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BAS– –Jugendhilfe
Jugendhilfe
Betreutes Wohnen für Kinder, Jugendliche und junge Eltern
Angebote für Jugendliche
zwischen 12 und 18 Jahren
Unser Wohnen für Kinder, Jugendliche und junge
Eltern ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche
zwischen 12 und 18 Jahren, sowie für Mütter/Väter
ab 16 Jahre mit ihren Babys bzw. Kleinkindern, die
für eine gewisse Zeit nicht in ihrer eigenen
familiären, häuslichen Umgebung leben können.
Wir verstehen unser Hilfeangebot in der
Einrichtung als zeitweise Begleitung auf den Weg
ins Leben.
Zu uns kommen Kinder und Jugendliche und
Mütter bzw. Väter mit ihren Säuglingen und
Kleinkindern. Wir unterstützen sie dabei
realistische Ziele zu finden und zu erreichen, und
somit eine Perspektive für sich und bei den
Müttern und Vätern auch für ihre Kinder entwickeln
zu können.
Dabei ist es uns sehr wichtig, dass es sich bei all
unseren Bewohnern um Menschen handelt, die
charakterlich unterschiedlich, verschiedene ganz
eigene Ressourcen und ganz persönliche
Lebenserfahrungen haben. Auf diesem Hintergrund
begeben wir uns mit ihnen auf die Suche nach
individuellen und jeweils passenden Möglichkeiten
für die Weitergestaltung ihres Lebens unter
Berücksichtigung des Kindeswohles.
Betreutes Einzelwohnen für Jugendliche
zwischen 16 – 18 Jahren
Das Betreute Einzelwohnen bietet Jugendlichen
zwischen 16 – 18 Jahren die Möglichkeit
selbstständig in einer Wohnung, die vom Träger
angemietet wird, zu leben und den Alltag mit
Unterstützung zu organisieren.
Bevor das Betreute Einzelwohnen installiert wird,
muss der Jugendliche beweisen, dass die
Grundvoraussetzungen für ein weitestgehend
selbstständiges Leben vorhanden sind. Hierzu zählt
insbesondere der Umgang mit Geld, die Einhaltung
einer sinnvollen Tagesstruktur (Schulbesuch,
Ausbildung), Erledigung der Post- und
Behördenangelegenheiten und die Bereitschaft bei
Bedarf nach Hilfe und Unterstützung zu fragen.
Die Wohnung wird gemeinsam mit dem
Jugendlichen gesucht und eingerichtet. Mit dem 18.
Geburtstag kann die Wohnung dann vom
Jugendlichen übernommen werden, so dass kein
erneuter Umzug und ein Wechsel des sozialen
Umfeldes stattfinden muss.
Betreutes Einzelwohnen
Leistungen
 stationäre Hilfe nach § 19 KJHG (gemeinsame
Wohnformen für junge Mütter/ Väter und kleine
Kinder)
 Betreuung über 24h
 feste Bezugsbetreuung
 regelmäßige und situative Reflexionsgespräche
 Anleitung und Begleitung beim Erlernen einer
 sinnvollen Tagestrukturierung
 Hilfestellungen zur liebevollen und
altersadäquaten Erziehung und Versorgung
 begleitete Förder- und Spielzeiten mit den Babys
und Kleinkindern
 wöchentliche Bewohnerrunde mit gemeinsamen
Kochen
 Hilfestellung bei der Sicherung rechtlicher
Ansprüche
 Aufbau und Erhalt eines förderlichen sozialen
Netzwerkes
 Erlebnispädagogische Angebote (Klettern,
Radfahren, Bootstouren etc.)
 Bildungsangebote (Erste Hilfe,
Ernährungsberatung, Sexualberatung etc.)
 jährliche Ferienfahrten
 Förderung und Vermittlung sozialer
Kompetenzen
 Stärkung individueller Fähig- und Fertigkeiten
 Förderung einer adäquaten Selbsteinschätzung
 Stärkung des Selbstwertgefühls
 Stärkung der familiären Ressourcen
 begleitende Eltern- und Familienarbeit
 Beratung und Unterstützung der Eltern bei der
 Bewältigung von Erziehungs- und
Alltagsproblemen
 thematische Elternrunden
 einen kontinuierlichen Austausch mit allen an
der Entwicklung des Kindes beteiligten Personen