Projektumsetzung und Vergabe in Sachsen

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Transcript Projektumsetzung und Vergabe in Sachsen

Umsetzung des Projektes
Gemeinsames Technisches Sekretariat
Inhalt
1. Die Rolle des Lead Partners
2. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung
3. Änderungsantrag und -vertrag
4. Publizität
5.
Vergabe von öffentlichen Aufträgen

in Sachsen

in Tschechien
1. Die Rolle des Lead Partners
Der Lead-Partner
 erhält die Finanzierungszusage
 schließt den Zuwendungsvertrag mit der SAB ab
 koordiniert die Umsetzung des Projektes beiderseits der
Grenze
 meldet sämtliche Änderungen im Projekt dem GTS
1. Die Rolle des Lead Partners
 rechnet ab und erstattet Bericht gegenüber der
Zwischengeschalteten Stelle der Bescheinigungsbehörde
unter Einbindung der Art. 16-Prüfer (Auszahlungsantrag)
 leitet die Fördermittel weiter an Projektpartner
 stellt die ordnungsgemäße Verwendung der EUFördermittel sicher
 stellt die Publizität für das Projekt beiderseits der Grenze
sicher
2. Zuwendungsvertrag und
Auszahlungsplanung
Positive Entscheidung im Begleitausschuss
Angebot über den Abschluss eines
privatrechtlichen Zuwendungsvertrages
(Annahmefrist: 4 Wochen)
Privatrechtlicher
Zuwendungsvertrag
(nach verbindlicher Mitteilung des Ministeriums für Regionalentwicklung
über die Bewilligung der Förderung aus dem Staatshaushalt der
Tschechischen Republik und bei Verfügbarkeit der EU-Mittel und der
sächsischen Landesmittel)
2. Zuwendungsvertrag und
Auszahlungsplanung
 Jährliche Auszahlungsplanung = Terminplan zur
Beantragung der Auszahlung durch den Lead Partner
 spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des ZWV
 verbindlich hinsichtlich der Mittel für das jeweilige
Haushaltsjahr
 bei Nichtabnahme der zugesagten Fördermittel in den
zugeteilten Jahren muss mit einer Kürzung der EU-Förderung
gerechnet werden
 Vordruck für Auszahlungsplanung unter:
http://www.ziel3-cil3.eu/de/formulare/projektumsetzung/index.html
3. Änderungen im
3.
Änderungen im Projekt
Projekt
Wesentliche
Änderungen
(laut UD)
Änderungen (z.B.
Überschreitung der
Hauptausgabenpositi
on um mehr als 20% ,
Inhaltliches, Laufzeit,
Indikatoren)
Einfache Änderungen
(z.B.Jahresscheiben,
LP Vertretungsberechtig
ung, Anschrift)
Ausgabenverschiebung bis zu
20 %
ja
ja
ja
nein
ja
nein
nein
nein
 Zustimmung GTS
ja
ja
ja / nein
nein
 Vertragsanpassung
erforderlich
ja
ja / nein
ja
nein
 Änderungsantrag
erforderlich
 Zustimmung BA
3. Änderungen im Projekt
Wesentliche Änderungen – Änderungsantrag und
Zustimmung des Begleitausschusses bei …
 Ausgaben- und Finanzierungsplan, der eine Mittelerhöhung
für das Gesamtprojekt bewirkt
 Projektaktivitäten, die die Erreichung der Projektziele
wesentlich beeinträchtigen
 Mittelverschiebung zwischen tschechischen und deutschen
Kooperationspartnern, wenn dadurch das Kriterium der
gemeinsamen Finanzierung nicht mehr gegeben ist
3.
3. Änderungen
Änderungen
Zuwendungsvertrag
im
im Projekt
Projekt
und
Auszahlungsplanung
Wesentliche Änderungen – Änderungsantrag und
Zustimmung des Begleitausschusses bei …
 Wechsel des Kooperationspartners bei wesentlichen
Auswirkungen auf den grenzübergreifenden Effekt
 Wechsel des Projektdurchführungsortes
Vertragsänderung
3.
3. Änderungen
Änderungen
Zuwendungsvertrag
im
im Projekt
Projekt
und
Auszahlungsplanung
Änderungen – ohne Zustimmung des
Begleitausschusses, jedoch mit Zustimmung
des GTS bei …
 Überschreitung einer Hauptausgabenposition um mehr
als 20 %
 Verlängerung der Laufzeit
 Mittelverschiebung in die Folgejahre bzw. Änderung
der Jahresauszahlungsplanung
 Änderungen von Projektaktivitäten, die die Projektziele nicht
beeinträchtigen
3.
3. Änderungen
Änderungen
Zuwendungsvertrag
im
im Projekt
Projekt
und
Auszahlungsplanung
Änderungen – ohne Zustimmung des
Begleitausschusses, jedoch mit Zustimmung
des GTS bei …
 Änderung der vertretungsberechtigten Personen, Anschrift
 zusätzliche Aktivitäten (z.B. Veranstaltungen, Publikationen)
 Änderung des Zuschusses, Ersparnisse
 Partnerwechsel
Vertragsänderung, wenn zutreffend
3.
3. Änderungen
Änderungen
Zuwendungsvertrag
im
im Projekt
Projekt
und
Auszahlungsplanung
Änderungen – ohne Anzeige, ohne Zustimmung des
Begleitausschusses und GTS bei …
 Verschiebungen der Ausgaben, die die
Hauptausgabenposition nicht 20 % überschreiten
(tschechische PP müssen das CRR in einem Vordruck
informieren)
 die Verschiebungen der Ausgaben bis zu 20 % müssen
jedoch immer einen Bezug zu den Projektzielen haben
 wird bei der Art.-16-Prüfung geprüft
3. Änderungen im Projekt
Änderungsantrag:
 zweisprachiger Vordruck unter www.ziel3-cil3.eu
 Beschreibung der Änderung durch Gegenüberstellung alt
und neu laut entsprechendem Punkt im Projektantrag
 bei Änderung von Ausgaben- und Finanzierungsplan:
tabellarische Darstellung
 Änderungen sind durch den Lead Partner nach
Abstimmung mit den Kooperationspartnern dem GTS
anzuzeigen
3. Änderungen im Projekt
Wann und wie oft soll die "Anzeige einer
Projektänderung" beim GTS eingereicht werden?
 in einer gesammelten Form für alle Partner und wenn
möglich für einen längeren Zeitraum
 in dringenden Fällen jederzeit
 Verlängerung der Laufzeit spätestens 1 Monat vor
dem geplanten Projektende
4. Publizität - allgemein
Vorschriften und Mindestanforderung an
Verwaltungsbehörden und an Nutzer der Fördermittel in
Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006
– Abschnitt 1 „Information und Publizität“
***
 Kommunikationsplan (KP) – legt die
Informationsmaßnahmen auf Programmebene
für die Jahre 2007 – 2015 fest
 die Umsetzung des KP übernimmt das Gemeinsame
Technische Sekretariat (GTS)
4. Publizität - Projektebene
 Der Lead Partner stellt die Publizität für das Projekt
beiderseits der Grenze sicher.
 Die Kooperationspartner unterrichten die Öffentlichkeit
durch geeignete Informationsmaßnahmen über die
Förderung.
 Publizitätsmaßnahmen sind zuschussfähige Ausgaben
 weitere Informationen im Leitfaden unter:
http://www.ziel3-cil3.eu/de/oeffentlichkeit/projektebene/index.html
4. Publizität - Projektebene
Publizitätsmaßnahmen auf Projektebene

Hinweistafeln (bei der Durchführung des Projektes) und
Erläuterungstafeln (bleibende Tafeln nach Abschluss)
bei investiven Maßnahmen

Embleme auf geförderten Gegenständen (z. B. Webseite),
Werbematerial, Dokumente und Unterlagen
(z. B. Einladungen, Präsentationen, Broschüren etc.)

in Veranstaltungen Hinweis auf die EU-Kofinanzierung
im Grußwort, Flagge, Fotodokumentation etc.
4. Publizität - Projektebene
Elemente auf Tafeln, Webseiten, Dokumenten
 Emblem der EU entsprechend grafischer Norm laut VO
1868/2006 und Verweis auf die „Europäische Union“
 Verweis auf den EFRE mit folgendem Slogan:
„Europäischer Fonds für regionale Entwicklung“
 Verweis auf den Mehrwert: „Investition in Ihre Zukunft“
•
Für kleines Werbematerial nur Punkt 1
•
Ziel 3-Programm-Logo wird empfohlen
4. Publizität - Projektebene
Emblem EU mit Verweis auf EU, EFRE und
Mehrwert
Emblem EU mit Verweis auf EU
4. Publizität - Projektebene
Hinweistafeln (während der Durchführung des Vorhabens)
Erläuterungstafeln (spätestens 6 Monate nach Abschluss)
 Infrastruktur- oder Baumaßnahmen und materielle
Gegenstände mit öffentlichem Gesamtbeitrag von mehr als
500.000 € (Art. 8, Abs. 3 der VO 1828/2006)
 gut sichtbar, entsprechende Größe, zweisprachig
 Art und Bezeichnung des Vorhabens
 Emblem EU mit Verweis auf EU, EFRE und Mehrwert
 Emblem mindestens 25 % der Gesamtfläche der Tafel
4. Publizität - Projektebene
Beispiel einer Hinweistafel
4. Publizität – Programmebene
 zweisprachiger Webauftritt mit aktuellen Informationen,
Liste der Begünstigten etc.
 Veranstaltungen und zielgruppenorientierte Seminare
 Beratungen
 zweisprachige Wanderausstellung zur Ausleihe
 Infobroschüre, Ergebnisbroschüre
 Pressearbeit (z. B. Präsentation von Projektbeispielen)
 Berichte gegenüber der EU
5. Vergabe von Aufträgen
Vergabeziel:
Sicherstellung eines
wirtschaftlichen Einkaufs im Markt
Wettbewerbsgrundsatz:
Grundsätze:
Leistungen sind grundsätzlich im Wettbewerb
zu vergeben
Gleichbehandlungsgrundsatz:
Alle Bieter sind grundsätzlich gleich zu
behandeln
Transparenzgebot:
Sicherstellung eines transparenten
Verfahrens
5. Vergabe von Aufträgen
Wichtig sind die jeweils geltenden Fassungen!

Europäische Richtlinien und Verordnungen

nationale Gesetze über das Vergaberecht

Regeln im Gemeinsamen Umsetzungsdokument

Regeln im Zuwendungsvertrag
5. Vergabe von Aufträgen
 EU – Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren
zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge
 VO (EG) Nr. 1251/2011 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG,
2004/18/EG und 2009/81/EG im Hinblick auf die Schwellenwerte für
Auftragsvergabeverfahren
 CZ – Gesetz Nr. 137/2006 über öffentliche Aufträge sowie
Novellierungen 76/2008, 55/2012 u. VO der Regierung Nr. 447/2011
 DE – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
(VOB/A jeweils geltende Fassung)
 DE – Verdingungsordnung für Leistungen
(VOL/A jeweils geltende Fassung)
 DE – Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen
(VOF jeweils geltende Fassung)
5. Vergabe von Aufträgen in EU
EU-Schwellenwerte nach Verordnung 1251/2011
 für Bauaufträge: 5.000.000 EUR
 Liefer- und Dienstleistungsaufträge:

klassische Auftraggeber 200.000 EUR

Sektorenauftraggeber (Trinkwasser / Energieversorgung / Verkehr):
400.000 EUR
5. Vergabe von Aufträgen in Sachsen
Freistaat Sachsen
 Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sowie alle
Informationen zum Thema Vergabe können Sie bei der
Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. erfragen
(Kontakt: http://www.abstsachsen.de)
 Vergabeportal
http://www.vergabe24.de/wissen/vergaberecht/gesetze-und-
verordnungen.html
5. Vergabe von Aufträgen in Sachsen
Schwellenwerte in Sachsen laut Umsetzungsdokument
bei Gesamtzuwendungssumme
 unterhalb 50.000 € und jeweiliger Auftragshöchstwert
mehr als 500 € (netto):
- das wirtschaftlichste Angebot von 3 Vergleichsangeboten
 oberhalb 50.000 € und jeweiliger Auftragshöchstwert
mehr als 500 € und weniger als 13.000 € (netto):
- das wirtschaftlichste Angebot von 3 Vergleichsangeboten
5. Vergabe von Aufträgen in Sachsen
Schwellenwerte in Sachsen laut Umsetzungsdokument
bei Gesamtzuwendungssumme:
 oberhalb 50.000 € und jeweilige Auftragshöchstwert
mehr als 13.000 € (netto):
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
(VOB / A jeweilig geltende Fassung)
- Verdingungsordnung für Leistungen und Lieferungen
(VOL / A jeweilig geltende Fassung)