschung
Wichtig bei der Prognoseerstellung:
- Ausschöpfung möglichst vieler Informationsquellen (nicht nur
Beschränkung auf Polizeiinformationen)
- gleichgewichtige Berücksichtigung von Risiko- und Schutzfaktoren (nicht alle Personen mit soziobiographischen
Belastungen begehen Straftaten)
- Berücksichtigung nicht nur von quantitativen, sondern auch von
qualitativen, bewertenden Kriterien
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 14
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Allgemeine Erkenntnisse aus der Sanktions- und
Behandlungsforschung
2. Eine Behandlungsmaßnahme sollte auf die Veränderung der
Risikofaktoren hin ausgerichtet sein, aus denen sich das kriminelle
Verhalten in der Vergangenheit entwickelt hat.
Die entsprechenden Umstände werden mit Hilfe standardisierter,
empirisch validierter Erhebungsverfahren festgestellt (need
assessment).
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 15
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Allgemeine Erkenntnisse aus der Sanktions- und
Behandlungsforschung
Herausgehobene Ansatzpunkte für die Rückfallprävention
-
Aufbau nichtkrimineller Verhaltensalternativen
Aufbau von Kompetenzen im Umgang mit psychosozialen Problemen
Abbau antisozialer Wahrnehmungs- und Gefühlsmuster
Abbau des Umgangs mit kriminellen Anderen
Aufbau positiver sozialer Beziehungen
Verbesserung des positiven feedbacks im Schul- und Arbeitsbereich
Verbesserung der Befriedigung aus nichtkriminellen Freizeitaktivitäten
Abbau von Drogenmissbrauch
Andrews et al., Crime & Delinquency 2006, 11
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 16
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Allgemeine Erkenntnisse aus der Sanktions- und
Behandlungsforschung
3. Eine Behandlungsmaßnahme sollte
- von ihrer Methodik her geeignet sein, kriminalitätsbegünstigendes Täterverhalten zu beeinflussen
(wie bspw. kognitiv-behaviorale Programme, die darauf abzielen, die handlungssteuernden
Komponenten [Einstellungen, Handlungsfolgeerwartungen, Deutungsmuster] zu verändern
und unangemessenes Sozialverhalten durch angemessene Verhaltensmuster zu ersetzen;
Bsp.: Anti-Aggressions-/anti-Gewalt-Trainings)
- dem unterschiedlichen Lernvermögen der Täter Rechnung
tragen.
(Berücksichtigung von Eignungskriterien)
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 17
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Allgemeine Erkenntnisse aus der Sanktions- und
Behandlungsforschung
Bewertung der Ergebnisse
- Die individualisierende, an die in der Straftat zum Ausdruck
kommenden Problemlagen anknüpfende Ausgestaltung der
strafrechtlichen Sanktionen leistet zur „Erziehung“ junger
Straftäter einen Beitrag.
- Mit den strafrechtlichen Sanktionen kann in der Regel nur ein
Ausschnitt aus dem Gesamtbereich der bio-psycho-sozialen
Risikofaktoren angesprochen werden.
- Strafrechtliche Sanktionen sind in ihrer Wirkung ambivalent und
können auch dysfunktionale, negative Wirkungen haben. „More
of the same“ führt nicht zwingend zu besseren Ergebnissen.
- Rückfall kann nicht mit 100 %iger Sicherheit verhindert werden.
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 18
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Mehrfach- und Intensivtäterprogramme
Definition
Nach einer polizeilichen Arbeitsdefinition sind MIT Personen,
- die besondere kriminelle Energie oder erhöhte Gewaltbereitschaft gezeigt haben
- die in der Regel wiederholt – insbes. in der Massen- und/oder
Straßenkriminalität – in Erscheinung getreten sind
- bei denen eine Negativprognose insbes. aufgrund der Wirkungslosigkeit bisherigen Erziehungs-, Straf- und Resozialisierungsmaßnahmen oder aus anderen Gründen gegeben ist.
Sonka/Riesner, FPPK 2012, 120
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 19
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Mehrfach- und Intensivtäterprogramme
Niedersachsen
Ab einer Punktzahl von 35 innerhalb von 12 Monaten: in der Regel Intensivtäter
(Nds. Landesrahmenkonzept „Minderjährige Schwellen- und Intensivtäter“, Nr. 6.2)
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 20
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Mehrfach- und Intensivtäterprogramme
Programmelemente polizeilicher MIT-Programme
- täterorientierte Sachbearbeitung
- Priorisierung der Ermittlungen
- Einrichtung und Pflege von speziellen polizeiinternen Dateien
- Erhöhung der Kontrolldichte
- Gefährderansprachen
- Aufklärungsgespräche mit Personensorgeberechtigten
- Koordination und Vernetzung der an der Jugendarbeit
beteiligten Institutionen
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 21
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Mehrfach- und Intensivtäterprogramme
Bislang durchgeführte Evaluationen
- Wirkungsevaluation der Gefährderansprache bei Mehrfachtätern in Gelsenkirchen 2004 (Lesmeister)
- Wirkungsevaluation des Münsteraner Modellprojekts
„B-Verfahren“ (Khostevan)
- Prozessevaluation des vorrangigen Jugendverfahrens in
Schleswig-Holstein (Laue)
- Prozess- und Wirkungsevaluation von 4 MIT-Programmen in
NRW (Bliesener et al.)
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 22
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Mehrfach- und Intensivtäterprogramme
Legalbewährung nach Teilnahme nach MIT-Programmen
Rückfall
Autoren (SMS)
Maßnahme
Kriterium
UG
KG
Zeitraum
n
%
n
%
(Monate)
7
29
10
34
12
Lesmeister 2008 (3)
Gefährderansprache,
Gelsenkirchen
Polizeiliche
Registrierung
Khostevan 2008 (3)
Zügiges Strafverfahren („BVerfahren“; Dauer < 13
Wochen), Münster
Polizeiliche
Registrierung
Keine quantitative Auswertung. Der
Rückgang der Täterinzidenz setzt in der
UG zwei Jahre eher ein als in der KG.
?
Laue 2011 (-)
Vorrangiges
Jugendverfahren, SchleswigHolstein
Staatsanwaltl.
Registrierung
Vergleich zweier UG (LG Flensburg, LG
Itzehoe), keine KG. Keine quant.,
sondern qual. Aktenauswertung;
zusätzl. Experteninterviews: Rückgang
möglich
48
Bliesener et al. 2012 (4)
4 MIT-Konzepte der Polizei,
NRW
Polizeiliche
Registrierung
47
(Indexwerte)
94
(Indexwerte)
12
SMS: Scientific Method Score
UG: Untersuchungsgruppe
KG: Kontrollgruppe
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 23
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Mehrfach- und Intensivtäterprogramme
Methodologische Qualität der Untersuchungskonzeption
von Rückfallstudien
(in Anlehnung an die Maryland Scientific Methods Scale)
Niveau
Methodologische Anforderungen
1
Der Zusammenhang zwischen Maßnahme und Erfolg wird ohne
Vergleichsgruppe untersucht (nur ein Messzeitpunkt, nur Korrelation)
2
Messung des Erfolgsmaßes vor und nach dem Programm, aber ohne
Kontroll- / Vergleichsbedingung
3
Vergleichsgruppe ist vorhanden, aber die Vergleichbarkeit der Gruppen
ist unklar / wird nur postuliert
4
Vergleichsgruppe ist vorhanden und die Vergleichbarkeit wird mit
versuchsplanerischen und / oder statistischen Mitteln hergestellt
5
Vergleichsgruppe ist vorhanden, die Zuweisung zur Untersuchungsbzw. Kontrollgruppe wird nach Zufallsprinzipien vorgenommen
MacKenzie, What works in Corrections, 2006, 29;
Suhling, in: Wischka u.a. (Hrsg.); Behandlung von Straftätern, 2012, 174
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 24
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Mehrfach- und Intensivtäterprogramme
Prozessevaluation NRW (Bliesener et al.)
- leitfadengestützte Interviews und Fragebogenerhebungen bei
Polizei (n = 60), StA (n = 7) und JGH (n = 13)
- Begleitung und Beobachtung von Gefährderansprachen durch
speziell geschulte Beamte
- leitfadengestützte Interviews mit betroffenen Intensivtätern
(n = 45)
Riesner/Bliesener/Thomas, ZJJ 2012 , 40 ff.
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 25
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Mehrfach- und Intensivtäterprogramme
Bewertung durch die Sachbearbeiter von Polizei und Justiz
hohe Wichtigkeit (Werte > 6,5/7):
-
täterorientierte Sachbearbeitung seitens der Polizei
Spezialisierung von Jugendstaatsanwälten
Priorisierung der Ermittlungen
mittlere Wichtigkeit (Werte > 6/7):
-
Koordination und Vernetzung der beteiligten Institutionen
Erfassung in speziellen Dateien / Listen
Aufklärungsgespräche mit Personensorgeberechtigten
nachgeordnete Wichtigkeit (Werte > 5/7)
-
Erhöhung der Kontrolldichte
Gefährderansprachen
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 26
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Mehrfach- und Intensivtäterprogramme
Gefährderansprachen
- werden tatsächlich seltener als in den MIT-Programmen
vorgesehen durchgeführt, insbes. Folgeansprachen
- binden personelle Ressourcen
- ausgesprochene Warnungen der Polizei laufen Gefahr, durch
Einstellungsentscheidungen der StA´en konterkariert zu werden
- 19 % der jMIT waren bei der Gefährderansprache selbst nicht
anwesend; Gespräche allein mit den Eltern
- erforderliche Sprachkompetenz nicht immer gegeben
- knapp die Hälfte der jMIT sind über die Aufnahme in das
Programm nicht informiert worden
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 27
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Mehrfach- und Intensivtäterprogramme
Wirkungsevaluation NRW (Bliesener et al.)
- Auswertung der polizeilichen Vorgangsbearbeitungs- und
Ermittlungsdaten aus den Jahren 2005 bis 2008
- alle Personen mit mindestens 3 Einträgen als Beschuldigte
(knapp 6.000 Personen)
- darunter 297 Personen, die mindestens ein Jahr als
Intensivtäter geführt wurden (Ø = 451 Tage)
- Berechnung eines individuellen gewichteten Kriminalitätsbelastungswerts bezogen auf den Zeitraum 12 Monate vor Aufnahme in und 12 Monate nach Entlassung aus dem Programm
- Vergleichsgruppe durch Paarlingsbildung
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 28
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Mehrfach- und Intensivtäterprogramme
Mittlerer Belastungsindex vor Aufnahme und nach Entlassung
Bliesener/Riesner, FPPK
2012, 115
Die Reduktion der Belastung fällt in der MIT-Gruppe um den Faktor 1,31 höher aus
als in der Vergleichsgruppe.
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 29
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Mehrfach- und Intensivtäterprogramme
Mittlerer Belastungsindex vor Aufnahme und nach Entlassung
(nur MIT für vollständigem Datensatz für beide Zeitintervalle)
Bliesener/Riesner, FPPK
2012, 115
Die Reduktion der Belastung fällt in der MIT-Gruppe um den Faktor 1,28 höher aus
als in der Vergleichsgruppe; die statistische Signifikanz wird knapp verfehlt.
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 30
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Mehrfach- und Intensivtäterprogramme
Bewertung der Untersuchung
- hohe methodische Qualität der Untersuchung
- Anzahl MIT mit vollständigem Datensatz vglw. klein
- evtl. Haftzeiten konnten nicht berücksichtigt werden; Einfluss
etwaiger Inhaftierungen unklar
- evtl. Ausstrahlungseffekte der Programmteilnahme auf Täter
aus der Vergleichsgruppe können nicht ausgeschlossen werden
- offenbar erhebliche Unterschiede zwischen den 4 untersuchten
Programmen (Einzelheiten nicht mitgeteilt);
Verallgemeinerbarkeit der Ergebnisse problematisch
→ Wirkungsnachweis bislang noch nicht erbracht, Ergebnisse
aber vielversprechend
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 31
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Mehrfach- und Intensivtäterprogramme
Sonderauswertung: Auswirkungen der Verfahrensdauer auf die
Legalbewährung
- Stichprobe: 380 Personen aus der UG und der VG mit
mindestens 3 Einträgen als Tatverdächtige innerhalb eines
Kalenderjahres, die nicht bereits bei der ersten Verhandlung zu
einer unbedingten Haftstrafe verurteilt wurden
- Verfahrensdauer: Zeitraum zwischen der letzten verhandelten
Tat und dem ersten Urteil in Tagen (Ø = 225,7 Tage)
- Legalbewährungszeitraum: Abstand zwischen dem Urteil und
der nächstgelegenen Tat (Ø = 254,8 Tage)
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 32
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Mehrfach- und Intensivtäterprogramme
Zeitraum der Legalbewährung bei unterschiedlicher Verfahrensdauer
Verfahrensdauer
N
Median
Standardfehler
51-150
116
222
26,97
151 – 200
81
226
56,31
201 – 165
126
274
40,44
366 – 1000
52
404
47,59
gesamt
375
254
21,57
Bliesener/Thomas, ZJJ
2012 (im Druck)
Zwischen der Verfahrensdauer und der Dauer der Legalbewährung besteht ein
schwacher positiver Zusammenhang (r = .17; p = .002).
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 33
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Mehrfach- und Intensivtäterprogramme
Rückfallraten vor / nach Teilnahme an Modellprojekt
Staatsanwalt vor / für den Ort
(Auswertung von 10.453 MESTA-Beschuldigtendatensätzen)
StAfO
Rückfall
StAvO
Einjahreszeitraum
Einjahreszeitraum
3 Jahre
Vorher
Vorher
Nachher
Nachher
Nachher
Ja
28,5
27,8
17,8
18,9
38,3
Nein
71,5
72,2
82,2
81,1
61,7
4.644
4.410
574
825
825
n
StAfO: Staatsanwalt für den Ort
StAvO: Staatsanwalt vor Ort
Ebert, Staatsanwalt vor/für
den Ort, 2012, Tab. 32
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 34
ki
Kriminalwissenschaftliches
Institut
Kurzes Fazit in drei Thesen
1. Die bisherigen Bemühungen um die Rückfallprävention bei
jMIT sind konzeptionell auf dem richtigen Weg.
Dessenungeachtet kann es in der Praxis bei der konkreten
Umsetzung zu Schwierigkeiten kommen.
2. Mit Blick auf die Ergebnisse der allgemeinen Behandlungsforschung sollte der Aspekt der sozialpädagogischen
Unterstützung und Förderung der jMIT nicht aus den Augen
verloren werden. Integration ist besser als Exklusion.
3. Für die weitere Verbesserung von Effektivität sind
verstärkte Forschungsbemühungen erforderlich.
Geklärt werden muss nicht nur, ob bestimmte Maßnahmen
wirken, sondern unter welchen Voraussetzungen und bei wem
sie wirken. Die Zielgruppen sollten klarer definiert werden.
Prof. Dr. B.-D. Meier – Rückfallverhütung, 21.11.2012
Seite 35