Rechtsgrundlagen - Thema 6 - Feuerwehrverband Ostfriesland eV

Download Report

Transcript Rechtsgrundlagen - Thema 6 - Feuerwehrverband Ostfriesland eV

Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Die Ausbildung
zum Maschinisten
VI. 1
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
VI. 2
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
 gilt für alle Verkehrsteilnehmer
 bei mehr als acht Fahrgastplätzen
 zul. Gesamtgewicht darf nicht
überschritten werden
 Beleuchtungseinrichtungen an
Einsatzfahrzeugen
 Warneinrichtungen an Einsatzfahrzeugen
VI. 3
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Grundsätze der Straßenverkehrsordnung
§ 1 Grundregeln
1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht
2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass
kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den
Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird
VI. 4
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Besondere Regelungen der Straßenverkehrsordnung
 Verkehrsteilnehmer ist als Verband zu kennzeichnen
 besondere Rechte unter Beachtung § 1 StVO
 mit lichttechnischen Einrichtungen kenntlich
zu machen
 (z.b. Abrollbehälter / Standrohr)
 Verkehrssicherungspflicht beachten
 (auch auf Rad- und Gehwegen)
VI. 5
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Besondere Regelungen der Straßenverkehrsordnung
 nach einen Unfall unverzüglich halten Hilfe leisten
 Personalien austauschen
 Dienstfahrzeug (Polizei erforderlich)  Merkblatt
 ermöglicht Abweichung von StVO unter bestimmten
Vorraussetzungen
 Vorrecht vor anderen Verkehrsteilnehmern
 Anzeige durch blaues Blinklicht zusammen mit dem
Einsatzhorn
VI. 6
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsrecht
§ 35 „Sonderrechte“
Befreiung von den Festlegungen der StVO unter folgenden
Bedingungen:
1. nur für Organisationen


FEUERWEHR
Pol., Bw, Bundespolizei, KatS, Zoll, DLRG
2. zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben


Brandbekämpfung
Hilfeleistung
VI. 7
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsrecht
§ 35 „Sonderrechte“
Befreiung von den Festlegungen der StVO unter folgenden Bedingungen:
3. Wenn dieses dringend geboten ist
 Entscheidung durch FEL bzw.
 Entscheidung durch Einsatzleiter
4. Unter Berücksichtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Nur: - Behinderung
Nicht: - Gefährdung und /oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer !
VI. 8
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsrecht
§ 38 „Wegerecht“
1. Nur für Fahrzeuge, die mit Warneinrichtungen ausgerüstet sind,
durch
- rote Lackierung
- akustische Einrichtungen (Einsatzhorn)
- optische Einrichtungen („Blaulicht“)
2. Akustische und optische Warneinrichtungen müssen
eingeschaltet sein !
VI. 9
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsrecht
§ 38 „Wegerecht“
3. Hoheitliche Aufgaben
- Brandbekämpfung
- Hilfeleistung
müssen wahrgenommen werden!
Alle anderen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen
!
VI. 10
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsrecht
Verhalten bei einem Unfall mit einem Einsatzfahrzeug
 Sofort anhalten
 Fahrzeug an der Unfallstelle stehen lassen
 Sicherung der Unfallstelle
 Verletzte sofort versorgen
 Polizei benachrichtigen
 Andere beteiligte Fahrzeuge/Fahrer feststellen
 Anschriften von Zeugen festhalten
VI. 11
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsrecht
Verhalten bei einem Unfall mit einem Einsatzfahrzeug
 Skizze/Foto von der Unfallstelle anfertigen
 Zeitpunkt des Unfalls festhalten
 Umfang der Beschädigung
 Dienststelle informieren
 Keine Erklärung zur Schuldfrage abgeben
 Unfallort nicht verlassen
 Bei Beteiligung ausländischer Fahrzeuge:
 Name / Anschrift / Versicherung festhalten
VI. 12
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Unfallverhütungsvorschriften
Grundlage zu diesem Thema bildet
generell die Unfallverhütungsvorschrift
„Feuerwehren“.
VI. 13
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Unfallverhütungsvorschriften
1. Geltungsbereich
§1 Geltungsbereich
2. Begriffsbestimmungen
§2 Begriffsbestimmungen
3. Bau und Ausrüstungen
§3 Allgemeines
§4 Bauliche Anlagen
§5 Feuerwehrfahrzeuge
§6 Leitern, usw.
§7 Kraftbetriebene Aggregate
§8 Sprungrettungsgeräte
§9 Luftheber
§10 Hydraulische Rettungsgeräte
§11 Kleinboote
§12 Persönliche Schutzausrüstung
4. Betrieb
§13 Allgemeines
§14 Persönliche Anforderungen
§15 Unterweisung
§16 Instandhaltung
§17 Verhalten im Feuerwehrdienst
§18 Feuerwehranwärter, JF ...
§19 Wasserförderung
§20 Betrieb von Verbrennungsmotoren
§21 Sprungrettung
§22 Abseilübung
§23 Luftheber
§24 Hydraulisch betriebene Rettungsgeräte
§25 Dienst an und auf Gewässern
§26 Tauchereinsatz
§27 Einsatz mit Atemschutzgeräten
§28 Einsturz- und Absturzgefahren
§29 Gefährdung durch elektrischen Strom
5. Prüfungen
§30 Sichtprüfungen
§31 Regelmäßige Prüfungen
6. Ordnungswidrigkeiten
§32 Ordnungswidrigkeiten
7. Übergangsregelungen
VI. 14
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Unfallverhütungsvorschriften
Warum gibt es
die UVV ?
Wer erläßt die UVV ?
Die Freiwilligen Feuerwehren gelten
versicherungsrechtlich als Unternehmen zur Hilfeleistung bei
Unglücksfällen.
Der Verband der GemeindeUnfallversicherungen
VI. 15
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Unfallverhütungsvorschriften
Welchen Einfluss hat
die UVV auf das
Dienstgeschehen ?
 die UVV hat Gesetzescharakter
 jeder Angehöriger der FF ist
verpflichtet, die UVV zu beachten
und danach zu handeln
 Vorgesetzte sind verantwortlich für
die Einhaltung der UVV
 die Feuerwehrangehörigen sollen
über die Gefahren im Dienst
informiert sein
VI. 16
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Unfallverhütungsvorschriften
Stolpern, Umknicken, Ausrutschen
3%
Der FM wird von einem bewegten
Gegenstand (Schlauchkupplung) getroffen
6%
4%
Welchen
Einfluss
hat
4%
die6%UVV auf das
Dienstgeschehen ?
Der FM klemmt oder quetscht sich
31%
Der FM erleidet Verletzungen durch
Atemgifte
Der FM schneidet sich an spitzen
Gegenständen
Der FM wird von herabfallenden
Gegenständen getroffen
8%
Der FM fällt von einem erhöhten Standplatz
(Leiter, Dach, in Grube)
Der FM erleidet Verbrennungen
10%
14%
14%
Unfall im Straß enverkehr
Sonstige
VI. 17
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Unfallverhütungsvorschriften
Befolgen von Weisungen
Benutzung persönlicher Schutzausrüstung
bestimmungsgemäße Verwendung
von Einrichtungen
VI. 18
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Unfallverhütungsvorschriften
Beseitigen von Mängeln
keine unbefugte Benutzung
von Einrichtungen / Fahrzeugen
VI. 19
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Unfallverhütungsvorschriften
§ 5: Feuerwehrfahrzeuge und - anhänger
Verladen, Transport und Entladen der Geräte
§ 7: Kraftbetriebene Aggregate
Be- und Entladen, Tragen,
Inbetriebnahme, Betrieb
VI. 20
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Unfallverhütungsvorschriften
§ 17: Verhalten im Feuerwehrdienst
Es dürfen nur Maßnahmen getroffen
werden, die ein sicheres Tätigwerden
ermöglichen.
Ausnahme:
Einsatz zur Rettung von Menschenleben !
§ 20: Betrieb von Verbrennungsmotoren
Sie müssen so betrieben werden,
dass eine Gefährdung durch
Abgase nicht eintritt.
VI. 21
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Unfallverhütungsvorschriften
§ 35: Fahrzeugführer; hier: Fahrer, bzw. Maschinist
Anforderungen:
 18. Lebensjahr vollendet
 Körperlich und geistig geeignet
 Unterweisung und Nachweis der Befähigung
 Aufgaben zuverlässig erfüllen
§ 36: Zustandskontrolle, Mängel an Fahrzeugen
 Wirksamkeit der Bestätigungs- und Sicherheitseinrichtungen prüfen
 Zustand des Fahrzeuges auf augenfällige Mängel beobachten
 kleinere Mängel sind selbst zu beheben
 andere Mängel sind dem Gerätewart zu melden
 bei Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, Betrieb einstellen
VI. 22
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Rechtsgrundlagen
Unfallverhütungsvorschriften
Motorsäge mit sicherheitstechnischer
Ausrüstung
Alter:
mind. 18 Jahre
Schutzkombination „Forsthelm“
mit Gesichts- und Gehörschutz
Sicherheitshandschuhe
Tragzeit: max. 5 Jahre
spezielle Hose
mit Schnittschutzeinlagen
Form C = Rundumschutz
VI. 23