MAV der LaienmitarbeiterInnen - mav-laien

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MAV der LaienmitarbeiterInnen
MitarbeiterInnenversammlung 2015
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Geld – Gesundheit – Alter
Woher haben wir unsere
Informationen?
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Grundsatz der Eingruppierung
DVO = TVÖD/TV-L
1 Jahr Entwicklungsstufe 1 danach
2 Jahre Entwicklungsstufe 2 danach
3 Jahre Entwicklungsstufe 3 danach
4 Jahre Entwicklungsstufe 4 danach
5 Jahre Entwicklungsstufe 5 danach
Entwicklungsstufe 6
(15 Jahre)
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Grundsatz der Eingruppierung
Höhergruppierung in eine höhere Entgeltgruppe
• Entwicklungsstufe, die mindestens das bisherige Entgelt
enthält
• Mindestens 60,- mehr
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Grundsatz der Eingruppierung
Die Stufenlaufzeit beginnt mit dem Tag der
Höhergruppierung
Eine vorzeitige Höhergruppierung kann
zu deinem Nachteil sein!
„Verzicht macht reich!“
MAV der LaienmitarbeiterInnen
am Beispiel eines Gemeindereferenten
ab
1.8.2015
am
1.10.2015
am
1.10.2016
am
1.10.2017
am
1.10.2018
am
1.10.2019
E 10 Stufe 4 E11 Stufe 4
(3. Jahr)
(1. Jahr)
E 11 Stufe 4 E 11 Stufe 4 E 11 Stufe 4 E 11 Stufe 5
(2. Jahr)
(3.Jahr)
(4. Jahr)
(1.Jahr)
3625,36
3863,07
3863,07
3863,07
3863,07
4380,13
Pastoraler Raum
Variante „Verzicht“
ab
1.8.2015
am
1.10.2015
Abschluss Weiterbildung
am
1.8.2016
am
1.8.2017
am
1.12.2017
am
1.12.2018
am
1.12.2019
E 10 Stufe 4 E 10 Stufe 4
(3. Jahr)
(3. Jahr)
E10 Stufe 4
(4.Jahr)
E10 Stufe 5
(1. Jahr)
E11 Stufe 5
(1.Jahr)
E 11 Stufe 5
(2. Jahr)
E 11 Stufe 5
(3.Jahr)
3625,36
3625,36
4077,03
4380,13
4380,13
4380,13
3625,36
Auf einen Urlaub verzichtet
einen Kleinwagen gewonnen!
MAV der LaienmitarbeiterInnen
(Nicht berücksichtigt: Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt)
Beispielrechnung
Normaler Weg
1.8.2015 – 1.10.2015
1.10.2015 -1.10.2016
1.10.2016 – 1.10.2017
1.10.2017 – 1.10.2018
1.10.2018 – 1.10.2019
1.10.2019 – 1.10.2020
1.10.2020 – 1.10.2021
Summe
Differenz
Höhergruppierung verschoben
7250,72
46356,84
46356,84
46356,84
46356,84
52561,56
52561,56
297801,20
5194,86
1.8.2015 – 1.8.2016
1.8.2016 – 1.8.2017
1.8.2017 – 1.12.2017
1.12.2017 – 1.12.2018
1.12.2018 – 1.12.2019
1.12.2019 – 1.12.2020
1.12.2020 – 1.10.2021
43504,32
43504,32
14501,44
52561,56
52561,56
52561,56
43801,30
302996,06
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Wie geht Verzichten mit Gewinn?
• Ausrechnen der eigenen Laufbahn (evtl. mit
Hilfe der MAV).
• Gemeinsames Meckern ……
• Auf einer Höhergruppierung zu verzichten
geht nicht.
• Die qualifizierende Weiterbildung erst später
machen – soweit möglich.
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Vorschüsse / Darlehen
• Auf Antrag kann ein Vorschuss gewährt werden;
Beispiele und Bedingungen finden sich in den
entsprechenden Richtlinien (Homepage: ABC);
max. 2.556,46 €
• Die PKW-Darlehens-Höchstgrenze beträgt
3.834,69 €, wobei bei einem Betrag über
2.556,46 € der Zinsgewinn als geldwerter
Vorteil zu versteuern ist.
• Ein Nebeneinander eines PKW-Darlehens und
eines Vorschusses ist möglich.
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Soziale Leistungen
• gesetzlich geregelt
• freiwillige Leistungen
• vertraglich geregelt
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Soziale Leistungen
Gesetzliche Regelungen
• Betriebliches Eingliederungsmanagement
• Augenuntersuchung
• Bildschirmarbeitsplatzbrille
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Soziale Leistungen
Vertraglich geregelt (DVO)
• Sabbatzeit
• Vermögenswirksame Leistungen, Sterbegeld,
Geburtszuwendung, Beihilfe (Zähne)
• (Jubiläumszuwendung), ein freier Tag
• Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
• Reisekosten (KODA)
• Umzugskosten (TVöD)
• Fortbildungsrichtlinien (KODA)
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Soziale Leistungen
Freiwillige Leistungen
•
•
•
•
•
Supervision
Exerzitien
Rekreation
Darlehen (z.B. PKW)
Mietkostenzuschuss
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Soziale Leistungen
Fortbildung
DVO - § 5 Qualifizierung
 Teil der Personalentwicklung
 Verpflichtung zur Teilnahme an fachlichen und
religiösen Fort- und Weiterbildungen
 Anspruch auf regelmäßiges Gespräch mit
Führungskraft
 Kosten verpflichtender Qualifizierungsmaßnahmen
trägt Dienstgeber zu 100 %
 Qualifizierungsvereinbarungen möglich
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Fortbildung
Richtlinien zur Fortbildung von
Mitarbeiter(inne)n im kirchlichen Dienst
(seit 1989 gültig)
 Konsequenz der Überschrift:
 Recht für alle von der MAV vertretenen
Mitarbeiter(inne)n, Fortbildungen, die im
dienstlichen Interesse stehen, entsprechend der
Richtlinien abzurechnen
 in der Regel mindestens 75% der entstehenden
notwendigen Kosten
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Beihilfen
Beihilfen im Krankheitsfall
Gemäß DVO Anlage 12 § 13a Abs. 2 können Mitarbeiter, deren
Arbeitsverhältnis im Erzbistum Hamburg vor dem 1. April 1999
begonnen hat, Beihilfe im Krankheitsfall beanspruchen.
Das gilt in bestimmten Fällen auch für Zahnbehandlungen;
Auskunft: Hr. Lohmann.
Geburtsbeihilfe
DVO § 23 Abs. 2a: Aus Anlass der Geburt eines Kindes erhält
der Mitarbeiter eine Zuwendung.
Das Gleiche gilt, wenn der Mitarbeiter ein Kind, das das zweite
Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Kind annimmt oder mit
dem Ziel der Annahme in seinen Haushalt aufnimmt und die
hierfür erforderliche Einwilligung (§§ 1746 ff. BGB) erteilt ist.
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Supervision
Neue Supervisionsrichtlinien
•
für pastorale MitarbeiterInnen und
ReligionslehrerInnen i.K.
• Einzelsupervision 10,- /40,- pro Sitzung
Gruppensupervision 5,-/40,- pro Sitzung
Teamsupervision 5,-/ 40,- pro Sitzung
• Supervision in der Berufseinführung
• Mentoren und Anleiter
• Teamberatung durch Supervision
•
•
Veränderungen im Team
Prozess Pastoraler Raum
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Supervision
• Leitungsberatung
Diözesanbeauftragter
•
Robert Olbricht
040-24877366
• Kontrakt
• Dienstbefreiung (außer Lehrer)
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Supervisoren
Siewert Brandt
Margit Braun
Elisabeth Frost
Birgit Henseler
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Supervisoren
Barbara Meier
Michael Wrage
Veronika Pielken
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Sabbatzeit
DVO Anlage 4
• Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung
durch Ansparen von Arbeitszeit
• Beispiel auf 7 Jahre
•
•
6 Jahre arbeiten (Gehalt 6/7)
7. Jahr nicht arbeiten (Gehalt 6/7)
• Andere Modelle sind frei verhandelbar
• Einigung zwischen Dienstnehmer Dienstgeber
notwendig
• Beiträge zur Sozialversicherung werden
(vermindert) gezahlt
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Rekreation
Neben Supervision und Exerzitien eine weitere
Möglichkeit zur Reflexion und geistlichen
Vertiefung im Rahmen einer qualifizierten
Auszeit für Pastorale MitarbeiterInnen
• Möglichkeiten für 4 Wochen
• Klosteraufenthalt
• 30-tägige Exerzitien
• ….
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Rekreation
• Bedingungen
• 15 Jahre im Dienst
• Fortzahlung der Bezüge
• 30 Tage Freistellung unter Anrechnung
Möglichkeiten
• Nicht im Zusammenhang mit einer
gesundheitlichen Rehabilitation
• Max. Förderungshöhe 2000,- €
• Absprachen über Einzelheiten mit dem
Personalreferat
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Rekreation
• Bedingungen
• 15 Jahre im Dienst
• Fortzahlung der Bezüge
• 30 Tage Freistellung unter Anrechnung
Möglichkeiten
• Nicht im Zusammenhang mit einer
gesundheitlichen Rehabilitation
• Max. Förderungshöhe 2000,- €
• Absprachen über Einzelheiten mit dem
Personalreferat
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Altersteilzeit
Bedingungen
• Geboren vor dem 30.6.1959
• Mindestalter 60 Jahre bei Beginn der
Altersteilzeit
• Gilt nicht für Minijobber
• Drei Monate vorher beantragen
• Vereinbarung muss vor dem 1.7.2019 beginnen
• Vereinbarung max. für 5 Jahre bis zum Beginn
der Rente
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Altersteilzeit
Die Vereinbarung von Altersteilzeit ist möglich
• In Restrukturierungs- und Stellenabbaubereichen
• Im Übrigen auf Antrag des Mitarbeiters
Wie hoch ist das Einkommen?
• 50% deines Regelentgeltes
• Plus 20% Aufstockung durch den Arbeitgeber
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Altersteilzeit
Zwei Modelle
• 50% Arbeiten während der gesamten
Dauer
(Teilzeitmodell)
• 1. Hälfte arbeiten, 2. Hälfte frei
(Blockmodell)
• Keine Nebentätigkeit erlaubt
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Altersteilzeit
Beispiel Norbert Klix für 5 Jahre Altersteilzeit
Vor dem 30.6.1959 geboren?
Ja
Max. Dauer 5 Jahre
Vereinbarung muss vor 1.7.2019
beginnen
1.3.2019 Beginn
Mindestens 60 Jahre bei Beginn
Ja
Spätestens drei Monate vorher
beantragen
Spätestens am 1.12.2018
Ende der Arbeit im Blockmodell
1.9.2021
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Altersteilzeit - FALTER
Regelung zum flexiblen Übergang in den
Ruhestand
• Zwei Jahre vor Rentenbeginn beginnt ein
Teilarbeitszeitverhältnis zu 50% + 50%
Teilrente
• Zwei Jahre nach Rentenbeginn endet das
Teilzeitarbeitsverhältnis
• Kein Rechtsanspruch auf FALTER
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Entgeltumwandlung
Zusätzliche Zahlung in die Rentenkasse (in der
Regel KZVK) zur Erhöhung der späteren
Zusatzrente
• Zahlungen steuer- und sozialabgabenfrei
aber
• Spätere Rentenzahlungen steuerpflichtig und
gesetzliche Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung
Mehr Information: KZVK
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Sonderurlaub (DVO § 28)
Freistellung ohne Fortzahlung der Bezüge
Voraussetzung:
• Wichtiger Grund
– Rechtsanspruch bei der Erziehung von Kindern bis
zum 18. Lebensjahr
– Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
– andere Gründe
Praxis im Erzbistum
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Mietzuschuss
• Voraussetzung: Erfüllung der Residenzpflicht
• Mietzuschuss für Kaltmiete
– GR in HH/SH über 5,11 €/qm
– PR in HH/SH über 6.14 €/qm
Obergrenze 8,69 €/qm
– GR in Meckl. über 4,42 €/qm
– PR in Meckl. über 5,30 €/qm
Obergrenze 7,52 €/qm
neurolle - Rolf /pixelio.de
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Mietzuschuss
• anerkannte Wohnraumgröße
– 1 Person
– 2 Personen
– 3 Personen
– 4 Personen
– 5 Personen
– 6 Personen
50 qm
60 qm
70 qm
90 qm
100 qm
110 qm
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Mietzuschuss
• Steuer- und sozialversicherungspflichtig
• Regelung im berufspraktischen Jahr: Miete
über 20% des Bruttoeinkommens
Rolf Handke / pixelio.de
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Umzug aus dienstlichen Gründen
BundesUmzugskostengesetz
Jutta Grashof / pixelio.de
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Umzug aus dienstlichen Gründen
• schriftlichen Antrag stellen
• Entfernung zwischen neuem Dienstort und
bisheriger Wohnung über 30 km
• Kostenübernahme
– Umzugskosten (Unternehmen oder privat)
– Reisekosten Dienstantritt
– Mietentschädigung (Doppelmiete)
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Umzug aus dienstlichen Gründen
– Maklergebühr (auch Hauskauf)
– Umzugskostenpauschale
– Fahrtkosten Wohnungssuche
– 50% Häufigkeitszuschlag innerhalb 5 Jahre
– unabhängig von Residenzpflicht
– Trennungsgeld
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Proficard
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Bildschirmarbeitsplatzbrille
• Kostenübernahme durch den Dienstgeber
ca. 95,• Herr Lohmann 04024877245
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Arbeitszeitgesetz
Ziel ist der Schutz von Arbeitnehmern
Rahmenbedingungen
• Tägliche Arbeitszeit max. 10 Stunden
• Ruhezeit max. 11 Stunden
• Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen
durchgeführt werden, dürfen kirchl.
MitarbeiterInnen an Sonn- und Feiertagen
beschäftigt werden
• Mindestens 15 Sonntage beschäftigungsfrei
• Nichtanwendung des Gesetzes im liturgischen
Bereich
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Arbeitszeitgesetz
§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Strafvorschriften
(1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten
Handlungen
1. vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder
Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder
2. beharrlich wiederholt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig
verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Schwerbehinderung (50%)
Dienstgeber informieren
• Ausgleichsabgabe
• Besonderer Kündigungsschutz
• Bevorzugung bei der Stellenbesetzung
• Eine Woche Zusatzurlaub
• Keine Mehrarbeit
• Steuerfreibetrag
• Altersrente früher
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Arbeitsbefreiung bei
Erkrankung der Kinder
Bei der Erkrankung eines Kindes erhalten die
MitarbeiterInnen nach den Regelungen des SGB
V § 45 für jedes erkrankte Kind zur Pflege und
Beaufsichtigung
• längstens für 10 Tage im Kalenderjahr frei und
haben Anspruch auf Krankengeld
Weitere Regelungen z.B. für Alleinerziehende
etc. kannst du im § 45 nachlesen.
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Arbeitsbefreiung bei
Erkrankung der Kinder
Hinweis der Personalverwaltung:
Bitte den Krankenschein des Kindes (blau) an
das Personalreferat mit ausgefüllter Rückseite
schicken (Tage, Kontodaten etc.). Dieser wird
dann von der Verwaltung an die Krankenkasse
weitergeleitet.
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Arbeitsbefreiung bei Erkrankung der
Kinder
Ist dieses Kontingent ausgeschöpft, werden den
MitarbeiterInnen nach DVO § 29 bei Erkrankung
des Kindes (bis 12 Jahre alt) und wenn kein
Anspruch auf Krankengeld nach SGB V § 45 im
laufenden Kalenderjahr besteht oder bestanden
hat
• bis zu 4 Tage arbeitsfrei (bezahlt) im
Kalenderjahr gewährt.
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Krankmeldung
Ich bin krank.
Wann brauche ich eine ärztliche Bescheinigung?
• Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 musst du
dem Dienstgeber eine ärztliche Bescheinigung
vorlegen, falls deine Krankheit länger als drei Tage
dauert
• Der Dienstgeber kann allerdings auch verlangen,
dass du diese Bescheinigung schon eher vorlegst.
Weiteres kannst du auf unserer Homepage im
Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 nachlesen.
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Krankmeldung
Krankmeldung (gelber Schein)- Wohin damit?
Folgende Vorgehensweise wurde von der MAV mit
dem Dienstgeber vereinbart:
• du informierst den Dienstvorgesetzten
unverzüglich über deine Erkrankung und nimmst
– soweit möglich - die notwendigen Absprachen
vor. Die nach dem 3. Krankheitstag notwendige
Krankmeldung (gelber Schein) schickst du an die
Personalverwaltung.
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Krankmeldung
• Soweit im Einzelfall der
Dienstvorgesetzte/Pfarrer eine
Krankmeldungsbescheinigung möchte, kann er
diese bekommen. Er muss dies seinerseits
dann anmelden und ist dann allerdings auch
für die zügige Weiterleitung der
Krankmeldung verantwortlich.
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Dienstunfall – was nun?
• Bei Arbeitgeber melden
– auch Wegeunfall
• Leistungen der Verwaltungsberufsgenossenschaft:
– Heilbehandlung und Rehabilitation
ohne zeitliche Begrenzung
– Wiedereingliederung in das
Erwerbsleben und die soziale
Gemeinschaft
MAV der LaienmitarbeiterInnen
Dienstunfall – was nun?
– Geldleistungen bei wirtschaftlichen
Folgen eines Arbeitsunfalls
– Pflegegeld
– Persönlicher Pflegemanager zur Unterstützung der
beruflichen und sozialen Rehabilitation
MAV der LaienmitarbeiterInnen